ForumW211
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec

Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 29. Juni 2019 um 4:11

Ich habe vor ca. 2 Wochen Klage gegen Daimler beim Landgericht Stuttgart eingereicht wg. Verwendung einer verbotenen Abschalteinrichtung.

Anträge:

Rückgabe meines Fahrzeugs gegen Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises plus Zinsen seit Kaufdatum, evtl. Anrechnung des Nutzungsvorteils.

Fahrzeug:

W211 E300 Bluetec (Motor OM642)

Abgas-Norm: ursprünglich EURO 4, seit Januar 2019 umgeschlüsselt auf EURO 5

EZ 06/2009

aktueller Kilometerstand ca. 118.000 km

Ich habe vor der Kaufentscheidung ca. 12 Monate recherchiert, welches Fahrzeug ich kaufen werde. Da ich den Kauf eines Fahrzeugs der gehobenen Mittelklasse und besonders eines Diesels als langfristige Investition behandele (ich gehöre nicht zur Fraktion der Fahrzeug-Schnellwechsler!), habe ich mir im Hinblick auf immer strenger werdende Abgas-Auflagen für den seinerzeit von Daimler als "saubersten Diesel der Welt" propagierten E300 Bluetec entschieden.

Ich bin sowas von "angepisst", daß Daimler auch in meinem Fahrzeug offenbar eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet (Thermofenster)...siehe drei bisher (wg. Berufung durch Daimler) noch nicht rechtswirksam gewordene Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart.

Mein W211 E300 Bluetec
Beste Antwort im Thema

Es ist doch sehr heiß in Deutschland! Aber da ist solch ein Post richtig gut!

Meine Ärztin hat mir lachen verordnet und über dieses Post konnte ich lachen, so richtig aus dem vollen heraus, hat das gutgetan!

Taxifahrer dieser Welt, verklagt Daimler auf Rücknahme eures W211ers, die geben Euch allen bestimmt ein nigel nagel Neues der Baureihe W 213, vorzugsweise natürlich auch einen S213 mit allem drum und dran als Entschädigung.

Euch allen ein schönes sonniges Wochenende. Und passt mit den Drogen bei dieser Hitze auf!

256 weitere Antworten
Ähnliche Themen
256 Antworten

Zumal die Akkusätze die für Kfz unbrauchbar sind (weil die Kapazität nach eine paar Jahren und entsprechend vielen Ladezyklen zu niedrig ist) als Pufferspeicher für Solarstrom in Häusern eingesetzt werden sollen/können. zumindest wurde diese Idee in den vergangenen Jahren immer mal wieder propagiert.

Da könnten die "in Verkehr-bringer" mit den Akkus ja nochmal Geld verdienen.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 5. August 2019 um 09:59:41 Uhr:

Zitat:

Vielleicht sind dann bestimmt Akkusätze in E-Autos bei der Entsorgung so schädlich, dass der Wiederverkaufswert dieser Fahrzeuge in Grund und Boden fällt.

Wohl kaum, denn die für den Verbraucher kostenfreie Rücknahme des Mülls durch die Hersteller/in "Verkehr" Bringer ist gesetzlich geregelt.

Spannender wird diesbezüglich was denn so ein Satz neuer AKkus kostet.

Schau dir den aktuellen Fall eines Smartfahrers an (Focus online berichtete vor 7 Tagen). Überholter Akku um die 8.000€, fabrikneu 17.000€. Gute Nacht Deutschland.

Und der Akku eines Smart ist ja noch vergleichsweise "klein" - bzw. hat eine vergleichsweise geringe Kapazität....Irre.

Beim i8, der als Hybrid nur eine Akkukapazität von 11,6 kWh (zum vergleich Smart EQ - 17,6 kWh) lagen die einzeln tauschbaren Akkuzellen (ich meine 8 oder 10 Stück) bei gesamt ca. 5.500 € als ich damals nachschaute.

Warum die beim Smart soviel teurer sind verstehe ich nicht so ganz. Insbesondere weil der EQ ja zum nem Grundpreis von 24.750 € angeboten wird.

Themenstarteram 5. August 2019 um 13:01

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 5. August 2019 um 09:59:41 Uhr:

Zitat:

Vielleicht sind dann bestimmt Akkusätze in E-Autos bei der Entsorgung so schädlich, dass der Wiederverkaufswert dieser Fahrzeuge in Grund und Boden fällt.

Wohl kaum, denn die für den Verbraucher kostenfreie Rücknahme des Mülls durch die Hersteller/in "Verkehr" Bringer ist gesetzlich geregelt.

