KFZ-Steuererhöhung trotz DPF
Sodele, nun habe ich von meinen geliebten Finanzamt einen schönen Steuerbescheid bekommen, in dem mir die Herren mitteilen das meine KFZ-Steuer erhöht wird da mein PKW nicht mit der erforderlichen "Partikelminderungstechnik" ausgestattet ist......🙄
Mein Zafi B hat aber serienmäßig einen drunter 🙂
OK, beim FOH vorbei gefahren, ihm den Bescheid gezeigt und gefragt: Was machen wir nun???? Er hat dann darauf gesagt: Kein Prob, wir fordern über Opel eine Bescheinigung an und gut.....(angeblich geht aus dem KFZ-Schein nicht hervor das ich einen DPF habe)
1. Rückruf vom FOH: Wenn Bescheinigung da, dann Widerspruch einlegen und die Bescheinigung beilegen.....
2. Rückruf vom FOH einige Tage später: Ich muß mit der Bescheinigung zur Zulassungsstelle, der Brief wird ebenfalls dorthin geschickt, und ich muß das dann eintragen lassen. Ist aber mit Kosten verbunden da ja ein neuer Schein erstellt werden muß....😠
3. Rückruf vom FOH wiederrum einige Tage später: Alles zurück auf Null. Nur schriftlich beim Finanzamt Widerspruch einlegen, den Rest regelt nun OPEL direkt mit dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, da nicht nur mein Zafi betroffen ist.....😕
OK, habe nun "nur" Widerspruch eingelegt und harre nun der Dinge die weiter geschehen......
Wie ist das denn bei euch so gelaufen??? Habt Ihr auch Probs mit den Finanzamtleuten, oder habt Ihr noch nix weiter gehört.....
Hoch Lebe die Bürokratie......
Ach ja, das Steuerbescheid gilt natürlich rückwirkend zum 01.04.07.......und mitgeteilt hat man mir das am 06.08.07......😰
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ET420
.... Der Käufer muß sein Auto doch sowieso zulassen und wenn man dabei das Schreiben von Opel vorlegt, dann wird doch wohl die Zulassungsstelle den Filter in die Bescheinigung Teil II schreiben, oder ?
Stimmt - noch gar nicht so genau drüber nachgedacht.🙂
Zitat:
Original geschrieben von bs225
Stimmt - noch gar nicht so genau drüber nachgedacht.🙂Zitat:
Original geschrieben von ET420
.... Der Käufer muß sein Auto doch sowieso zulassen und wenn man dabei das Schreiben von Opel vorlegt, dann wird doch wohl die Zulassungsstelle den Filter in die Bescheinigung Teil II schreiben, oder ?
😉
Hallo Leute!
Heute hat es mich auch erwischt, habe vom Finanzamt Bescheid bekommen. Nach Anruf bei mein FOH schickt er mir die Bescheinigung zu und die GMC-Bank schickt den Fahrzeugbrief zum zuständigen Strassenverkehrsamt. Muß dann nur noch nächste Woche hin zum umschreiben. Die Kosten übernimmt bei mir mein FOH. Die kosten betragen einmal der Brief und Schein von 8,70 € und zusätzlich einmal 3,60 € Verwaltungsgebühr.
MfG Markus
Zitat:
Original geschrieben von MARKUS34E
Hallo Leute!Heute hat es mich auch erwischt, habe vom Finanzamt Bescheid bekommen. Nach Anruf bei mein FOH schickt er mir die Bescheinigung zu und die GMC-Bank schickt den Fahrzeugbrief zum zuständigen Strassenverkehrsamt. Muß dann nur noch nächste Woche hin zum umschreiben. Die Kosten übernimmt bei mir mein FOH. Die kosten betragen einmal der Brief und Schein von 8,70 € und zusätzlich einmal 3,60 € Verwaltungsgebühr.
MfG Markus
Irgendwann erwischt es jeden 😉
Wie aber mittlerweile schon mehrfach erwähnt: man braucht nicht zur Zulassungstelle, einfach nur Widerspruch einlegen mit dem Hinweis das Opel und das KBA dran sind an der Sache.
Aber letztendlich muß es jeder selber wissen......
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Hallo!
War heute mal beim Straßenverkehrsamt und wollte den Brief und Schein ändern lassen. Habe die Herstellerbescheinigung mitgehabt und pustekuchen, mein Zaffi wurde nicht umgeschrieben.
1. Mein Zaffi ist Baujahr 06/06
2. Meine EG nr. ist: e1*2001/116*325*01, die ist in der Herstellerbescheinigung nicht aufgeführt. sondern nur e1*2001/116*325*02-04
3. Laut Bescheinigung fangen dort die Schlüsselnummern mit Buchstaben an wie zb. J11, K11 usw, in meinen Fahrzeugschein sind noch Ziffern 10600b9 (neuer Fahrzeugschein punkt 2.2)
Ich sofort nach Hause mein FOH angerufen. Der sagte es gebe nur diese Bescheinigung, er will sich mal bei Opel schlau machen. Jetzt warte ich auf sein Anruf.
Ich berichte dann weiter.
MfG Markus
Zitat:
Original geschrieben von MARKUS34E
Hallo!War heute mal beim Straßenverkehrsamt und wollte den Brief und Schein ändern lassen. Habe die Herstellerbescheinigung mitgehabt und pustekuchen, mein Zaffi wurde nicht umgeschrieben.
