Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Genau da sehe ich ebenfalls das Problem..
Selbst wenn die gegenständliche Reparatur nicht sach- und fachgemäß ausgeführt war (muss durch dich bewiesen werden) bedeutet es noch lange nicht, das dies erstens Vorsatz und zweitens mit einer Täuschungsabsicht verbunden war (auch diesen Tatbestand musst du stichhaltig beweisen können)
Bisher steht nur der Fakt, dass die Verjährung eingesetzt hat, solltest du obigen Sachstand nicht stichhaltig beweisen können. Damit stehen die Chancen auf eine Berufung im Allgemeinen und einem Prozesserfolg im Speziellen doch recht hohe Hürden entgegen..
Ich bezweifle zum Beispiel, dass ein heutiges Gutachten überhaupt in der Lage ist irgendetwas davon nachzuweisen.
Daher bleibt nur noch einen Zeugen zu finden, der notfalls unter Eid, deine Annahmen (mehr ist das nämlich im rechtlichen Sinn bis jetzt nicht) bestätigt und bezeugt.
Sollte dir das gelingen, sieht die Sache schon wieder ganz anderes aus..
Aber dein Anwalt wird dich hoffentlich richtig und nicht nur nach seiner Brieftasche beraten was nun zu tun ist.
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 23. Februar 2022 um 15:10:25 Uhr:
Zitat:
Schon klar, aber ich denke, dass was für jeden durchschnittlich gebildeten Mitteleuropäer offensichtlich ist, muss nicht noch extra bewiesen werden:
………….Wenn das so wäre, müsstest Du den ganzen Mist jetzt nicht machen. Mit der Aussage von DB: …30 Jahre Mobilo Life Garantie….. ist eigentlich auch alles gesagt und sie halten sich nicht dran.
Du weißt, ich steh voll auf deiner Seite, aber vorsätzliche Arglistigkeit zu beweisen ist doch sehr schwer.
Einen vernünftigen Rat kann ich Dir aber leider auch nicht geben.
Klar, dass das kein Ponyschlecken wird hab ich schon verstanden. Wir haben ja aber noch jede Menge Zeit. Da wird uns schon noch eine geeignete Strategie einfallen.
Was ein heutiges Gutachten betrifft, bin ich da nicht ganz so pessimistisch. Ich habe vor der Reparatur 2017 genügend Bilder selbst gemacht, und auch die Werkstatt in der das Auto vorm TÜV im November 2021 war, hat Bilder gemacht und der Inhaber steht auch als Zeuge, für seine Bilder und den Zustand des Fahrzeugs 2021 zur Verfügung. Das alles zusammen sollte einem Gutachter eigentlich reichen um zumindest erhebliche Zweifel an der fachgerechten Ausführung der Reparatur in 2017 zu begründen und den Anscheinsbeweis zu erhärten.
Geht es um eine fachgerechte Reparatur oder um arglistige Täuschung?
Die Reparatur hat den(viel zu kurzen) Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren gehalten, was nach Urteilsbegründung in Ordnung ist.
Du durftest Bilder machen und die Arbeit dokumentieren. Das klingt nicht nach arglistiger Täuschung. Das einzige, was damit gezeigt werden kann, ist doch, dass die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden. Die Frist um dies zu reklamieren ist jedoch verjährt.
Der ganze Verlauf dieser Geschichte erscheint in der Urteilsbegründung für mich ganz anders als hier dargestellt.
Ist dieser dort korrekt dargestellt und geht es nur um eine andere Bewertung?
Ähnliche Themen
Zitat:
@tomate67 schrieb am 23. Februar 2022 um 16:41:32 Uhr:
Geht es um eine fachgerechte Reparatur oder um arglistige Täuschung?Die Reparatur hat den(viel zu kurzen) Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren gehalten, was nach Urteilsbegründung in Ordnung ist.
Du durftest Bilder machen und die Arbeit dokumentieren. Das klingt nicht nach arglistiger Täuschung. Das einzige, was damit gezeigt werden kann, ist doch, dass die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden. Die Frist um dies zu reklamieren ist jedoch verjährt.
Der ganze Verlauf dieser Geschichte erscheint in der Urteilsbegründung für mich ganz anders als hier dargestellt.
Ist dieser dort korrekt dargestellt und geht es nur um eine andere Bewertung?
Was genau ist denn schon wieder falsch dargestellt oder passt nicht zur Urteilsbegründung? Was der Richter da rein schreibt ist schließlich seine Sache, ob er das Ganze auch korrekt wieder gibt steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Dafür kann ich aber nix.
