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Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210
Themenstarteram 27. Januar 2015 um 20:17

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

 

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

 

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.

Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.

Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

 

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

 

Viele Grüße

Tobias

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Januar 2015 um 20:17

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

 

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

 

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.

Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.

Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

 

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

 

Viele Grüße

Tobias

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Update:

Anwalt Daimler AG ist, wie zu erwarten war, am Verhandlungstag (03.09.) urlaubsbedingt abwesend. Termin wurde daher vom Gericht um eine Woche vorverlegt, auf den 27.08. 11:30 Uhr. Nur für den Fall, dass jemand kommen will und mich unterstützen möchte. ;-))) Ich geh´ mal davon aus, dass solche Geschichten öffentlich sind.

VG,

Sven

Ich habe keine Lust den ganzen Beitrag nochmal durchzulesen.

 

Wo findet der Termin statt?

Zitat:

@phoenix217 schrieb am 8. Juli 2021 um 18:48:59 Uhr:

Ich habe keine Lust den ganzen Beitrag nochmal durchzulesen.

Wo findet der Termin statt?

Kein Problem:

LG Stuttgart, Urbanstr. 20, Saal 252, 2. OG, 27.08. 11:30 Uhr

Falls sich doch noch was ändert, melde ich es hier sofort.

Entspannte 400KM, wäre machbar.

Update:

 

Gegenseite beantragt, zum wiederholten Male, eine Fristverlängerung. Diesmal will man die Frist, um auf unsere 50-seitige (inkl. Anlagen) PKH-Beschwerde reagieren zu können, um 3 Wochen, auf den 18.08., verlängert haben. Anwalt sei völlig überlastet. Richter weißt an, dass ein entsprechender Schriftsatz dann direkt an meinen Anwalt zuzustellen sei.

 

Da wir beide in paar Tagen in Urlaub fahren und es vom 18. dann nur noch 9 Tage bis zur Verhandlung sind, werden wir wohl kaum noch qualifiziert antworten können.

 

Es wird halt mit allen Tricks gearbeitet. Man darf gespannt sein, was man nun noch für ein Kaninchen aus dem Hut zaubern wird...

Natürlich wird mit Tricks gearbeitet. Besonders im Baurecht ist es üblich die Gegenseite einfach pleite zu klagen. Aufwand und Kosten werden dermaßen getrieben, bis man zermürbt ist. Und im Zweifel wird das bis in die dritte Instanz durchgeklagt.

@Skokonuss, laß dich nicht mürbe machen und halt durch. Ich habe auch gegen die Wolfsburger geklagt und obsiegt in 2. Instanz. Die Taktiken sind immer die gleichen: Hinhalten, verschieben, argumentativen Schrott abliefern usw.

Wichtig: Die werden, wenn die merken, dass nichts zu holen ist mit ihren frechen Vergleichsangeboten beginnen. Gar nicht drauf eingehen und die Verhandlung abwarten. Da wird die Luft nämlich dünner.

Am Ende habe ich mehr rausbekommen, als ich für das Auto bezahlt habe. Alles Gute und nun überlege ich mir wirklich, nochmal ob ich mich nach einem gut erhaltenen W210 umschaue.

Zitat:

@samou schrieb am 3. August 2021 um 08:44:20 Uhr:

Wichtig: Die werden, wenn die merken, dass nichts zu holen ist mit ihren frechen Vergleichsangeboten beginnen. Gar nicht drauf eingehen und die Verhandlung abwarten. Da wird die Luft nämlich dünner.

Am Ende habe ich mehr rausbekommen, als ich für das Auto bezahlt habe. Alles Gute und nun überlege ich mir wirklich, nochmal ob ich mich nach einem gut erhaltenen W210 umschaue.

