kilometerpauschale 2007 bei 100km/tag?
find leider im MT keinen thread über kilometerpauschale.dewegen meine frage an euch.
ich hab dann bald ne neue arbeitsstelle und die ist 120 km von daheim entfernt und ich werde NICHT umziehen.
die pauschale wird ja nur ab 20 km dann gezahlt,also wären es 100 km x 230 tage x 0,30€ sind dann 6900 Euro...nun kann ich aber nur 4500 Euro davon geltend machen.und wie ist das,bekomme ich dann die 4500 euro oder nur einen teil davon,und kann ich durch sammeln der tankbelege mehr absetzen?
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von elmine
wenn Du in einer Fahrgemeinschaft fährst hast Du eben nicht Anrecht auf die volle Pauschale.
Doch und zwar bis zur Jahreshoechstgrenze. Bei der Entfernungspauschale ist es volkommen
egal wie die Entfernung zurueckgelegt wird. So haben bei Fahrgemeinschaften sowohl der Fahrer
als auch die Mitfahrer ein anrecht auf die volle Pauschale bis zur Hoechstgrenze.
Es spielt in diesem Fall keine Rolle das der Fahrer theoretisch hoehere Kosten hat,
wenn Abnutzung und Sprit sein eigenes Auto betreffen.
Alle Aussagen wie immer nach bestem Wissen und Gewissen.
Sollte es nicht stimmen mit Bitte um Korrektur.
Für Mitfahrer ist die Pauschale auf 4500 EUR begrenzt. Der Fahrer kann jedoch auch höhere Beträge absetzen (ggf. gegen Nachweise wie Tankquittungen/Inpektionsrechnungen).
Nimmt er von den Mitfahrern ein Entgelt, so wird dieses nicht von seiner Entfernungspauschale abgezogen. Allerdings ist es zumindest theoretisch als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG anzugeben und zu versteuern. Das machen aber nicht alle...
Wenn die Mitfahrer zeitweise zu Fahrern werden, darf der Höchstbetrag von 4500 EUR übrigens überschritten werden. Dabei gilt:
Für alle Tage, an denen Arbeitnehmer in einer Fahrgemeinschaft mitfahren, dürfen sie insgesamt maximal 4500 Euro ansetzen. Wenn sie selber fahren und andere Leute mitnehmen, dürfen sie zusätzlich bis zu 4500 Euro absetzen - und sogar noch mehr, wenn Sie die höheren Kosten nachweisen.
Steuererstattung Kilometerpauschale
Zitat:
Original geschrieben von Essener1970
Hallo,
ich pendel seit 3 Jahren jeden Tag 106 KM zur Arbeit und sammel für die Steuer über das Jahr jeden Tankbeleg. Die lege ich immer in einem kleinen Umschlag der Steuererklärung bei und bekomme sie auch 1-2 Wochen vor der Rückerstattung zurpckgeschickt.
Fazit: Kleiner Aufwand, aber nachgeschaut wird immer und deshalb solltest du sie schön sammeln 🙂
Hallo!
Genau so ist es.
Dazu die Inspektions- u. sonstigen Rechnungen ebenfalls beifügen.
Eine genaue Aufstellung der Gesamtjahresarbeitstage und Urlaubs- sowie Krankentage werden auch gerne von den Finanzämtern angefordert.
Im Steuerrecht gibt es den Begriff: "Glaubhaftmachung" der Verbindlichkeiten (Kosten)!
Was soviel bedeutet, daß der Steuerzahler dem Finanzamt, bei seinem Antrag auf Steuerrückerstattung, u.a. seine tatsächlichen PKW-Kosten belegen muß.
@G0lf-V-GT
Wie u.a. @VW-Hawk schon geschrieben hat, ist der reale Betrag, den Du vom Finanzamt erstattet bekommst, abhängig von Deinem persönlichen Steuersatz.
Die reale Steuererstattung kannst Du grob mit einer einfachen Dreisatzrechnung abschätzen:
Beispiel (ohne Soli.):
- Kilometerpauschale z.B.: 6.900,00 Euro
[Fahrgemeinschaft-Beifahrer: Euro 4.500,00 Höchstgrenze]
- persönlicher Steuersatz z.B.: 35 %
100% --- 6.900,00 Euro
35% --- XXX Euro
6900 x 35 = 241500 / 100 = 2.415,00 Euro reale Steuererstattung bei ESt-Erklärung
[Eventuelle PKW-Unfallkosten, die auf dem Arbeitsweg anfallen, werden als Werbungskosten bei der ESt-Erklärung zusätzlich berücksichtigt und senken ebenfalls das zu versteuernde Gesamteinkommen, also die persönliche steuerliche Berechnungsgrundlage.]
