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Kilometer Leasing: was ist wenn nach Vertragsende viel mehr Km gefahren wurden??

Themenstarteram 22. August 2009 um 13:59

Hallo,

Ich habe ein Kilometer Leasing 10.000 Km p.a.

Muesste ich wenn ich z.b. Statt 30000 km nun nach 3Jahren 60.000 Fahre zahle ich"nur" die mehr Kilometer oder auch den Höherren Wertverlust??

Danke euch vorab.

Lg Marcus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Marcus_87

Hy,

Danke fuer die Schnellen Antworten.

Sitze gerade mit meinem Onkel auf der Terrasse und er meinte halt das Ich den Wertverlust selbst Zahlen muss bei enormen Überschreiten.

Lg

Marcus

Der Wertverlust wird wie schon gesagt über die Mehrkilometerpauschale abgedeckt.

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Es wird im Vertrag festgehalten, was du für jeden Mehrkilometer zahlen musst - und nur das zahlst du dann auch. Im Standardvertrag ist aber meine ich noch eine gewissen Toleranz inbegriffen, die dann noch abgezogen wird bei der Berechnung. Waren das nicht so 2500km oder so? Nagel mich nicht drauf fest, weiß es nicht mehr genau.

Zitat:

Original geschrieben von Marcus_87

Hallo,

Ich habe ein Kilometer Leasing 10.000 Km p.a.

Muesste ich wenn ich z.b. Statt 30000 km nun nach 3Jahren 60.000 Fahre zahle ich"nur" die mehr Kilometer oder auch den Höherren Wertverlust??

Danke euch vorab.

Lg Marcus

Die Pauschale, die du je Mehr km zahlen musst, ist meiner Meinung nach der Preis für den weiteren Wertverlust...

Themenstarteram 22. August 2009 um 14:31

Hy,

Danke fuer die Schnellen Antworten.

Sitze gerade mit meinem Onkel auf der Terrasse und er meinte halt das Ich den Wertverlust selbst Zahlen muss bei enormen Überschreiten.

Lg

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von Marcus_87

Hy,

Danke fuer die Schnellen Antworten.

Sitze gerade mit meinem Onkel auf der Terrasse und er meinte halt das Ich den Wertverlust selbst Zahlen muss bei enormen Überschreiten.

Lg

Marcus

Der Wertverlust wird wie schon gesagt über die Mehrkilometerpauschale abgedeckt.

Die Toleranz sind 2.500 km, also sind auf drei Jahre 32.500 km umsonst mit drin.

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps

Die Toleranz sind 2.500 km, also sind auf drei Jahre 32.500 km umsonst mit drin.

... wenn man 32,5k fährt --> bei 10000 p.a. in 3a! Sobald man aber mehr zurücklegt, hat sich´s erldigt! ;)

Zitat:

Original geschrieben von OHV_44

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps

Die Toleranz sind 2.500 km, also sind auf drei Jahre 32.500 km umsonst mit drin.

... wenn man 32,5k fährt --> bei 10000 p.a. in 3a! Sobald man aber mehr zurücklegt, hat sich´s erldigt! ;)

Gut zu wissen...bisher hat es nämlich den Anschein erweckt, dass bis 40 000 km zb nur die weiteren 7500 bezahlt werden müssten....

Zitat:

Original geschrieben von OHV_44

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps

Die Toleranz sind 2.500 km, also sind auf drei Jahre 32.500 km umsonst mit drin.

... wenn man 32,5k fährt --> bei 10000 p.a. in 3a! Sobald man aber mehr zurücklegt, hat sich´s erldigt! ;)

Ich stehe etwas auf dem Schlauch - meinst du damit, dass du 2501 mehr-km voll zahlst, wenn du das Auto mit 32.501 km abgibst, da du die Kulanz gesprengt hast?

Das ist in meinem Vertrag nicht so. Da steht "Bei der Berechnung bleiben 2.500 km ausgenommen". Eine Einschränkung, dass die Kulanz verfällt, wenn man sie überschreitet, steht nicht drin.

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps

 

Das ist in meinem Vertrag nicht so. Da steht "Bei der Berechnung bleiben 2.500 km ausgenommen". Eine Einschränkung, dass die Kulanz verfällt, wenn man sie überschreitet, steht nicht drin.

Du hast eine festgelegte Gesamtfahrleistung in Deinem LV vereinbart. Wenn diese innerhalb von 2500 km über - oder unterschritten wird, greift die Toleranzregelung. Ansonsten nicht.

Ein Telefonat mit der Bank hilft Dir da abschließend weiter.

BTW: bei Dir --> BMW Leasing???

