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Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 29. Juni 2019 um 4:11

Ich habe vor ca. 2 Wochen Klage gegen Daimler beim Landgericht Stuttgart eingereicht wg. Verwendung einer verbotenen Abschalteinrichtung.

Anträge:

Rückgabe meines Fahrzeugs gegen Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises plus Zinsen seit Kaufdatum, evtl. Anrechnung des Nutzungsvorteils.

Fahrzeug:

W211 E300 Bluetec (Motor OM642)

Abgas-Norm: ursprünglich EURO 4, seit Januar 2019 umgeschlüsselt auf EURO 5

EZ 06/2009

aktueller Kilometerstand ca. 118.000 km

Ich habe vor der Kaufentscheidung ca. 12 Monate recherchiert, welches Fahrzeug ich kaufen werde. Da ich den Kauf eines Fahrzeugs der gehobenen Mittelklasse und besonders eines Diesels als langfristige Investition behandele (ich gehöre nicht zur Fraktion der Fahrzeug-Schnellwechsler!), habe ich mir im Hinblick auf immer strenger werdende Abgas-Auflagen für den seinerzeit von Daimler als "saubersten Diesel der Welt" propagierten E300 Bluetec entschieden.

Ich bin sowas von "angepisst", daß Daimler auch in meinem Fahrzeug offenbar eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet (Thermofenster)...siehe drei bisher (wg. Berufung durch Daimler) noch nicht rechtswirksam gewordene Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart.

Mein W211 E300 Bluetec
Beste Antwort im Thema

Es ist doch sehr heiß in Deutschland! Aber da ist solch ein Post richtig gut!

Meine Ärztin hat mir lachen verordnet und über dieses Post konnte ich lachen, so richtig aus dem vollen heraus, hat das gutgetan!

Taxifahrer dieser Welt, verklagt Daimler auf Rücknahme eures W211ers, die geben Euch allen bestimmt ein nigel nagel Neues der Baureihe W 213, vorzugsweise natürlich auch einen S213 mit allem drum und dran als Entschädigung.

Euch allen ein schönes sonniges Wochenende. Und passt mit den Drogen bei dieser Hitze auf!

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Themenstarteram 30. September 2019 um 10:19

Zitat:

@Drowner schrieb am 30. September 2019 um 07:37:59 Uhr:

Jetzt verstehe ich auch den Hintergrund der Klage. Man kauft ein Fahrzeug aus 2009, welches den damaligen Vorschriften entsprach und weill der Wert heute (10 Jahre später) selbstverständlich erheblich geringer ist, klagt man. Dann bekäme man bei der Rechenmethode immerhin mehr raus als man bezahlt hat. Quasi 7 Jahre kostenlos fahren auf Kosten der anderen Steuerzahler.

Ich kann nur inständig hoffen, dass das Gericht so etwas maximal bei 1. Hand und NEUKAUF (d.h. 0 km) zulässt. Für jeden der die Fahrzeuge aus 1. Hand erworben hat, müsste die Berechnungsgrundlage (wenn überhaupt) der damalige Kaufpreis sein, inkl. Anpassung der Verzinsung - 4% sind keineswegs real.

Bleibt nur: Daumendrücken, dass die Anfrage von Frankenthal ähnlich verläuft wie der Beschluss des OLG Stuttgart. Dann hat diese Steuergeldverschwendung endlich mal ein Ende, dann können sich die Gerichte endlich mal wieder um wichtige Dinge kümmern.

Lieber Drowner,

ich bemühe mich einmal, auf Ihre Miß-/Unverständnisse einzugehen und hoffe, daß es hilft:

1. Ich habe ein Fahrzeug mit EZ 06/2009 in 09/2012 mit km-Stand 52.000 km gekauft.

2. Mein Kaufpreis (nicht Neu-Preis!) war 24.800 EUR; zu diesem Preis gibt es "meines Wissens" kein Diesel-Neufahrzeug der E Klasse!

3. Ich habe im guten Glauben ein von der Daimler AG als "saubersten Diesel der Welt" bezeichnetes Fahrzeug gekauft mit Abgaswertenaus aus der Typanmeldung, welche die Abgasnorm EURO 6b deutlich unterschreiten (siehe Anlage zu einem vorherigen Beitrag in diesem Thread).