Spannender wird diesbezüglich was denn so ein Satz neuer AKkus kostet.

@Andimp3 und Folgende:

Kann es sein, daß Du/Ihr diesen und die folgenden Beiträge eigentlich in einen anderen thread einstellen wolltet...hat doch mit dem Thema des threads nicht wirklich was zu tun, oder?

Themenstarteram 11. September 2019 um 9:48

Am 03.09.2019 - 13:15 war nun die mündliche Verhandlung. Die Termine (Klagen gegen Mercedes und VW) waren wg. der "Klagenflut" im 1/4-Stunden-Takt terminiert, von einer wirklichen Verhandlung konnte also nicht die Rede sein.

Ergebnis:

Entscheidungsverkündung am 23.10.2019 – 09:00 Uhr.

Eine entscheidende Rechtsfrage in den Verfahren gegen Daimler ist:

Ist ein "Thermofenster" als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG)

Nr. 715/2007 anzusehen?

Erfreulicherweise hat nun das Landgericht Frankenthal eine entsprechende Vorabfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt (siehe Anlage). Ich würde deshalb gerne mein Verfahren ruhen lassen, bis die Antwort des EuGH vorliegt. Dazu ist allerdings das Einverständnis der Beklagten (Daimler) notwendig...wir werden sehen.

 

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat hierzu ende Juli schon entschieden. Berufung wurde zugelassen, mehr gibt es diesbezüglich noch nicht. U.A. mit der Begründung, wohl auch nach EU-Recht. Bleibt also zu hoffen, dass der EuGH ähnlich entscheidet, dann können die Gerichte auch mal wieder etwas anderes Verhandeln. Immerhin hat man es schon auf 1/4-Stunden-Takte reduziert, anders schafft mans auch nicht.

Themenstarteram 26. September 2019 um 5:30

Ich habe nun über meinen Rechtsanwalt bei der Kammer anregen lassen, daß mein Fall ruhen soll, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorabanfragen des Landgerichts Frankenthal zur Frage, ob das Thermofenster bei Mercedes Fahrzeugen gegen die EU-Verordnung verstößt, beantwortet hat. Allerdings kann die Kammer den Fall nur dann ruhen lassen, wenn Daimler dem Ruhensantrag auch zustimmt.

Der Grund für meinen Antrag:

Daimler oder ich - je nach Entscheidung des Landgerichts - werden auf jeden Fall in Berufung gehen und - falls notwendig - auch in die Revision vor den Bundesgerichtshof.

Nach Beantwortung der Vorabanfragen durch den EuGH würde das ruhende Verfahren vor dem LG Stuttgart wieder aufgenommen, wobei das LG in seiner Entscheidung die Antworten des EuGH auf die Vorabanfragen berücksichtigen muß. Damit würde nach Beantwortung der Vorabfragen durch den EuGH in Fragen des Thermofensters bei Mercedes (und wohl auch darüber hinaus auch bei anderen Herstellern) Rechtssicherheit vorliegen, so oder so. Eigentlich sollte das auch für Daimler von Interesse sein, aber wer weiß?

Mal zur Frage wegen dem Nutzungsentgelt das Dir in Rechnung gestellt werden kann,wenn ich mich Recht erinnere sind das 0,67% pro 1.000 gefahrenen Kilometer....das sind bei 118.000 km immerhin rechnerisch einen Abzug von 79,02% vom Kaufpreis lohnt sich das denn noch,wegen 20,98% vom Kaufpreis????

Themenstarteram 28. September 2019 um 10:08

Das Gericht rechnet folgendermaßen:

 

Gerichtliche Berechnung des Entschädigungsbetrags bei Berücksichtigung einer Nutzungsvergütung

 

Grundsatz: die Nutzungsvergütung basiert auf einer geschätzten zu erwartenden Gesamtfahrleistung und den vom Nutzer gefahrenen km.

 

In die Berechnung eingehende Werte:

km-Stand bei Kauf: 52.000 km

Aktueller km-Stand: 120.000 km

Gefahrene km: 120.000 km – 52.000 km = 68.000 km

Zu erwartende

Gesamtfahrleistung: 400.000 km

Kaufpreis: 24.800 EUR

Erstzulassung: 06/2009

Kaufdatum: 09/2012

Aktuelles Datum: 10/2019

Anzuwendender

Zinssatz nach BGB: 4 % seit Kaufdatum

 

Entschädigungsbetrag = (Kaufpreis + 4 % seit Kaufdatum) minus Nutzungsvergütung

 

