Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Ob es "nur" an Bakterien lag, wer weiß das schon. Lösungen ergeben sich oft erst nach einer Reihe von Umstellungen und Probieren. Rostschutz und Mercedes passte lange Zeit nicht zusammen, egal ob Heckflosse, /8, 123er.....
(Der schlimmste Roster den ich je hatte war ein /8er)
Vorsatz... nein, Unvermögen und Arroganz.... ja
Hallo, dieser Bakterienbefall ist eine Promotion einer Dame, die bei Mercedes unter Vertrag war…
Zitat:
@Benefiz schrieb am 8. Oktober 2022 um 20:27:32 Uhr:
Hallo, dieser Bakterienbefall ist eine Promotion einer Dame, die bei Mercedes unter Vertrag war…
Spricht eigentlich nur dafür, dass man ihre Erkenntnisse hätte umso ernster nehmen müssen und nicht erst bis zum Modellwechsel zum 211er hätte warten dürfen! Die letzten 210er-Jahrgänge nach Fertigstellung der Dissertation waren ja keineswegs weniger rostanfällig als die zuvor.
Komischerweise waren ja die Fahrzeuge anderer Hersteller mit wasserbasierten Lackierungen aus den 90er Jahren weit weniger rostanfällig als die von Daimler. Niemand war andererseits so kulant bei der Schadensabwicklung damals.
@tomate67: In den 50er, 60er und 70er Jahren war Rostschutz bei allen Firmen ein Fremdwort, nicht nur und auch nicht besonders bei Daimler. Dass Heckflossen und /8er besonders gerostet hatten, lag an ihrer komplexen Karosseriestruktur mit teilweise mehreren übereinander liegenden Blechen.
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Wasserbasierte Lacke waren doch bei (fast) allen irgendwann eine Katastrophe. Wie viele Astra F, Escort MK4/5, Sierra, Scorpio, Omegas, Vectras, Passats, Golfs.... gibt es aus der Zeit noch(BMW lasse ich aus, ist nicht mein Steckenpferd).
VW und Opel haben deshalb schon Ende der 90er auf Teilverzinkung gesetzt(Peugeot i.Ü. auch).
Mit dem 211 wurden ja alle Produktionsabläufe geändert, was während einer laufenden Serie nur bedingt möglich ist.
Hallo,
ich bin mit meinem W220, Baujahr 2003,
230 000km, alle Services gemacht, nun mit durchgerosteten Schwellern nicht mehr durch den TÜV gekommen.
Mein Freundlicher hat sich der Sache immerhin angenommen, allerdings ist er da wenig optimistisch.
Ich werde wohl nicht um Beweissicherung und Klage herumkommen (siehe Tobiasdn, Landgericht Stuttgart).
Kennt da jemand den Anwalt?
20 Jahre alter Hobel und du willst Daimler verklagen ? Respekt.
Naja wenn die Garantie besteht und die Voraussetzungen eingehalten worden sind...?
Zitat:
@kdk52 schrieb am 9. März 2023 um 15:34:29 Uhr:
Hallo,
ich bin mit meinem W220, Baujahr 2003,
230 000km, alle Services gemacht, nun mit durchgerosteten Schwellern nicht mehr durch den TÜV gekommen.
Mein Freundlicher hat sich der Sache immerhin angenommen, allerdings ist er da wenig optimistisch.
Ich werde wohl nicht um Beweissicherung und Klage herumkommen (siehe Tobiasdn, Landgericht Stuttgart).
Kennt da jemand den Anwalt?
Hallo,
ich stehe mit Tobias im Kontakt. Er sagte mir vor Jahren, dass sein damaliger Anwalt solche Sachen nicht mehr macht. Wegen Beweissicherung und Klage kannst Dich aber gern an mich wenden. Ich hab das Theater grad erst hinter mir, bei mir gings auch um durchgerostete Schweller.
Wenn Du willst, schick mir ne PN, dann geb ich Dir meine Telefonnummer.
VG
Hallo Leute,
nun ist es endlich soweit, auch wenn´s extrem bitter ist: ich habe verloren. Vielleicht nicht mal wegen der Sache selbst, sondern hauptsächlich weil an bestimmten Stellen, entscheidente Fehler gemacht wurden. Ironischer Weise schickt mir das Gericht an meinem runden Geburtstag, quasi als Geburtstagsgeschenk, einen Hinweisbeschluss nach § 522 ZPO. Wenn du sowas bekommst, dann ist das wie, wenn dir als Minister früher die Kanzlerin ihr Vertrauen ausgesprochen hat: dann wusstest du, dass du nicht mehr lange hast.
