KM-Stand falsch angegeben beim Kauf

Sehr geehrte Damen und Herren ,

jaaaaaa ist klar selber schuld ich weiss.
Bitte keine dummen Sprüche die habe ich schon genug gehört.

Ich habe mir ein Auto günstig bei einem Händler gekauft vor etwa 6 Wochen und der
Händler will kein Kaufvertrag machen. Es kam zum getümmel und deswegen habe ich es nicht beim Kauf gemacht er meinte ich könne ja immer reinschaun. =((

Dies hat mich stutzig gemacht und da es nur einen Vorbesitzer gab schaute ich bei ihm vorbei da der Scheckheft fehlt und ich den KM-Stand nachfragen wollte.
Ich beim Vorbesitzer und der sagt mir ehrlich das er den Wagen bei 167t km verkauft hat und ich habe ihn bei 97t KM gekauft =O !!!
Er hätte den Wagen an den Händler verkauft von dem ich ihn habe, bevor ich den Wagen gekauft habe
hat der Händler neuen TÜV machen lassen und im Bericht steht auch 97t mit den alten Kennzeichen also kann ich den ja nicht runtergedreht haben.

Also tue ich weiter so bis ich ein Kaufvertrag habe bis ich ihn habe den ohne bin ich eh aufgeschmissen!
Was kommt dann als nächstes? Anzeige erstatten ?
Habe 11700 bezahlt wieviel minderung wäre hier akzeptabel ?

Beste Antwort im Thema

Achwas. Dein Bekannter hat das Fahrzeug gekauft, damit gehört es ihm und er kann sich (begrenzt) aussuchen, wie der Mangel "Kilometer sind nicht wie gekauft" zu beheben ist. Minderung ist eine Möglichkeit, er kann aber auch aushandeln z.b. typische Verschleißteile auf Kosten des Verkäufers wechseln zu lassen.

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Eine Kaufpreisminderung ist Zivilrecht, der Tachobetrug Strafrecht. Beim Strafrecht gibt der Geschädigte eine Anzeige bei der Polizei auf, diese ermittelt, der Staatsanwalt klagt an. Kein Anwalt, bestenfalls ist ne Zeugenaussage fällig. Kosten Null, Aufwand gering, Full Service des Staates 😉

Beim Zivilrecht wie uneinig über die Höhe der Minderung musst du bzw. dein Anwalt den Verkäufer verklagen. Zudem trittst du bei Anwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse, kannst dir aber die Summe - falls du gewinnst - zurückholen. Das ist der Pferdefuß - sofern bei dem was zu holen ist. Zudem werden die Kosten am Ende verteilt - wenn du z.B. auf 4000€ klagst und nur 2000€ zugesprochen bekommst, dann bist du an den Gesamtkosten für Anwalt und Gericht sehr spürbar beteiligt.

Das einzige Szenario, bei dem jemand den Wagen zurückgeben muss ist "der Wagen ist geklaut". An geklautem Zeugs kann man kein Eigentum erwerben. Derjenige hätte dann dem Verkäufer effektiv Geld für Nichts gegeben. Kann dann den Verkäufer auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagen ...

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@Go-4-Golf

http://www.anwalt.de/.../...-im-strafverfahren-realisieren_000594.html

Bei Betrug durch Tachomanipulation gehts um Schadensersatz im Rahmen eines Betrugsdelikts, müsste daher zulässig sein.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK


@Go-4-Golf

http://www.anwalt.de/.../...-im-strafverfahren-realisieren_000594.html

Bei Betrug durch Tachomanipulation gehts um Schadensersatz im Rahmen eines Betrugsdelikts, müsste daher zulässig sein.

Im Prinzip ja.

Hier steht m.E. aber die zivilrechtliche Seite im Vordergrund (Rückabwicklung des Vertrages, Preisnachlass) und da gibt es kein Adhäsionsverfahren (niur im Strafverfahren möglich).

Ist sowieso alles Theorie, da m.E. der Te immer noch dem Verkäufer vertraut.

O.

Deswegen erst Strafanzeige, dann Zivilklage anhängen. Aber sei es drum - Merci, dann hab wenigstens ich was gelernt.

Zitat:

Original geschrieben von jetta-v


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und ich habe ihn für 11700€ mit dem Glauben es seien 100k aber in wahrheit sind es 170k.
Kann ich dann nur 800€ gelten machen oder wären da 1000€-2500€ drin.

