Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

593 weitere Antworten
593 Antworten

Zitat:

Na dann viel Glück für die nächsten 10 Jahre.. 🙂

Ach, ich glaube, solange wird das nicht dauern. Sollte keine Einigung zustande kommen, ist der Verhandlungstermin unmittelbar anschließend. Spätestens dann wird eine Entscheidung fallen, mit der ich leben kann, so zumindest meine Hoffnungen. Einzig durch Terminschwierigkeiten könnte sich das Ganze noch etwas verzögern.

Nur so mal der Neugierde halber, was erwartest Du mindestens als Vergleichsangebot?

Zitat:

@tomate67 schrieb am 1. Juli 2021 um 14:02:44 Uhr:


Nur so mal der Neugierde halber, was erwartest Du mindestens als Vergleichsangebot?

Der Unvermeidliche!

Das werde ich Dir hier und jetzt sicher nicht auf die Nase binden, um dann wieder end- und sinnlose Diskussionen mit Dir führen zu müssen. Das erfährst Du wenn´s soweit ist, verbunden mit ner gaaaaannnnnz laaaaangeeen Nase.

Ich verkneife mir schon länger zu schreiben, wie ich das einschätze, weil es sowieso nicht weiter für dich von Interesse ist.
Es ist mir auch relativ egal, wie die Sache ausgeht, werde mit den Achseln zucken, wenn es schlecht oder wenn es gut für dich läuft.

Dass zunächst eine gütliche Einigung angestrebt wird, hatte ich ja angekündigt. Wenn Du deinem bisher Geschriebenen treu bleibst, musst Du ja auf die Reparatur bestehen.
Deshalb war ich nur neugierig, ob Du von dieser Haltung abgerückt bist.
Im Falle einer Einigung müsstest Du Verfahrens- und Gerichtskosten anteilig selber zahlen nebst deiner Anwaltskosten. Da Du einen Schaden von 11.000€ ansetzt, wäre dein Anteil davon bei 5500€ bei 50%, bei 3500€ bei 70% und bei 1100€ bei 90%..... je weniger Du bekommst, desto höher der Gerichtskostenanteil.

Ähnliche Themen

Zitat:

@tomate67 schrieb am 1. Juli 2021 um 16:05:51 Uhr:


Ich verkneife mir schon länger zu schreiben, wie ich das einschätze, weil es sowieso nicht weiter für dich von Interesse ist.
Es ist mir auch relativ egal, wie die Sache ausgeht, werde mit den Achseln zucken, wenn es schlecht oder wenn es gut für dich läuft.

Dass zunächst eine gütliche Einigung angestrebt wird, hatte ich ja angekündigt. Wenn Du deinem bisher Geschriebenen treu bleibst, musst Du ja auf die Reparatur bestehen.
Deshalb war ich nur neugierig, ob Du von dieser Haltung abgerückt bist.
Im Falle einer Einigung müsstest Du Verfahrens- und Gerichtskosten anteilig selber zahlen nebst deiner Anwaltskosten. Da Du einen Schaden von 11.000€ ansetzt, wäre dein Anteil davon bei 5500€ bei 50%, bei 3500€ bei 70% und bei 1100€ bei 90%..... je weniger Du bekommst, desto höher der Gerichtskostenanteil.

passt scho´!

Liebe Kinder, was der Onkel hier schreibt ist Quatsch. Hört nicht auf ihn, er weiß nicht was er tut.

Erstens kommt es anders, und zweitens ganz sicher nicht so, wie der Onkel hier schreibt.

Bei meinem einzigen Prozess in meinem Leben war es so.... ist bei dir bestimmt anders.

Bin gespannt ob der Termin überhaupt stattfindet. Eine beliebte Methode prozesse in die lange zu ziehen ist die Terminabsage kurz vorher.

@Skokosnuss

Von mir alles Gute. Lass Dich nicht abhalten. Zieh das durch.

