Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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Dann bleib doch einfach bei der Sache und mach nicht ständig unseren Staat mit seinem unabhängigen Rechtssystem mies.

Das haben die genannten Gruppen übrigens mit dir gemeinsam, für mich, der unsere Rechtstaatlichkeit und Demokratie schätzt, ist das schwer zu ertragen. Nur deshalb reagiere ich noch!

"den Unsinn den der LG-Richter zu Papier gebracht hat, PKH bewilligt wird. Da tut sich aber momentan nix. Das Gericht scheint wohl darauf zu hoffen, dass sich der Fall irgendwann von alleine erledigt und mein Auto zu Staub zerfallen ist."
Sowas grenzt an Verschwörungstheorien.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 1. Oktober 2022 um 22:04:57 Uhr:


Da wir in einer freihen Welt leben, kann jeder in die Staaten auswandern....

Gibt es in den Staaten eine PKH?

In diesem Zusammenhang ein absolut überflüssiger Kommentar….er Beinhaltet ein Ja zu allem was in diesem Land nicht richtig läuft, mehr noch, wem das nicht gefällt, soll bitte gehen, so läuft das aber nicht.
Tomaten werden auch zum größten Teil importiert, ob sie schmecken oder nicht.

Das Beispiel betrifft den Konsumentenschutz, wer sich mit positiven Beispielen aus anderen Ländern in seiner deutschen Ehre verletzt fühlt, dem kann niemand mehr helfen.

Also bitte fokussieren und bei der Sache bleiben, es geht hier um Recht und Unrecht an Verbrauchern. In diesem Fall durch Mercedes Benz an einem Mitglied dieses Forums und wer sich da auf die andere Seite stellt, den kann ich nicht so recht verstehen.

Hast ja Recht, ich habe mich hinreißen lassen.

Jedoch ist dieses gebetsartige Loben des Schutzes in Amerika und das dauerhafte Miesmachen unseres politischen Systems einfach nur nervig. Wenn Du denn tatsächlich in diesen Ländern bist, dann sehen die Dinge anders aus. Ich gebe mal ein paar Stichworte.
- Prinzip der Vor- und Nachsorge
- Fracking
- Krankenversicherung, bzw deren Kosten
- Sozialsystem
......

Mir fällt noch sehr viel mehr ein.

Wenn Schokonuss es schaffen würde mit der Diskreditierung unseres Rechtssystems(und politischen Systems) aufzuhören, dann halte ich mich gerne zurück. Ansonsten entsteht hier zuviel negative Stimmungsmache, die unser Land nicht verdient hat und dagegen wehre ich mich.

Ok, da kann ich dich verstehen. Guter Einwand, allerdings kann es sehr frustrierend sein wenn man vor Gericht sieht mit was man alles durchkommt. Es ist vieles sehr gut geregelt aber es bleibt auch Luft nach oben, ich wollte damit in keinster Weise das amerikanische System in die Höhe jubeln allerdings gibt es auch dort positive Entwicklungen.

Ich denke man sollte den Blickwinkel eines Betroffenen sehen, der sich durch die Mühlen der Rechtsstaatlichkeit kämpft, was ich sehr achte. Besonders wenn man gegen einen Riesen kämpft. Im Grunde kämpft er für viele von uns und das finde ich stark.

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Zitat:

@tomate67 schrieb am 2. Oktober 2022 um 11:03:52 Uhr:



...................Wenn Schokonuss es schaffen würde mit der Diskreditierung unseres Rechtssystems(und politischen Systems) aufzuhören, dann halte ich mich gerne zurück. Ansonsten entsteht hier zuviel negative Stimmungsmache, die unser Land nicht verdient hat und dagegen wehre ich mich.

Das habe ich so nirgends rausgelesen oder interpretiert.

Es kann aber ja nun mal nicht sein das eine (freiwillig) gegebene Garantie, nicht eingelöst wird!
Schon gar nicht im eigenen (Produzierenden) Land.

