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Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Hallo Zusammen,

leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.

Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.

Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.

Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.

Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.

Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.

Street View

Bin für jeden Tipp dankbar

Bild 2
Bild 1
201 Antworten

Hier der text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Stellung zum o. g. Vorfall, bei dem es zu einer Kollision mit einer Fahrradfahrerin kam.

Ich stand mit meinem Fahrzeug ordnungsgemäß an der Haltelinie der Waldstraße auf der rechten Fahrspur, mit gesetztem Blinker, da ich nach rechts abbiegen wollte. Vor mir befand sich eine separate Haltelinie für Fahrradfahrer.

Nachdem die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, setzte ich langsam an, um rechts abzubiegen. In genau diesem Moment überholte mich eine Fahrradfahrerin rechts auf dem Radweg, zog direkt vor mein Fahrzeug und wollte dabei diagonal auf die Geradeausspur wechseln – also quer über zwei Fahrstreifen. Dabei kam es zu einer leichten Berührung mit meinem Fahrzeug, woraufhin sie stürzte.

An meinem Fahrzeug entstanden Beschädigungen an der Motorhaube und Stoßstange.

Die Fahrradfahrerin äußerte vor Ort, dass meine Ampel noch Rot gewesen sei und ich bereits gerollt hätte. Das entspricht aus meiner Sicht nicht den Tatsachen:

- Ich habe ordnungsgemäß an der Haltelinie gestanden.

- Mein Fahrzeug setzte sich erst bei Grün in Bewegung.

- Der Blinker war von Beginn an gesetzt, die Abbiegeabsicht eindeutig erkennbar.

Ergänzende Argumente zur Klärung:

• Unlogisches Verhalten der Radfahrerin bei angeblich „rollendem Fahrzeug“:

Selbst wenn mein Fahrzeug – rein hypothetisch – leicht gerollt wäre, ist es nicht nachvollziehbar, warum sich die Radfahrerin direkt vor ein vermeintlich rollendes Auto begibt, um zwei Fahrstreifen zu queren. Zudem hätte eine derart geringe Rollbewegung kaum eine Kollision mit Sturz zur Folge, ohne dass ich reagieren konnte. Ich habe unmittelbar gebremst.

• Unrealistisch bei geringer Geschwindigkeit:

Ich fuhr mit Schrittgeschwindigkeit an. Ein solcher Sturz ist bei so geringer Geschwindigkeit in der Regel nur dann möglich, wenn das andere Fahrzeug (in diesem Fall das Fahrrad) sehr plötzlich oder unvorhersehbar in den Fahrweg einfährt.

• Fehlender Schulterblick und Vorrangprüfung:

Die Radfahrerin fuhr auf einer Rechtsabbiegespur für Radfahrer und wollte schräg nach links auf die Geradeausspur wechseln. Laut StVO hätte sie sich vor diesem Wechsel vergewissern müssen, dass keine Gefährdung entsteht. Dies war nicht der Fall.

• Kein Handzeichen und unangepasste Geschwindigkeit:

Ich konnte kein Handzeichen oder Signal für einen Spurwechsel erkennen. Ihr Fahrverhalten wirkte zügig und ungebremst – es gab keine Annäherung mit Vorsicht oder Kommunikation der Fahrabsicht.

• Unzureichende Nutzung des vorhandenen Raums durch die Radfahrerin:

Nach dem Unfall stand mein Fahrzeug mit der Frontstoßstange etwa einen halben Meter hinter der Haltelinie für Kfz. Von dort bis zur Haltelinie für den Radverkehr lagen noch über zwei Meter freier Raum. Das zeigt deutlich, dass die Radfahrerin mehr als ausreichend Platz gehabt hätte, sich gefahrlos und ohne Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer nach der Haltelinie für Autos einzuordnen. Statt diesen Platz zu nutzen, zog sie unmittelbar vor meinem Fahrzeug nach links rüber, querte meine rechte Fahrspur und wollte offenbar auf die Geradeausspur wechseln – ohne dabei den nötigen Abstand zu wahren oder die Situation vor sich ausreichend zu prüfen. Hätte sie ihre Fahrspur nur einen Meter später verlassen – also erst nach dem Ende meiner Fahrspur oder zumindest mit mehr Abstand – wäre der Unfall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen.

