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KM-Stand falsch angegeben beim Kauf

Themenstarteram 12. Oktober 2011 um 23:00

Sehr geehrte Damen und Herren ,

jaaaaaa ist klar selber schuld ich weiss.

Bitte keine dummen Sprüche die habe ich schon genug gehört.

Ich habe mir ein Auto günstig bei einem Händler gekauft vor etwa 6 Wochen und der

Händler will kein Kaufvertrag machen. Es kam zum getümmel und deswegen habe ich es nicht beim Kauf gemacht er meinte ich könne ja immer reinschaun. =((

Dies hat mich stutzig gemacht und da es nur einen Vorbesitzer gab schaute ich bei ihm vorbei da der Scheckheft fehlt und ich den KM-Stand nachfragen wollte.

Ich beim Vorbesitzer und der sagt mir ehrlich das er den Wagen bei 167t km verkauft hat und ich habe ihn bei 97t KM gekauft =O !!!

Er hätte den Wagen an den Händler verkauft von dem ich ihn habe, bevor ich den Wagen gekauft habe

hat der Händler neuen TÜV machen lassen und im Bericht steht auch 97t mit den alten Kennzeichen also kann ich den ja nicht runtergedreht haben.

 

Also tue ich weiter so bis ich ein Kaufvertrag habe bis ich ihn habe den ohne bin ich eh aufgeschmissen!

Was kommt dann als nächstes? Anzeige erstatten ?

Habe 11700 bezahlt wieviel minderung wäre hier akzeptabel ?

Beste Antwort im Thema

Achwas. Dein Bekannter hat das Fahrzeug gekauft, damit gehört es ihm und er kann sich (begrenzt) aussuchen, wie der Mangel "Kilometer sind nicht wie gekauft" zu beheben ist. Minderung ist eine Möglichkeit, er kann aber auch aushandeln z.b. typische Verschleißteile auf Kosten des Verkäufers wechseln zu lassen.

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Eine Kaufpreisminderung ist Zivilrecht, der Tachobetrug Strafrecht. Beim Strafrecht gibt der Geschädigte eine Anzeige bei der Polizei auf, diese ermittelt, der Staatsanwalt klagt an. Kein Anwalt, bestenfalls ist ne Zeugenaussage fällig. Kosten Null, Aufwand gering, Full Service des Staates ;)

Beim Zivilrecht wie uneinig über die Höhe der Minderung musst du bzw. dein Anwalt den Verkäufer verklagen. Zudem trittst du bei Anwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse, kannst dir aber die Summe - falls du gewinnst - zurückholen. Das ist der Pferdefuß - sofern bei dem was zu holen ist. Zudem werden die Kosten am Ende verteilt - wenn du z.B. auf 4000€ klagst und nur 2000€ zugesprochen bekommst, dann bist du an den Gesamtkosten für Anwalt und Gericht sehr spürbar beteiligt.

Das einzige Szenario, bei dem jemand den Wagen zurückgeben muss ist "der Wagen ist geklaut". An geklautem Zeugs kann man kein Eigentum erwerben. Derjenige hätte dann dem Verkäufer effektiv Geld für Nichts gegeben. Kann dann den Verkäufer auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagen ...

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Die Frage finde ich garnicht mal so dumm, denn ein bekannter von mir hat auch ein Auto zu einem sehr guten Kurs gekauft, seit kurzem hat er jeddoch die vermutung das am Tacho was gemacht wurde, doch selbst wenn dem so ist war des noch ein guter Kurs.

Nun wendet sich der bekannte aber nicht an die Cops weil er die berechtigte(?) Sorge hat das er das Auto dann an den Händler zurück geben muss?! Nun frage ich mich auch wie sieht es in einem sollchen Fall aus?

Achwas. Dein Bekannter hat das Fahrzeug gekauft, damit gehört es ihm und er kann sich (begrenzt) aussuchen, wie der Mangel "Kilometer sind nicht wie gekauft" zu beheben ist. Minderung ist eine Möglichkeit, er kann aber auch aushandeln z.b. typische Verschleißteile auf Kosten des Verkäufers wechseln zu lassen.

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Eine Kaufpreisminderung ist Zivilrecht, der Tachobetrug Strafrecht. Beim Strafrecht gibt der Geschädigte eine Anzeige bei der Polizei auf, diese ermittelt, der Staatsanwalt klagt an. Kein Anwalt, bestenfalls ist ne Zeugenaussage fällig. Kosten Null, Aufwand gering, Full Service des Staates ;)

Beim Zivilrecht wie uneinig über die Höhe der Minderung musst du bzw. dein Anwalt den Verkäufer verklagen. Zudem trittst du bei Anwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse, kannst dir aber die Summe - falls du gewinnst - zurückholen. Das ist der Pferdefuß - sofern bei dem was zu holen ist. Zudem werden die Kosten am Ende verteilt - wenn du z.B. auf 4000€ klagst und nur 2000€ zugesprochen bekommst, dann bist du an den Gesamtkosten für Anwalt und Gericht sehr spürbar beteiligt.