Ich hab zwar danach nochmal versucht letzte Strohhalme zu schnappen, aber ohne Erfolg. Dem OLG Stuttgart kann ich dabei nicht mal große Vorwürfte machen, nach der Rechtslage blieb denen wohl keine andere Wahl, als mir die Rücknahme der Berufung (mangels Erfolgsaussichten) nahe zu legen. Auch wenn ich glaube, dass mit ein bisserl gutem Willen, das Ganze hätte anders laufen können. Aber wenn es in Stuttgart bzw. BW gegen Mercedes geht, dann wirft sich ein Gericht schon mal gern schützend vor den großen Heilsbringer.
Wie auch immer, auch hohes Alter schützt nicht vor Lehrgeldzahlungen. Falls Interesse an den letzten Dokumenten besteht, lasst einfach eine Nachricht da, dann lad´ ich´s hier hoch. Sind aber um die 20 Seiten.
VG
Zitat:
@tomate67 schrieb am 1. Oktober 2022 um 22:59:02 Uhr:
Dann bleib doch einfach bei der Sache und mach nicht ständig unseren Staat mit seinem unabhängigen Rechtssystem mies.
Hab das Thema jetzt ne zeitlang nicht mehr verfolgt, hierzu würde ich aber gern noch was sagen wollen:
Dass ich kein großer Fan dieses Rechtssystems bin, liegt ja nicht nur an dem Fall hier. ich habe in den letzten Jahren sehr viel Fragwürdiges (was ich als Unrecht empfinde) vor süddeutschen Gerichten erfahren müssen. Vielleicht ist das ja in anderen Landesteilen anders. In Süd-D trägt Justitia (zumindest manchmal) mal keine Augenbinde, hier herrscht immer noch die "Mia san Mia Mentalität". Und wenn du da einmal in Ungnade gefallen bist, dann bist du quasi rechtlos, da kannst du strampeln wie du willst. Ein paar Beispiele:
1. Ich wollte für meinen Sohn einen(!) zusätzlichen Betreuungstag haben, weil ich mich als Vater als gleichberechtigtes Elternteil sehen wollte. Das wurde mir mit der Begründung abgelehnt, dass zusätzliche Kontaktpunkte zwischen den strittigen Eltern dem Kindeswohl schaden würden. Obwohl es tatsächlich keinen einzigen zusätzlichen Kontaktpunkt gegeben hätte. Weder OLG noch BVerfG hat dieser Unsinn interessiert.
2. Unter mir sind Raucher eingezogen, was für mich ein Problem ist. Es war nicht möglich mit denen eine Regelung zu finden, die haben einfach ungeniert weiter geraucht und haben dann auch noch vor Gericht Recht bekommen, weil ich keine Gesundheitschädigung nachweisen konnte und man Rauchen ohnehin als sozialadäqaut dulden müsse. Dabei hat der BGH schon 2015 entschieden, dass das eben nicht mehr hinzunehmen ist und selbst eine Zigarette eine nicht zu duldente Belästigung darstellen kann.
3. Obwohl ich meinen Sohn mittlerweile seit Jahren überwiegend betreue und auch die Hauptlast bei den Finanzen trage, war es nicht möglich die Kindergeldbezugsberechtigung von der Mutter auf mich zu übertragen. Begründet wurde das damit, weil das Kind dort seinen Hauptwohnsitz hat. Wofür es aber keinerlei Rechtsgrundlage gibt und der BFH bereits entschieden hat, dass der das KG bekommt, der die Hauptlasten bei der Betreuung nachweisen kann.
4. Ich werde aus meiner Wohnung geschmissen, weil ich eine einseitige Änderung meines Mietvertrags zu meinem erheblichen Nachteil nicht hinnehmen wollte. Da wird dann plötzlich ein dringender Eigenbedarf für die Tochter kreiert, und schwuppdiwupp bist du aus deiner Wohnung raus, obwohl es für einen Blinden erkennbar war, dass die Sache zum Himmel stinkt. 3 Monate nach Auszug steht die Wohnung immer noch leer.