Kleinere Produzenten werden ohne wenn und aber in die Haftung genommen, die großen, gehen einfach den Klageweg und können den auch noch Steuerlich geltend machen.
Somit zahlt der doofe Kunde auch noch über Steuern eine PKH für die Konzerne denen die inländischen Kunden total egal sind.

Darum geht es doch schon lange nicht mehr. Ich versuche das mal zusammen zu fassen.

- 2016 traten bei dem Fahrzeuge Rostschäden auf, deren Reparatur unwirtschaftlich waren. Angebote von Mercedes bzw örtlichen Händler wurden nicht angenommen, weil die Erwartungshaltung des Kunden nicht erfüllt werden konnten: Ein ca zehn Jahre altes T-Modell mit Vollausstattung für 500€

So wurde damals die unsinnge Reparatur für ca 10.000€ sehr unsachgemäß durchgeführt.

- bereits 2017 fiel die mangelhafte Arbeit(der Werkstatt) auf, als beim Aufbocken des Wagens der Wagenheber in den Schweller einbrach.

- der TE reichte 2018? Klage gegen Mercedes ein, erst wegen der Mobilo Life, dann wegen der unsachgemäßen Reparatur und zu guter Letzt wegen arglistiger Täuschung. Die Schadensforderung beträgt 14.000€. Da er über keine Rechtschutzversicherung verfügt und selbst über kein Kapital verfügt, beantragt er PKH.

In dem angehängten Urteil wurden alle Punkte begründet abgewiesen
- Für Mobilo Life fehlten die letzten Inspektionen
- die unsachgemäße Reparatur ist verjährt
- der Vorsatz der arlistigen Täuschung ist nicht nachweisbar.

- 202x der Antrag auf PKH für das Revisionsverfahren wurde abgeleht und dagegen Widerspruch eingereicht.

Vielleicht habe ich ja auch etwas durcheinander gebracht, nicht alles, was hier so gebracht wurde ist geradlinig in Argumentations- und Inhaltsführung.
Das Gemecker über Anwälte, Richter, Behörden, Konzernen.....lenkt ab und soll die David gegen Goliath Situation zeichnen.

Du siehst da was falsch.... Nicht erst 2016 fielen die Rostschäden auf, sondern die Mobilo Life greift nur, wenn es Durchrostungen gibt. Tritt Rost auf, den frühzeitig bekämpfen willst, musst Du das selbst bezahlen.

Die "unsachgemäße Reparatur" erfolgte nach Herstellervorgaben. Wie das aber heute oft ist, geht das eher darum es rein äußerlich gut aussehen zu lassen und im verdeckten dann zu murksen und zu schludern.
Das wird dann in solchen Bereichen gemacht, die möglichst erst nach Ablauf von Gewährleistungsfristen wieder auffällig werden.

Wie soll ein Kunde, als Laie beurteilen können, ob das fachgerecht ausgeführt wurde. Der verläßt sich auf die Kompetenz und Ehrlichkeit der ausführenden Werkstatt, gegenüber dem Kunden.
Das war der Werkstatt nämlich durchaus klar, dass sie da Pfusch abliefern, weil die Reparaturvorgaben des Herstellers absolut utopisch sind... Aber ein Erfüllung der Mobil-Life aber auch nur mit der Umsetzung der restriktiven Herstellervorgaben zu erreichen.

Letztlich ging es bei allen Garantie-und Gewährleistungsreparaturen in erster Linie immer darum sich aus weiteren Nachforderungen rauszujonglieren, aber nie wirklich um die Einhaltung von Werbeversprechen.

Und in dem "tollen" deutschen Rechtsstaat hat sich noch immer nix geändert... Es werden immer leere Versprechen in der Werbung gegeben, ohne dass die großen Hersteller dafür haftbar gemacht werden, bzw. das Rechtssystem dafür überhaupt nen Schutz für den Verbraucher vorsieht. Es wird so viel sinnloser Scheiß reglementiert und geregelt, aber für einen wirklichen Verbraucherschutz fehlt es vorne und hinten.

Gruß

Jürgen

Ich stimme ja zu, dass hier etwas total falsch gelaufen ist und der Kunde betrogen wurde.

