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Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Hallo Zusammen,

leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.

Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.

Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.

Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.

Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.

Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.

Street View

Bin für jeden Tipp dankbar

Bild 2
Bild 1
185 Antworten

Du hast eh schlechte Karten, denn Du wirst auch aus der Gefährdungshaftung einen Haftungsanteil bekommen. Lass es über die Versicherung laufen, dann kannst Du den Schaden immer noch zurückzahlen, wenn sich das lohnt.

Entweder du meldest das deiner Versicherung oder du nimmst Kontakt zu der Radfahrerin auf und klärst mit der, was sie wegen ihrer Verletzung oder sonstiger Schäden getan hat, bzw. zu tun beabsichtigt.

Da bist aber verpflichtet, die Versicherung ohne schuldhafte Verzögerung zu informieren, wenn evtl. Ansprüche Dritter entstanden sind.

Da hier die Schuldfrage ja nicht sicher geklärt ist, trifft dieser Fall zu.

Drei Dinge fallen auf:

  1. Die Straßenmarkierung mit zwei Haltelinien ohne Wartelinie dürfte vor einer einzigen LSA so nicht regelkonform sein.
  2. Wenn man mit dem Rad rechts ein rollendes (=fahrendes) Auto überholt, lässt das Linksschneiden im Spurwechsel eine suizidale Neigung vermuten. Die Schilderung der Radfahrerin ist eine zulässige Selbstbelastung.
  3. Die Radspur ist eine Rechtsabbiegespur wie der rechte Fahrstreifen auch. Die Spurwechslerin trägt die Alleinschuld, weil sie jede Gefährdung rückwärtigen Verkehrs beim Spurwechsel verhindern muss.

Ich würde einen Kostenvoranschlag für den Lackkratzer einholen und diesen von der Radfahrerin als Verursacherin einfordern. Die eigene HP muss natürlich informiert und zur Abwehr aufgefordert werden.

Radfahrerin ist klar und deutlich schuld. Das müssen nur die Verantwortlichen auch so sehen und das ist oft das Schwierige.

Zitat:@VIN20050 schrieb am 4. Juni 2025 um 22:19:26 Uhr:

Übrigens - wenn man eine Ampelschaltphase kennt, kann man selbstverständlich schon (langsam) losfahren, bevor diese auf grün umspringt, besonders wenn man von der zweiten Haltlinie so weit entfernt ist wie in Deinem Fall. Betonung auf "kann".

Diese Argumentation solltest du keinesfalls irgendwann anbringen. Dürfte zum einen falsch sein und kommt zum anderen mMn einem Schuldeingeständnis gleich.

Wenn du einen Anwalt hinzuziehst (was je nach Forderungen der Radfahrerin zu empfehlen wäre), mache GAR KEINE Aussagen. Du kannst deine Lage nur verschlechtern.

Sofern Rechtsschutzversicherung vorhanden würde ich hier gar nichts ohne anwaltliche Unterstützung ausfüllen. Weder den Anhörungsbogen noch die Schilderung an die Versicherung.Damit schaufelt sich ein Laie nur sein eigenes Grab.

Die Verkehrssituation an der Stelle ist in der Tat etwas "schwierig"....

Wie verhielt sich die Radfahrerin? Machte sie den Eindruck, sie wolle unbedingt Schäden ersetzt haben? Falls sie relativ freundlich gesinnt war/ist, kann ein freundliches Gespräch (Anrufen, Fragen, ob es ihr gut geht... etc) ggf dazu führen, dass man sich bzgl des Schadens an ihrem Rad gütlich einigen kann. Ich gehe davon aus, dass du eh 20% aufgrund der Betriebsgefahr aufgebrummt bekommst. Den Schaden kann man zur Not von der Versicherung "zurückkaufen"; je nachdem wie hoch der ausfällt...wenn man alles über die Versicherung laufen lässt. Dieser Vorschlag entbindet jedoch nicht davon die Versicherung erstmal zu informieren.
Bzgl. der fahrlässigen Körperverletzung... abwarten, aber da brauchst ggf. einen Anwalt.

Insgesamt hast du schlechte Karten und es wäre tatsächlich sinnvoll, sich außergerichtlich zu einigen und der Radfahrerin sehr weit entgegenzukommen, auch wenn du dich für unschuldig hältst.

Vor Gericht gibt es den sog. "Anscheinsbeweis", und der lautet, daß DU ihr draufgefahren bist und somit die Haftung trägst. Diesen Anscheinsbeweis stichhaltig zu widerlegen, wird schwierig sein.