Auch wenn Du - wider Erwarten - nicht gegen die Rechtsanwälte von Mercedes Benz obsiegst - meine Meinung liegt bei Dir. 30 Jahre Garantie.

Zitat:

@JoeDreck schrieb am 1. Juli 2021 um 19:19:21 Uhr:


Bin gespannt ob der Termin überhaupt stattfindet. Eine beliebte Methode prozesse in die lange zu ziehen ist die Terminabsage kurz vorher.

Ja, das kenne ich schon. Das haben die schon Mal gemacht. Grundsätzlich rechne ich schon damit, dass die GS eine Terminsverlegung beantragen wird, weil der Hamster vom Kind von uns gegangen ist, oder sowas in der Art. Aber das klappt nur einmal. Einer weiteren Verlegung muss ich dann nicht mehr zustimmen. Und kurz vorher absagen, oder einfach zum Gütetermin nicht zu erscheinen (muss man nämlich nicht unbedingt), geht auch nicht. Dann riskiert man mit großer Wahrscheinlichkeit, dass in Abwesenheit im Sinne der Klage entschieden wird. Das hat der Richter schon so in die Belehrung zum Termin geschrieben. Und dann dürfte ich sogar zwangsvollstrecken. ;-)

Zitat:

@Benefiz schrieb am 1. Juli 2021 um 22:54:32 Uhr:


@Skokosnuss

Von mir alles Gute. Lass Dich nicht abhalten. Zieh das durch.

Auch wenn Du - wider Erwarten - nicht gegen die Rechtsanwälte von Mercedes Benz obsiegst - meine Meinung liegt bei Dir. 30 Jahre Garantie.

Danke für den Zuspruch. Es ist schön, gerade wenn man als David gegen Goliath kämpt, zu wissen, dass es auch Leute gibt, die sehen, dass richtig ist, was ich tue. Und weil ich mit jeder Zelle meines Körpers davon absolut überzeugt bin, würde ich das Ding auch bis zum BGH bringen, egal wie lange es dauert. Aber ich denke, soweit wird es nicht kommen. In meiner Welt obsiegt immer das Gute und das Richtige, auch wenn man dafür meist sehr ausdauernd kämpfen muss. Dem Falschen oder Bösen den Sieg zu überlassen, oder sich dem zu unterwerfen, ist hingegen viel leichter.

@Skokosnuss schrieb am 2. Juli 2021 um 08:08:31 Uhr:

Zitat:

,würde ich das Ding auch bis zum BGH bringen, egal wie lange es dauert

Der Satz beinhaltet, dass Du im Falle der Abweisung der Klage nicht die Beurteilung der ersten Instanzen akzeptieren kannst. Das passt zu deiner Reaktion auf kritische Anmerkungen. Es geht auch nicht um den Kampf zwischen gut und böse, sondern eine unterschiedliche Bewertung von Ansprüchen.
Ich frage mich, ob Du auch ohne PKH bis zum BGH klagen würdest, so hast Du ja wenig zu verlieren(was bei den meisten hier nicht so wäre).

Das Mercedes alles tun wird, um nicht zu verlieren, ist klar, denn dadurch können viele Ansprüche weiterer Kunden entstehen. Für die geht es um mehr Geld und deshalb wundert es mich, dass Sie schon beim ersten Mal kein halbwegs akzeptables Angebot gemacht haben. Durch das Veröffentlichen und Anklagen in sozialen Medien machst Du eine gütliche Einigung für Mercedes besonders schwer, weil eine zu positive Einigung hier eventuell unglaublich viele weitere Begehrlichkeiten weckt. Die Ausführungen hier haben nichts Hilfreiches für ein Urteil, sondern zwingen Mercedes zu einem Exempel.

Deine Rostlaube zu reparieren wäre einfach nur idiotisch, dass sagt mir zumindest der gesunde Menschenverstand.

Hier geht es nicht darum, ob ich nicht auch akzeptieren kann, mal im Unrecht zu sein. Das kann ich sehr wohl, im Gegensatz zu Dir, der, trotz mehrfach vorgelegter Gegenbeweise, dennoch obsessiv an seiner Zeitwerttheorie und anderen Fehleinschätzungen festhält.