Nun, wenn das Vergleichsangebot nach dem vorgelegten KV (11.000,- €) 5-stellig ist, würde ich schon ins Grübeln kommen. ;-))) Aber bin natürlich auch Realist, und weiß, dass die in der Güteverhandlung so schnell den Geldbeutel nicht so weit aufmachen werden. Dann würde ich den Rat doch gerne annehmen und in die "scharfe" Verhandlung gehen. Aber mal abwarten was der Herr Doktor (Anwalt GS) noch so auf Lager hat. Vielleicht gibt er mir ja auch den Gnadenstoß. ;-)) Was ich allerdings nicht glaube/hoffe. Normal haben sie ihre Munition verschossen, und ich glaube auch nicht, dass wir ihnen mit unserer PKH-Beschwerde neue geliefert haben. Allenfalls werden sie also noch `n paar Platzpatronen abfeuern, die aber leider auch gefährlich werden könnten, wenn wir nicht mehr ordentlich zurückscheißen können und das Gericht das dann als scharfe Munition annimmt. Vermutlich war das wohl auch der Hintergedanke bei der nochmaligen Terminverlegung.

Danke für den Tipp und die aufmunternden Worte. Wenn Du Dir aber einen W210 hertust, dann aber nur scheckheftgepflegt. Du weißt ja, wegen der mobilolife. ;-)))

Zitat:

@JoeDreck schrieb am 3. August 2021 um 08:10:18 Uhr:

Natürlich wird mit Tricks gearbeitet. Besonders im Baurecht ist es üblich die Gegenseite einfach pleite zu klagen. Aufwand und Kosten werden dermaßen getrieben, bis man zermürbt ist. Und im Zweifel wird das bis in die dritte Instanz durchgeklagt.

Ja, da hast Du wohl leider Recht. Da wünschte ich mir manchmal amerikanische Verhältnisse, wo der Verbraucher doch besser geschützt ist. Hab übrigens mal bisserl auf den amerikanischen Seiten von MB gestöbert, eine solche Garantie, wie in Europa, hab ich da nicht gefunden. Die werden schon wissen warum ...

Amerikanische Verhältnisse sind ein Alptraum. Wegen jedem Quatsch werden absurde Klagen eingereicht. Da von einer nicht fachkundigen Jury entschieden wird, fallen die Urteile entsprechend aus. Gute Beispiele sind das Glyphosat- oder McDonaldsurteil(zu heißer Kaffee).

Die Konsequenz sind horende Versicherungskosten. Hier wäre das Beispiel die Krankenversicherung, die gerne bis zu 1/3 des Gehaltes auffrisst..... der Grund, warum viele Amerikaner darauf bislang verzichtet haben.

 

In einem Punkt gebe ich dir Recht, die Urteile sind oft extrem verbraucherfreundlich, denn in der Jury sitzen Normalbürger, immer den Kampf der Mächtigen gegen ihresgleichen im Kopf.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 3. August 2021 um 13:22:40 Uhr:

Amerikanische Verhältnisse sind ein Alptraum. Wegen jedem Quatsch werden absurde Klagen eingereicht. Da von einer nicht fachkundigen Jury entschieden wird, fallen die Urteile entsprechend aus. Gute Beispiele sind das Glyphosat- oder McDonaldsurteil(zu heißer Kaffee).

Die Konsequenz sind horende Versicherungskosten. Hier wäre das Beispiel die Krankenversicherung, die gerne bis zu 1/3 des Gehaltes auffrisst..... der Grund, warum viele Amerikaner darauf bislang verzichtet haben.

 

In einem Punkt gebe ich dir Recht, die Urteile sind oft extrem verbraucherfreundlich, denn in der Jury sitzen Normalbürger, immer den Kampf der Mächtigen gegen ihresgleichen im Kopf.

Dass Du mir mal Recht gibst...

Ich finde das trotzdem nicht schlecht, wie die Amis das machen. Denn damit ist zu weiten Teilen sicher gestellt, dass die Gesetze so angewendet werden, wie sie der kleine Mann von der Straße versteht, und nicht, wie es irgendwelche Winkeladvokaten hinbiegen, so wie im vorliegenden Fall. Und ein weiterer Vorteil: man kann auch mal ordentlich abräumen, wenn es um Schmerzensgeld geht, weil der Hersteller vergessen hat in die Bedienungsanleitung einer Mikrowelle reinzuschreiben, dass man da keine Hamster zum Trocken rein tun darf. ;-))) In D kriegts Du da nix, weils ja das Bereicherungsverbot gibt. Man soll damit aus seinem Schaden keinen Gewinn machen dürfen. Allenfalls würde dir der Hamster ersetzt werden und wenn du Glück hast auch noch die MW. Mit dem seelischen Leid und der Traumatisierung wegen dem Verlust deines geliebten Haustiers, müsstest du dann für den Rest deines Lebens selber fertig werden... ;-)))

Und solche unsäglichen Streitereien, von wegen großartig für 30 Jahre was von nicht rosten vom Himmel zu lügen, gäb´s da sicher auch nicht.... Meint der kleine Mann von der Straße.