Jedoch sehe ich keinen Vorsatz darin, dass Mercedes Autos gebaut hat, die so schnell gammeln. Im Gegenteil war man damals von der Qualität der Arbeit so überzeugt, dass man die Mobilo Life Garantie gegeben hat. Im Rahmen dieser Garantie hat Mercedes letztlich die Sanierung des Fahrzeugs in Auftrag gegeben. Nach der Reparatur wurden die Voraussetzungen von Mobilo Life nicht mehr weiter eingehalten. Es ist daher folgerichtig, dass Mercedes eine Übernahme weiterer Reparaturkosten abgelehnt hat.

Die Werkstatt hat furchtbar gepfuscht. Natürlich wäre es moralisch richtig gewesen, sie dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn ich mir so überlege, dass das keine zwei Jahre gehalten hat.....
Aber es gibt Fristen und die muss es geben. Welche Werkstatt wäre wohl bereit, eine Garantie über drei oder fünf Jahre zu geben und zu welchem Preis? An dieser Stelle hätte ich die besten Prozesschancen gesehen mit einem Gutachten, dass bescheinigt, dass bereits vor Ablauf der Gewährleistung von zwei Jahren auf die Reparatur diese wieder durchgerostet war. Die Feststellung des Schadens nach zwei Jahren fällt unter die Verjährungsfrist.

Vor der Klage auf arglistige Täuschung wurde hier mehrmals darauf hingewiesen, dass der Vorsatz bewiesen werden muss. Das Anbringen der Schwellerverkleidungen über Roststellen könnte "auch aus Versehen" passiert sein. Um den Vorsatz zu beweisen ist das zu wenig.

Mein kritisches Fragen zielte nie darauf ab den TE zu ärgern. Ich wollte ihn dazu anregen auch mal die Perspektive zu wechseln um seine Erfolgsaussichten neu zu beurteilen, bevor er einen Haufen Geld verbrennt. Das kam leider völlig falsch an, sein Anwalt hat ihn mehr überzeugt. Jetzt soll es in eine neue Runde gehen.....

P.S. wenn ich zynisch werde, liegt das an der Art, wie der Rechtsstaat hier stellenweise dargestellt wurde. Wenn der Staat einem schon die Möglichkeit verschafft durch die Prozesskostenübernahme um sein vermeintliches Recht zu streiten, dann kommt es bei mir nicht gut an, wenn unser Rechtssystem hier so dargestellt wird.

Sorry,
Es mag vielleicht kein Vorsatz von MB gewesen sein, dass MB dieses Rostproblem bei seinen Fahrzeugen bekam... Aber die Ausführung und Herstellung der Fahrzeuge fällt nunmal in den Verantwortungsbereich des Herstellers. Wenn er dann vollmundige Versprechen auf seine Produkte gibt, sollte er auch entsprechend dafür gerade stehen. Hätte man etwas mehr Geld im Produktionsprozess in die Hand genommen, hätte man die angestrebte Qualität auch erreichen können. Es hat halt nur bis zum Erscheinen des 211ers gedauert, bis man es dann auch wirklich halbwegs umgesetzt hat. Denn selbst da gab es noch einige heftige Ausreißer.

Das Problem dabei ist ja nur, dass der Kunde für die Fehler des Herstellers gerade stehen muss und der Rechtsstaat es diesem sogar ermöglicht, sich so billig und plump aus der Affaire zu ziehen.

Sicher muss es Fristen und Regularien geben innerhalb sich alles bewegt.
Aber wann welche Frist, wie sinnvoll ist, ist ein heißes Eisen.
Karosseriefachbetriebe haben früher oft freiwillig eine Durchrostungsgarantie von 6 Jahren auf Ihre Arbeit gewährt. Nur ist eine fachgerechte Reparatur mit heutigen Auflagen und Nebenkosten kaum mehr zu bezahlen.
Die Folgen sieht man ja allerorten. Größere Karosserieinstandsetzungen gibt es allenfalls im Oldtimerbereich, oder bis zum Alter von maximal drei Jahren. Der Rest geht in den Export, oder in den Schrott...
Das beste Beispiel für sinnfreie Fristen, findet sich mit der Prämie für den Kauf von Elektroautos, als "Umweltbonus" von 6 Monaten...