Hier geht es darum, dass einer der weltweit renommiertesten Automobilhersteller seine Marktstellung mit von vornherein unhaltbaren Versprechungen und dubiosen Bedingungen für diese Versprechungen missbraucht und somit unzählige gutgläubige Verbraucher (so wie mich) getäuscht hat. Und das gehört wieder gut gemacht oder zumindest entschädigt, so einfach ist das! Jeder kleine Trickbetrüger wird auch bestraft, wenn er erwischt wird. Warum soll man dann einen Großen nicht auch zu seiner Verantwortung stehen lassen, wenn er´s schon nicht freiwillig tut?

Ich habe ein paar BGH-Urteile zu ähnlichen Fällen gelesen, ich weiß also ungefähr, wie der BGH in solchen Sachen tickt. Sollten sich die unteren Gerichte zu sehr schützend vor den Hersteller werfen, so denke ich, wird spätestens dort dann Recht gesprochen. Ich glaube aber auch nicht, dass es überhaupt so weit kommen wird. Da ich ein kompromissfähiger Mensch bin, denke ich, wird es vorher schon eine akzepable Regelung geben können. Diese kann auch darin liegen, dass meine alte "Rostlaube", so wie Du es überheblich nennst, nochmal ordentlich repariert wird. Für mich ist das Auto, vom Rost mal abgesehen, immer ein zuverlässiger Begleiter gewesen. Hat mich nie im Stich gelassen und funktioniert insgesamt auch heute noch zufriedenstellend. Er hat und kann alles was ich mir von einem Auto wünsche, den ganzen neumodischen Schnickschnack brauch ich nicht. Warum sollte man sowas also wegschmeißen? Für mich ist das nebenbei auch ein Stück gelebte Ökologie, dass man eben Dinge erst dann wegschmeißt, wenn sie wirklich nicht mehr zu gebrauchen sind. Davon sind wir aber bei dem Auto noch meilenweit entfernt. Reparable Dinge wegzuschmeißen, nur weil sie alt sind, hat nichts mit "gesundem Menschenverstand" zu tun.

Zum Thema "Rostlaube", s. Anlagen.

2017-03-23
2017-05-13
2017-03-23
+2

Okay, auf diesen Bildern sieht er wirklich gut aus. Rostlaube nenne ich ihn, wegen der vorherigen Bilder.
Aber mal ganz ehrlich, einen 203er mit ähnlicher Ausstattung, ohne Rost und ähnlicher Laufleistung bekommt man für 2000-3000€ und Mercedes nimmt die sicherlich noch günstiger in Zahlung. Was soll da eine Reparatur für 11.000€?

Ich würde einfach erwarten, dass dir Mercedes gegen einen kleinen Aufpreis einen vernünftigen W203er anbietet und fertig, dass wäre eine normale Lösung des Problems.

Nun wird durch Prozesse mehr Geld bei überlasteten Gerichten verbrannt, als gewonnen werden kann. Eine große ABM, wo die Gerichte heutzutage wegen Überlastung Verfahren kleinerer Kriminalitätsdelikte einstellen.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 3. Juli 2021 um 11:49:24 Uhr:


Okay, auf diesen Bildern sieht er wirklich gut aus. Rostlaube nenne ich ihn, wegen der vorherigen Bilder.
Aber mal ganz ehrlich, einen 203er mit ähnlicher Ausstattung, ohne Rost und ähnlicher Laufleistung bekommt man für 2000-3000€ und Mercedes nimmt die sicherlich noch günstiger in Zahlung. Was soll da eine Reparatur für 11.000€?

Diese Frage müsstest Du MB stellen. Mir ist das egal, was das kostet, ich will, dass die ihr Versprechen einhalten. Schließlich habe ich denen dafür ja auch insgesamt deutlich über 40.000,- € auf den Tisch gelegt.