4. Falls ich obsiege, zahlt nicht der Steuerzahler - damit schon garnicht Sie - sondern richtigerweise die Daimler AG, der Verursacher. Da dies den Ertrag der Daimler AG mindert, mindert dies natürlich auch die von der Daimler AG auf den Gewinn entfallende Steuer; das ist aber die einzige und zwangsläufige Verbindung zu Steuern.

5. Ob unter anderem mit dem "Thermofenster" betrogen wurde, darüber können wir uns beide selbstverständlich unterschiedliche Meinungen bilden, entscheiden können und werden wir es nicht, sondern dazu sind nur die Gerichte befugt.

6. Glücklicherweise leben wir in einem demokratischen Land mit einer (meist) unabhängigen Justiz. Ebenso glücklicherweise können Sie mir nicht vorschreiben, ob ich einen Diesel oder einen Benziner kaufe.

Genau. Der Kaufpreis lag bei 24.800, die errechnete (siehe Seite vorher) "Rückzahlung" beträgt 27.xxx €. Somit nach 7 Jahren mehr als damals bezahlt wurde. Richtig wäre nun, wenn die 24.800€ als Basis dienen. Dann wäre es auch wieder für alle fair.

Die Abgasnormen werden auch, gem. damals geltender (vollkommen schwachsinniger) Normen erfüllt. In der Praxis dann evtl. nicht mehr - das wurde aber so nicht gefordert. Siehe dB Werte in dem Fahrzeugschein. Das Auto kann / konnte (legal) 150 dB laut sein - eben außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverfahren.

Dass am Ende, sofern es keinen Vergleich (was es sicherlich geben wird) gibt, Daimler (oder der Kläger, bzw. die Rechtschutz) das bezahlt ist soweit klar. Aber die ganzen Käufer, ganz schlimm alle second Hand Käufer, überfluten die Gerichte, welche sich mit solch einem Zeug rumschlagen müssen. Und diese Kosten werden eben nicht alle zu 100% von den jeweiligen Parteien übernommen. Zum Teil ja, zum Teil eben nicht. Zudem sind die Richter und sonstigen Angestellten nicht mehr in der Lage, sinnvolle Gerichtsverfahren zu verhandeln.

Hier geht's nur darum, dass einem der "finanzielle Schaden" (welcher btw. vor allem in dem Fall hier NICHT entstanden ist) beglichen wird. Der einzige Schaden der entstanden ist, wäre die aktuelle Wertminderung. Sofern überhaupt vorhanden.. Das wäre dann VK ohne "Dieselskandal" und VK mit "Dieselskandal". Alles weitere ist Bereicherung auf Kosten anderer (z.B. Aktionäre = u.a. Privatleute). Damit ist man keinen Deut besser als die Autohersteller.

Aber das ist nur meine Meinung. Ich denke und hoffe, dass die Gerichte hier eine vernünftige Lösung abseits einer Neupreis-Entschädigung) finden werden.

Themenstarteram 30. September 2019 um 11:05

Der Beschluß des LG Frankenthal 2O 13/19 vom 02.09.2019 wurde gestern veröffentlicht (siehe Anlage). Daraus kann nun jeder entnehmen, welche europarechtlichen Fragen das LG Frankenthal für eine Beantwortung durch den EuGH für wesentlich hält. Wir werden sehen.

Könnte man diesen Thread nicht in einen Blog überführen als Erfahrungsbericht um alle interessierten auf dem laufenden zu halten um solche Diskussionen für den TE zu vermeiden?

Ich sehe es auch in einigen Punkten anders als Esquire; aber wenn er den Klageweg beschreiten möchte, dass soll er es in Gottes Namen tun. Wenn er recht bekommt und den Betrag den er sich erhofft auch zugesprochen bekommt freuen wir uns für ihn. Wenn nicht dann isses auch gut.

Wer beim zuständigen Gericht eine solche Formel hergeleitet hat und auf welcher Grundlage das basiert.....entschieden wird ein eventueller Anspruch ja erstmal an anderer Stelle dem Grunde nach und im Nachgang für den Einzelfall.

Dieser ganze Zinnober dient nur dazu dass ein raffgieriger Gebrauchtwagenkäufer versucht für ne Karre welche er vor 7 Jahren gekauft hat und seither auch reichlich gefahren ist mehr Geld zu bekommen als er selbst damals bezahlt hat ohne dass die Karre auf Grund des Marktwertes an Wert gewonnen hat. Das läuft jedem gesunden Rechtsempfinden zuwider.

Wer das zahlt, insbesondere wenn dies in größerem Umfang (zigtausende Käufer) geschieht ist doch klar:

1. Steuerzahler weil Daimler sich, wenn direkt bei Daimler gekauft, bei Erstattung des Kaufpreises die Mwst. vom Finanzamt zurück holt.

2. Der Arbeitnehmer welcher wegen solch überzogener Forderungen seinen Job verliert und in in Folge dessen noch viele andere unbeteiligte Arbeitnehmer und Arbeitgeber welche in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

3. Ggf. wenn es ganz extrem kommt dann nochmal der Steuerzahler weil der Staat ein Unternehmen mit allein >150.000 direkt Beschäftigten nicht untergehen lassen wird.

4. Und natürlich kommen auch zukünftige Käuf mit dafür auf da natürlich Daimler die Kosten des ganzen Gedöns auch zumindest ein Stück weit mit auf Preise künftiger Fahrzeuge verteilen wird.

Keine Frage... wenn jemandem (zB durch erhöhten Wertverlust) durch den Dieselskandal ein tatsächlicher Schaden entsteht dann muss dieser auch abgegolten werden. Aber dieser Abzockversuch ist schlichtweg unterste Schublade und geht zu Lasten unbeteiligter Dritter.

Erst wenn das letzte Auto stillgelegt, der letzte Arbeitsplatz verloren und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr merken, dass man nachts bei Aldi kein Bier kaufen kann.

Jeder kleine Ladendieb wird härter bestraft als die Herren in den Vorstandsetagen die von der „betrügerischen“Software nichts gewusst haben wollen....lächerlich absolut....die kleinen hängt man und Die großen lässt man laufen....alter Hut leider

Das man die verantwortlichen für den Dieselskandal bestrafen muss ist ein ganz anderes Thema.

Ich finde es eher erschreckend, dass in den EU-Verordnungen (an denen D auch beteiligt war) nicht hinreichend klar drin steht was OK ist und was nicht OK ist. Das hätte Verbindlichkeit und Sicherheit für alle Beteiligten gegeben.

Statt dessen kommen dann jetzt Interpretationen heraus, die aufgrund einer landesweiten Stimmung (im Rest von Europa interessiert sich dafür quasi keiner) eher negativ ausgehen für den Endkunden. Der darf die Zeche dafür bezahlen, dass die Politik versagt hat! Nun, VW hat ja wirlich beschissen ... aus meiner Sicht ist der Vorwurf gegen MB nur eine Hetzjagd - man muss halt was finden, weil so viele der Meinung sind ...

Morgen...!

Mei, bei der Sammelklage gegen VW haben sich >400.000 Personen angeschlossen. Wenn VW jetzt jedem 10.000€ zahlt, womit die meisten höchstwahrscheinlich zufrieden wären, würde das dem Unternehmen NUR 400 Mio. € kosten. Bei einem !Gewinn! (Konzern) von circa. 12,1 Mrd. € in 2018, wäre das durchaus verkraftbar.

IRONIE an:

Man könnte diesbezüglich auch die ~665.000 VW-Mitarbeiter zur Kasse bitten!!! Wenn jeder nur rund 600€ zahlt (circa 1/3 vom Weihnachts- oder Urlaubsgeld) hat man auch die oben genannten 400 Mio. € beisammen!!;)

IRONIE aus:

MfG André

Zitat:

@pcAndre schrieb am 30. September 2019 um 20:17:18 Uhr:

Morgen...!

Mei, bei der Sammelklage gegen VW haben sich >400.000 Personen angeschlossen. Wenn VW jetzt jedem 10.000€ zahlt, womit die meisten höchstwahrscheinlich zufrieden wären, würde das dem Unternehmen NUR 400 Mio. € kosten. Bei einem !Gewinn! (Konzern) von circa. 12,1 Mrd. € in 2018, wäre das durchaus verkraftbar.

IRONIE an:

Man könnte diesbezüglich auch die ~665.000 VW-Mitarbeiter zur Kasse bitten!!! Wenn jeder nur rund 600€ zahlt (circa 1/3 vom Weihnachts- oder Urlaubsgeld) hat man auch die oben genannten 400 Mio. € beisammen!!;)

IRONIE aus:

MfG André

SORRY,

Aber bei deiner Rechnung ist Dir ein kleiner aber erheblicher Rechenfehler unterlaufen.

Die Rechnung für VW würde 4,0 Mrd € machen, und das wird man sich wohl überlegen!

Und die Mitarbeiter wären wohl nicht davon zu überzeugen rund 6015 € zu entrichten, jeder natürlich, um das zu decken.

Und es geht um mehr als 400.000 Autos. Das sind nur die derzeitigen Klagen ... da dürften sich noch ein paar Leute dranhängen wollen (wenn es sich lohnt)

Zitat:

@pcAndre schrieb am 30. September 2019 um 20:17:18 Uhr:

Morgen...!

Mei, bei der Sammelklage gegen VW haben sich >400.000 Personen angeschlossen. Wenn VW jetzt jedem 10.000€ zahlt, womit die meisten höchstwahrscheinlich zufrieden wären, würde das dem Unternehmen NUR 400 Mio. € kosten. Bei einem !Gewinn! (Konzern) von circa. 12,1 Mrd. € in 2018, wäre das durchaus verkraftbar.

IRONIE an:

Man könnte diesbezüglich auch die ~665.000 VW-Mitarbeiter zur Kasse bitten!!! Wenn jeder nur rund 600€ zahlt (circa 1/3 vom Weihnachts- oder Urlaubsgeld) hat man auch die oben genannten 400 Mio. € beisammen!!;)

IRONIE aus:

MfG André

Das verstehe ich jetzt aber überhaupt nicht. VW hat also 12.1 Mrd. Euro Gewinn(!!!) erwirtschaftet und wenn die dann 4 Mrd. an Strafe zahlen müssen soll angeblich sofort das ganze Unternehmen in sich zusammenfallen, Mitarbeiter verlieren ihren Job, Zulieferer gehen Pleite und die wichtigste Branche Deutschlands geht unter? Wie viele Milliarden Euro haben diese Firmen denn in den letzten 20 Jahren so erwirtschaftet? Sind die denn alle weg oder liegen die nur irgendwo auf der hohen Kante?

Unternehmer sein bedeutet eben nicht nur Gewinn zu machen sondern eben auch Geld auszugeben wenn man vom Staat oder den Sammelklägern darum gebeten wird. Unternehmer sein kann nicht nur eine Einbahnstraße sein auch wenn das viele gerne so hätten. Vor allem nicht wenn man mit dem saubersten Diesel der Welt wirbt und so den Gewinn maximal gesteigert bekommen hat.

Und wenn man sich wie bei AUDI das ganze ansieht wo es einen riesigen eMail Verkehr gab und jeder ganz genau wusste was für Betrügereien es gab muss ich niemand mehr rausreden. Gibt dazu auch was in der Mediathek online.

Zitat:

@ROLL-OFF schrieb am 30. September 2019 um 20:53:17 Uhr:

Zitat:

@pcAndre schrieb am 30. September 2019 um 20:17:18 Uhr:

Morgen...!

Mei, bei der Sammelklage gegen VW haben sich >400.000 Personen angeschlossen. Wenn VW jetzt jedem 10.000€ zahlt, womit die meisten höchstwahrscheinlich zufrieden wären, würde das dem Unternehmen NUR 400 Mio. € kosten. Bei einem !Gewinn! (Konzern) von circa. 12,1 Mrd. € in 2018, wäre das durchaus verkraftbar.