Das einzige Szenario, bei dem jemand den Wagen zurückgeben muss ist "der Wagen ist geklaut". An geklautem Zeugs kann man kein Eigentum erwerben. Derjenige hätte dann dem Verkäufer effektiv Geld für Nichts gegeben. Kann dann den Verkäufer auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagen ...

So ist es!

Der Käufer entscheidet, ob er das Auto zurück gibt, oder nur Geld verlangt! Auto wieder abgeben muss er nicht, selbst wenn der Verkäufer dies fordert!

Wenn der Verkäufer das Auto wieder haben möchte, muss er es eben zu einem guten Preis zurück kaufen! (Dieser Preis sollte dann Kaufpreis & alle Nebenkosten wie Anmeldung, Nummernschilder und sonstige Gebühren als Minimum enthalten! Er liegt also in der Regel höher, als der Kaufpreis! Der Käufer will ja mit "0" aus der Sache und nicht auf den Nebenkosten sitzen bleiben!)

Selbst, wenn der "übliche" Wert nur 800€ weniger ist, ist auch mehr drin. Es ist nirgends geschrieben, dass der Wert Pflicht ist! Alles Verhandlungssache! Du kannst also mit 1500-2000€ anfangen und handeln. Wenn du deine Kohle wieder auf dem Konto hast, zeigst du ihm trotzdem an! Du hast ja nur dein Recht auf Minderung eingefordert! Mit dem Rückerstatten der Kohle, hat sich der Verkäufer nicht frei gekauft, von dem Betrug!!! (Du musst das Geld auch nicht zurück zahlen!)

MfG

Wenn - wie hier - nur ein mündlicher Kaufvertrag gemacht wurde, hat dies auch einen Vorteil für den Käufer und somit einen Nachteil für den Verkäufer.

 

Der Käufer hat jetzt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einen Gewährleistungsanspruch für einen Zeitraum von zwei Jahren, da es keine Vereinbarung zwischen Händler und Käufer gibt, in der diese gesetzliche Frist auf ein Jahr verkürzt wurde.

 

O.

 

 

Ich würde den Verkäufer wegen Betrugs anzeigen - umgehend und ohne Klüngelei!

 

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Sachen - und der Betrug wurde begangen!

 

Was sich dann für zivilrechtliche Folgen daraus ergeben steht auf einem anderen Blatt ...

 

Themenstarteram 15. Oktober 2011 um 12:51

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Ich würde den Verkäufer wegen Betrugs anzeigen - umgehend und ohne Klüngelei!

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Sachen - und der Betrug wurde begangen!

Was sich dann für zivilrechtliche Folgen daraus ergeben steht auf einem anderen Blatt ...

Du hast ja recht aber sicher ist sicher ich will erst ein Kaufvertrag.

Ich möchte nicht wie unser Freund schon sagte zum Anwalt gehen müssen.

Was sowas kostet wissen wir ja alle.

Ich möchte nicht das er sich denkt huuuch ich habe ja eine chance.

Wenn ich meine Geld hab kann ich ihn ja trotzdem anzeigen und die Staatsanwaltschaft kümmert sich drum.

Angenommen ich wäre der Verkäufer, meinst du wirklich, dass ich dir noch einen Kaufvertrag geben würde. Wozu, ich habe doch mein Geld u. ich lass dir zappeln bis zum St. Nimmerleinstag.

Vorsicht ist aber jetzt auch noch geboten, mit dem nachträglichen KV, denn Tricksereien mit dem Datum usw. lassen schnell große Schlupflöcher zu. Mach den Sack zu, so lange du kannst.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von jetta-v

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Ich würde den Verkäufer wegen Betrugs anzeigen - umgehend und ohne Klüngelei!

 

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Sachen - und der Betrug wurde begangen!

 

Was sich dann für zivilrechtliche Folgen daraus ergeben steht auf einem anderen Blatt ...

Du hast ja recht aber sicher ist sicher ich will erst ein Kaufvertrag.

Ich möchte nicht wie unser Freund schon sagte zum Anwalt gehen müssen.

Was sowas kostet wissen wir ja alle.

Ich möchte nicht das er sich denkt huuuch ich habe ja eine chance.

Wenn ich meine Geld hab kann ich ihn ja trotzdem anzeigen und die Staatsanwaltschaft kümmert sich drum.

Ich verstehe nicht, aus welchem Grund Du erst einen schriftlichen Vertrag haben möchtest, bevor Du Schritte einleitest.

Glaubst Du tatsächlich, der gibt Dir einen Vertrag mit dem Inhalt, den Du Dir wünschst?

Wenn er einen Vertrag geben sollte, dann schreibt er etwas für sich Günstiges hinein, was Du nicht akzetieren wirst, und damit gibt es auch keinen Vertrag.

In einer besseren Ausgangsposition kann man überhaupt nicht sein, wenn der Vorbesitzer aussagen will. GGfs. hat er auch noch eine Rechnung von einer Reparatur, die jenseits eines Tachostandes von 100 tkm durchgeführt wurde.  

 

Dann setze Du doch einen Vertrag auf (Formular des ADAC oder von Mobile oder von Autscoouit24) und versuche die Unterschrift des Händlers zu erhalten.