Zitat:

Ich würde einfach erwarten, dass dir Mercedes gegen einen kleinen Aufpreis einen vernünftigen W203er anbietet und fertig, dass wäre eine normale Lösung des Problems.

Hab ich in 2016 als vorgerichtlichen Einigungsversuch ja versucht, Zitat:

"2.1 Mercedes-Benz bemüht sich bis Ende 2016, für unseren Mandanten einen
mängelfreien Gebraucht-PKW (MB), mit folgenden Ausstattungsmerkmalen, zu
beschaffen:
C 180 T (S 203), ab Bj. 2006 oder jünger (Modellcode 805), Laufleistung bis ca.
150.000 km, Klima, Tempomat, Sitzheizung vorn, Metallic blau oder schwarz,
Ausstattungslinie Avantgarde, Benzin, Schaltgetriebe, Nichtraucher,
Scheckheftgepflegt, HU nicht älter als ca. 3 Monate, Kaufpreis bis ca. 7.000,- ê
(s. Beispiele Anlage)
2.2 Sein derzeitiges Fahrzeug wird für den Erwerb des unter 2.1 genannten
Fahrzeugs mit 1.500,- ê in Zahlung gegeben.
2.3 Darüber hinaus zahlt unser Mandant an Mercedes-Benz (bzw. an den Händler)
für den Erwerb des unter 2.1 genannten Fahrzeugs einen Kaufpreis i. H. v. 500,-
ê_3_
2.4 Das Fahrzeug kann von unserem Mandanten im Umkreis seines Wohnorts von
ca. 500 km auf eigene Kosten abgeholt Werden.
2.5 Die Zulassung und weitere übliche Nebenkosten für den Erwerb des Fahrzeugs
übernimmt unser Mandant."

Das hat man dann mit den Worten, Zitat:

"Angesichts dieser aus unserer Sicht
eindeutigen Sach- und Rechtslage bitten wir um Verständnis, dass wir Ihren Vorschlägen
insoweit nicht nähertreten werden." abgelehnt.

Gemeint war mit Sachlage, dass ich beginnenden Rost hätte selber reparieren müssen. Anm.: damit es für den Hersteller erst gar nicht zum Garantiefall kommt. Derlei Bedingungen stehen zwar nirgendwo geschrieben, werden aber immer wieder gern bemüht. Nach dem Motto: umso öfter man Unsinn wiederholt, umso wahrscheinlicher ist es, dass er irgendwann mal wahr wird, oder zumindest dafür gehalten wird. Du kennst das ja. Das ist wie mit diesen Querungsinseln, die es vielerorts mittlerweile auf stark befahrenen Straßen gibt. 9 von 10 Fußgängern latschen da einfach ohne zu gucken oder gar zu stoppen, rüber, weil sie meinen, dass sie das da, wie bei einem Fußgängerschutzweg, dürfen. Nur weil es alle machen ist es deswegen aber noch lange nicht richtig. Aber so sind die Deutschen nun mal.

Stattdessen repariert man dann gut ein halbes Jahr später mutmaßlich für 20.000,- € (Endkundenschätzung). Selbst für MB dürfte die Rep. insgesamt mindestens um die 10.000,- € gekostet haben.

Zitat:

Nun wird durch Prozesse mehr Geld bei überlasteten Gerichten verbrannt, als gewonnen werden kann. Eine große ABM, wo die Gerichte heutzutage wegen Überlastung Verfahren kleinerer Kriminalitätsdelikte einstellen.

Und wen willst Du jetzt dafür verantwortlich machen, mich doch wohl sicher nicht, oder?

Ich habe lange überlegt.... ist die Forderung eines Fahrzeugtausches gegen ein sechs Jahre jüngeres Auto mit niedriger Kilometerleistung und Top Ausstattung(hatte deiner die gleiche KM Leistung und Ausstattung?) unter Zuzahlung von 500€ angemessen?
Ich hätte eher Bj 2003 und 1000-2000€ Zuzahlung als gerechtfertigt empfunden.

Ähnliche Themen