Wobei Nutzungsvergütung = Kaufpreis x gefahrene km / Gesamtfahrleistung = 24.800 EUR x 68.000 km / 400.000 km = ?4.216? EUR

 

Wobei Zinsen = (24.800 EUR x 4 % pro Jahr) x 7 Jahre = ?6.944? EUR

 

Damit Entschädigungsbetrag = (24.800 + 6.944) EUR minus 4.216? EUR = ?27.528? EUR

 

Sollte das Gericht eine andere zu erwartende Gesamtfahrleistung zugrunde legen, z.B. nur 250.000 km, dann steigt die Nutzungsvergütung auf ?6.745,6?0 EUR und der Entschädigungsbetrag sinkt entsprechend auf ?24.998,4?0 EUR.

Themenstarteram 28. September 2019 um 10:12

Zitat:

@uwe1967 schrieb am 28. September 2019 um 04:05:35 Uhr:

Mal zur Frage wegen dem Nutzungsentgelt das Dir in Rechnung gestellt werden kann,wenn ich mich Recht erinnere sind das 0,67% pro 1.000 gefahrenen Kilometer....das sind bei 118.000 km immerhin rechnerisch einen Abzug von 79,02% vom Kaufpreis lohnt sich das denn noch,wegen 20,98% vom Kaufpreis????

Sorry, in meiner Antwort sind ein paar komische Zeichen drin; deshalb ich füge ich die Berechnungsmethode des Gerichts noch einmal als PDF hinzu.

Danke für die Info

Jetzt verstehe ich auch den Hintergrund der Klage. Man kauft ein Fahrzeug aus 2009, welches den damaligen Vorschriften entsprach und weill der Wert heute (10 Jahre später) selbstverständlich erheblich geringer ist, klagt man. Dann bekäme man bei der Rechenmethode immerhin mehr raus als man bezahlt hat. Quasi 7 Jahre kostenlos fahren auf Kosten der anderen Steuerzahler.

Ich kann nur inständig hoffen, dass das Gericht so etwas maximal bei 1. Hand und NEUKAUF (d.h. 0 km) zulässt. Für jeden der die Fahrzeuge aus 1. Hand erworben hat, müsste die Berechnungsgrundlage (wenn überhaupt) der damalige Kaufpreis sein, inkl. Anpassung der Verzinsung - 4% sind keineswegs real.

Bleibt nur: Daumendrücken, dass die Anfrage von Frankenthal ähnlich verläuft wie der Beschluss des OLG Stuttgart. Dann hat diese Steuergeldverschwendung endlich mal ein Ende, dann können sich die Gerichte endlich mal wieder um wichtige Dinge kümmern.

Wenn da jemand betrogen hat oder unerlaubte abschaltvorrichtungen benutzt hat.....dann soll dieser auch dafür bestraft werden....warum soll nur der 1.Besitzer sein Geld zurückbekommen??

Hier in Europa haben die Autobauer ja Glück.....müssten die wie in den USA entschädigen bei 11 Millionen Fahrzeuge würde das auch VW in den Ruin treiben.... Schließlich sind die Kunden ja betrogen worden von der Autoindustrie und die Politiker haben die Autokonzerne nicht genauer untersucht was die so treiben....warum soll der Kunde das ausbaden....???

In den USA sind die volle Kaufpreis zurückerstattet ohne Nutzungsgebühren Abzug plus großzügige Entschädigungen wurden da bezahlt...in Europa kann bei der Gesetzeslage nur davon träumen.....

Und in den USA wurden auch nicht für alle Fahrzeuge der volle Kaufpreis zurückerstattet ;-).

Ob betrogen wurde, muss erst einmal bewiesen werden. Thermofenster sind ja, wie schon vor Gericht bestätigt wurde, legal.

Aber ja - macht nur die wichtigste Industrie des Landes kaputt, auf gehts! Es tut mir leid, aber da fehlt mir einfach das Verständnis. Man kauft sich für 10k km im Jahr einen Diesel und will dann vor Gericht eine Rückzahlung die den ursprünglichen Kaufpreis übersteigt. Bei der LL tut es genauso gut ein Benziner, welche von den ganzen Thermofenstern nicht betroffen sind - dann muss ich mich auch nicht ärgern.

Wenn das Fahrzeug nun 2 Jahre alt wäre, hätte ich sogar noch Verständnis dafür, aber nach 10 Jahren ... puh, ne. Und selbst falls doch - dann bitte nicht den NP zugrunde legen. Mit welchem Recht sollte das möglich sein? Bezahlter Kaufpreis (nachweislich), OK. Mehr aber auch nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec