klimabedienteil
hallo zusammen,
ich: weiblich, null ahnung von autos, habe mir nach jahren endlich ein vernünftiges auto gekauft.
316i touring, letztes jahr im dezember. Baujahr 98
und jetzt spinnt die klimaautomatik rum.
das display geht an und aus, die lüftung geht dann auch nicht. ist kein dauerhaftes problem, tritt aber immer wieder zwischen durch auf.
seit zwei tagen ist wieder alles o.k.
ich habe schon gesehen das das wohl ein typisches problem ist. das neue bedienteil würde 300 € kosten + einbau, hab schon mal nachgefragt.
gibt es eine andere alternative für mich.
gruss
30 Antworten
Wenn Du keine Garantie hast, dan schau mal bei Ebay, da ist einer der repariert die DInger für 20,-€ oder so.
Hallo und Herzlich Willkommen 😁
Das könnte dieser eine Kondensator sein,der das ding ab und zu mal rumspacken läßt. Hier gabs auch mal ne Reparatuanleitung für.
Ist das eigendlich die Automatik,also mit Digitalanzeige?
Hi!
Herzlichen Willkommen... 😁
Fahre auch nen Toruring und hab ähnliches Prob. Bei mir heult die Lüftung ab und an unkontrolliert auf und ab.. jedoch nur zu Beginn, also wenn er kalt ist!
Habe zum Glück noch Gebrauchtwagen-Garantie bis 07/06. Ist zwar mit 150€ SB, jedoch lass ich das wohl kurz vor Ablauf der Garantie machen.
Ist aber wohl ein klassisches Problem beim E36.
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Hi!
Herzlichen Willkommen... 😁
Fahre auch nen Toruring und hab ähnliches Prob. Bei mir heult die Lüftung ab und an unkontrolliert auf und ab.. jedoch nur zu Beginn, also wenn er kalt ist!
Habe zum Glück noch Gebrauchtwagen-Garantie bis 07/06. Ist zwar mit 150€ SB, jedoch lass ich das wohl kurz vor Ablauf der Garantie machen.
Ist aber wohl ein klassisches Problem beim E36.
Gruss,
Mfg MICHA
Du weist aber,das DU das letzte halbe Jahr in der Beweispflicht liegst😉
Drück Dir trotzdem die Daumen!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Du weist aber,das DU das letzte halbe Jahr in der Beweispflicht liegst😉
Drück Dir trotzdem die Daumen!
Habe den Fehler schon 2 WOchen nach dem Kauf voremerken lassen. Sollte eigentlich nichts schiefgehen!
Und was Beweispflicht? Kaputt ist kaputt, und ich habs ja net grob fahrlässig odere vorsätzlich verursacht?!?
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Habe den Fehler schon 2 Wochen nach dem Kauf vormerken lassen. Sollte eigentlich nichts schiefgehen!
Und was heisst Beweispflicht? Kaputt ist kaputt, und ich habs ja net grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht?!?
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Habe den Fehler schon 2 WOchen nach dem Kauf voremerken lassen. Sollte eigentlich nichts schiefgehen!
Und was Beweispflicht? Kaputt ist kaputt, und ich habs ja net grob fahrlässig odere vorsätzlich verursacht?!?
Gruss,
Mfg MICHA
Naja,wenn Du es schon gemeldet hast,ist ja gut!
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Naja,wenn Du es schon gemeldet hast,ist ja gut!
Ja, aber erkläre mir doch mal bitte die Beweispflicht bezüglich einer Gebrauchtwagen-Garantie! Keine Lust grad das Kleingedruckte zu lesen 😁
Muss ich schon oft genug......
Gruss,
Mfg MICHA
hallo,
danke für die willkommens grüße,
und LIMO320: ja das ist mit digitalanzeige.
garantie habe ich auch keine, ich habe da irgend etwas von gelesen:
das man die paltine neu löten kann und dann funktioniert es wieder.
da hätte ich nämlich jemanden der mir das löten kann.
braucht man dafür einen schaltplan?
grüsse
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Ja, aber erkläre mir doch mal bitte die Beweispflicht bezüglich einer Gebrauchtwagen-Garantie! Keine Lust grad das Kleingedruckte zu lesen 😁
Muss ich schon oft genug......Gruss,
Mfg MICHA
Wie,warum uns weshalb,hab ich grad nicht zur Hand.
Hab nur das grad auf die Schnelle gefunden😉
Wer muss was beweisen?
Sie als Kunde müssen beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Gerät erhalten haben, vorlag. Dies lässt sich im Zweifel nur mit Hilfe eines Sachverständigen klären. Eine Ausnahme besteht bei dem sog. Verbrauchsgüterkauf. Ein Verbrauchsgüterkauf ist immer dann gegeben, wenn eine Privatperson bei einem Unternehmer Hard- oder Software erwirbt. Dann gilt in den ersten sechs Monaten die Vermutung, dass bei einem aufgetretenen Fehler die Hard- oder Software bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war.
Autokauf
Gewährleistung/Beweispflicht:
In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer nachweisen, das der Schaden (Vorschädigung des z.B. Lagers) nicht vorhanden war.
Danach ist der Käufer beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Fazit: Auf die Gewährleistung hin ansprechen, sinnvoll wäre es bei der Schadenshöhe, gleich einen Anwalt zu beauftragen, wenn keine Einigung zustande kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Wie,warum uns weshalb,hab ich grad nicht zur Hand.
Hab nur das grad auf die Schnelle gefunden😉
Wer muss was beweisen?Sie als Kunde müssen beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Gerät erhalten haben, vorlag. Dies lässt sich im Zweifel nur mit Hilfe eines Sachverständigen klären. Eine Ausnahme besteht bei dem sog. Verbrauchsgüterkauf. Ein Verbrauchsgüterkauf ist immer dann gegeben, wenn eine Privatperson bei einem Unternehmer Hard- oder Software erwirbt. Dann gilt in den ersten sechs Monaten die Vermutung, dass bei einem aufgetretenen Fehler die Hard- oder Software bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war.
Also hab ich nur Garantie für Dinge die schon vor dem Kauf kaputt waren?!? Was isn das fürn Sch**** ?!
Dachte für Dinge die auch während der einjährigen Dauer kaputt gehen?!?
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Also hab ich nur Garantie für Dinge die schon vor dem Kauf kaputt waren?!? Was isn das fürn Sch**** ?!
Dachte für Dinge die auch während der einjährigen Dauer kaputt gehen?!?Gruss,
Mfg MICHA
Nein,Du hast schon Garantie😁
Aber kommt es zu einer Reklamation,könnte es event nicht so einfach werden,wie Du es Dir vorstellst.
gruß
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Nein,Du hast schon Garantie😁
Aber kommt es zu einer Reklamation,könnte es event nicht so einfach werden,wie Du es Dir vorstellst.gruß
Naja, dann seg ich einfach, das Prob ist danach aufgetreten, meinetwegen gestern oder wie auch immer! Dann wäre es doch ein Garantie-Anspruch, oder?!
Gehe ja auch extra um die Garantie-Ansprüche net zu verlieren, fein regelmässig zu BMW und lasse ihn warten.....
Gruss,
Mfg MICHA