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Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 29. Juni 2019 um 4:11

Ich habe vor ca. 2 Wochen Klage gegen Daimler beim Landgericht Stuttgart eingereicht wg. Verwendung einer verbotenen Abschalteinrichtung.

Anträge:

Rückgabe meines Fahrzeugs gegen Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises plus Zinsen seit Kaufdatum, evtl. Anrechnung des Nutzungsvorteils.

Fahrzeug:

W211 E300 Bluetec (Motor OM642)

Abgas-Norm: ursprünglich EURO 4, seit Januar 2019 umgeschlüsselt auf EURO 5

EZ 06/2009

aktueller Kilometerstand ca. 118.000 km

Ich habe vor der Kaufentscheidung ca. 12 Monate recherchiert, welches Fahrzeug ich kaufen werde. Da ich den Kauf eines Fahrzeugs der gehobenen Mittelklasse und besonders eines Diesels als langfristige Investition behandele (ich gehöre nicht zur Fraktion der Fahrzeug-Schnellwechsler!), habe ich mir im Hinblick auf immer strenger werdende Abgas-Auflagen für den seinerzeit von Daimler als "saubersten Diesel der Welt" propagierten E300 Bluetec entschieden.

Ich bin sowas von "angepisst", daß Daimler auch in meinem Fahrzeug offenbar eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet (Thermofenster)...siehe drei bisher (wg. Berufung durch Daimler) noch nicht rechtswirksam gewordene Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart.

Mein W211 E300 Bluetec
Beste Antwort im Thema

Es ist doch sehr heiß in Deutschland! Aber da ist solch ein Post richtig gut!

Meine Ärztin hat mir lachen verordnet und über dieses Post konnte ich lachen, so richtig aus dem vollen heraus, hat das gutgetan!

Taxifahrer dieser Welt, verklagt Daimler auf Rücknahme eures W211ers, die geben Euch allen bestimmt ein nigel nagel Neues der Baureihe W 213, vorzugsweise natürlich auch einen S213 mit allem drum und dran als Entschädigung.

Euch allen ein schönes sonniges Wochenende. Und passt mit den Drogen bei dieser Hitze auf!

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dann drücke ich dir mal die daumen

Ob sich der ganze Aufwand bei einem 10 Jahre alten Auto lohnt ... der Zeitwert ist lachhaft und der Neuwert wird beim Streit kaum eine Rolle spielen. Bist du der Erstbesitzer?

Gilt das jetzt für alle W211 Diesel egal welcher Motor oder speziell dieser Motor ?

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 8:17

Zitat:

@Austro-Diesel schrieb am 29. Juni 2019 um 08:11:44 Uhr:

Ob sich der ganze Aufwand bei einem 10 Jahre alten Auto lohnt ... der Zeitwert ist lachhaft und der Neuwert wird beim Streit kaum eine Rolle spielen. Bist du der Erstbesitzer?

Nun, für die Berechnung des Rückgabewertes durch die Gerichte sollten Sie sich mal informieren: die Gerichte berechnen den vom ursprünglichen Kaufpreis (bei Neukauf: Neupreis, bei Gebrauchtkauf: Gebrauchtkaufpreis) abzuziehenden Nutzungswert (falls der wg. Daimlers "sittenwidrigem Verhalten" nicht wie bereits mehrfach ausgeurteilt wegfällt) linear über eine Lebensdauer von - je nach Gericht - 250 bis 500 Tkm, während der Markt den Wertverlust degressiv berechnet. Dies führt zu deutlich unterschiedlichen Beträgen; die gerichtlich berechneten Werte liegen deutlich über dem Zeitwert, der ja durch das Verhalten der Hersteller - auch Daimler - überproportional gesunken ist.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft wurde.

Hinweis: ich möchte hier niemanden animieren, es mir gleich zu tun, sondern nur informieren.

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 8:20

Zitat:

@toto8080 schrieb am 29. Juni 2019 um 09:25:06 Uhr:

Gilt das jetzt für alle W211 Diesel egal welcher Motor oder speziell dieser Motor ?

Ich rate, sich zur (kostenlosen) Klärung dieser Frage an einen Anwalt zu wenden, der sich auf diese (auch Mercedes-)Fälle spezialisiert hat. Ich bitte um Verständnis, daß ich hier keine Werbung für die von mir ausgewählte Kanzlei machen werde. Google hilft! ;-)

Gesetzt den Fall, Du könntest den Wagen zurück geben, was würdest Du Dir dann fuer einen Wagen holen?

Einen Diesel von einem anderen Hersteller (denn ausser bei VW und DB gibt es ja kein Schmuh)?

Oder gar ein E Auto, welches eine weitaus schlimmere Öko Bilanz hat als ein Verbrenner?

Welchen "Erfolg" strebt Du an?

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 8:33

Durchaus auch wieder einen Diesel, vorzugsweise wieder einen Mercedes, aber: nur wenn der Händler/Hersteller mir schriftlich versichert, daß er keine verbotene Abschalt- bzw. Beeinflussungseinrichtung eingebaut hat.

Viel Erfolg bei der Klage!

Aber ganz ehrlich.

Das es ein Thermofenster geben darf, dass die Abgasnachbehandlung ncht immer 100% sein muss, dass zum Bauteilschutz angpasst werden darf, ... etc. pp. ... das steht in den EU-Richtlinien für PKW explizit drin. Und es ist somit durchaus möglich, dass der Wagen damals zum saubersten gehörte, was damals technisch/wirtschaftlich machbar war.

