Kleines Nummernschild amtlich in falscher Größe zugeteilt

VW

Liebe Community! Ich habe für meinen VW Käfer, Bj. 1963 bei meiner Zulassungsstelle ohne Einwände ein kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad) zugeteilt bekommen. Nach circa zwei Monaten schreibt mich der Landkreis des Vertrauens an (nett und freundlich, noch keine Fristsetzung), dass mir ggf. eine falsche Größe zugeteilt worden ist (richtig wäre ja das „Kuchenblech“). Nach einem kurzen Anruf meinerseits fragte ich, wie die drauf kommen. Antwort: ein Bediensteter hätte mich in seiner Freizeit gesehen und den Misstand entdeckt (der gute Mann hat wohl keine Hobbys, keine Freunde, und in seinem Job ist er anscheinend auch nicht ausgelastet). Ich soll den jetzt erstmal ein Foto von der Heckseite zusenden…

Bitte korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte: ein Kfz-Kennzeichen ist eine Urkunde (in dem Fall mit erteilten, amtlichen Siegeln). Die können mir das doch nicht einfach so wieder weg nehmen und entwerten oder doch? Es ist eine Urkunde!!!

Bitte um sachliche Aussagen - ich bin am Verzweifeln. Möchte das Schild behalten und den historischen Aspekt des Käfers damit unterstreichen!!

Amtlich zugelassener Käfer
119 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. Dezember 2024 um 20:41:29 Uhr:


"Tut das 3D Nummernschild nicht den "historischen Aspekt" zerstören? 😉"

Natürlich nicht, schließlich ist der Käfer selbst doch auch 3D.

Dann kann der Fragesteller gleich ein Android-Radio in 2DIN einbauen, weil es auch wie das hoffentlich verbaute Originalradio mit Musik zu tun hat 😉

Zitat:

@Twinni schrieb am 14. Dezember 2024 um 19:58:15 Uhr:



Zitat:

…2. Klett ist nicht mehr erlaubt, da man es zu einfach (werkzeuglos) lösen kann….

Schon mal selber versucht ein geklettetes Kennzeichen wieder runter zu kriegen? Selbst mit dem mitgelieferten Rakel eine Plackerei und kaum ohne Knicke im Blech machbar.

Zusätzlich zu dem unpassenden Kennzeichenschild und dem nicht korrekten D-Schild sind auch die Rückleuchteneinheiten mit ihren roten Blinkern unpassend und falsch. Die in Europa verkauften Käfer dieser Zeit hatten ausschließlich orange Blinkleuchten. In den USA sah das anders aus, aber solche Rücklichter haben hier keine Zulassung. Dass sich ein Aftermarket-Hersteller die Mühe macht, nachträglich rote Blinkleuchten zu homologieren [an sich waren ja 1965 die Farben rot und orange sowol für Brems- wie auch Blinkleuchten zulässig in Deutschland] glaub ich nicht so richtig.... und historisch ist es falsch.
An dem (wirklich schönen !) Auto wären dann also, wenn der historische Aspekt so wichtig ist, 3 Sachen zu korrigieren.

Die roten Blinker sind durchaus original und auch erlaubt, da das Fahrzeug vor 1970 zugelassen wurde.

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Wenn ich mich richtig erinnere, waren die Rückleuchten Original so wie auf dem Foto. Die komplett roten Rückleuchten sahen anders aus und waren an den Brezelkäfern verbaut.

Richtig. Auch hatte der Brezelkäfer keine Blinkleuchten sondern Winker an der B-Säule.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 15. Dezember 2024 um 10:56:47 Uhr:


Wenn ich mich richtig erinnere, waren die Rückleuchten Original so wie auf dem Foto. Die komplett roten Rückleuchten sahen anders aus und waren an den Brezelkäfern verbaut.

Das was du meinst, ist was anderes (Einkammerleuchten) mit Winkern.

Die mußten dann umgerüstet werden auf die Leuchten in der Form wie sie der TE hat, allerdings mit gelbem Blinkerglas.

Die ganz roten wie im Bild gab es für Amerika.

Aber ja, bis EZ 1970 wären auch rote Blinker zulässig. Das hatte z.B. auch die MB Heckflosse.

Die auf dem Bild sichtbaren 2-Kammer-Rückleuchten wurden in Europa IMMER mit gelben / orangen Blinkern gefertigt. Es gab sie in der Serie zu keinem Zeitpunkt in Rot. Nordamerika ausgenommen.

Ausnahme: das Foto täuscht und die Blinker SIND orange. Sehen für mich aber rot aus.