5. Ich verlieren meinen Job, weil ich einen Betriebsrat gegründet habe. Ist man zwar eigentlich nur schwer kündbar, aber der AG hat nun mal das Hausrecht. Davon kann er jederzeit Gebrauch machen, und schmeißt dich von einer Sekunde auf die andere raus. Vor Gericht wird dir dann ein schwindliger Vergleich auf´s Auge gedrückt, und der Job is´ weg. Ich habe, auch für den Richter erkennbar, um meinen Job gekämpft, er hat aber trotzdem lieber den AG geschützt, obwohl klar war, dass der Rauswurf nicht haltbar gewesen wäre. Bevor man einem AG mit 25 Mitarbeitern, die vielleicht auf der Straße sitzen wenn der zusperrt, Ärger macht, lässt man lieber einen Einzelnen über die Klinge springen.
usw.
Dass der Kloß im Hals irgendwann immer dicker wird, dürfte klar sein. Das Frustrierende dabei ist, dass vieles in den Gesetzen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung, plausibel und nachvollziehbar scheint. Man sich aber darauf nicht berufen kann, da jedes Dorfgericht seine eigenen Regeln aufstellen kann, da man praktisch jedes Gesetz in jede beliebige Richtung drehen kann. In Amerika geht das nicht so einfach, da gibt es Präzedenzfälle auf die man sich berufen kann. Und wenn der Fall gleich liegt, kann ein anderes Gericht nicht plötzlich anders entscheiden. In D ist das problemlos möglich, das nennt sich dann "Umstände des Einzelfalls".
Woran soll sich der Bürger denn orientieren, wenn nix was geschrieben steht, so anwendbar für ihn ist? Unser Rechtssystem lässt der Willkür viel zu viele Türen offen. Von "ohne Ansehen der Person" kann jedenfalls nach meiner Erfahrung keine Rede sein. Es werden immer nur bstimmte Interessen geschützt.
PKH ist auf dem Papier ja ne gute Sache, weil es in einer Demokratie ja nicht sein sollte, dass nur die zu ihrem Recht kommen können, dies es sich auch leisten können. In der Praxis ist PKH aber nix wert, grade wenn´s um größere Sachen geht, denn ein guter Anwalt arbeitet dafür nicht. "Für´s Armenrecht arbeite ich nicht", kriegt man da schon mal als Antwort. Die meisten Anderen haben aber, wenn man PKH anspricht, plötzlich einfach keine Zeit. Wenn Anwälte PKH nach RVG abrechnen könnten, wäre das was Anderes, aber dass es da einen Unterschied gibt, ist natürlich politisch auch gewollt. Schließlich soll der Pöpel ja nicht zu viele Streitereien vom Zaun brechen.
Und wenn PKH im Spiel ist, werden auch keine Verfahrensbeistände eingesetzt oder Gutachten etc. gemacht, die dann u. U. die Staatskasse tragen müssten, so wie vorliegend. Wenn man das in einer Partei aufs Auge drücken kann, ist das alles viel unproblematischer. Noch im ersten Akt hat der Richter ein Gutachten machen wollen, als ihm aber dann klar wurde, dass das ggf. nach hinten losgehen könnte, war dann plötzlich keine Rede mehr davon.
Du siehst, meine Frustration ist ein Gesampaket und nicht nur auf diesem einzelnen Fall basierend. Und dabei ist das nur die Spitze meines Eisbergs. Da muss man auch kein großer Verschwörungstheoretiker sein, um zu begreifen, dass Gerichte oft eben nicht ohne Ansehen der Person entscheiden.
Ach komm, daraus bleibt mir nur zu folgern, dass du gern streitest, auf dein subjektives Recht bestehst und das auf Kosten der Gemeinschaft durchdrücken möchtest.
Mehrfach wurde dir doch auch hier gesagt, dass das was du anstrebst nicht sinnvoll erscheint.
Und wie bei allem, gibst du hier nur deine Ansichten der Sachverhalte wider. Abschließend beurteilen kann das hier dann doch keiner.
Zudem kommt, dass Recht und subjektive Gerechtigkeit nicht immer was miteinander zu tun haben.
