Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage
Hallo Zusammen,
leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.
Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.
Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.
Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.
Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.
Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.
Bin für jeden Tipp dankbar
207 Antworten
Zur Aufklärung der Örtlichkeiten: es ist eine T-Kreuzung, man stößt auf die Vorfahrtsstraße, die quer verläuft.
Der Radfahrer war nicht in selber Richtung/parallel unterwegs, sondern kam von rechts, auf dem von ihm aus linken Gehweg. Und ja, es ist ein reiner Gehweg, es sind keine Radfahrer freigegeben, und ein paar Meter zuvor ist sogar noch eine viel frequentierte Bushaltestelle. Er hat also erst die auf den Bus wartenden "durchschlängelt" und ist dann von rechts, auf dem Gehweg fahrend, einfach in die vordere rechte Seite des Fahranfängers gekracht.
Wer ihm da noch irgendeine Art von Vorrang einräumen will oder gar behauptet, das sei "ganz normal", sollte tatsächlich nochmal in die Fahrschule.
Zitat:@nogel schrieb am 7. Juni 2025 um 13:59:26 Uhr:
Seit wann erstreckt sich der Vorrang auf den Gehweg? Dann müsste man ja auch alle Fußgänger queren lassen
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 16:14:04 Uhr:
In den allermeisten Fällen ist das aber so.
Nein, das ist nie so.
Ich finde, dass es hier ziemlich durcheinander geht.
Es gibt doch gravierende Unterschiede, wenn ein Radweg parallel zu einer Vorfahrtsstraße verläuft, oder ob die Rechts-Vor-Links-Regel anzuwenden ist.
Rechts vor links? Das kommt hier überhaupt nicht zum Tragen. Du stiftest ja noch mehr Verwirrung.
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Vielleicht sollte man beim Fall des TE bleiben und nicht völlig andere Situationen als Beispiel heranziehen.
Zitat:@nogel schrieb am 7. Juni 2025 um 17:12:32 Uhr:
Nein, das ist nie so.
Da die Wahrscheinlichkeit, dass wir uns in entsprechender Konstellation begegnen gegen Null geht, lasse ich dich mal in deinem Glauben. Allerdings liegst du (wie so oft) falsch.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 18:14:04 Uhr:
Zitat:@nogel schrieb am 7. Juni 2025 um 17:12:32 Uhr:
Da die Wahrscheinlichkeit, dass wir uns in entsprechender Konstellation begegnen gegen Null geht, lasse ich dich mal in deinem Glauben. Allerdings liegst du (wie so oft) falsch.
Statt zu schwurbeln würde eine einfache Begründung deinerseits reichen, um uns zu erhellen.
(Falls du die Fragestellung vergessen hast: Seit wann haben beim Heranfahren an eine Kreuzung Fußgänger Vorrang, die vor dem Auto die Straße überqueren wollen?)
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 16:14:04 Uhr:
In den allermeisten Fällen ist das aber so.
Es ist etwas schwierig, wenn man zu Vorfahrt oder Vorrang sagt, dass etwas "in den allermeisten Fällen" so ist. Damit kann man ja nichts anfangen. Aber es stimmt ja auch inhaltlich nicht. Die Situation wie auf der Skizze ist ja nicht ganz selten. Da ist der Fußgänger wartepflichtig.
Zitat:
@nogel schrieb am 7. Juni 2025 um 17:08:08 Uhr:
T-Kreuzung
Schau dir den Buchstaben mal genau an: T
Kreuzt da eine Linie die andere? Nein, daher nennt man es Einmündung. 😉
Ja, diese Spitzfindigkeit wird von Besserwissern gerne angesprochen, ich meine auch auf StVO2go (eine gar nicht so schlechte Seite.)
Aber auch hier spricht man davon, daß es umgangssprachlich gerne T- Kreuzung genannt wird. 🙃
Und schau dir mal den Buchstaben T an, der sieht genau so aus, wie die angesprochene Einmündung 🤫
Zitat:@nogel schrieb am 7. Juni 2025 um 18:40:27 Uhr:
Statt zu schwurbeln würde eine einfache Begründung deinerseits reichen, um uns zu erhellen.
Ich habe dir vor kurzem zu einem anderen Thema eine hundertprozentige Begründung geliefert, die du trotz aller Klarheit dann doch nicht akzeptiert hast. Warum sollte ich dies noch einmal tun? Ich beantworte aber gerne deine Frage, seit wann an einer Querstraße (mit Gehweg) Fußgänger Vorrang haben: Seit immer.
Von welcher Konstellation sprichst du da genau? Fährt der Autofahrer geradeaus und der Fußgänger kommt von rechts oder links? Oder biegt der Autofahrer ab?
Ist doch alles geklärt, und du hast doch mittlerweile sogar ein zutreffendes Bild gepostet.
@Melosine hat sich komplett verrannt.
Zitat:@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 19:14:43 Uhr:
Zitat:@nogel schrieb am 7. Juni 2025 um 18:40:27 Uhr:Ich habe dir vor kurzem zu einem anderen Thema eine hundertprozentige Begründung geliefert, die du trotz aller Klarheit dann doch nicht akzeptiert hast. Warum sollte ich dies noch einmal tun? Ich beantworte aber gerne deine Frage, seit wann an einer Querstraße (mit Gehweg) Fußgänger Vorrang haben: Seit immer.
MIR mußt du gar nichts erklären, aber all die anderen Foristen würden sich vielleicht für deine Ausführungen interessieren (statt nur Ausflüchte zu posten)
Zitat:@Rockville schrieb am 7. Juni 2025 um 19:21:06 Uhr:
Von welcher Konstellation sprichst du da genau? Fährt der Autofahrer geradeaus und der Fußgänger kommt von rechts oder links? Oder biegt der Autofahrer ab?
Wenn du abbiegst und parallel zu deiner Fahrbahn verläuft ein Gehweg hat der Fußgänger Vorrang. Wenn du auf eine Querstraße zufährst und an dieser ein Gehweg verläuft, haben Fußgänger Vorrang.