1. Mein Zaffi ist Baujahr 06/06
2. Meine EG nr. ist: e1*2001/116*325*01, die ist in der Herstellerbescheinigung nicht aufgeführt. sondern nur e1*2001/116*325*02-04
3. Laut Bescheinigung fangen dort die Schlüsselnummern mit Buchstaben an wie zb. J11, K11 usw, in meinen Fahrzeugschein sind noch Ziffern 10600b9 (neuer Fahrzeugschein punkt 2.2)Ich sofort nach Hause mein FOH angerufen. Der sagte es gebe nur diese Bescheinigung, er will sich mal bei Opel schlau machen. Jetzt warte ich auf sein Anruf.
Ich berichte dann weiter.
MfG Markus
So, FOH hat angerufen, es gibt eine neue Info von OPEL, so das eine Umschreibung nicht mehr notwendig ist. Da ich ja schon den Bescheid bekommen habe für die erhöhte Steuer und ich sofort Einspruch eingelegt habe sehe ich die sache jetzt gelassen.
Heute vom Finanzamt Bescheid bekommen, der Vollzug (ja es steht da so) ist ausgesetzt, d.h. ich zahle erst mal nur meine 308 Euro an Steuer.
MfG Markus
Zitat:
Original geschrieben von MARKUS34E
So, FOH hat angerufen, es gibt eine neue Info von OPEL, so das eine Umschreibung nicht mehr notwendig ist. Da ich ja schon den Bescheid bekommen habe für die erhöhte Steuer und ich sofort Einspruch eingelegt habe sehe ich die sache jetzt gelassen.
Heute vom Finanzamt Bescheid bekommen, der Vollzug (ja es steht da so) ist ausgesetzt, d.h. ich zahle erst mal nur meine 308 Euro an Steuer.MfG Markus
Wurde etwas weiter oben schon von mir genauso dargestellt 😉
Also ich habe auch dem FA geschrieben, jetzt aber Post bekommen, daß ich gar nichts hätte machen müssen, da bekannt ist, daß von vielen Herstellern noch keine korrekten Daten vorliegen. Die Hersteller seien nochmal zur Lieferung dieser Daten aufgefordert worden und da auch mein Fahrzeug davon betroffen sei, würde ich im Spätherbst einen korrigierten Steuerbescheid erhalten. Bereits zuviel gezahlte Steuer würde erstattet werden. Sollte ich keinen korrigierten Bescheid erhalten, müsse ich dann doch zur Zulassungsstelle. Soweit mein Finanzamt.
Das Finanzamt hat gerade bei mir abgebucht: 308 EUR!
Ein Bescheid liegt mir noch nicht vor, allerdings scheint das doch der richtige Betrag für ein Dieselfahrzeug mit rd. 2,0 l Hubraum und werkseitigem DPF zu sein!
Also, dann kann ich mich ja zurücklehnen - und das rate ich auch allen, die sich hier kirre machen (lassen)!
😁
So meine lieben..
Dann möchte ich Euch einmal ein neues Geschichtchen erzählen...
Ich würde mal gegen alle Eure Bescheide Einspruch einlegen !!
Denn lt. einiger Zeitungsartikel, sind KFZ bis Stichtag 1.4.06 STEUERBEFREIT !!!
Na wass sagt Ihr denn nun ???
Mein FA hat übrigens 344 Euro abgebucht, also den Betrag mit Strafsteuer. Aber man hatte mir geschrieben, daß zuviel gezahlte Steuer erstattet wird. Einige Ämter scheinen eben schneller, andere langsamer zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von lostmydream
Ich würde mal gegen alle Eure Bescheide Einspruch einlegen !!
Denn lt. einiger Zeitungsartikel, sind KFZ bis Stichtag 1.4.06 STEUERBEFREIT !!!Na wass sagt Ihr denn nun ???
Hallo!
Offenbar sind die Zeitungen nicht richtig informiert. Solche pauschalen Postings ohne Verweis auf die Quellen helfen m. E. auch niemanden weiter. Deshalb hier eine Übersicht des Bundesfinanzministeriums zum Thema: Übersicht zur KFZ-Steuer In dieser Übersicht ist einfach zu erkennen, für welche KFZ eine Steuerbefreiung vom Gesetzgeber vorgesehen ist.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von lostmydream
Ich würde mal gegen alle Eure Bescheide Einspruch einlegen !!
Denn lt. einiger Zeitungsartikel, sind KFZ bis Stichtag 1.4.06 STEUERBEFREIT !!!
Was meinst du denn damit??? Geht es hier überhaupt um das Thema "Kfz-Steuererhöhung trotz DPF"??? 😕
Präzisere Angaben, die den Leser nicht irritieren, wären hilfreich 😉
Zitat:
Original geschrieben von lostmydream
So meine lieben..
Dann möchte ich Euch einmal ein neues Geschichtchen erzählen...Ich würde mal gegen alle Eure Bescheide Einspruch einlegen !!
Denn lt. einiger Zeitungsartikel, sind KFZ bis Stichtag 1.4.06 STEUERBEFREIT !!!Na wass sagt Ihr denn nun ???
Was ich dazu sage??? Nüx, außer: Quellenangabe fehlt........🙄
Aber ansonsten, nettes Geschichtelein......😁