Was denkt ihr?

Was denkt ihr?

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Frag doch bitte die Schwacke Liste oder den nächsten DEKRA/TÜV Sachverständigen. Die werden dir exakt sagen können, was ein Fahrzeug bei der weitaus höheren Laufleistung weniger wert ist. Mit dieser Summe gehst du zum Händler - es wird nicht verhandelt. Er zahlt oder es gibt eine Minderung nebst 1./2. schriftlicher Mahnung und Mahnbescheid, ggf. gefolgt von einer Klage. Zahlt er nicht kann ein Gläubiger sogar Insolvenz beantragen, das freut seine Schufa-Einträge und anderen Gläubiger.

Werde heute mein Auto abholen gehen, dann werde ich euch informieren wie es
ausgegangen ist.
Wünscht mir Glück =))

Er behauptet das der Typ der die Papiere macht im moment nicht da ist.
Er will es nach schicken.
Dann lade ich mir halt eins vom Internet und lass ihn unterschreiben.

o.k., das übliche Spiel.

Du kannst jetzt als Robin Hood ein weiteres Kapitel zu der unendlichen Geschichte der versuchten (und gelungenen) Betrügereien beim Pferdehandel hinzufügen.
Dann solltest Du wissen, dass es ein langer Weg ist, der Dich Zeit, Kraft, Nerven, Geld kosten wird.

Oder Du versuchst naheliegende Gefühle zu unterdrücken und bleibst pragmatisch:
Mein Vorschlag wäre, mach eine Anzeige und laß den StA/Polizei für Dich arbeiten.
Verzichte darüber hinaus auf irgendwelche Minderungsträume und verstehe es als Lehrgeld, was wohl die allermeisten hier schon mal mehr oder weniger bezahlt haben. Wenn es Dich tröstet... Du bist von einem (betrügerischen) Profi reingelegt worden und Du bist noch einigermaßen glimpflich davon gekommen. Gibt weitaus schlimmere Fälle.

Solltest Du allerdings keine weiteren Hobbies, Familie, Freunde, schöne Dinge im Leben haben ... go for it!

Übrigens... Deine zwei letzten Bemerkungen solltest Du streichen. Für solche Ankündigungen wird der Staatsanwalt (zu Recht!) bei Dir vorstellig.

Kann mein Beitrag nicht mehr editieren.
Entweder er unterschreibt heute den von mir vorgelegten Vertrag oder ich gehe direkt ohne umwege zur Polizei und mache eine Anzeige wegen Betrug.

Nur dass DIR deine Optionen klar sind: Dein Anspruch auf Minderung ist völlig unabhängig von dem Umstand, dass du betrogen worden bist. Du wolltest auch nicht mit einer Anzeige drohen, das ist theoretisch Nötigung 😉

Betrug ist ein Offizialdelikt. Genauso theoretisch könnte jeder Mitleser zur nächsten Polizei gehen, denen deine Beiträge bzw. diesen Thread vorlegen. Danach müsste der Staatsanwalt prüfen, ob öffentliches Interesse vorliegt - bei gewerbsmäßigem Betrug definitiv - und welche Staatsanwaltschaft zuständig ist. Dann würde er dich als Zeugen kontaktieren, die Unterlagen im Rahmen einer Zeugenaussage/Beweissicherung anfordern und die Geschichte nimmt den Lauf.

Kleiner Hinweis: Vergiss am Ende nicht das Finanzamt zu informieren, dass dieser Händler Gebrauchtwagen ohne Rechnung und damit vermutlich "schwarz" vertickt. Die sind deutlich weniger tolerant wie die meisten (überforderten) Staatsanwälte. Wenn nicht irgendjemand den Arsch in der Hose hat, einem solchen Betrüger das Handwerk zu legen, wird der jeden Tag aufs Neue (erfolgreich) Gebrauchtwagenkäufer bescheißen. Je Dose Cockpitspray 20.000 km weniger.... Und nicht alle haben Glück eine derartig eindeutige Papierspur zu finden.

So, hier ist alles jetzt 3x gesagt worden! Ich schließe jetzt an dieser Stelle. Wenn technische Fragen offen sind, können diese in einem separaten Thread gestellt werden.

MfG
Johnes
MT-Moderation

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