Und von den "astronomischen" Schadenersatzzahlungen sieht der Kläger am Ende meistens noch nicht mal 10% wenn denn der Richter überhaupt den Spruch der Jury bestätigt, was übrigens sehr selten passiert, der Rest geht für Verfahrenskosten und "frei verhandelbare" Anwaltshonorare drauf..

..nur mal zum nachlesen: https://www.lto.de/.../

Der Hamster war übrigens in UK in der Mikrowelle und nicht in den USA, Schadenersatz gab es dort im übrigens auch nicht.. :)

https://www.t-online.de/.../...t-seinen-hamster-in-der-mikrowelle.html

 

Trotzdem weiterhin viel Glück dem Threadersteller..

Zitat:

@bfr123 schrieb am 3. August 2021 um 18:15:35 Uhr:

Und von den "astronomischen" Schadenersatzzahlungen sieht der Kläger am Ende meistens noch nicht mal 10%

Beim VW Skandal sah das für US Kunden anders aus, im Gegensatz zu Deutschen

VW verliert im Dieselskandal einen Prozess gegen den US-Bundesstaat Ohio.

Mögliche Bußgelder könnten sich auf bis eine Billion Dollar belaufen (06/2021 )

"Während deutsche VW-Kunden im Abgas-Skandal keine Entschädigungen erhalten und auch keine Garantie für ihre umgerüsteten Fahrzeuge, haben US-Kunden gut lachen: Sie können Ihr Auto zurückgeben und kommen sehr gut dabei weg. " ( Focus )

Update 18.08.21

 

Heute nun ist die bereits antragsgemäß verlängerte Frist für eine Stellungnahme der GS auf unsere Klage beim LG abgelaufen. Verhandlungstermin ist nächste Woche Freitag (27.08.). Die GS hatte somit insgesamt ca. 2 Monate Zeit auf unsere Klage (=PKH-Beschwerde) zu reagieren. Was machen die? Die schicken Gesternnachmittag einfach den Unsinn, den sie bereits im März ans AG geschickt hatten, nochmal ans LG und an uns. Aber nicht irgendwie dasgleiche mit anderen Worten neu erzählt. Nein, komplett (bis auf einen Satz) 1:1. Und dafür, wofür man mutmaßlich 5 - 10min. gebraucht hat, braucht man dann auch noch eine Fristverlängerung wegen angeblicher Arbeitsüberlastung. Echt, da fällt dir nix mehr ein. Der Auftritt der GS ist einfach nur erbärmlich und eines Weltkonzerns nicht im Ansatz würdig.

 

Aber wie ich schon dachte, viel Munition können sie ja eh nicht mehr haben. Und in Ermangelung dessen, werden einfach die bereits abgefeuerten Patronen nochmal mal leer verschossen. Keine Ahnung, was man sich dabei denkt. Wohl, dass es keiner merken würde. Für wie blöd halten die die Leute mit denen sie zu tun haben eigentlich. Bin ja mal gespannt wie das Gericht das nächsten Freitag würdigen wird.

Das wenig geändert wurde bedeutet doch nicht zwangsläufig, dass nicht daran gearbeitet wurde. Es kann ja auch sein, dass man nach Durchsicht der Stellungnahme nach wie vor davon überzeugt ist. Immerhin war man damit auch im ersten Anlauf erfolgreich(erst nach deiner Beschwerde wurde doch PKH gewährt, oder?).

Das wenig geändert wurde, ist erst mal gut für alle Beteiligten. Der Sachverhalt ist aus Sicht beider Parteien dargelegt, eine Gericht wird darüber urteilen, welche aus juristischen Gründen geboten ist...... ich bin gespannt

P.S. Was wurde geändert? Das Datum und die Anrede? ;)

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