• Spurwechsel wurde nicht vollständig vollzogen:

Die Radfahrerin schaffte es gar nicht vollständig, auf die Geradeausspur zu wechseln. Die Kollision erfolgte unmittelbar beim Einscheren – der Anstoß ereignete sich mit dem rechten Frontbereich meines Fahrzeugs (rechter Scheinwerfer / Stoßstange), was auch anhand der Bilder und Beschädigungen an der Frontstoßstange zu sehen ist. Dies deutet darauf hin, dass sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls noch mitten im Spurwechsel befand und unerwartet in meinen unmittelbaren Fahrweg hineinfuhr. Zusätzlich ist auf den Unfallbildern klar zu erkennen, dass mein Fahrzeug sich noch nicht im eigentlichen Abbiegevorgang befand – die Räder standen gerade, und das Fahrzeug war lediglich rund einen halben Meter über die Haltelinie hinausgerollt. Auch das spricht gegen einen aktiven Fahrfehler meinerseits.

• Vorhandene Alternative – verantwortungsloser Spurwechsel der Radfahrerin:

Die Radfahrerin hätte auch die linke Fahrspur, die für den Geradeausverkehr (inkl. Radfahrer) freigegeben ist, nutzen können, um ihre Fahrt sicher und ohne Spurwechsel fortzusetzen. Stattdessen nutzte sie die rechte Abbiegespur für Fahrräder und versuchte, kurz vor der Kreuzung schräg über zwei Fahrstreifen hinweg nach links auf die Geradeausspur zu wechseln – direkt vor meinem Fahrzeug. Ein solch abrupter Spurwechsel erfordert laut StVO besondere Vorsicht und darf nur durchgeführt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder behindert wird. In diesem Fall erfolgte weder eine Ankündigung des Spurwechsels (z. B. per Handzeichen), noch wurde auf den nachfolgenden Verkehr geachtet. Die Verantwortung für eine sichere Durchführung des Wechsels lag bei der Radfahrerin – dem ist sie nicht nachgekommen.

Abschließend bitte ich Sie darum, den Fall mit größtmöglicher Sorgfalt zu prüfen. Eine objektive Klärung ist mir sehr wichtig, da die Aussage der Fahrradfahrerin meiner Einschätzung nach nicht den tatsächlichen Ablauf widerspiegelt. Fehleinschätzungen oder falsche Behauptungen in solchen Fällen können schwerwiegende persönliche und berufliche Folgen für unbeteiligte Dritte haben – insbesondere, wenn vorschnell der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erhoben wird. Geschweige denn, dass mein Auto dadurch einen Schaden erlitten hat.

Ich bin jung, nicht vorbestraft und lege großen Wert auf sicheres und regelkonformes Verhalten im Straßenverkehr. Ich bin nie zuvor in einen Unfall verwickelt gewesen, habe keine Punkte in Flensburg, wurde nie geblitzt und bin ein sehr vorausschauender Fahrer.

Daher bitte ich ausdrücklich darum, alle vorhandenen Beweismittel (Bilder, Spurenlage, Stellungnahmen) neutral zu würdigen – insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um eine Aussage-gegen-Aussage-Situation handelt.

Zitat:
@nogel schrieb am 5. Juni 2025 um 21:37:33 Uhr:
Wer losfährt und etwas vor ihm befindliches rammt,

Die Schilderung, vor allem die jetzt noch mal erfolgte genauere Erklärung, zeigt doch, dass es anders war. Im Prinzip eine Art Gleichzeitigkeit: Radfahrerin zieht nach links genau als der TE anfährt. Um Zehntelsekunden will ich mich da nicht streiten. Für den TE war das offenbar unabwendbar, für die Radfahrerin aber nicht.