Historisch also FALSCH. ZULÄSSIG vielleicht, und zwar genau dann, wenn der Hersteller dieser hier verwendeten Leuchten eine nationale oder ECE-Typzulassung dafür erwirkt hat. Die originalen Rückleuchteneinheiten hatten die bekannte Wellenlinie und eine KBA-Nummer.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. Dezember 2024 um 11:04:53 Uhr:



....

Aber ja, bis EZ 1970 wären auch rote Blinker zulässig. Das hatte z.B. auch die MB Heckflosse.

Genau genommen bis EZ 31.12.1969, ab Januar 1970 dann gelb.

Bis einschließlich 1982 durften Bremsleuchten in Deutschland dann noch gelb leuchten, ab 1983 zwingend rot, und dann war auch zwingend Schluss mit 2-Kreis-Blinkerschaltungen. Der Farbsalat war dann geordnet.

Naja, wir wissen ja auch am Ende nicht, ob sich nicht sogar um ein Importfahrzeug handelt.
Dann ist´s mit den Genehmigungszeichen auch nicht so wichtig. Dann geht auch eine "In-Etwa-Wirkung".

Auch dann wären noch bis 1989 rote Fahrtrichtungsanzeiger mit Ausnahmegenehmigung zulässig.
Das glaube ich aber nicht, aus dem Grund müsste die Schlussleuchte mit dem Prüfzeichen: K 23226 verbaut sein. Und da sind die FRA gelb.

Übrigens, in der ABE vom 13.12.1960 steht unter Kennzeichenschild:
Höhe: 200mm
Breite: 340mm
Also auch damals gab es keine anderen Kennzeichen, und entspricht zu 100% auch der heutigen FZV.

Die alten Kennzeichen müssen ja nicht in die Tonne. Häng sie an die Wand in der Garage, dann freust und erinnerst Dich jedes mal an diese Geschichte. 🙂

Zitat:

@Hetep-Heres schrieb am 14. Dezember 2024 um 00:39:38 Uhr:


Bitte korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte: ein Kfz-Kennzeichen ist eine Urkunde (in dem Fall mit erteilten, amtlichen Siegeln). Die können mir das doch nicht einfach so wieder weg nehmen und entwerten oder doch? Es ist eine Urkunde

Du meinst also wirklich das eine falschbeurkundung nicht korrigiert wurde? ... egal ob Kennzeichen, Grundbuch, Erbschein, Kataster, ....

Zitat:

(...) ich habe das Schild „auf gut Glück“ mir anfertigen lassen und es mit allen relevanten Unterlgen beim Straßenverkehrsamt der jungen Beantin vorgelegt. Anscheinend hat sie sich mit der Materie nicht wirklich ausgekannt. Ich persönlich habe mich gefreut als ob ich einen 5 mit Zusatzzahl hätte??.

Das Kennzeichen sieht mir sehr nach solchen aus, die für US-Fahrzeuge ausgegeben werden. Dann hast du auf gut Glück ein Kennzeichen für US-Norm anfertigen lassen, um es an deinen herrlich historischen deutschen Käfer, dem Sinnbild des deutschen Wirtschaftswunder, anzubringen? Sorry, in meinen Augen ein Stilbruch und keinesfalls ein Fünfer mit Zusatzzahl. Meiner bescheidenen Meinung nach zumindest.

Es ist ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gem. Anlage 4 Abschnitt 2 Nr.3 Fzv

Hat mit der US norm nichts zu tun. Viele Ami Fahrer begehren dieses, da es in die Kennzeichenfläche 300x150 was oft in den amerikanischen Staaten verwendet wird, rein passt.

Er schrieb 'für US-Norm', also für den üblicherweise an Ami-Fahrzeugen vorhandenen Karosserieausschnitt.
Nicht 'ein Kennzeichen nach US-Norm', was ja in D nicht im Angebot zu erwarten wäre. Ihr habt eigentlich dasselbe gemeint ...

Das dürfte wohl das "kleine" 255x130mm Schild sein. Das wird normal nur für Leichtkrafträder und Traktoren ausgegeben. Bei ATV/Quad mit LOF-Zulassung dürfte es auch ausgegeben werden ist aber "Ermessenssache" der Zulassungsstellen.

Ist aber schon ein Riesen Zufall das Dich da ein Angestellter der Zulassungsstelle mit rumfahren sieht und die Motivation hat sich das zu notieren und prüfen.

BtW: Stimmig sieht das nicht aus auf dem Käferheck, ich würde da freiwillig schon das größere nehmen

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