Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Oh das finde ich als Kunde aber nicht gut.
Eine Reparatur nach Hersteller Vorgabe ist so mies ausgeführt das es keine 2 jahre richtig hält.
Also reparierte gebrauchte sollte man dann nicht bei Mercedes kaufen wenn ich das richtig verstehe.
Das kann man wohl so sehen, zumindest was Rostreparaturen betrifft.
Ich denke aber mal, dass die GS mit der Verjährung nicht durchkommen wird, da es sich hierbei möglicherweise (ich glaube sogar sehr wahrscheinlich) um eine arglistige Täuschung handeln könnte. Die haben nämlich im Wissen, dass die Schweller schlecht sind und hätten mitrepariert werden müssen, einfach nur bisserl Farbe drauf gemacht, dass es hübsch aussieht, dann die Schwellerverkleidung drüber gemacht, damit das nicht so leicht auffällt und mir das Auto in meinem Glauben übergeben, dass alles i. O. sei. Schließlich glaubt man ja als ahnungsloser naiver Kunde, dass das bei einem der rennommiertesten Autobauer der Welt, so sein sollte. Pustekuchen....
Und sowas würde dann erst nach 10 Jahren verjähren.
Die Strategie ist hier doch ganz klar, der Kunde soll zermürbt werden bis er irgendwann aufgibt.
Sollte sich für den Daimler Anwalt in einer Verhandlung abzeichnen das ein Urteil zu Gunsten des Kunden gefällt wird...kommt vermutlich das Angebot sich außergerichtlich zu einigen um ein Urteil zu vermeiden.
In diesem Angebot wird aber stillschweigen über den Inhalt vereinbart, kennt man doch.
Da hast Du schon Recht. Mein Problem ist jetzt aber, dass ich eigentlich auch schon die Nase voll hab, von dieser unendlichen Geschichte, weil es doch ziemlich an die Substanz geht (ich schlafe kaum noch), zumal ich ich noch jede Menge anderer kleinere und größere Baustellen habe. Wenn ich jetzt aber aufgebe, würde mich eine Kostenwelle überrollen, die ich nicht mehr beherrschen könnte. Deshalb bin ich zum Weitermachen quasi gezwungen, ob ich will oder nicht. Immer in der Hoffnung, dass es am Ende doch einigermaßen gut ausgehen möge.
Bei dem Anwalt geht es nicht um Recht oder Unrecht, da geht es nur um´s Gewinnen, koste es was es wolle. Er fürchtet um seine Reputation. Schließlich kann man als Kanzlei, die von sich behauptet:
"Ein besonderes Anliegen ist uns nicht nur die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern, sondern auch eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung der uns übertragenen Mandate. Zu unseren Mandanten zählen überwiegend mittelständische und größere Unternehmen aus ganz Deutschland, teilweise auch aus dem Ausland. Daneben vertreten wir Körperschaften des öffentlichen Rechts und anspruchsvolle Privatpersonen."
nicht vor einer kleinen Provinz-Pissnelke wie mir, kapitulieren. Und selbst ein Vergleich würde bei dem einer Niederlage gleich kommen.
Es wurden schon verschiedene Einigungsvorschläge gemacht, nix davon, nimmt er an. Nicht mal einen Versuch darüber zu verhandeln, hat er durchblicken lassen.
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Halt durch, das wird noch ganz famos enden!
Dem Zugang, dass eine fachgerechte Reparatur in einer Markenwerkstatt nur wenige Jahre zu halten braucht, dem wird selbst ein technisch unverständiger Richter kaum folgen. Das wäre ja eine Bankrotterklärung ans Handwerk und an "Made in Germany".
Zitat:
@Austro-Diesel schrieb am 10. Dezember 2021 um 18:35:11 Uhr:
Halt durch, das wird noch ganz famos enden!
Dein Wort in Gottes Gehörgang. ;-)) (auch wenn ich Atheist bin)
Zitat:
Dem Zugang, dass eine fachgerechte Reparatur in einer Markenwerkstatt nur wenige Jahre zu halten braucht, dem wird selbst ein technisch unverständiger Richter kaum folgen. Das wäre ja eine Bankrotterklärung ans Handwerk und an "Made in Germany".
Danke, das ist echt nett von Dir, mir noch bisserl Mut zuzusprechen. Ich halt schon durch, auch wenn´s schwer fällt. Bleib mir eh nix anderes übrig. ;-))
Aber glaub mir, "Made in Germany" is´ schon lange nix mehr wert. Das wissen wir nicht erst seit dem TüV-Unfall in Brasilien, seit dem unsäglichen Flughafen in Berlin, Elbphilharmonie, Gottharttunnel und, und, und. Deutschland verkommt immer mehr zur Bananenrepublik. Korrupte Politiker, feige und ehrlose Richter und gnadenlose Behörden... Aber ich glaube, das ist in A sicher auch nicht viel besser. ;-))) Wenn ich könnte, würde ich abhauen, geht aber leider nicht.
Guat's Neues noch Gemeinde.
Wer am Freitag (21.) um 11 Langeweile hat und grad in der Nähe von Stuttgart ist, da geht's am LG weiter. Ich könnte bisserl Unterstützung brauchen. Denn der GA is'n echt zäher Hund. Letztens hat er's ja noch mit Verjährung gehabt. Da hab ich ihn dann gefragt, ob er damit sagen will, dass es ein Mercedes-Kunde hinnehmen muss, dass eine Rostreparatur an sicherheitsrelevanten Teilen nach 2 Jahren schon wieder so vergammelt sein kann, dass das Auto damit unter keinen Umständen eine HU bestehen würde. Mal sehen, was er dazu sagen wird.
