Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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Nö, da stimme ich dir zu 100% zu. Das ist auch genau der Grund, warum ich es für unrealistisch halte diese Reparatur einzuklagen(Das ist doch dein Bestreben?) und die Gerichte einen Schlichtungsvorschlag machen werden. Dabei läuft es dann Richtung Neupreis abzüglich Nutzung(über 300.000km gelaufen?). Bei einer Schlichtung bleibt das Problem, dass beide Parteien einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen haben.
Lehnst Du den Schlichtungsvorschlag ab, tja, da bin ich ein bisschen pessimistischer als du 😉

Vermutlich wären 4000-5000€ besser gewesen, da hätte ein Gericht auf die Idee kommen können den Wagen auf MBs Kosten reparieren zu lassen.

Warum sollte er sich auf eine Schlichtung oder Vergleich einlassen? Mercedes verkauft einen Gegenstand mit einer, bei erfüllten Rahmenbedingungen, 30 Jährigen Garantie!
Wenn die Rahmenbedingungen (regelmäßige Wartungen usw.) erfüllt worden sind, dann muss Mercedes den Gegenstand auch am Leben erhalten! Wenn Mercedes den Gegenstand so mangelhaft fabriziert, dann müssen sie eben Geld in die Hand nehmen und ihr Garantieversprechen einhalten.
Eine geeignete Variante wäre eventuell, dass dem Kunden ein gleichwertiges Fahrzeug hingestellt wird (gleiche Konfiguration und Rostfrei).
Aber so etwas werden sie nicht finden, außer vielleicht ein überteuertes Sammlerstück.
Also bleibt letztendlich nur eine teure Reparatur des Fahrzeuges, zumindest bis die 30 Jahre um sind.

So ist zumindest mein Verständnis von Garantie.

.....und bei Nichterfüllung einer Garantie kann ein Kunde vom Kauf zurücktreten und bekommt sein Geld abzüglich der Nutzungsentgelte zurück...

Wenn eure Logik stimmt, dann müsste jedes Mal, wenn ein Garantiefall eintritt, der Hersteller zu einer Reparatur gezwungen werden können. Das passiert aber ganz selten. Ob es ein Laptop, eine Waschmaschine oder was auch immer ist....

Gutes Beispiel, an unserer Waschmaschine hat der Hersteller in zwei Jahren dreimal versucht sie zu überreden 60 Grad Wäsche nicht mit kaltem Wasser zu waschen.
Die Reparaturversuche hielten nur kurze Zeit, nach 22 Monaten gab es eine nagelneue Maschine. Ohne irgendwelche Abzüge!

Bei einer Garantie wird Garantiert das der Gegenstand zumindest während der Garantiezeit funktioniert.

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Richtig, bei diesen Geräten ist es schwierig mit den Nutzungsentgelten. Bei Autos gibt es dazu im VW Skandal eindeutige Rechenbeispiele.

Aber egal, vielleicht habt ihr ja Recht und überrascht mich.

Man, wann begreifst Du, dass es um eine Durchrostungsgarantie geht, die absolut nix mit der Nutzung zu tun hat? ??

Selbst wenn das Auto 3,5Mio Km zurückgelegt haben sollte, steht MB in der Pflicht. Da gibt's keine Nutzungseinschränkung. Da geht's rein um die Lebenserwartung. Und diese hat MB auf 30Jahre garantiert.
Was da im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei VW gelaufen ist, hat damit gleich gar nix gemein, außer dass es beschämend ist, auf welch niederem Level der Verbraucherschutz in D dümpelt.

Gruß

Jürgen

Reg Dich da nicht auf, Jürgen, bei "Mr. Nutzungsendgeld" ist in dem Fall Hopfen und Malz bedauerlicherweise verloren, er wills nicht verstehen. Er versteht nicht, dass zwischen einer Haltbarkeitsgarantie und einer Neugarantie, oder gar einem Betrug wie bei Dieselgate, ein himmelweiter Unterschied ist. Wie bei Äpfeln und Birnen, für ihn ist das alles Obst. Ich hab's auch aufgegeben, deshalb hab ich jetzt, auf den erneuten Quatsch, nicht mehr reagiert. Ich glaube, er will mit dem gebetsmühlenartigen Vortragen von offensichtlichem Unsinn vielleicht auch bloß provuzieren.

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 25. Juni 2021 um 06:26:24 Uhr:


Man, wann begreifst Du, dass es um eine Durchrostungsgarantie geht, die absolut nix mit der Nutzung zu tun hat? ??

Selbst wenn das Auto 3,5Mio Km zurückgelegt haben sollte, steht MB in der Pflicht. Da gibt's keine Nutzungseinschränkung. Da geht's rein um die Lebenserwartung. Und diese hat MB auf 30Jahre garantiert.
Was da im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei VW gelaufen ist, hat damit gleich gar nix gemein, außer dass es beschämend ist, auf welch niederem Level der Verbraucherschutz in D dümpelt.

