Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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Okay, bei Saisonkennzeichen gilt das auch? Da wäre das Auto im abgemeldeten Zeitraum doch praktisch nicht zugelassen?
Kommt wohl auf mich zu. HU ist noch bis 01/22 Saison beginnt aber erst 04.

Kann ich mir nicht vorstellen, vorher darfst Du ja nicht fahren., ist also nicht jederzeit einsatzbereit, und 1-3 Monate lohnt ja auch nicht so richtig.

Ich glaube es gehört auch eine gewisse Portion Frust dazu, sein Augenmerk auf Privatgrund abgestellte Fahrzeuge zu richten.
Ich war nur überrascht das so etwas möglich ist……

Hatte ich mit meinem Wohnwagen, da ich im Coronajahr nicht weg war. Teuer und es gibt Punkte.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 25. Juni 2021 um 13:39:16 Uhr:


Vorsicht, auch wenn dein Auto auf einem privaten Grundstück mit abgelaufener HU angemeldet steht, wird ab einer gewissen Überziehungsdauer ein Bußgeld fällig.

Nein, wird es nicht! Denn dazu müsste der Ordnungshüter durch meine geschlossene Garagentür gucken können, oder sich solange vor die Garage setzen, bis ich wieder wegfahre. Von solchen Fällen habe ich aber noch nix gehört.

Und die 15,- € könnte ich erst mal noch verschmerzen.

Dein Satz müsste also korrekter Weise enden: "... kann ein Bußgeld fällig werden". Zwingend, so wie Du das mit dem Wort "wird" formulierst, ist das deswegen noch lange nicht. Also, im Zweifelsfall immer noch mal gut durchlesen, was man schreiben will. Es müsste wohl auch im ersten Absatz dieses Posts eher "abgemeldet" statt "angemeldet" heißen. Immerhin kommen in solchen Foren immer auch Leute vorbei, die Rat suchen und sich gar nicht auskennen. Und manch einer könnte dann glauben, dass das was hier von Manchen so geschrieben wird, der Wahrheit entspricht....

Ähnliche Themen

@tomate67

So wie ich das verstehe, wird bei Durchrostung von innen nach außen eine einmalige Instandsetzung innerhalb von 30 Jahren ohne Berechnung der Kosten vorgenommen. (siehe „unter Ausschluß weiterer Ansprüche“)

Egal wie, wo und wann das Auto fährt und wieviel Kilometer das Fahrzeug aufweist. Garantiert wird das für 30 Jahre.

26f73d8e-9bc0-4664-8d88-e231cc80ad34

Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 25. Juni 2021 um 17:20:36 Uhr:



Zitat:

@tomate67 schrieb am 25. Juni 2021 um 13:39:16 Uhr:


Vorsicht, auch wenn dein Auto auf einem privaten Grundstück mit abgelaufener HU angemeldet steht, wird ab einer gewissen Überziehungsdauer ein Bußgeld fällig.

Nein, wird es nicht! Denn dazu müsste der Ordnungshüter durch meine geschlossene Garagentür gucken können, oder sich solange vor die Garage setzen, bis ich wieder wegfahre. Von solchen Fällen habe ich aber noch nix gehört.

Und die 15,- € könnte ich erst mal noch verschmerzen.

Dein Satz müsste also korrekter Weise enden: "... kann ein Bußgeld fällig werden". Zwingend, so wie Du das mit dem Wort "wird" formulierst, ist das deswegen noch lange nicht. Also, im Zweifelsfall immer noch mal gut durchlesen, was man schreiben will. Es müsste wohl auch im ersten Absatz dieses Posts eher "abgemeldet" statt "angemeldet" heißen. Immerhin kommen in solchen Foren immer auch Leute vorbei, die Rat suchen und sich gar nicht auskennen. Und manch einer könnte dann glauben, dass das was hier von Manchen so geschrieben wird, der Wahrheit entspricht....

