Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage
Hallo Zusammen,
leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.
Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.
Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.
Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.
Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.
Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.
Bin für jeden Tipp dankbar
207 Antworten
Also was ich entnehme ist, dass das mit dem Text eine richtig dumme Idee ist und das werde ich auch sein lassen.
Den Rest mal schauen wie es wird.
Die geschilderte Kombination ist aber unzulässig, denn auch ein Schutzstreifen entbindet nicht von der Benutzungspflicht. Der Schutzstreifen ist ja Teil der Fahrbahn und dort gilt (siehe oben) "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen".
Vielleicht trügt dich deine Erinnerung und der Gehweg ist einfach mit "Radfahrer frei" beschildert. Dann dürfen die Radfahrer wählen, wo sie fahren.
Spitzfindigkeit meinerseits:
20m vorher steht Schild 240. Radfahrer müssen auf dem gemeinsamen Rad-/Fußweg fahren. Dies wird bis zur Kreuzung nicht aufgehoben. Der Schutzstreifen hebt dies allein noch nicht auf. Das "Sinnbild Radverkehr" reicht dazu auch nicht aus. Meiner Ansicht nach fehlt an der Stelle das Zeichen 239 auf dem Fußweg (oder hilfsweise Zeichen 237 auf dem Straßenbelag) und somit ist der Schutzstreifen hinfällig, da auch an der Stelle noch immer eine Nutzungspflicht des gemeinsamen Geh-/Radweges vorgeschrieben ist.
Klar, so wie es gestaltet ist kommt keiner auf so eine irrsinnige Idee und erwartet selbstverständlich, dass Radfahrer auf dem Schutzstreifen sein werden. Unzureichend ist die Beschilderung trotzdem...das ist Verbesserungswürdig.
Wesentlich besser wäre es dort auf die Radfahr-Kennzeichnung auf dem Belag gänzlich zu verzichten... aber, dann müssten Radfahrer sich einreihen und warten....
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Tut zwar nichts zur Sache - aber ich glaube dem TE dass es genauso vorgefallen ist.
Es ist rot, er steht an der Ampel. Als es grün schaltet fährt er los und genau in diesem Moment kommt eine sehr verantwortungsbewusste und defensive Radfahrerin und denkt sich, sie könne eh noch schnell schnell vorne einscheren.
Ich denke kaum dass die Dame vorher schon dagestanden und sie der TE umgenietet hat, auch nicht dass der TE die Ampeln und deren Rotphasen studiert hat, sondern es lediglich ein Anfahrunfall war, wo eben die Radfahrerin dieses Mal eben Pech hatte.
Ich hoffe es geht Alles zugunsten des TE aus und die Radfahrerin wird zur Kasse gebeten.
Zitat:
@nogel schrieb am 5. Juni 2025 um 15:52:50 Uhr:
Traurig, wenn man ohne Ahnung zu haben einfach die Moralkeule rausholt und Aussagen anderer pauschal als "Stuss" bezeichnet.
Zudem eine dumme Unterstellung
Nichts dergleichen habe ich gesagt. Sondern nur, daß Radler vor Gericht in den verrücktesten Fällen Recht bekommen.
Beispiel dafür: Der Autofahrer biegt von einer Nebenstraße nach rechts in die Vorfahrtsstraße ein, hält dabei an (!) und beobachtet den Verkehr. Als frei ist und er losfährt kommt von rechts (!) auf dem Gehweg (!) ein Radler angeschossen und knallt ihm in die vordere Rechte Ecke des Autos.
Der Radfahrer hat NICHTS auf dem Gehweg verloren, und schon gar nicht auf dem für ihn linken Gehweg.
Ergebnis vor Gericht: der Autofahrer bekommt volle Haftung zugeschrieben, seine Versicherungsprämie steigt wegen dem kaputten Fahrrad und dem (leicht) verletzten Radfahrer. Zudem bekommt er, weil er Fahranfänger ist, noch eine teure Nachschulung aufgebrummt. Und auf dem Schaden an seinem Auto bleibt er auch noch sitzen, weil beim Radfahrer schlicht nix zu holen ist.
Völlig normaler Sachverhalt, da man selbst aus einer Nebenstraße kommt und somit in keinem Fall irgendwie Vorrang hat vor anderen Verkehrsteilnehmern. Es hätte auch ein Auto von rechts auf der falschen Spur kommen können. Alles egal.
Zitat:
@T5Plus schrieb am 6. Juni 2025 um 12:15:53 Uhr:
Tut zwar nichts zur Sache - aber ich glaube dem TE dass es genauso vorgefallen ist.
Es ist rot, er steht an der Ampel. Als es grün schaltet fährt er los und genau in diesem Moment kommt eine sehr verantwortungsbewusste und defensive Radfahrerin und denkt sich, sie könne eh noch schnell schnell vorne einscheren.
Ich denke kaum dass die Dame vorher schon dagestanden und sie der TE umgenietet hat, auch nicht dass der TE die Ampeln und deren Rotphasen studiert hat, sondern es lediglich ein Anfahrunfall war, wo eben die Radfahrerin dieses Mal eben Pech hatte.
