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Auffahrunfall wegen Fußgänger

Hallo,
nachdem ich angehalten habe um einen Fußgänger über die Straße zu lassen, ist mir jemand mit seinem EScooter in den Kofferraum gefahren.
Da an dieser Stelle kein Zebrastreifen ist, der Fußgänger jedoch schon mitten auf der Straße war, habe ich angehalten.
Wer ist in diesem Fall Schuld?
Theoretisch würde ich sagen, der Rollerfahrer, kann die Versicherung aber behaupten ich hätte nicht halten dürfen?

105 Antworten

Also gleich vorweg: Ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Dafür bitte im Bedarfsfall einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Zur Sache:

Naja du kannst ja den Fußgänger nicht einfach überfahren nur weil da kein Fußgängerüberweg vorhanden ist.

Des Weiteren kommt es natürlich auch auf den Einzelfall an.

Hat er den Mindestabstand eingehalten?

Hast du eine Gefahrenbremsung eingelegt oder normal abgebremst?

Da der Fußgänger ja offensichtlich schon auf der Fahrbahn stand, gehe ich mal nicht davon aus, dass du eine Gefahrenbremsung eingelegt hast, sondern normal abgebremst hast.

Dann wäre er Schuld, da er offensichtlich den Mindestabstand nicht eingehalten, geträumt oder sich anderweitig ablenken lassen hat.

Evtl. hättest du den eRoller nicht überholen dürfen, wenn du ihn wegen des Fußgängers dabei "ausbremsen" musstest. In dem Fall liefe es auf Mitverschulden hinaus. Hat sich jemand verletzt? Gab es Sachschäden? Wurden Zeugen notiert? Haben die Beteiligten ihre Daten ausgetauscht?

Danke für die schnellen Antworten. Ich habe ganz normal abgebremst und den Roller auch nicht zuvor überholt.

Einen Zeugen, den Fußgänger habe ich.

Vom Rollerfahrer habe ich leider nur die Handynummer, ich war natürlich auch sehr erschrocken, als er hinter dem Auto lag. Zum Glück hat er nur eine leichte Schürfwunde.

An der Stoßstange ist ein Einriss, deswegen überlege ich noch was ich mache. Das Auto ist nämlich ansonsten noch wie neu.

Zitat:
@Sebastian2811 schrieb am 1. Juni 2025 um 22:01:42 Uhr:
Danke für die schnellen Antworten. Ich habe ganz normal abgebremst und den Roller auch nicht zuvor überholt.
Einen Zeugen, den Fußgänger habe ich.
Vom Rollerfahrer habe ich leider nur die Handynummer, ich war natürlich auch sehr erschrocken, als er hinter dem Auto lag. Zum Glück hat er nur eine leichte Schürfwunde.
An der Stoßstange ist ein Einriss, deswegen überlege ich noch was ich mache. Das Auto ist nämlich ansonsten noch wie neu.

na ohne Personalien auszutauschen ist das für mich sogar Unfallflucht. Du hast auch nicht dieses Versicherungskennzeichen? Keine Fotos....nichts?

Zitat:@harzmazda schrieb am 1. Juni 2025 um 22:19:59 Uhr:

na ohne Personalien auszutauschen ist das für mich sogar Unfallflucht. Du hast auch nicht dieses Versicherungskennzeichen? Keine Fotos....nichts?

Anscheinend hat ihm die Telefonnummer gereicht.

Nur kann die Handy-Nr falsch sein. Ein Ausweis seltener.

Zitat:
@Handschweiß schrieb am 1. Juni 2025 um 22:14:23 Uhr:
In die Werkstatt, Gutachter und Anwalt beauftragen.

Prinzipiell richtig, da der TE aber nur die Handynummer hat würde ich vorher versuchen die Versicherung bzw. das Versicherungskennzeichen rauszubekommen bevor ich hohe Kosten produziere.

Gibt's vom Zeugen - dem Fußgänger - Daten?

Zitat:@harzmazda schrieb am 1. Juni 2025 um 23:15:00 Uhr:

Nur kann die Handy-Nr falsch sein. Ein Ausweis seltener.

Das weiß man nicht. Aber wenn, dann reden wir natürlich von einer Flucht und die Leichtgläubigkeit des TE wurde bestraft.

Der eScooter-Fahrer sollte eigentlich IMMER seinen Versicherungsnachweis dabei haben. Bei Personenschaden ist es ausserdem nie verkehrt die Polizei hinzuzuziehen.
Foto vom Kennzeichen ist vorhanden?

Im Grunde aber eine relativ einfache Sache, die Bremsung war offensichtlich notwendig und der eScooter-Fahrer war offensichtlich zu dicht aufgefahren (Achtung: Laienmeinung, bin kein Rechtsanwalt)

Ich frag mich allerdings, wie man es mit max 20km/h schafft einem PKW hinten drauf zu fahren. Da klebt man entweder an der Stoßstange, oder der Roller war nicht mehr ganz original (da will man die Polizei nicht dabei haben...).

Zitat:
@Sebastian2811 schrieb am 1. Juni 2025 um 21:10:45 Uhr:

Theoretisch würde ich sagen, der Rollerfahrer, kann die Versicherung aber behaupten ich hätte nicht halten dürfen?

Das war ja kein Halten, sondern Anhalten bzw. verkehrsbedingtes Warten. Das ist ein feiner Unterschied. Vor einer roten Ampel müsstest Du ja ebenfalls anhalten, auch wenn da ein Halteverbot gilt.

Hab gestern Abend schon gefragt wie es ihm geht und es ist soweit alles in Ordnung. Die Nummer stimmt also schon mal.

Dann Daten inklusive Versicherung austauschen . Er muss es seiner Versicherung melden. Anwalt braucht es nicht zwingend.

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