Diese ESt-Rückzahlung deckt aber, wie jeder leidgeprüfte Steuerzahler feststellen muß, bei weitem nicht die Gesamt-Fahrzeugkosten ab.
Ich hoffe, Du bist Dir im klaren, was an Jahres-Fahrzeugkosten zukünftig auf Dich zukommen werden!
Bei täglich 200Km Arbeitsweg, dazu Privatfahrten, kommen dann leicht rund 60.000-70.000 Kilometer im Jahr zusammen.
Der D.-Verbrauch des "GT-TSI" dürfte mit hohem BAB-Anteil bei ~8L Super liegen = ~7.300,00 Euro nur an "Super"-Spritkosten!
Dazu Inspektionskosten, Reifenverschleiß und der Wertverlust (Abschreibung).
Wenn eventuell noch PKW-Finanzierungskosten (Leasing) dazu kommen, dürfte die "Machbarkeitsgrenze", für einen "Normalverdiener" schnell erreicht sein.
Vielleicht solltest Du darüber nachdenken, den schönen, aber auch teuren TSI zu verkaufen und Dir dafür, für "Vielfahrer" einen "besser geeigneten" TDI anzuschaffen. Einen PKW mit Erdgas- bzw. LPG-Motor zu kaufen, wäre, bei den vielen Jahreskilometer, auch eine Überlegung wert.
Dann 'mal viel Spaß bei Deiner zukünftigen "Pendelei".
PS.:
Meine Jahreskilometer sind rd. 80.000 KM
Weitere Infos:
Informationen zum Steuerrecht findet man:
- im Gesetz nebst Kommentaren
- ggf. in den Durchführungsverordnungen
- in den Richtlinien nebst Hinweisen
- in der höchstrichterlichen Rechtsprechung
- in den Erlassen des Bundesministers und der Landesbehörden
Man sieht: das deutsche Steuerrecht ist doch ganz einfach strukturiert. 😁
siehe auch:
http://...bundesfinanzministerium.de/.../001.html
Und speziell für unsere bayrischen Mitbürger:😉
http://www.stmf.bayern.de/default.asp?url=steuern/faq/
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/index3.htm !!!
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p9.html
Und das alles wegen der "einfachen" Frage nach der "Kilometerpauschale".
Anscheinend ist das deutsche Steuerrecht doch nicht so "einfach" zu begreifen. 😕 😁
Bis dann
coeln16
__________________
z.Z. 17.Golf: Golf V, GT-TDI,
Bj. 23.05.06, Km-Stand: 54.000
Re: Steuererstattung Kilometerpauschale
Zitat:
Original geschrieben von Coeln16
Anscheinend ist das deutsche Steuerrecht doch nicht so "einfach" zu begreifen. 😕 😁
Ich habe gedacht das geht alles auf einen Bierdeckel 🙂
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Re: Re: Steuererstattung Kilometerpauschale
Zitat:
Original geschrieben von ZX81
Ich habe gedacht das geht alles auf einen Bierdeckel 🙂
Hallo ZX81!
Ja natürlich hatten der "Steuerrevolutionär" Friedrich Merz und der Finanzwissenschaftler Professor Kirchhof recht als sie feststellten, daß das Steuerrecht vereinfacht werden und zukünftig die ESt-Erklärung auf einen "Bierdeckel" passen soll.
Wie Politiker und Professoren aber in Ihrer "Zerstreutheit" so sind, haben sie den "Bierdeckel" mit einer gleich großen CD bzw. DVD verwechselt.
Und wir Alle wissen, welche Unmengen an DIN A4-Seiten allein auf einer CD Platz finden. 😉
Soviel zur zukünftigen Vereinfachung der Steuergesetzgebung - dabei ist Karneval doch gerade vorbei und viele Steuerzahler haben sich, am Aschermittwoch ihr "Aschenkreuz" mit der Bitte um Vergebung ihrer Steuersünden doch auch schon abgeholt. 😁
Bis dann
coeln16
__________________
z.Z. 17.Golf: Golf V, GT-TDI,
Bj. 23.05.06, Km-Stand: 54.000
bei dem was hier geschrieben wird muß ich wieder einmal feststellen, daß es offensichtl. Unterschiede bei der Art der Bearbeitung durch die Finanzämter gibt. kan es sein das es hier zum Teil kleine und feine Unterschiede gibt zwischen den Landesfinanzbehörden ? Wenn ich meinen diesjährigen Bescheid für 2006 einreiche werde ich wohl mal vorstellig werden müssen und da dies und das klären. Offensichtl. habe ich hier bei meinem Amt einen etwas weniger angenehmen Finanzbeamten am Schreibtisch sitzen.
Mike