Ich hoffe es geht Alles zugunsten des TE aus und die Radfahrerin wird zur Kasse gebeten.
Das denke ich auch, ist blöd gelaufen wegen knapper zeitlicher Abfolge. Sie sieht noch, dass es Rot ist (was wahrscheinlich auch stimmt) und er sieht, dass es grün wird.
Nichtsdestotrotz muss ein KFZ hier in der Situation darauf achten, wegen der Wartefläche für Radfahrer (die man ja nicht umsonst an dieser Stelle angebracht hat!) dass Radfahrer auf diese fahren werden, weil sie nur von rechts kommen können!
Zumal er auf der Rechtsabbiegerspur steht und sowieso den rückwärtigen Verkehr beachten muss.
Insofern sehe ich eher schlechte Karten für den TE.
PS: Übrigens darf man als Radfahrer selbstverständlich den benutzungspflichtigen Radweg verlassen, um auf die andere Spur zu kommen. Man darf, man muss nicht. Leider wissen viele Autofahrer das nicht und dann beginnt das Hupkonzert.
Zitat:@augenauf schrieb am 7. Juni 2025 um 13:03:52 Uhr:
Völlig normaler Sachverhalt, da man selbst aus einer Nebenstraße kommt und somit in keinem Fall irgendwie Vorrang hat vor anderen Verkehrsteilnehmern. Es hätte auch ein Auto von rechts auf der falschen Spur kommen können. Alles egal.
Das ist aber nicht dein Ernst?
Seit wann erstreckt sich der Vorrang auf den Gehweg? Dann müsste man ja auch alle Fußgänger queren lassen.
(Das mit dem Auto auf der falschen Straßenseite ist unstrittig, die Vorfahrt erstreckt sich über die gesamte Fahrbahnbreite)
Gegenfrage: Woher weißt du, dass das ein Gehweg nur für Fußgänger ist? Richtig, das weißt du nicht, der aus einer Nebenstraße kommt.
Es könnte ein Gehweg sein, der für Radfahrer freigegeben ist. Oder ein gemeinsamer Geh und Radweg. Und dann auch noch freigegeben in beide Richtungen.
Außerdem: man lernt in der Fahrschule, dass man vor dem Abbiegen in beide Richtungen schauen sollte.
Selbst wenn dem so wäre hätte der Radverkehr auf dem Gehweg keinen Vorrang,den hat er nur auf der Fahrbahn oder einem Radweg.
Und wenn der für beide Richtungen gelten würde müsste unter Deinem Vorfahrt achten Schild der Zusatz mit Pfeil in beide Richtungen angeben sein.
Wir haben hier auch so eine tolle Kreuzung,da traut man sich auf dem Rad kaum rechts vorbei zu fahren,trotz Vorrang.
Denn dann kann es passieren,so wie gestern Morgen,das der Wagen rechts abbiegt ohne vorher zu schauen ob ich rechts neben ihm bin.
Ich als Radler mag diese Lösung nicht,die ist gefährlich.
Zitat:@nogel schrieb am 7. Juni 2025 um 13:59:26 Uhr:
Seit wann erstreckt sich der Vorrang auf den Gehweg? Dann müsste man ja auch alle Fußgänger queren lassen.
In den allermeisten Fällen ist das aber so.
Zitat:
@augenauf schrieb am 7. Juni 2025 um 16:11:40 Uhr:
Nein, das ist nicht korrekt.
Steht alles hier:
https://www.stvo2go.de/zeichen-240/
Wie ich geschrieben habe müsste dann an Deinem Vorfahrt achten Schild das Zusatzschild für Radler in beide Richtungen angebracht sein.
Den Vorrang kann man sonst gar nicht erkennen,heißt aber nicht das man den ansonsten gleich überfahren sollte.
Das meinte ich nicht, sondern der Satz hier:
Selbst wenn dem so wäre hätte der Radverkehr auf dem Gehweg keinen Vorrang,den hat er nur auf der Fahrbahn oder einem Radweg.
Und das ist nicht korrekt.
Der Radfahrer hat auf einem gemeinsamen Geh und Radweg Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen.
Dagegen muss der Fußgänger an einer T-Kreuzung tatsächlich warten.
Ich gebe zu, dass ist ein wenig widersprüchlich, aber so ist es nun mal.
Es ist ein Unterschied zwischen Gehweg und vorgeschriebenem Geh/Radweg über Gebotszeichen.
Wenn man von Gehweg spricht hat er keinen Vorrang,und das habe ich geschrieben.
Und der Radfahrer muss dann nicht mal verbotswidrig auf dem Gehweg unterwegs sein,z.B. Kind mit Begleitung.
Den gemeinsamen Geh/Radweg hast Du daraus gemacht,dieser ist über ein Gebotsschild ausgeschildert.
Wenn dem so ist muss am Vorfahrt achten Schild durch Kennzeichnung darauf hingewiesen werden um den Vorrang erkennen zu können.
Sind zwei verschiedene Paar Schuhe.