 

Im übrigen sollte man Mängel umgehend melden; denn zu langem Zuwarten könnte so ausgelegt werden, dass man den Mangel akzeptiert.

 

O.

Themenstarteram 17. Oktober 2011 um 20:24

Der Wagen war seit Freitag beim Händler.

Hatte ein ruckeln im ersten und zweiten Gang beim beschleunigen , es war wohl die Dieselpumpe.

Aber der wagen hatte einen kompletten Stillstand, soll heissen könnten noch andere Sachen kaputt sein.

Wenn ich ihn abholen gehe gibts auch ein KV.

Worauf sollte ich am meisten achten?

Was zu meinem grossen Nachteil sein könnte.

Wenn man ehrlich ist und logisch nachdenkt, ist das doch für viele Händler die einzige Möglichkeit Geld an Gebrauchtwagen zu verdienen.

Es kann unmöglich so viele Leute geben die ihre Autos weit unter Wert in Zahlung geben so das noch genügend Marge für die Händler übrig bleibt.

Wenn man allein daran denkt was manche Kisten an Reparatur verschlingen, da müssten Margen von 50% Standard sein, sind sie aber nicht

am 18. Oktober 2011 um 11:31

Hallo,

ich bin zwar kein Jurist, aber so kompliziert und aussichtslos scheint die Sache doch nicht zu sein.

1. wäre es natürlich wichtig, dass Du überhaupt nachweisen kannst, dass d u bei diesem Händler gekauft hast (Zeuge).

2. Hast Du dafür den Zeugen, dass der den Wagen dort verkauft hat.

3. Kann der bestätigen, dass er den Wagen mit den genannten km verkauft hat.

Natürlich folgt danach nur Rechtsanwalt und du hast hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung. Aber der RA müsste wohl schon gewinnen können.

Viel Glück

barmbrun

Du brauchst eigentlich keinen Rechtsanwalt bzw. hast kein erwähnenswertes Kostenrisiko. Eine Rechtsschutz ist daher nicht zwingend erforderlich.

Wenn du eine Anzeige wegen Betrug abgibst, so wird aus diesem Verfahren (bei dem du Zeuge bist und der Staatsanwalt "deine" / öffentliche Interessen vertritt) was rauskommen. Kommt ein "schuldig" raus, so kannst du nach diesem Urteil prüfen ob was bei dem Fritzen zu holen ist (Schufa Auskunft), deine plausible(!) Forderung z.B. aus der Differenz der Schwacke-Werte nebst nachweisbaren Nebenkosten der Beweissicherung zwecks Minderung des Kaufpreises geltend machen. Reagiert der nicht wird ein Mahnbescheid in dieser Höhe erwirkt (kostet etwa 50€, alternativ Online-Mahnverfahren) und erst bei Widerspruch gehts vor ein Amtsgericht. Mit vorhersehbarem Ausgang. Rührt der Betrüger sich nicht hast du einen Titel, 30 Jahre vollstreckbar und nicht durch eine Insolvenz zu umgehen. Mit Amtsgericht dazwischen dauert es ein Verfahren länger um den Titel zu bekommen, du trittst bei Gerichts- und Verfahrenskosten in Vorkasse und kannst diese zusätzlich auf die Rechnung aufschlagen.

Schneller ist eine Adhäsionsklage, bei dem im Rahmen des Strafprozesses gleich die zivilrechtliche Seite mit geklärt wird. Der Staatsanwalt kann helfen, das ist kaum Mehraufwand und in Summe die billigste Lösung. Ist der Betrug aus welchem Grund auch immer nicht nachweisbar, so bleibst du auf relativ geringen Kosten sitzen.

Themenstarteram 18. Oktober 2011 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000

Wenn man ehrlich ist und logisch nachdenkt, ist das doch für viele Händler die einzige Möglichkeit Geld an Gebrauchtwagen zu verdienen.

Das ist richtig so ich gebe die vollkommen recht aaaaaber...... wenn ich für etwas bezahle dann will ich es auch und damit basta.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

Du brauchst eigentlich keinen Rechtsanwalt bzw. hast kein erwähnenswertes Kostenrisiko. Eine Rechtsschutz ist daher nicht zwingend erforderlich.

 

 

Schneller ist eine Adhäsionsklage, bei dem im Rahmen des Strafprozesses gleich die zivilrechtliche Seite mit geklärt wird. Der Staatsanwalt kann helfen, das ist kaum Mehraufwand und in Summe die billigste Lösung. Ist der Betrug aus welchem Grund auch immer nicht nachweisbar, so bleibst du auf relativ geringen Kosten sitzen.

Richtig, eine Adhäsionsklage ist schneller und zwar schneller erledigt, da diese von einem Gericht im vorliegenden Fall erst gar nicht angenommen wird.

 

Das Adhäsionsverfahren ist Opferschutz und gilt für Verletzte: Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und sonstigen Schadenersatzansprüchen.

 

O.

Das es Illegal ist ist doch selbstverständlich

Es sollte nur mal zum nachdenken anregen.

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