Dann schreib nicht so einen Unsinn. Wird ein Ordnungshüter darauf aufmerksam, dass die HU eines angemeldeten Fahrzeugs deutlich überschritten ist, dann gibt es ein Bußgeld! Punkt! Habe ich schon mit meinem abgeplanten hinter einen Zaun stehenden Wohnwagen durch. Ein Ordnungshüter darf alle frei zugänglichen Flächen deines Grundstückes betreten. Der von mir zitierte Satz ist ohne wenn und aber so richtig, wenn man dabei erwischt wird.
Deshalb ist es am besten die Kennzeichen abzunehmen, weil Du ein abgemeldetes Fahrzeug relativ problemlos auf deinem Privatgrundstück abstellen darfst. War nur ein gut gemeinter Rat, aber Du willst offensichtlich alles von mir in Zweifel ziehen, nur weil dir meine Einschätzung zu deiner Klage nicht passt.

Zitat:

@Benefiz schrieb am 25. Juni 2021 um 17:42:56 Uhr:


@tomate67

So wie ich das verstehe, wird bei Durchrostung von innen nach außen eine einmalige Instandsetzung innerhalb von 30 Jahren ohne Berechnung der Kosten vorgenommen. (siehe „unter Ausschluß weiterer Ansprüche“)

Egal wie, wo und wann das Auto fährt und wieviel Kilometer das Fahrzeug aufweist. Garantiert wird das für 30 Jahre.

So ist es (z. T.) auch richtig, bzw. sollt es sein. Einmalige Instandsetzung muss es aber nicht unbedingt sein, dann nämlich nicht, wenn die erste Instandsetzung mangelhaft war, so wie bei mir.

Aber über die Formulierung in der Garantie: Für den außergewöhnlichen Fall, ... könnte ich mich immer wieder wegschmeißen vor lachen.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 25. Juni 2021 um 17:58:23 Uhr:



Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 25. Juni 2021 um 17:20:36 Uhr:


Nein, wird es nicht! Denn dazu müsste der Ordnungshüter durch meine geschlossene Garagentür gucken können, oder sich solange vor die Garage setzen, bis ich wieder wegfahre. Von solchen Fällen habe ich aber noch nix gehört.

Und die 15,- € könnte ich erst mal noch verschmerzen.

Dein Satz müsste also korrekter Weise enden: "... kann ein Bußgeld fällig werden". Zwingend, so wie Du das mit dem Wort "wird" formulierst, ist das deswegen noch lange nicht. Also, im Zweifelsfall immer noch mal gut durchlesen, was man schreiben will. Es müsste wohl auch im ersten Absatz dieses Posts eher "abgemeldet" statt "angemeldet" heißen. Immerhin kommen in solchen Foren immer auch Leute vorbei, die Rat suchen und sich gar nicht auskennen. Und manch einer könnte dann glauben, dass das was hier von Manchen so geschrieben wird, der Wahrheit entspricht....

Dann schreib nicht so einen Unsinn. Wird ein Ordnungshüter darauf aufmerksam, dass die HU eines angemeldeten Fahrzeugs deutlich überschritten ist, dann gibt es ein Bußgeld! Punkt! Habe ich schon mit meinem abgeplanten hinter einen Zaun stehenden Wohnwagen durch. Ein Ordnungshüter darf alle frei zugänglichen Flächen deines Grundstückes betreten. Der von mir zitierte Satz ist ohne wenn und aber so richtig, wenn man dabei erwischt wird.
Deshalb ist es am besten die Kennzeichen abzunehmen, weil Du ein abgemeldetes Fahrzeug relativ problemlos auf deinem Privatgrundstück abstellen darfst. War nur ein gut gemeinter Rat, aber Du willst offensichtlich alles von mir in Zweifel ziehen, nur weil dir meine Einschätzung zu deiner Klage nicht passt.

