kleine beule, neu lack, deswegen ein unfall auto?
Hey,
Ich bin meinem Kumpel ausversehn hinten beifahrer seite in den Kotflügel gefahren, sprich eher weiter dadrüber. und da ein paar kratzer vorhaden sind, wird die ganze seite neu lackiert, ist es deswegen ein Unfall auto?
mfg
sascha
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von g-ForceOnlan
😕😕😕also hab ich wegen der beule nen unfallwagen😕
ich blick nicht durch 😁
Laut Definition zwar keinen Unfallwagen, aber auch kein unfallfreies Fahrzeug, da ja ein Bagatellschaden.
Du darfst zwar sagen, das es kein Unfallwagen ist, aber nicht, dass er unfallfrei ist.
alles klar ?
🙄 Solange nichts ausm Blech geschnitten wird oder der Rahmen verzogen ist gilt ein Auto trotz Unfall nicht als Unfallwagen wurde mir mal gesagt...
Zitat:
Original geschrieben von Ugolf
Dann ist dir eben in der Garage das Fahrrad umgefallen und hat die Beule verursacht. Ist das ein Unfall?
Ja
Zitat:
Original geschrieben von Heiko190E
🙄 Solange nichts ausm Blech geschnitten wird oder der Rahmen verzogen ist gilt ein Auto trotz Unfall nicht als Unfallwagen wurde mir mal gesagt...
Wer sagte Dir das denn? Deine Putzfrau, dein Kumpel, Dein Kollege.... oder doch ein Richter vom BGH???
Letzteres halte ich persönlich für sehr unwahrscheinlich und ich rate Dir nur das zu glauben was Du schwarz auf weiß siehst und nicht das, was irgendwelche Kneipenfreunde nach fünf Bier von sich geben.
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sonne 42,
mein Kommentar zu Deinem Kommentar:
Typisch deutsch eben - voreilende Angst zu Befehl!
Wenn ich denke daß es bei uns mittlerweile möglich ist Millionengelder von Anlegern straffrei zu verzocken jukt mich eine Beule an einem Auto und deren Definition schon lange nicht mehr.
Hoffentlich bleiben "so schwere Fälle" die einzigen Sorgen der Autofahrer.
Gruß Ugolf
Zitat:
Original geschrieben von GolfTour
JaZitat:
Original geschrieben von Ugolf
Dann ist dir eben in der Garage das Fahrrad umgefallen und hat die Beule verursacht. Ist das ein Unfall?
Nein, ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, welches ursächlich mit dessen Gefahren zusammenhängt und zu einem Personenschaden oder nicht völlig belanglosen Sachschaden führt.
Unabhängig davon ist der vom TE geschilderte Fall, sicherlich kein Ereignis, was den anderen Wagen als Unfallwagen einstufen lässt.
Dies ist er erst wenn tragende Teile ausgetauscht werden müssen, --> Meinung einer Zivilrechtsdozentin, ich glaube nicht das Sie mir Mist erzählt. Sicherlich, 2 Juristen, 3 Meinungen.
Weiterhin muss so ein Schaden nicht mal beim Verkauf erwähnt werden!
Deinen ersten Tip finde ich gut, da ist man ein seriöser Verkäufer und auf der sicheren Seite, wenn man den Wagen verkauft.
Ein Unfallwagen ist es dewegen aber noch lange nicht.
Definition Unfall:
Plötzliches, unvorhersehbares Ereignis.