Zitat:
@Monte123 schrieb am 5. Juni 2025 um 22:07:15 Uhr:
Hier der text:

An wen soll sich der eigentlich richten? An die Bußgeldstelle? Wenn die Polizei eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung schreibt, dann sind Staatsanwaltschaft und Gericht zuständig. In dem Fall würde ich auch nicht weiter auf einen Anwalt verzichten.

Zitat:
@Scoundrel schrieb am 5. Juni 2025 um 12:40:27 Uhr:
Muss er das? Jetz drehen wir uns Mal um und schauen weiter vorne den Verlauf der Strasse an.Der Radfahrer kann doch einfach gerade aus genau wie der Radler im Streetview link?

Kurioserweise darf er das nicht, denn an der Stelle ist für ein paar Meter ein benutzungspflichtiger Radweg (gemeinsamer Rad- und Fußweg).

https://maps.app.goo.gl/Rpfm8PXyzCCoYkkY6

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Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Juni 2025 um 22:10:53 Uhr:
An wen soll sich der eigentlich richten? An die Bußgeldstelle? Wenn die Polizei eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung schreibt, dann sind Staatsanwaltschaft und Gericht zuständig. In dem Fall würde ich auch nicht weiter auf einen Anwalt verzichten.

Naja, ich dachte, selbst wenn es dazu kommt und die Staatsanwaltschaft nur eine geringe Geldstrafe fordert und auf weitere Schritte verzichtet, könnte ein solcher Text trotzdem nicht schaden. Ohne Rechtsschutz würde es sich bei kleineren Beträgen vermutlich nicht lohnen, auf eigene Kosten einen Anwalt einzuschalten.

Den Text hier "auseinanderzunehmen" geht sowieso nicht, weil man dann wieder im Bereich der Rechtsberatung wäre. Grundsätzlich kann ja der Vorfall für dich zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Da die Sache nicht wirklich eindeutig ist, würde ich das wirklich einem Anwalt überlassen.

Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Juni 2025 um 22:21:42 Uhr:
Den Text hier "auseinanderzunehmen" geht sowieso nicht, weil man dann wieder im Bereich der Rechtsberatung wäre. Grundsätzlich kann ja der Vorfall für dich zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Da die Sache nicht wirklich eindeutig ist, würde ich das wirklich einem Anwalt überlassen.

Verstanden, danke!

An deinem Text gefällt mir nicht, dass du bereits eine rechtliche Würdigung vornimmst.

Nimm einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Wenn du das aus Kostengründen nicht willst, dann schildere den Vorgang sachlich und ohne Ausschmückungen.

Zitat:
@Monte123 schrieb am 5. Juni 2025 um 22:07:15 Uhr:
Ich bin jung

Das musst du nicht extra erwähnen, man merkts am Text.

🤣

Versuche, die Antwort in drei oder vier überschaubar langen Sätzen zu formulieren.

Mehr liest und versteht da keiner. Dein Gegenüber ist ein Sachbearbeiter. Kein Literaturprofessor, Verkehrsrichter, Psychologe.

Ziel der Übung ist die Antwort auf einen Anhörungsbogen und nicht eine Bewerbung um den Pulitzerpreis.

Ansonsten: Die Verkehrsführung da ist bekloppt. Dort kann jederzeit jedem Beteiligten ein Fehler oder Missverständnis passieren. Was nach hinten losgehen kann: Siehe Beitrag von Oetteken. Eine rechtliche Einordnung des Vorgangs steht dir nicht zu und ist da völlig fehl am Platz.

Ohne Hellseher zu sein: In Summe ist hier nicht wirklich was passiert und die Folgen für dich bleiben völlig überschaubar.

Kriegs wieder aus dem Kopf, sei künftig mit Cam und Rechtsschutz besser aufgestellt und nimms als Erfahrung mit. Und gut is.

Zitat:
@Monte123 schrieb am 5. Juni 2025 um 22:07:15 Uhr:
Hier der text:
...

Es wäre unklug sowas abzusenden. Ein Anwalt würde erst Akteneinsicht nehmen. Danach ist zu überlegen ob überhaupt eine Einlassung im Strafverfahren erfolgt. Tendenziell eher nicht. Sowas ist komplex und nichts für den Laien.