Wenn Du mich kennen würdest, würdest Du sowas nicht schreiben. Du gibt´s hier lediglich irgendwelche pauschalen Stereotypen wider, ohne auch nur ansatzweise in Erwägung zu ziehen, ob das wofür ich im Einzelnen kämpfe nicht vielleicht doch auch seine Berechtigung hat. Das Letzte was ich suche ist Streit, denn der kommt mir von ganz allein ins Haus. Und das nicht weil ich jeden Monat deswegen ne Anzeige in der Zeitung schalte, nein, das passiert auch weil es Menschen in dieser Gesellschaft gibt, die Langeweile haben und sich leichte Beute zum Spaß suchen. Das ist das Schulhofprinzip. Kann man jeden Tag auf dt. Schulhöfen erleben: wenn einer schwächlich und schüchtern nach außen wirkt, dauert es nicht lange, dann fängt irgendeine "Spaggo-Gang" Stress mit ihm an, weil´s denen Spaß macht, Schwächere zu quälen.
Glaub mir, jahrelange Schlafstörungen, Herzrythmusstörungen, Nervosität, Niedergeschlagenheit, Bluthochdruck, was sich alles aus der Scheiße oben ergeben hat, suche ich mir nicht aus, weil mir das Spaß macht, das wurde mir aufgezwungen. Klar, hätte ich jedesmal auch die Option gehabt kleinbei zu geben, aber dann hätte ich auch noch die Achtung vor mir selbst verloren!
Dieses typisch deutsche Neidgeschwafel, von wegen "auf Kosten der Gemeinschaft", geht mir echt auf´m Sa... . Niemand regt sich darüber auf wenn sich Leute vorsätzlich fett fressen, saufen und qualmen ohne Ende, Riskosportarten betreiben und bei einem Unfall auch noch gerettet werden wollen, Versicherungen bescheißen, Steuern hinterziehen usw.. Alles auf Kosten der Gesellschaft. Aber wehe dem, wenn mal ein kleines Würstchen offen zugibt für seine Rechte zu kämpfen, der wird dann gleich gnadenlos als Schmarotzer angegangen. Denn den kann man ja greifen, weil er sich aus der Deckung gewagt hat, die Anderen sieht man ja meistens nicht. Da regt sich dann auch keiner auf. Oder wann bist Du das letzte Mal zu einem Raucher hingegangen, dass er aufhören möge mit rauchen, weil er sonst die Gemeinschaft unnötig belasten könnte...
Schön Tach auch!
Mach halblang, Schmarotzer oder ähnliche Beleidigungen habe und werde ich nicht in den Mund nehmen.
Deine Reaktion hingegen spricht schon wieder Bände.
Und wenn ich gesundheitlich schon angeschlagen bin, würde ich mir überlegen ständig irgendwelche Kämpfe ausfechten zu wollen.
In Sachen Kind kann ich es nachvollziehen, wobei hier bekannter weise die Gerichte ganz regelmäßig immer noch gegen die Väter urteilen.
Und Neid hab ich keinen. Bin nur gegen Verschwendung und bin auch der Meinung, dass die Hürden zu prozessieren und für die PKH zurecht hoch sind. Das hält nämlich erstmal davon ab sinnlos ständig zu klagen.
Für alles andere gibt's übrigens auch Rechtsschutzversicherungen.
Habe heute erst ein Urteil gelesen in welchem ein Nachbar auf Erstellung eines sichtschutzes durch den anderen Nachbarn geklagt hat, nachdem dieser seine eigene Hecke entfernt hat. Der gewohnte Sichtschutz sei ja weg.
Und das war nicht erstinstanzlich. Sowas braucht die Welt nicht.
Zitat:
@JoeDreck schrieb am 27. März 2023 um 19:45:58 Uhr:
Mach halblang, Schmarotzer oder ähnliche Beleidigungen habe und werde ich nicht in den Mund nehmen.
Deine Reaktion hingegen spricht schon wieder Bände.
Und wenn ich gesundheitlich schon angeschlagen bin, würde ich mir überlegen ständig irgendwelche Kämpfe ausfechten zu wollen.
In Sachen Kind kann ich es nachvollziehen, wobei hier bekannter weise die Gerichte ganz regelmäßig immer noch gegen die Väter urteilen.
Und Neid hab ich keinen. Bin nur gegen Verschwendung und bin auch der Meinung, dass die Hürden zu prozessieren und für die PKH zurecht hoch sind. Das hält nämlich erstmal davon ab sinnlos ständig zu klagen.
