1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Hallo Zusammen,

leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.

Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.

Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.

Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.

Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.

Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.

Street View

Bin für jeden Tipp dankbar

Bild 2
Bild 1
201 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 5. Juni 2025 um 07:23:03 Uhr:
Vor Gericht gibt es den sog. "Anscheinsbeweis", und der lautet, daß DU ihr draufgefahren bist und somit die Haftung trägst. Diesen Anscheinsbeweis stichhaltig zu widerlegen, wird schwierig sein.

Der Anscheinsbeweis spricht doch eindeutig gegen die Radfahrerin. Die ist dicht vor dem Fahrzeug des TE nach links eingeschert, und zwar genau in dem Moment, in dem er bei Grün losfuhr.

Umgekehrt hat ja ein Autofahrer, der bei Grün anfährt, gar keine Pflicht den Verkehr nach hinten zu beobachten. Diese Pflicht hat er erst beim Abbiegen, aber hier fuhr ja der TE bei Grün erst mal geradeaus.

Und selbst, wenn der TE den Verkehr nach hinten beobachtet hätte, was hätte er denn dann gesehen? Er hätte eine Radfahrerin gesehen, die den rechten Schutzstreifen benutzt, weil sie offenbar an der Kreuzung rechts abbiegen will. Muss man dann damit rechnen, dass diese Radfahrerin dicht vor dem Auto einschert und nicht berücksichtigt, dass die Ampel in dem Moment Grün wird?

Deswegen verstehe ich deinen Tipp nicht, dass der TE der Radfahrerin "sehr weit entgegenkommen" soll. Das lässt sich auch mit der Betriebsgefahr eines Kfz. (Gefährdungshaftung) nicht mehr begründen.

Zitat:
@Oetteken schrieb am 5. Juni 2025 um 17:33:36 Uhr:
Die Verkehrsführung ist IMO sehr schlecht gelöst.
Ein ortskundiger Radfahrer wird / sollte sich rechtzeitig in der Mitte einordnen.

So einen Unfug gibt es in meiner Ecke auch an einigen Stellen. Mitte einordnen ist da aber auch nicht so einfach, da wirst du regelmäßig angehupt "verpi... dich auf den Radweg". Die Verkehrsführung funktioniert nur mit separaten Fahrradampeln, Radfahrer so die Fahrbahn queren lassen ist völliger Unfug. Irgendwie kreuzen sich da beide. Der Rechtsabbieger den Radfahrer der richtig geradeaus fahren will, aber gleichzeitig der Radfahrer auch die Geradeausspur. Da würde ich keine Wette eingehen wie das vor Gericht ausgeht.

Das Problem entsteht wenn Autofahrer Radwege planen 🙄

Zitat:
@nogel schrieb am 5. Juni 2025 um 15:52:50 Uhr:
Traurig, wenn man ...

... so wie du, pauschale Aussagen trifft, die so nicht stimmen.

Als Radfahrer möchte ich das nicht unkommentiert hinnehmen.

@Rockville

Mit deiner Schilderung liegst Du vollkommen richtig.

Jetzt kommt das "aber":

Die Radfahrerin sagt, das Auto ist bei Rot über den Haltestreifen gerollt und dadurch kam es zu einer Kollision. Keine Zeugen, keine Dashcam. Wie wird ein Richter wohl urteilen...............

Ähnliche Themen

Behaupten kann man viel, beweisen muss man können.

Die Radfahrerin würde ja damit einräumen, dass sie ganz dicht vor dem Auto nach links rüber geschwenkt ist. Warum sollte der Autofahrer in dem Moment losgefahren sein, wenn er noch Rot hatte? Er hatte ja zuvor vorschriftsmäßig an der Haltlinie gewartet, da ist es doch unplausibel, dass er plötzlich trotz Rotlicht anrollt.

Der Richter würde wohl auch prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Radfahrerin genau in diesem Moment überhaupt die Lichtzeichen betrachtet hat, obwohl ja diese Ampel in dem Moment bei ihrem geplanten Fahrmanöver gar nicht für sie galt.

Zitat:
@Oetteken schrieb am 5. Juni 2025 um 20:44:58 Uhr:
Behaupten kann man viel, beweisen muss man können.

Im Zivilverfahren reicht die Glaubhaftmachung.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Juni 2025 um 01:25:03 Uhr:
Drei Dinge fallen auf:
1. Die Straßenmarkierung mit zwei Haltelinien ohne Wartelinie dürfte vor einer einzigen LSA so nicht regelkonform sein.

So? Zwei Haltlinien gibt's auch sonst öfters, zum Beispiel, wenn kurz vor der Ampel noch eine Seitenstraße rechts abgeht, gerne garniert mit "bei ROT hier halten".

Manchmal ist das hintere nur eine Wartelinie, oft aber eben auch eine Haltlinie. Diese zu überfahren ist sogar ein Rotlicht Verstoß.

Daher hatte ich auch dringend von obigem Ratschlag abgeraten, man könne gegen Ende der Rotphase schon mal losrollen (was ja den Vorwurf der Radfahrerin noch untermauern würde, der TE sei bei ROT gefahren).

Zitat:
@Quertraeger schrieb am 5. Juni 2025 um 19:58:25 Uhr:
... so wie du, pauschale Aussagen trifft, die so nicht stimmen.
Als Radfahrer möchte ich das nicht unkommentiert hinnehmen.

Geht´s hier eigentlich um einen konkreten Fall, an dem zufällig eine Radfahrerin beteiligt war, oder wird das wieder ein Thread für beleidigte Radfahrer. Langsam nimmt das manische Züge an und es nervt.