Gegen sinnige Fristen, die für beide Seiten fair sind, gibt es ja nix einzuwenden. In dem konkreten Fall, sind 2 Jahre definitiv unzureichend.

Gruß

Jürgen

Mercedes stand in diesem Fall 2016 dafür gerade, als die Kosten für die Sanierung übernommen wurden. Bedenklicher empfinde ich, dass Mercedes abseits der Mobilo Life nicht kulanter war bei der Beseitigung der katastrophalen Folgen eines Produktionsfehlers. Bei bis zu zwölf Jahren Autos würde ich im Premiumsegment mehr erwarten.

Und ja, zwei Jahre sind für Karosseriereparaturen viel zu wenig. Die erreicht man schon mit Pfusch. Mindestens vier Jahre hielte ich auch für angebracht. Für über sechs Jahre muss man schon sehr gut arbeiten, geht natürlich, aber das kostet und würde kaum einer bezahlen wollen. Das ist auch ein Grund, warum ich alles selber mache.

Klar stand Mercedes dafür 2016 gerade.... Die Frage ist aber, was hat Mercedes davon wirklich bezahlt... Vermutlich ist da ein deutlich geringerer Betrag an die Niederlassung, bzw. den Vertragspartner geflossen... Dazu waren das nur einzelne Fälle, bei denen MB tief im die Tasche greifen musste... Vermutlich nur ein einstelliger Prozentsatz, von dem, was sie eigentlich verursacht haben... Und nimm nicht an, dass das denen auch nur im Ansatz überhaupt weh getan hat.
Ganz anders den Kunden, der sich die Sch...e hat andrehen lassen...
Das war ja beim Abgasskandal nicht anders und und wird auch leider in Zukunft nicht anders laufen. Es wird eher immer schlimmer.

Gruß

Jürgen

Naja, die Rostvorsorge war nach besten Wissen und Gewissen und stellte sich als mangelhaft heraus. Der Abgasskandal war von vornerein Vorsatz, da sehe ich schon einen Unterschied.

Es gab und gibt Rechtsstreitigkeiten um das Rostproblem. Diese treten/traten aber nur vereinzelt auf. Ein Zeichen dafür, dass in vielen Fällen doch eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.
Bei 210er wurden sehr lange die vorderen Federaufnahme auf Kulanz auch ohne Mobilo Life gewechselt.

Glaubst Du wirklich, dass esnicht schon viel früher bei MB selbst aufgefallen ist, dass der Bakterienbefall und die mangelhafte Haftfähigkeit des Primers gegeben ist? Schließlich hatte man schon seit '92, beim 124er Probleme... Akut wurde das nur erst viel später, weil man durch bessere Blechqualität glaubte auf den Korrosionsschutz, mit wachsen dann auch noch verzichten zu können...
Glaubst Du wirklich, alle Betroffenen haben den mühseligen Klageweg beschritten. Behaupte die meisten haben sich mit Nachbesserungen Ihres Händlers begnügt und den Karren baldigst verkauft. Die Mobilo-Life war den meisten 2.-Besitzern doch gar nicht bekannt. Ich will nicht wissen, wieviele da frustriert beim Lackierer ihres Vertrauens immer wieder nen Batzen Geld abgedrückt haben, um sich den Karren wieder hübsch machen zu lassen und wie viele Fahrzeuge MB zähneknirschend zurückgenommen hat, um sie dann nicht selbst, sondern im normalen Gebrauchtwagenhandel wieder in den Markt zu bringen.