Auch lustig: viele Autohäuser, so auch meins, haben zwischenzeitlich die Bedingungen zur Mobilolife mit der Wiedereinstiegsklausel von ihren Internetseiten gelöscht, kommt nur noch Fehler 404. Woran das wohl liegen mag ...??? Aber damit kann er mich nicht beeindrucken. Das hab ich natürlich vorher gesehen, und entsprechende Screenshots gemacht. Is echt zum Kopfschütteln, dass ein selbst ernannter Premiumhersteller mit solchen Hütchenspielertricks arbeitet.
Danke, Danke. :-)) "Der GA ist echt ein ....
... netter Mensch". Wüde ich gern sagen wollen, aber das wäre gelogen. ;-)) Is´ echt ne Nervensäge.
Heute früh kam noch ein Schreiben von ihm, in dem er wieder alles was wir vortragen, was z. T. jeder jahrelang im Internet frei zugängig nachlesen kann, wo es eindeutige Bilder oder wo es sichere Zeugen gibt, mit "Nichtwissen" bestreitet. Auf 5 Seiten kommt das Wort 12x vor. Davon ist ca. die Hälfte, von dem was er schreibt, von uns zitiert. In seinem vorherigen SS kam das Wort auf 10 Seiten 25x vor. Er bestreitet praktisch alles mit "Nichtwissen", mich wundert nur, dass er die Kugelform der Erde noch nicht mit "Nichtwissen" bestritten hat, es soll ja Menschen geben, die immer noch an die Scheibenform glauben. ;-))
"Krieg" ist in dem Zusammenhang vielleicht ein zu hartes Wort, aus meiner Sicht ist das nur noch lächerliches und würdeloses Schmierentheater, ich kann mir nicht vorstellen, dass das vom Daimler-Vorstand so gebillgt wäre, wenn sie davon wüssten. Das ist wie so kleinkindliche Rechthaberei, immer das letzte Wort haben zu müssen. Deshalb schickt er seine SSe gern kurz vorm nächsten Termin, so dass wir nicht mehr darauf reagieren können. Aber braucht´s normalerweise auch nicht mehr, denn der Unsinn disqualifiziert sich für einen durchschnittlich gebildeten Mitteleuropäer normalerweise von selbst. Bin ja mal gespannt, wie der Richter das am Freitag bewertet.
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 18. Januar 2022 um 20:06:02 Uhr:
Is echt zum Kopfschütteln, dass ein selbst ernannter Premiumhersteller mit solchen Hütchenspielertricks arbeitet.
Ich fürchte, wenn der Premiumhersteller der Weltsicht von Betriebswirten so viel Raum gibt, daß er deren zynische Lebensweisheiten ("
Wir sparen fröhlich an der Produktion, dann stimmt die Bilanz; und unsere dämlichen Kunden werden erst nach Ablauf der Garantiezeit kapieren, daß wir sie mit unserem 210 übers Ohr barbiert haben."😉 womöglich für belastbarer hält als das Einmaleins von Physik und Ingenieurswissenschaft (erhöhte Rostanfälligkeit von Metall unter bestimmten Umständen), sind die besagten Hütchenspielertricks eine zwangsläufige Konsequenz.
Der Premiumhersteller - naiv BWL-gläubig wie auch die Mehrheit der Gesellschaft - wird gar nicht mehr merken, daß er mit Hütchenspielertricks gearbeitet hat. Für ihn sind das veraltete Moralvorstellungen.
Michael
Wohl war, wohl war. Das was früher moralisch verwerflich war, gehört heute zum guten Ton. Nur der ist der größete Held, der seine Mitmenschen, so schnell über den Tisch ziehen kann, dass sie die dabei entstehende Reibungswärme als Nestwärme empfinden. ;-))
Toitoitoi ich drücke dir die Daumen!!
Ich habe die Hoffnung noch nicht verloren und glaube an die Gerechtigkeit!
Good luck mate!!!
Danke, Danke, auch wenn ich nicht viel Hoffnung habe, dass morgen dort schon der Weg, hin zu einer einigermaßen vernünftigen Lösung, wenigstens eröffnet werden wird. Mit dem GA sind, außer der 0,-Cent-Option, keine Lösungen zu finden, der führt seinen persönlichen Kleinkrieg gegen mich. Ich hoffe nur, dass der Richter dann irgendwann mal ein Machtwort spricht. Zutrauen tu´ ich´s ihm allerdings nicht, denn der könnte mein Sohn sein, hat also noch nicht die Courage eines "alten Hasen". Aber vielleicht täusch´ich mich ja auch. Ich werde weiter berichten.
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 20. Januar 2022 um 15:33:46 Uhr:
Wohl war, wohl war. Das was früher moralisch verwerflich war, gehört heute zum guten Ton. Nur der ist der größete Held, der seine Mitmenschen, so schnell über den Tisch ziehen kann, dass sie die dabei entstehende Reibungswärme als Nestwärme empfinden. ;-))
Da hast Du wohl Recht mit der Nestwärme, funktioniert heute noch besser wie früher im Automobilbau.