Noch nicht lange her, da wurde dieser Thread

https://www.motor-talk.de/forum/auffahrunfall-wegen-fussgaenger-t8272485.html

mit Recht geschlossen. Es lief für V&S alles relativ normal, bis sich der erste an Verfolgungswan leidende Radfahrer völlig zu Unrecht und beschwert und eingemischthat. Übrigens sein erster Post in einem 8 Seiten Thread.

Und schwupp war zu, bevor es ausartet.

Sorry für OT

Zitat:
@Quertraeger schrieb am 5. Juni 2025 um 19:58:25 Uhr:
... so wie du, pauschale Aussagen trifft, die so nicht stimmen.
Als Radfahrer möchte ich das nicht unkommentiert hinnehmen.

Ich bin zwar nicht nogel aber ich sehe keine pauschalen unwahren Aussagen von ihm. Er hat lediglich auf Fälle verwiesen in denen es für ihn fragwürdige richterliche Entscheidungen gab. .

Soweit ich weiß, nimmt er auch Fahrerlaubnisprüfungen ab und dürfte die Sorgfaltspflicht und Verantwortung der Autofahrer gegenüber Radfahrern kennen und von seinen Prüflingen auch verlangen.

Nochmal zu der Situation in diesem Thread.

Ich würde da echt mal Beschwerde bei der Stadtverwaltung einlegen. Meiner Ansicht nach dürfte es nicht zulässig sein einen geradeausführenden Radweg rechts an einer ausgewiesenen Rechtsabbiegerspur entlang zu führen. Der Radstreifen (der eh lächerlich kurz ist) gehört wenn dann nach links der Rechtsabbiegerspur aber ich würde das ganze Gedöns eh wegmachen.

Zitat:
@nogel schrieb am 5. Juni 2025 um 07:23:03 Uhr:
Vor Gericht gibt es den sog. "Anscheinsbeweis", und der lautet, daß DU ihr draufgefahren bist und somit die Haftung trägst. Diesen Anscheinsbeweis stichhaltig zu widerlegen, wird schwierig sein.
Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Juni 2025 um 18:16:26 Uhr:
Der Anscheinsbeweis spricht doch eindeutig gegen die Radfahrerin. Die ist dicht vor dem Fahrzeug des TE nach links eingeschert, und zwar genau in dem Moment, in dem er bei Grün losfuhr.
Deswegen verstehe ich deinen Tipp nicht, dass der TE der Radfahrerin "sehr weit entgegenkommen" soll. Das lässt sich auch mit der Betriebsgefahr eines Kfz. (Gefährdungshaftung) nicht mehr begründen.

Nene, der Anscheinsbeweis ist sehr wohl der, daß der TE die Radfahrerin angefahren hat.

Der TE schrieb ja auch:

Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug.

Das Fahrrad stand also vor dem TE, egal wie es dahingekommen ist. Und der TE hat es gerammt, daher auch der Kratzer in der Motorhaube (!). Sonst wäre der Kratzer seitlich im rechten Kotflügel.

Wer losfährt und etwas vor ihm befindliches rammt, gegen den spricht nunmal der Anscheinsbeweis, welchen der TE (niemand anders) mit stichhaltigen Einlassungen zu widerlegen hat.

(Mit Betriebsgefahr hat das nichts zu tun (die 20% Haftung kriegt der TE sowieso mindestens), sondern das ist klare Verschuldenshaftung.)

Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Juni 2025 um 18:16:26 Uhr:
Umgekehrt hat ja ein Autofahrer, der bei Grün anfährt, gar keine Pflicht den Verkehr nach hinten zu beobachten.

Aber nach vorne, um nicht vor ihm stehende VT zu rammen 🙃

Woher sollen wir wissen, wie das genau abgelaufen ist?

Ich tendiere dazu, dass die Radfahrerin noch schnell vor dem PKW auf die mittlere Fahrspur rüber wollte, obwohl die Ampel schon rot-gelb zeigte.

Die Behauptung der Radfahrerin, der PKW sei bereits bei rot angefahren, ist IMO eine Schutzbehauptung und entspricht nicht dem normalen Verhalten eines Autofahrers, der an einer roten Ampel wartet.

Zitat:
@Oetteken schrieb am 5. Juni 2025 um 21:49:14 Uhr:
Die Behauptung der Radfahrerin, der PKW sei bereits bei rot angefahren, ist IMO eine Schutzbehauptung und entspricht nicht dem normalen Verhalten eines Autofahrers, der an einer roten Ampel wartet.

Genau das wurde weiter oben sogar als Tip gegeben 🤣

Zitat:
@VIN20050 schrieb am 4. Juni 2025 um 22:19:26 Uhr:
Übrigens - wenn man eine Ampelschaltphase kennt, kann man selbstverständlich schon (langsam) losfahren, bevor diese auf grün umspringt, besonders wenn man von der zweiten Haltlinie so weit entfernt ist wie in Deinem Fall.

Um hier paar Sachen zu klären, nein die Kratzer sind im rechten Bereich des Autos, weil es wahrscheinlich paar Leute interessiert lade ich hier ein Bild vom Schaden hoch. Ich glaube die Kratzer mittig auf der Motorhaube sind von ihrem Rucksack gekommen, da es eine andere Muster ist, was wahrscheinlich sich wegpolieren lässt.

Und zum Thema warum ich sie angerammt habe und nicht gebremst habe, bis mein Fuß vom Gas auf die Bremse ging war es schon zu spät da sie direkt vors Auto einscherte.

Ich habe mich mal auch damit beschäftig und einen Text für den Anhörungsbogen vorbereitet und stelle ihn mal hier rein falls es in Ordnung ist und hoffe dass es in Ordnung ist da es ein bisschen lang werden könnte.. Vielleicht kann jemand der Lust hat, nochmal drüber schauen.

1
Ähnliche Themen