Gruß

Jürgen

Und ihr begreift nicht, dass bei Nichterfüllung einer Garantieleistung der Kauf unwirksam wird..... egal warum..... , aber das Fahrzeug ca 25 Jahre und 300.000km genutzt wurde.

Lassen wir uns überraschen, das Gericht wird entscheiden. Bekommt ihr Recht- Glückwunsch, wenn nicht ist es vermutlich der korrupte Staat.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 23. Juni 2021 um 16:22:06 Uhr:


.....und bei Nichterfüllung einer Garantie kann ein Kunde vom Kauf zurücktreten und bekommt sein Geld abzüglich der Nutzungsentgelte zurück...

Kann er nicht! Zumindest nicht gleich. Im Allgemeinen muss der Kunde dem Hersteller, bzw. den in seinem Auftrag handelnden Verkäufer, erst bis zu 3x die Möglichkeit der Nachbesserung (insbesondere bei einem PKW) eines mit einem Mangel behafteten Artikels einräumen. Alles Andere, z. B. sofortige Kaufpreisminderung, 1:1 Umtausch oder Rücknahme des Artikels, ist erst mal nur(!) Kulanz vom Verkäufer. Erst wenn die Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, kann der Kunde u. U. vom Kauf zurücktreten.

Wegen einer nichterbrachten Garantieleistung kann ein PKW-Käufer also nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten, und erst Recht nicht dazu verurteilt werden:

"

Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei nicht erfüllter Garantie

Der Garantieanspruch eines Kfz-Käufers gegen den Fahrzeughersteller ist kein Recht i. S. des § 437 BGB. Deshalb kann der Käufer als Garantienehmer auch dann nicht gestützt auf den Garantievertrag vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder erfolgreich Schadensersatz verlangen, wenn die Garantieleistung ausbleibt, weil sie unmöglich ist oder verweigert wird.

LG Köln, Urteil vom 01.03.2012 – 27 O 341/11
(nachfolgend: OLG Köln, Beschluss vom 25.09.2012 – 7 U 36/12)"

Hier nachzulesen: https://autokaufrecht.info/.../

Kein Gericht in diesem Land (sicher auch nicht in A) würde bei einer Haltbarkeitsgarantie (wie vorliegend, mobilo-life) bei einem PKW einen beklagten Hersteller verurteilen, das Fahrzeug nach 20 Jahren zurückzunehmen, und den Kaufpreis, abzgl. Nutzungsdauer, zu erstatten. Um somit dann den Kläger vielleicht mit 2,50 € abzuspeisen. Das wäre völlig absurd.

Vielleicht mal ne andere Frage in die Runde (außer tomate67):

eigentlich hätte ich im Mai ja TÜV gehabt, so wie die Schweller jetzt sind, brauch ich da aber erst mal nicht hin fahren. Ich hoffe nun, dass noch vor Ende Juli eine Entscheidung bei Gericht fallen wird. Bis dahin passiert mir wegen dem überzogenen TÜV ja auch noch nix Nenneswertes. Ab dem 3. Überziehungsmonat (also August) würde es dann beim TÜV wohl eine umfangreichere Prüfung geben, die dann möglicherweise deutlich teurer wird.

Weiß jemand, was genau der TÜV dann zusätzlich prüft?

Hintergrund meines Verhaltens ist natürlich, dass ich jetzt nicht die Schweller tüvfähig machen lassen will, um dass sie dann (u. U.) nochmal von MB ordentlich repariert werden, die provisorische TÜV-Reparatur dann unnötig gewesen wäre und ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Geprüft wird da nix extra, es kostet nur etwas mehr.

Aber irgendwas müsste ja (eigentlich) den höheren Preis rechtfertigen, oder?

Die Prüfung bleibt gleich, ob nach einer Woche, einem Jahr oder wie auch immer. Erst wenn das Fahrzeug lange angemeldet ist, brauchst Du eine Neuabnahme.

Vorsicht, auch wenn dein Auto auf einem privaten Grundstück mit abgelaufener HU angemeldet steht, wird ab einer gewissen Überziehungsdauer ein Bußgeld fällig.

Und wenn es abgemeldet auf Privatgrund steht?

Wenn er abgemeldet ist, dann ist das Ok. Wenn er aber zugelassen und fahrbereit mit abgelaufenen TüÜV, auf deinem Hof steht, kann dich ein aufmerksamer Ordnungsbeamter aufschreiben. Es sei denn Du kannst beweisen, dass dein Fahrzeug defekt ist.
Ist er jederzeit Fahrbereit, gibts ein Ticket.
Hätte ich nie geglaubt, hat aber ein Kumpel von mir gehabt. Allerdings war der TÜV 9 Monate abgelaufen.

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