Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage
Hallo Zusammen,
leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.
Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.
Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.
Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.
Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.
Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.
Bin für jeden Tipp dankbar
207 Antworten
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 9. Juni 2025 um 21:04:49 Uhr:
Ich habe schon damit gerechnet, dass diese Diskussion noch kommen wird. 😉
Ich denke, die Interpretation von T5 bezieht sich darauf, dass in §9, Absatz 3, Satz 3 nichts von Vorrang steht, sondern von besondere Rücksicht nehmen.
Dr. Bouska definiert es als "Vorrang"
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 9. Juni 2025 um 21:04:49 Uhr:
Viel Spaß der kontroversen Diskussion eurer Interpretationen. 😉
Gruß
Uwe
Vielen Dank für das Öl-ins-Feuer-Gießen 🤣
Sorr, aber das war nicht als Öl ins Feuer gießen gemeint, sondern ich wollte es nur auf den Punkt bringen, damit es nicht wie üblich erst nach vielen Beiträgen auf den Tisch kommt, worum es eigentlich geht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@T5Plus schrieb am 9. Juni 2025 um 18:27:20 Uhr:
Außer auf geregelten -Kreuzungen- oder Fußgängerstreifen, haben Fußgänger niemals Vorrang.
Je nach Zählweise kennt die deutsche StVO ca. 10 bis 15 Fälle, in denen Fußgänger Vorrang haben.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Monte123 schrieb am 4. Juni 2025 um 22:03:19 Uhr:
Hallo Zusammen,
Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.
Street View
Bin für jeden Tipp dankbar
Nur zur Erinnerung:
Es geht hier bei der Frage des TE um eine Fahrradfahrerin … weiß wirklich nicht, was hier seit 10 Seiten dauernd über Fußgänger diskutiert wird… 🫣 Jetzt sind wir schon auf Seite 14 😗
Immerhin ein anschauliches Beispiel wie ein Thema ins OT abdriften kann und nie mehr zurückfindet.
Der TE hat sich auch schon länger nicht mehr geäußert, kein Wunder.
Besser wäre doch, hier dichtzumachen und das OT Thema Fußgänger und deren Vorrang seperat in einem eigenen Thread zu diskutieren.
Zitat:@Pauliese schrieb am 10. Juni 2025 um 02:35:44 Uhr:
Nur zur Erinnerung:Es geht hier bei der Frage des TE um eine Fahrradfahrerin … weiß wirklich nicht, was hier seit 10 Seiten dauernd über Fußgänger diskutiert wird… 🫣 Jetzt sind wir schon auf Seite 14 😗Immerhin ein anschauliches Beispiel wie ein Thema ins OT abdriften kann und nie mehr zurückfindet.Der TE hat sich auch schon länger nicht mehr geäußert, kein Wunder.Besser wäre doch, hier dichtzumachen und das OT Thema Fußgänger und deren Vorrang seperat in einem eigenen Thread zu diskutieren.
Stimmt und da muss ich mich selber auch an der Nase nehmen…
Fußgänger haben in diesem Theead nichts Verloren und hiermit BTT.
Hallo zusammen
nach langer Wartezeit habe ich endlich eine Rückmeldung von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Ich hatte den Anhörungsbogen ausgefüllt und an die Polizei geschickt. Jetzt hat sich die Staatsanwaltschaft gemeldet und mitgeteilt, dass das Verschulden des Beschuldigten nicht als erheblich eingeschätzt wird. Da keine schwerwiegenden Verletzungen entstanden sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die geschädigte Person selbst eine Mitschuld trägt, wurde das Verfahren eingestellt.
Für mich ist das zumindest halbwegs gut ausgegangen, auch wenn ich leider auf meinem Schaden sitzen bleibe. Es hätte aber deutlich schlimmer kommen können, wenn das Verfahren nicht eingestellt worden wäre.
Offen ist jetzt nur noch, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. In dem Schreiben steht, dass das Verfahren an die Bußgeldstelle weitergegeben wird, falls eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Davon gehe ich im Moment aber nicht aus.
Warum hattest du nicht sofort einen Rechtsanwalt konsultiert?
Auf dem ursprümgünglichen Bild meine ich zu erkennen, dass die Radfahrerin auf der mittleren Spur überhaupt nichts zu suchen hatte. Aufgemalte Fahrräder sehe ich nur auf der linksn und rechten Spur, rechts mit Pflicht zum Rechtsabbiegen.
Außerdem ist es ein erhebliches Risiko, ein rechts blinkendes Fahrzeug rechts zu überholen. Radfahrer können keineswegs machen was sie wollen und die angenommene automatische Teilschuld des stärkeren Verkehrsteilnehmer ist nicht zwingend für die Gerichte.
Das wäre außerdem ein interessanter Präzedenzfall.
Weil ich keine Rechtsschutz zu dem Zeitpunkt hatte und Radfahrer die von rechts kommen, dürfen, wenn sie die Autos nicht behindern, in diesr Situation zwei Spuren nach Links überqueren um geradeaus aus zu fahren.
Hätte ich einen Anwalt genommen, wären die Kosten deutlich höher gewesen als den Schaden selbst zu beheben. Das wurde hier alles diskutiert.
Ich ärgere mich nur, dass ich keine Dachcam hatte, da es schon weh tut, grundlos "bestraft" zu werden.
Danke für deine Rückmeldung. Auf dem Schaden sitzen zu bleiben ist ärgerlich, aber wenigstens läuft kein Strafverfahren an.
Zitat:
@Monte123 schrieb am 3. August 2025 um 08:47:20 Uhr:
Weil ich keine Rechtsschutz zu dem Zeitpunkt hatte und Radfahrer die von rechts kommen, dürfen, wenn sie die Autos nicht behindern, in diesr Situation zwei Spuren nach Links überqueren um geradeaus aus zu fahren.
Hätte ich einen Anwalt genommen, wären die Kosten deutlich höher gewesen als den Schaden selbst zu beheben. Das wurde hier alles diskutiert.
Ich ärgere mich nur, dass ich keine Dachcam hatte, da es schon weh tut, grundlos "bestraft" zu werden.
Soweit ich es verstanden habe, weißt du doch noch gar nicht, was der Spaß letztendlich kosten wird.
Die Bussgeldstelle könnte durchaus noch für böse Überraschungen sorgen.
Zitat:
@Monte123 schrieb am 3. August 2025 um 08:47:20 Uhr:
Hätte ich ...
Ich würde mal sagen, du hast alles richtig gemacht. Freut mich für dich, dass es so erträglich ausgegangen ist.
Der finanzielle Schaden ist überschaubar und irgendwann vergessen, strafrechtlich ist das Ding durch, einem Bußgeld kann man widersprechen und das ausfechten, und passiert ist eh keinem was.
Der Rest ist ein Stück Lebenserfahrung, und vielleicht hast du in Zukunft eine Cam und Rechtsschutz an Bord.
Bleibt dir nur noch, den Sieger aus 14 Seiten Streit der Berufsrechthaber zu benennen. Sonst fangen die direkt von vorn an. 🤣