... und Du scheinst offenbar Spaß daran zu haben, immer nur den "worst case" sehen zu wollen. Nur weil Dir das jetzt mal passiert ist, heißt das ja nicht, dass es jedem so passieren muss/wird. Es soll nämlich auch nette Ordnungshüter geben, die es bei einer freundlichen Ermahnung belassen und auch schon mal ein Auge zudrücken. Kommt halt auch manchmal darauf an, wie man mit den Leuten redet.

Hallo in Runde, hänge mich Mal dran in Sachen TÜV. Mein 210er der auf Saison lief ( 04-10) war April 2020 fällig. Da ich am richten war und hinten und vorne nicht fertig, habe ich abgemeldet. Jetzt ist er fast fertig und dann muss ich zum TÜV. Vielleicht weiß jemand mit was ich zu rechnen habe, Vollabnahme oder Mehrkosten pro Monat Überziehung. Grüße, Wolfgang

Wenn der Wagen vorher auf dich zugelassen war, dann darfst Du mit der VEB der Versicherung und den alten Kennzeichen zur HU fahren, bezahlst die normale Hauptuntersuchung und meldest ihn direkt danach an. Eine Vollabnahme brauchst Du erst, wenn er sehr lange(acht Jahre?) abgemeldet war.

Doof wird es nur, wenn Du die HU nicht bestehst. Dann brauchst Du ein Kurzzeitkennzeichen um wieder weg zu fahren.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 25. Juni 2021 um 19:24:15 Uhr:


Wenn der Wagen vorher auf dich zugelassen war, dann darfst Du mit der VEB der Versicherung und den alten Kennzeichen zur HU fahren, bezahlst die normale Hauptuntersuchung und meldest ihn direkt danach an. Eine Vollabnahme brauchst Du erst, wenn er sehr lange(acht Jahre?) abgemeldet war.

Doof wird es nur, wenn Du die HU nicht bestehst. Dann brauchst Du ein Kurzzeitkennzeichen um wieder weg zu fahren.

Danke Dir, das wusste ich so nicht daß es auch über die Versicherung geht. Dann nehm ich mal das Kurzzeitkennzeichen da der Wagen zuerst zum Schrauber muss damit er einen Blick drüber wirft. Das keine Vollabnahme notwendig ist, ist gut, man hört ja so daß es immer schwieriger wird mit einem alten KFZ beim TÜV. Aber vielleicht kennen sich die Prüfer nicht mehr mit einfacher solider Technik aus. Grüße, Wolfgang

Bitte frag bei der Zulassungsstelle an wie das geregelt ist. Im Zweifel kann es böse ausgehen, wenn es Missverständnisse gibt.

Zum Thema Ordnungswidrigkeit: Diese unterliegen dem Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung und Ahndung steht somit im pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Behörde.

Zitat:

@CE333 schrieb am 25. Juni 2021 um 19:55:22 Uhr:


man hört ja so daß es immer schwieriger wird mit einem alten KFZ beim TÜV. Aber vielleicht kennen sich die Prüfer nicht mehr mit einfacher solider Technik aus.

Meiner Meinung ist GTÜ in dieser Hinsicht umgänglicher.
War selber überrascht als ich mal da war.

GTÜ: "Oldtimer meist gut in Schuss -
deutlich weniger Mängel als bei vielen jüngeren Fahrzeugen"

https://www.presseportal.de/pm/36262/3575638

Update:

Es geht voran! Termin zur Güteverhandlung wurde heute vom LG bestimmt auf 03.09. 15:00 Uhr. Jetzt wird´s spannend.

Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 30. Juni 2021 um 21:22:56 Uhr:


Update:

Es geht voran! Termin zur Güteverhandlung wurde heute vom LG bestimmt auf 03.09. 15:00 Uhr. Jetzt wird´s spannend.

Na dann viel Glück für die nächsten 10 Jahre.. 🙂

https://de.wikipedia.org/wiki/Güteverhandlung

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