IRONIE an:

Man könnte diesbezüglich auch die ~665.000 VW-Mitarbeiter zur Kasse bitten!!! Wenn jeder nur rund 600€ zahlt (circa 1/3 vom Weihnachts- oder Urlaubsgeld) hat man auch die oben genannten 400 Mio. € beisammen!!;)

IRONIE aus:

MfG André

SORRY,

Aber bei deiner Rechnung ist Dir ein kleiner aber erheblicher Rechenfehler unterlaufen.

Die Rechnung für VW würde 4,0 Mrd € machen, und das wird man sich wohl überlegen!

Und die Mitarbeiter wären wohl nicht davon zu überzeugen rund 6015 € zu entrichten, jeder natürlich, um das zu decken.

Morgen...!

Stimmt, vielen Dank für die Korrektur! Da haben mir meine zehn Finger einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Aber selbst bei 4 Mrd. €! Da müssen die Beschäftigten eben auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder die Sonderzahlung verzichten!;)

Bisher hat VW der Abgasskandal rund 28 Mrd. € gekostet[1].

Selbst wenn die Musterfeststellungsklage gewonnen wird, muss jeder Einzelne im Anschluss eine individuelle Klage einreichen[2]. Ob diese dann erfolgreich ist, steht in den Sternen...!

In Quelle 2 wird sogar von > 450.000 Klägern gesprochen. Somit wären wir bei > 4,5 Mrd, €!;)

MfG André

[1]https://www.autobild.de/.../...-aktuelle-news-und-updates-6077591.html

[2]https://www.zdf.de/.../...g-musterfeststellungsklage-gegen-vw-102.html

EDIT für Mackhack;)

Die Umsätze vom Konzern VW sind hier [3] zu finden. Mit 5% vom Umsatz hat man einen "pi mal Daumen" Wert für den Gewinn. Unter [4] u.a. der Geschäftsbericht von 2018. Darin wird auch der Gewinn in 2017 von ~11.4 Mrd. € genannt.

Es mag sogar tollkühne Autobauer geben, die nur Verluste einfahren...!;)

[3]https://de.statista.com/.../

[4]https://www.volkswagenag.com/.../Annual_Reports.html

Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 8:57

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 30. September 2019 um 16:44:51 Uhr:

Dieser ganze Zinnober dient nur dazu dass ein raffgieriger Gebrauchtwagenkäufer versucht für ne Karre welche er vor 7 Jahren gekauft hat und seither auch reichlich gefahren ist mehr Geld zu bekommen als er selbst damals bezahlt hat ohne dass die Karre auf Grund des Marktwertes an Wert gewonnen hat. Das läuft jedem gesunden Rechtsempfinden zuwider.

Wer das zahlt, insbesondere wenn dies in größerem Umfang (zigtausende Käufer) geschieht ist doch klar:

1. Steuerzahler weil Daimler sich, wenn direkt bei Daimler gekauft, bei Erstattung des Kaufpreises die Mwst. vom Finanzamt zurück holt.

2. Der Arbeitnehmer welcher wegen solch überzogener Forderungen seinen Job verliert und in in Folge dessen noch viele andere unbeteiligte Arbeitnehmer und Arbeitgeber welche in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

3. Ggf. wenn es ganz extrem kommt dann nochmal der Steuerzahler weil der Staat ein Unternehmen mit allein >150.000 direkt Beschäftigten nicht untergehen lassen wird.

4. Und natürlich kommen auch zukünftige Käuf mit dafür auf da natürlich Daimler die Kosten des ganzen Gedöns auch zumindest ein Stück weit mit auf Preise künftiger Fahrzeuge verteilen wird.

Keine Frage... wenn jemandem (zB durch erhöhten Wertverlust) durch den Dieselskandal ein tatsächlicher Schaden entsteht dann muss dieser auch abgegolten werden. Aber dieser Abzockversuch ist schlichtweg unterste Schublade und geht zu Lasten unbeteiligter Dritter.

Nun, die Magie der Marke "Mercedes" und die Strahlkraft der Daimler AG scheint immer noch bei genügend Forumteilnehmern zu wirken...erstaunlich, wie ein Stern auf der Kühlerhaube das kritische Denken einlullen kann, nicht nur bei vielen Fahrzeugeigentümern, sondern auch beim KBA!

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