Hatte mal einen Unfall mit meinem Auto auf der Landstraße (100 Km/h). Ich überholte einen Radfahrer, der zunächst rechts auf der Straße fuhr und sich dann plötzlich ohne Handzeichen überlegt hatte doch lieber nach links auf den (nur dort vorhandenen) Radweg zu wechseln. Er kollidierte mit der rechten Seite meines Autos (bereits auf der Gegenfahrbahn, wegen Ausweichmanöver) und wurde dabei leicht verletzt. Rettungswagen und Polizei wurden alarmiert. Die Polizei nahm den Unfall auf, der Rettungswagen den verletzten mit. Natürlich geht so ein Fall dann auch zur Staatsanwaltschaft, die Polizei äußert sich nicht groß. Irgendwann stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein (kurze Mitteilung) Ich haben meinen Schaden bei der Privathaftpflicht des Radfahrers (zum Glück hatte er eine) geltend gemacht und meinen Schaden auch ersetzt bekommen. Natürlich ohne Anwalt.

Die Vorstellung, dass alle einem immer böses wollen, grenzt hier bei einigen an Paranoia.

Zitat:
@Monte123 schrieb am 5. Juni 2025 um 22:07:15 Uhr:
Hier der text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Stellung zum o. g. Vorfall, bei dem es zu einer Kollision mit einer Fahrradfahrerin kam.
Ich stand mit meinem Fahrzeug ordnungsgemäß an der Haltelinie der Waldstraße auf der rechten Fahrspur, mit gesetztem Blinker, da ich nach rechts abbiegen wollte. Vor mir befand sich eine separate Haltelinie für Fahrradfahrer.
Nachdem die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, setzte ich langsam an, um rechts abzubiegen. In genau diesem Moment überholte mich eine Fahrradfahrerin rechts auf dem Radweg, zog direkt vor mein Fahrzeug und wollte dabei diagonal auf die Geradeausspur wechseln – also quer über zwei Fahrstreifen. Dabei kam es zu einer leichten Berührung mit meinem Fahrzeug, woraufhin sie stürzte.

Um Gottes willen!

das was ich von deinem ellenlangen Roman hier habe stehen lassen, ist das einzige, was in einen Anhörungsbogen rein sollte. NICHTS weiter. Schon gar keine rechtliche Betrachtungen/Würdigungen und nichts, was die Gegenseite erst auf Ideen bringt, was man dir alles vorwerfen könnte.

Ich hatte es oben gesagt: als Laie ist jeder Satz zuviel, man reitet sich nur immer tiefer rein, man schlägt Türen zu für Auswege aus der Lage. Man erreicht nie eine Verbesserung der eigenen Situation. Je mehr Aussagen, desto mehr Fallstricke. Laß es!

Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Juni 2025 um 22:15:41 Uhr:
Kurioserweise darf er das nicht, denn an der Stelle ist für ein paar Meter ein benutzungspflichtiger Radweg (gemeinsamer Rad- und Fußweg).

Ein gemeinsamer Rad-und Fußweg ist nicht benutzungspflichtig.

Edit: stimmt nicht.

Zitat:
@nogel schrieb am 6. Juni 2025 um 08:09:03 Uhr:
Ein gemeinsamer Rad-und Fußweg ist nicht benutzungspflichtig.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Zeichen 240, Gemeinsamer Geh- und Radweg:

"Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)."

Richtig. Da habe ich mich geirrt.

Grund dafür war, daß bei uns im Ort die Straßenbrücke über die Eisenbahn sowohl mit einem gemeinsamen Fuß- und Radweg (auf dem Bordstein) beschildert wurde und ZUSÄTZLICH noch auf der Fahrbahn ein Radfahrer-Schutzstreifen aufgebracht wurde.

Hier kann der Radfahrer also wählen, was er benutzt.

Mit einem Streetview Foto kann ich leider nicht dienen, die Bilder sind von 2022, der Beschilderungswahn aber jünger.

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