Und jetzt kommen irgendwelche grün angehauchten Gerichte und urteilen ggfs. gegen die damals EU-weit eingeführten Vorgaben. Es werden sogar explizit zulässige Dinge im Nachgang verdreht. Daher wird dir niemand irgendetwas schriftlich geben, weil ein Gericht dann feststellen könnte, dass ja alles ganz anders ist.

Es wird ganz gezielt Unsicherheit gschaffen. Und man darf keinem Hersteller vorwerfen, er würde sich außerhalb einer Legalität bewegen, wenn der den vorgegebenen Rahmen ausnutzt.

Mein persönliches Fazit:

1. Die Luft war nie so sauber wie heute, schon gar nicht in Stuttgart.

2. Der Diesel ist viel besser als sein Ruf.

3. Bisher hat nur VW wirklich beschissen.

4. Alle Hersteller scheuen anscheinend derzeit die Gegenklage. Selbst wenn sich VW, Opel, Mercedes, ... sicher wären im Rahmen der Vorgaben die Abgasnachbehandlung umgesetzt zu haben, so könnte das vor Gericht dennoch nach hinten los gehen. (Manche kennen den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand)

5. Wenn ich mir ansehe, was da teilweise an Dreckschleudern unterwegs ist ... Müllabfuhr, alte Busse/LKW, diverse Autos aus anderen Ländern, ... und sogar neue Farhzeuge die eine Wolke hinter sich herziehen. Warum wird nicht endlich etwas gegen diese Dinger unternommen? Nur weil die In Italien oder Frankreich eine schmutzige Typprüfung bekommen haben dürfen diese Kisten hier immer noch ungestraft fahren.

6. Das Auto ist bei weitem nicht der Umweltverschmutzer #1. Da in der heutigen Form anzusetzen ist aus meiner Sicht Unfug.

Es ist doch sehr heiß in Deutschland! Aber da ist solch ein Post richtig gut!

Meine Ärztin hat mir lachen verordnet und über dieses Post konnte ich lachen, so richtig aus dem vollen heraus, hat das gutgetan!

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Guten Morgen

Sehr interessant, geht bei uns jetzt also auch die Geldgier im Bezug auf die bösen Verbrennungsmotoren los? Oh da freut sich die DUH jetzt aber weil sie sieht dass immer mehr Leute auf ihren Zug aufspringen was ihre schwachsinnige Klagerei rechtfertigt. Bitte nicht falsch verstehen, ich will auch die Umwelt schützen aber dieser Rückabwicklungsmist hat nichts mit Umweltschutz zu tun. Meiner Meinung nach ist dass Nepp am Autohersteller die es wohl auch etwas verdient haben. Ich weiss nicht wie lange Du das Auto schon hast aber für mich stellt sich dass so dar! Du hast Dein Auto zehn Jahre benutzt was beim Kauf, trotz einer möglichen Manipulation, zu den saubersten gehört hat. Jetzt nach 10 Jahren willst Du Dein Geld zurück? Ich finde das unverschämt! Also wenn ich Richter wäre und im Raum stehen würde dass Du gewinnen könntest würde ich eine Rechnung aufmachen.

Das sind jetzt grobe Werte und unter der Voraussetzung dass ein Auto sein Lebensende nach 10 Jahren theoretisch erreicht hat.

50000 Euro Neupreis, davon ziehen wir mal 40000 Euro für ein Auto ab was vielleicht keine Abschalteinrichtung hat und dass Du gekauft hättest.

Bleiben 10000 Euro

Dazu kommt laut : "www.zukunft-mobilitaet.net" ein Wertverlust von 10000 Euro für den Werverlust durch die gefahrenen Kilometer.

Dann ziehen wir noch sagen wir mal 2000 Euro für Schäden ab die an einem Auto durch die Nutzung zwangsläufig entstehen.

Also hätte ich eine Milchmädchenrechnung ,und ich Dir Recht geben müsste, dass Du MB 2000 Euro gibst sie Dein Auto zurück nehmen und das Auto für 5000 Euro nach Russland verkaufen.

Oder wir machen den Kaufvertrag rückgängig lassen dass als Mietwagen laufen.

Dann nehmen wir 50000 Euro plus Reparatur, Steuer, Versicherung. Sagen wir nochmal 100000 für alles!

Sind 150000 Euro gegen 650000 Euro die ein vergleichbares Auto als Leihwagen kostet für 10 Jahre.

Also gibst Du Dein Auto zurück und bezahlst 500000 Euro Leihwagenkosten.

Jedes dieser Rückabwicklungsverfahren gehört sofort eingestellt wenn es nicht 3 Monate nach dem Neuwagenkauf eröffnet wurde.

Und ihr wundert Euch das Kinderschänder und andere höchst Kriminelle aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen weil der Prozess nicht rechtzeitig eröffnet werden konnte........

MfG

Drago

Danke Drago.

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 14:46

Warum bin ich nur bedingt überrascht über manche der ersten Reaktionen...?...schmunzel...ich schlage vor, ihr übernehmt die Vertretung der schützenswerten Daimler AG vor dem Landgericht.

Berichte bitte weiter über den Stand der Dinge. Interessant ist es allemal!

Morgen...!

Wenn man der Anwaltskanzlei glauben schenkt UND eine Rechtsschutzversicherung besitzt kann man es gern probieren.

Angeblich sollen jaOM 642, der V6-Turbodiesel mit drei Litern Hubraum und der Vierzylinder OM 651 mit 1,8 oder 2,1 Litern Hubraum vom Abgasskandal betroffen sein.

Ich drück dir die Daumen...

MfG André

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