Ich arbeite seit 30 Jahren in der Zulieferindustrie und habe da viel zu viel schon erlebt, wie Konstruktionsmängel der Hersteller, die Zulieferer ausbaden müssten, oder mangelhafte Produktionsprozesse, wo ein paar höhere Ingenieure unglaubliche Prämien für irgendwelche Verbesserungsvorschläge kassiert haben, die beim Prototypenbau und Serienanlauf noch halbwegs funktionierten... Im reinen Serienbetrieb aber eine Katastrophe waren. Die dann dazu führten, dass zusätzliche Produktionsprozesse notwendig waren und teuer eingerichtet werden mussten, um einen Fertigungsbetrieb für die Serie aufrechterhalten zu können. Oft genug wurden dann einzelne Teile per Hubschrauber ans Band geliefert, wenn es mal wieder Ausfälle gab, nur um einen Bandabriss zu vermeiden... Usw... Aber glaube nicht, dass den Mehraufwand der Federführende Großkonzern bezahlt hätte.... Dafür gab es kein Budget in der Planung...

Gruß

Jürgen

Jetzt beschreibst du aber ein anderes Thema, nämlich, dass sich Kunden das haben bieten lassen und nicht den Rechtsweg beschritten haben. Und da sind die Kunden dann schlicht selbst dran schuld und nicht Mercedes, nicht der Gesetzgeber, oder gar die fehlende Rechtsstaatlichkeit.
Über Fristen etc können wir gerne sprechen, allerdings ist es in der Zivilgerichtsbarkeit Grundsatz, dass der Staat sich zurecht soweit wie möglich raushält. Das muss man wissen und verstehen. So hat man, ich glaub oben hab ich es schon geschrieben, im Zivilprozess eben die Pflicht alle beweiserheblichen Tatsachen frist- und formgerecht beizubringen.
Kann man das NICHT, verliert man eben.
Für diejenigen, welche nicht über die notwendigen Mittel verfügen, gibt es bis zu einem bestimmten Maß die Gerichtskostenhilfe. Alle anderen müssen das Geld eben vorstrecken. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass es nicht wegen jedem Pups eine Klagewut gibt. Sonst könnte dich jeder Nachbar beliebig oft verklagen, völlig ohne Risiko. Natürlich gibt es auch bereits oben benannte Nachteile.
Alles gleichzeitig geht eben nicht.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 3. Oktober 2022 um 10:24:46 Uhr:


Jedoch sehe ich keinen Vorsatz darin, dass Mercedes Autos gebaut hat, die so schnell gammeln. Im Gegenteil war man damals von der Qualität der Arbeit so überzeugt, dass man die Mobilo Life Garantie gegeben hat.

Das leuchtet ein - nur wurde, wenn ich richtig sehe, das Problem mit dem (vulgo) Abgammeln des wasserbasierten Lacks bereits in der tiefsten 210-Ära

von Frau Dr. Gühring beleuchtet

.

Ab dem 4. April 2000 (und sicherlich schon wesentlich früher, denn die Chemikerin wird ja nicht erst bei der mündlichen Prüfung ihre Erkenntnisse aus dem Hut gezaubert haben) konnte also nicht mal der einfältigste Daimler-Chrysler-Betriebswirt noch länger behaupten, daß es ja alles gar nicht so schlimm sei oder daß der Urin kleiner grüner Marsmännchen den Rost verursacht hätte - sondern da lagen die Dinge offenbar klar auf dem Tisch.

Wenn man bei Mercedes in dem Moment wirklich im Sinne der Kunden hätte handeln wollen, hätte man also spätestens in den letzten zwei 210er-Baujahren die Produktionsprozesse reformiert und danach langzeitbeständigere Arbeit abgeliefert. (Zum Beispiel, wenn ich richtig sehe, indem man die gammelnden Lackbäder nach kürzeren Zeiten ausgetauscht hätte - schließlich waren die Karosserien aus frischen Bädern ja bekannt für ihre Rostbeständigkeit; ich vermute, ich habe eine davon hier in der Garage stehen.)

Davon, daß die "aufgeklärt produzierten" 210er-Jahrgänge 2000-2002 insofern besser gewesen wären als die vorhergehenden, habe ich allerdings nirgends gehört. Wenn ich dann meinen Kunden nicht fairerweise sage: "Ach übrigens, kann sein, daß Euch die Karre in zehn Jahren unterm Hintern wegrostet", haue ich sie übers Ohr. Wie nennen das die Juristen - dolus eventualis...?

Michael

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