Für alles andere gibt's übrigens auch Rechtsschutzversicherungen.
Habe heute erst ein Urteil gelesen in welchem ein Nachbar auf Erstellung eines sichtschutzes durch den anderen Nachbarn geklagt hat, nachdem dieser seine eigene Hecke entfernt hat. Der gewohnte Sichtschutz sei ja weg.
Und das war nicht erstinstanzlich. Sowas braucht die Welt nicht.
Ok., bin wieder friedlich.
Ja, das hab ich auch gelesen und genauso reagiert wie Du: sowas braucht die Welt wirklich nicht. Mit solchen Leuten möchte ich aber nicht in einen Topf geworfen werden, denn bei mir geht´s nicht um ne blöde Hecke, die mir noch nicht mal gehört, bei mir geht es um existenzielle, elementare Dinge: Kind, Job, Wohnung etc.. Da bleibt dir keine andere Wahl als zu kämpfen, willst du nicht vollends unter die Räder kommen. Wäre ich nicht so hartnäckig dran geblieben, hätte ich bspw. meinen Sohn verloren. Und das ist der Ausgangspunkt meines ganzen Dilemmas, da ich hier eben weitgehend gegen die Mütterlobby erfolgreich war, muss ich nun an anderer Front dafür bezahlen. Hab ja auch richtig auf´m Putz gehauen wegen solchen Ungerechtigkeiten uns Vätern gegenüber, mit Zeitung, TV, BVerfG, EGMR, das volle Programm. Das spricht sich hier auf´m Land schnell rum, auch bei Gericht, denn dort sitzen bei uns fast nur noch Frauen/Mütter. Und ruckzuck wirst du für den Rest deines Lebens von denen stigmatisiert. Die Richterin (s. o. Pkt. 1 is´ jetzt Oberstaatsanwältin) hat von mir ne Anzeige gegen 3 Richter wegen Rechtsbeugung auf´n Tisch bekommen, dreimal kannst Du raten wie das ausgegangen ist.
Wie gesagt, ich bin sicher der Letzte, der sich wegen irgendwelchen Peanuts rumstreitet, dafür will ich einfach zu sehr meine Ruhe haben. Mir wäre es auch lieber nur noch Enten zu füttern oder Gänseblümchen zu pflücken. Aber wenn´s nun mal um Riesensauereien geht, wie eben gegen Mercedes, oder elemantare persönliche Dinge, dann nutzt es eben nix, dann musst du da durch.
RS-Versicherung würde mich mit meiner Vita übrigens keine mehr nehmen, oder mich zumindest ziemlich schnell wieder rausschmeißen. Wobei, nebenbei bemerkt, solche Versicherungen sind ja noch viel mehr als PKH Auslöser für unsinnige Streitereien. Und da muss auch eine Gemeinschaft dafür zahlen, dass manche Mitglieder dieser Gemeinschaft wegen jedem Mist vor Gericht rennen: zahlt ja die Versicherung. Nee, es zahlt nicht die Versicherung, es zahlt die Gemeinschaft.
Und wenn diese Gesellschaft schon solche Ungerechtigkeiten wie eben die Sache mit Mercedes, ungerechtfertigten Job- und Wohnungsverlust, Ausgrenzung von Trennungsvätern etc. zulässt, dann soll sie auch dafür bezahlen, für andere unwichtigere Dinge wird auch tonnenweise Geld verbrannt. Und deswegen habe ich auch kein schlechtes Gewissen der Gesellschaft gegenüber. Man hätte das alles umsonst mit mir haben können, also ohne, dass ich die Staatskasse bemüht hätte. Man hätte nur vernünftig und auf Augenhöhe mit mir reden brauchen. Mit mir ist es immer möglich gute Kompromisse für alle Beteiligten zu finden. Aber das wollte man ja nicht. Von Pontius zu Pilatus bin ich gerannt um außergerichtliche Einigungen zu versuchen, keine Chance. Das Problem in unserer Gesellschaft ist, dass wenn jemand meint, dass er der Stärkere ist, dann meint er/sie auch keine Kompromisse eingehen zu müssen. Und leider sehen das die Gerichte oft auch so.
Wie sagte Schiller mal so schön: "Es kann der Frömmst nicht in Frieden leben, ... . " Das gilt heute (und für mich) mehr denn jeh.