Und dann gibt es noch eine "ideologische" Komponente, daß Radfahrer fast schon privilegierte VT sind und immer Recht bekommen ☹️

Zitat:
@Monte123 schrieb am 4. Juni 2025 um 22:03:19 Uhr:... wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann ...

Neben der OWI (aus der Ecke der Anhörungsbogen) und den evtl. gegenseitigen Ansprüchen hinsichtlich Sach- und Personenschäden (Kosten ärztlicher Behandlung, Forderung des AG der Geschädigten ... ) steht da noch eine Körperverletzung im Raum und damit bist du auch im Strafrecht unterwegs.

Außer der Abwehr von Ansprüchen, welche deine Versicherung übernimmt - diese ist unbedingt sofort zu informieren - überlässt man alles andere einem Fachanwalt, sofern man sich nicht excellent auskennt und entsprechend formulieren kann.

Ich hoffe, dass da zumindest eine Rechtsschutzversicherung ist, andernfalls geht das ein wenig ins Geld.

Zitat:
@Monte123 schrieb am 4. Juni 2025 um 22:58:28 Uhr:
Und ja ich bereue es jetzt tausend mal keine Dachcam geholt zu haben, ist aber zu spät.

Ohne Dashcam und Rechtschutz unterwegs zu sein betrachte ich inwischen als grob fahrlässig sich selbst gegenüber, zumal beides für völlig überschaubare Beträge zu haben ist.

Was den Vorfall angeht fällts mir schwer eine Einschätzung abzugeben, darauf kommt es aber auch nicht an. Was hier zählt ist, was du ggf. beweisen kannst und da sieht es ohne Cam und Zeugen dütser aus.

So um das ganze ein bisschen aufzulösen.

Erstmal danke für eure wertvollen Hinweise und Vorschläge, eine Rechtsschutz habe ich nicht (ja ich weiß ziemlich blöd von mir, habe mir aber eine Dashcam bestellt und hole mir auch Rechtsschutz)

Ich habe es mir überlegt und da ich demnächst einen Dienstwagen bekomme, lasse ich das über die Versicherung laufen. Einen Anwalt zu holen würde es sich wahrscheinlich nicht lohnen was die Kosten angeht, da ja der Schaden an meinem Auto nicht so schlimm ist, zumal es ja auch schwer ist das zu beweisen. Ich werde wahrscheinlich mir einen Anwalt nur dann holen, wenn aus der Körperverletzungsgeschichte ein großes Thema wird.

Ansonsten werde ich mich beim Anhörungsbogen äußern und hoffen, dass die Herrschaften davon überzeugt sind, dass selbst wenn die Ampel rot wäre und mein Auto gerollt wäre, ich jemanden nicht so anfahren kann.

Ansonsten halte ich euch auf dem laufenden wenn da was kommt.

Ich würde den Schaden in jedem Falle der eigenen Haftpflichtversicherung melden, da auf Grund der Verletzung automatisch der Sozialversicherungsträger Ansprüche stellt.

Ggfls. auch der Arbeitgeber wegen Lohnfortzahlung.

Zumal haftet, wie schon geschrieben, der Halter aus dem Betrieb seines Fahrzeuges. Eine derartige Haftung existiert bei Fahrädern (leider) nicht.

Der TE kommt um eine Teilschuld nicht herum.

Zitat:
@Monte123 schrieb am 5. Juni 2025 um 10:29:00 Uhr:
Ich habe es mir überlegt und da ich demnächst einen Dienstwagen bekomme, lasse ich das über die Versicherung laufen. ... Ich werde wahrscheinlich mir einen Anwalt nur dann holen, wenn aus der Körperverletzungsgeschichte ein großes Thema wird.

Kann man durchaus so machen.

Ein möglicher Ausgang ist ja, dass die Gegnerin keine Forderungen stellt, nicht zum Arzt geht und das Verfahren wg. Körperverletzung ohne Auflagen eingestellt wird.

Auf jeden Fall viel Glück.

Schadensmeldung ist heute morgen erfolgt.

Zitat:
@nogel schrieb am 5. Juni 2025 um 07:23:03 Uhr:
Und dann gibt es noch eine "ideologische" Komponente, daß Radfahrer fast schon privilegierte VT sind und immer Recht bekommen ☹️

Nogel, du scheinst meiner Meinung nach auch zu dieser Gattung Zeitgenossen zu gehören, die da glauben, dass alles Unheil im Straßenverkehr von den Radlern ausgelöst wird. 😁Was für'n Stuss!

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