Ja, das war doch jetzt seine Frage. Ob der dargestellte Sachverhalt der Urteilsbegründung korrekt ist und es nur um eine andere rechtliche Bewertung dieser Tatsachen geht, oder ob die Tatsachen dort bereits strittig sind.
Das mit der arglistigen Täuschung ist dann nämlich schon begründet abgewiesen worden.
Das Täuschen ist dann nicht gegeben, wenn nicht mit Vorsatz der nicht ordnungsgemäßen Zustand verschleiert wird.
Und das wurde nach dem Gericht nicht getan, da ein zusammengebautes Fahrzeug üblich, und damit keine Täuschung ist.
So wie in der Begründung dargestellt, sind die Gewährleistungsansprüche verjährt.
Sinngemäß: hättest ja nach nem Jahr nachschauen können.
Recht bedeutet nicht gerecht
Zitat:
@JoeDreck schrieb am 23. Februar 2022 um 17:15:10 Uhr:
So wie in der Begründung dargestellt, sind die Gewährleistungsansprüche verjährt.
Sinngemäß: hättest ja nach nem Jahr nachschauen können.
Nix für ungut Leute, aber sind wir in D schon so klein geredet, dass wir jeden Mist, den ein Richter so von sich gibt, klaglos hinnehmen. Der hat doch überhaupt keine Begründung dafür abgegeben, dass es keine Arglist war. Das Einzige was da dazu steht, ist, dass es in der Branche üblich ist Fahrzeuge nach einer Reparatur fahrfertig an den Kunden zu übergeben. Das schließt doch die Arglist nicht aus und damit kann ich die doch auch nicht aus der Welt schaffen. Das was der da schreibt, ist doch keine Begründung, das ist allenfalls ne unbegründete Behauptung.
Und das mit dem Nachschauen halte ich auch nicht wirklich für plausibel. Man kann doch von einem Kunden nicht verlangen, dass er sein Auto nach einem Jahr wieder zerlegt, um nachzuschauen, ob da unter den Verkleidungen oder Außenblechen wieder was zum Rosten anfängt. Der Kunde hat sicher ein Recht darauf, dass er sich gerade bei so verdeckten Reparaturen auf die Ordnungsmäßigkeit blind verlassen kann, oder?
Da hab ich noch was Lustiges dazu (unterstreicht meine Meinung über Richter):
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt."
Friedrich Wilhelms I. König von Preußen
(zitiert nach Braun, Über die Unbeliebtheit des Juristen, JuS 1996 S. 288).
"Daß ein Justizkollegium, daß Ungerechtigkeiten ausübt, weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande, vor der man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Passiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind."
(Der preußische König Friedrich II in einem Protokoll vom 11.12.1779; Auszug des Schreibens seiner königlichen Majestät von Preußen, selbst gehaltenes Protokoll über drey Kammergerichtsräthe aus Kistrin, den 11. 12.1779 (Dollinger, "Preußen, eine Kulturgeschichte", Süddeutscher Verlag, München.)
Ja, viele schöne Zitate...
Ich wiederhole es aber nochmal: im Zivilprozess musst DU die Arglist stichhaltig und zur Überzeugung des Gerichtes nachweisen. Es gilt ausdrücklich der Beibringungsgrundsatz.
Und das konntest du in der zurückliegenden Verhandlung offensichtlich nicht.
Du hast ja die Möglichkeit weiter gegen das Urteil vorzugehen. Und ich persönlich wünsche dir auch wirklich viel Erfolg, da mich die Qualität in Sachen Rost(nicht)vorsorge von MB auch extrem ankotzt..
Allerdings bin ich der Meinung (und die vertrete ich bis ich vom Gegenteil überzeugt wurde), dass du mit deiner bisherigen Argumentation rechtlich auf verlorenem Posten stehst.
Hallo, mit großem Interesse, Respekt und Anerkennung verfolge ich dieses Thema schon seit ein paar Jahren. Gibt es Neuigkeiten zu dem Verfahren?
Liebe Grüße
Zitat:
@Kain1975 schrieb am 1. Oktober 2022 um 17:27:52 Uhr:
Hallo, mit großem Interesse, Respekt und Anerkennung verfolge ich dieses Thema schon seit ein paar Jahren. Gibt es Neuigkeiten zu dem Verfahren?Liebe Grüße
Hallo, Danke für´s Interesse.