 

Gruß  Micha

Bei mir bedeutet in dem Fall den Vertrag zur Rückkaufgarantie zwischen meinem Händler und mir. Ich habe eine BMW Neuwagenselectfinanzierung mit festen Raten und der Möglichkeit, dass Fahrzeug nach drei Jahren statt der Schlussrate auf den Hof zu stellen. Diese Möglichkeit werde ich aufgrund der extremen Subventionierung durch einen utopisch hoch kalkulierten Restwert auch nutzen, insofern ist es für mich wie ein Leasing, aber de facto ein Finanzierungsvertrag mit Rückkaufgarantie.

Das ändert aber auch nichts, da die mehrfach durch die BMW Bank getroffene Aussage klar besagt, dass die 2.500 km aus der Berechnung ausgenommen bleiben und nicht verfallen, wenn man die Kulanz überschreitet. Die BMW Bank wickelt Selectfinanzierungen und Leasingverträge ab, insofern ist die Vertragsart zunächst einmal egal, wichtig ist die Aussage, dass die Kulanz eben nicht verfällt.

Ich für meinen Teil rede hier nur von BMW-Leasings, von denen ich auch schon einige genießen durfte. Und da war es so und wird es mE auch weiterhin so sein.

Beim E60, den ich in 01/07 nach drei Jahren wieder auf den Hof stellte, hatte ich zB weniger km auf der Uhr, weil ich damals noch einen E36 mein Eigen nennen durfte. Bin damit knapp 56000 anstatt der vertraglich vereinbarten 60´km gefahren. Wie ist da Deine Rechnung?

 

Gruß  Micha

Ich habe gerade eben noch mit der BMW Bank dazu gesprochen, da wirst du bei einem heutigen Kilometerleasingvertrag 1.500 km Minder-km erstattet bekommen. Ob das natürlich auch 2007 schon so war, kann ich nicht sagen, vermutlich wirst du nun antworten, dass du 4.000 Minder-km erstattet bekommen hast, weil du die Kulanz unterschritten hast. Ich kann auch nur die BMW Bank zitieren, dass das aber nicht so gemacht wird. :)

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps

Ich habe gerade eben noch mit der BMW Bank dazu gesprochen, da wirst du bei einem heutigen Kilometerleasingvertrag 1.500 km Minder-km erstattet bekommen. Ob das natürlich auch 2007 schon so war, kann ich nicht sagen, vermutlich wirst du nun antworten, dass du 4.000 Minder-km erstattet bekommen hast, weil du die Kulanz unterschritten hast. Ich kann auch nur die BMW Bank zitieren, dass das aber nicht so gemacht wird. :)

Die Formulierung in den BMW-Verträgen ist zweideutig. Zwar steht dort wörtlich "Bei der Berechnung von Mehr- oder Minderkilometern bleiben 2.500 km ausgenommen", aber an anderer Stelle ist von einer "Freigrenze" die Rede, was erstmal ein Widerspruch ist. Die Definition einer Freigrenze ist nämlich klar eine andere (Zitat Wikipedia: "Freibetrag vs. Freigrenze: Während ein Freibetrag auch dann noch gewährt wird, wenn die Einkünfte den Freibetrag überschreiten, wird eine Freigrenze dann nicht mehr gewährt.")

 

Die Formulierung bei Daimler ist klarer: "Ist die Abweichung der Laufleistung größer als die genannte Freigrenze, so bleibt die Freigrenze fUr die Berechnung der Vergütung außer Betracht."

 

Mein Verkäufer hat mir beim Vertragsbschluss gesagt, daß bei 2501 Mehrkilometern auch 2501 zu zahlen sind. Ich hatte nie einen Grund daran zu zweifeln und bin halt innerhalb der Freigrenze geblieben. Wenn es die Bank anders handhabt, umso besser.

 

Vorsicht übrigens mit Deiner Select-Finanzierung! Diese Vertragsart kennt keine Minderkilometer. Also nicht glauben Du bekommst Geld zurück, wenn Du weniger fährst.

aus eigener Erfahrung - wir haben im letzten Monat die Rückkaufgarantie der BMW Select Finanzierung genutzt, auch aufgrund des extrem hohem garantierten Restwertes.

Die Rechnung sieht in Deinem Fall wie folgt aus;

Laufleistung laut Vertrag bei Übernahme 10.000 km/a X 3 Jahre = 30.000 km + 2500 km (Mehrkilometer) = 32500 km

Wenn Dein Fahrzeug jetzt 40.000 km gefahren hat dann bezahlst du für die 7500 Mehrkilometer die vereinbarte Km Pauschale (in meinem Fall wären das 5,81 Cent gewesen, also 7500 X 0,0581 € = 435,75 € ) Mit dieser Zahlung ist alles (!) abgegolten.

Richtig ist weiterhin das in der Rückkaufgarantie bei der BMW Select Finanzierung nur von Mehrkilometer die Rede ist, die Abrechnung von Minderkilometer musst Du dann selber mit Deinem Händler vornehmen.

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