Leider gibt´s noch nix Neues zu berichten. Aktuell streiten wir seit einem halben Jahr erst mal vor dem OLG Stuttgart, ob mir für die Berufung auf den Unsinn den der LG-Richter zu Papier gebracht hat, PKH bewilligt wird. Da tut sich aber momentan nix. Das Gericht scheint wohl darauf zu hoffen, dass sich der Fall irgendwann von alleine erledigt und mein Auto zu Staub zerfallen ist. Den Gefallen kann ich denen aber nicht tun - das Auto wird, wenn nicht der Gesetzgeber sich irgendwas Bösartiges gegen alte Autos einfallen lässt, nach meinen Vorstellungen in 10 Jahren noch fahren. Selbst wenn es sich immer mehr zum Fass ohne Boden entwickelt. Aber ich liebe das Auto nun mal, und da wird eben, solange es noch Teile gibt, repariert, bevor was weggeschmissen wird.
Hallo Skokosnuss
Das klingt gut, du bleibst dran, Respekt!!!
In den Staaten wäre der Fall schon durch betreffend Konsumentenschutz aber hier braucht man wirklich Geduld und Nerven. Nicht nur aber gerade beim 210er sollte der Hersteller sich kompromissbereit zeigen und froh sein, dass es keine Sammelklagen gab für den offensichtlichen Bockmist der da vom Band gelaufen ist in Sachen Korrosionsbeständigkeit.
In Zusammenhang mit den vollmundigen Garantieversprechen, ist es peinlich, welche Hürden ein Konsument in Deutschland nehmen muß um sein Recht zu bekommen.
Dieses Herumdrücken und Verdrehen der Wahrheit zeugt nicht von Größe einer solchen Firma, im Gegenteil, es zeugt von Arroganz und Überheblichkeit gegenüber den eigenen Kunden.
Danke. Genau so sehe ich das auch. Mein Eindruck ist, dass in den Staaten eben nicht vordergründig der Starke und Mächtige geschützt wird, so wie bei uns. So ne Sauerei wie mit dieser 30-jährigen Rostgarantie hätten die sich auf dem amerikanischen Markt sicher nicht erlaubt. Aber in D kannst du als Großer eben in der Werbung schamlos das Blaue vom Himmel runterlügen, ohne dafür bestraft zu werden. Im Gegenteil, da wird dann vor Gericht aus dem Geschädigten noch der Depp gemacht.
Mir stellts schon wieder die Nackenhaare auf .... grrrr. ;-)) Aber das ist gut so, das gibt mir, wie bei nem Schwungrad, immer wieder neue Energie.
Da wir in einer freihen Welt leben, kann jeder in die Staaten auswandern....
Gibt es in den Staaten eine PKH?
Zitat:
@tomate67 schrieb am 1. Oktober 2022 um 22:04:57 Uhr:
Da wir in einer freihen Welt leben, kann jeder in die Staaten auswandern....Gibt es in den Staaten eine PKH?
Der Unvermeidliche wieder! grrrr. Ohne einen unterirdischen Kommentar von Dir geht´s wohl nicht, oder? (Das ist nur ein rhetorisches Fragezeichen. Ich will keine Antwort darauf!!!) Aber gut, wenn wir AFD-ler, Pegidisten, Querdenker und bild-Zeitungsleser ertragen müssen, dann müssen wir wohl auch sowas wie Dich ertragenn können. Freiheit ist eben leider doch nicht nur schön...
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 1. Oktober 2022 um 22:31:23 Uhr:
Zitat:
@tomate67 schrieb am 1. Oktober 2022 um 22:04:57 Uhr:
Da wir in einer freihen Welt leben, kann jeder in die Staaten auswandern....Gibt es in den Staaten eine PKH?
Der Unvermeidliche wieder! grrrr. Ohne einen unterirdischen Kommentar von Dir geht´s wohl nicht, oder? (Das ist nur ein rhetorisches Fragezeichen. Ich will keine Antwort darauf!!!) Aber gut, wenn wir AFD-ler, Pegidisten, Querdenker und bild-Zeitungsleser ertragen müssen, dann müssen wir wohl auch sowas wie Dich ertragenn können. Freiheit ist eben leider doch nicht nur schön...
Diese Art, von Menschen zu sprechen, war so vor 80 - 100 Jahren hier weit verbreitet. Ich mochte mich daran nicht mehr gewöhnen müssen.