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Kennzeichen wie hoch/tief?

Themenstarteram 11. Dezember 2010 um 20:26

Hallo, wollte mal wissen wie hoch bzw tief man kennzeichen anbringen darf, geht hauptsächlich um vorne.

 

Aber viel wichtiger, wie sehr wird darauf geachtet? Tüv? Rennleitung?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von incase

Wo ist "fest angebracht" definiert?

Durch eine Verlautbarung d. BMV vom 23.01.1990, veröffentlicht im VkBl S. 70

Zitat:

Die Bestimmungen des § 60 Abs 2 Satz 1 und Abs 7 StVZO schreiben vor, dass KfzKennzeichen fest angebracht sein müssen und Einichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit amtlichen Kennzeichen Anlass geben oder die Wirkung dieser Zeichen beeinträchtigen können, an Kfz u ihren Anhängern nicht angebracht werden dürfen.

Zur Frage, inwieweit im Wege der Auslegung dieser Bestimmungen Kennzeichenverstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften verwendet werden können, gebe ich nach Abstimmung mit den obersten Landesbehörden Folgendes bekannt:

a) Die Anbringung von Kennzeichen u Kennzeichenhalterungen muss § 60 StVZO entsprechen; dh das Kennzeichen muss fest am Fahrzeug angebracht sein. Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen und Rahmen am Fahrzeug (zB mittels zweier Schrauben durch Kennzeichenschild und Rahmen) ist nicht zwingend erforderlich. Jedoch muss dann der Kennzeichenrahmen mit der Karosserie fest verbunden und das Kennzeichenschild am bzw. im Rahmen so angebracht sein, dass es nur mittels Werkzeug und nicht von Hand abnehmbar ist.

b) Das Kennzeichenschild muss vorschriftsmäßig; d.h. mit dem schwarzen Rand versehen sein. Das Erscheinungsbild eines im Kennzeichenrahmen befindlichen amtlichen Kennzeichens muss den Mustern in Anlage V entsprechen. Wenn der schwarze und 4,0 bzw 4,5 mm breite Rand des Schilds überdeckt wird, muss der Rahmen so gestaltet sein, dass der optische Eindruck des vorgeschriebenen Schilds gewährleistet bleibt.

c) Die Schrifthöhe von Werbeaufschriften und die Höhe von Abbildungen (zB Firmensymbolen) darf maximal nur 12 mm betragen.

d) Eine Beschriftung des Kennzeichenrahmens darf nur oben oder unten, nicht aber seitlich (links oder rechts) erfolgen.

e) Kennzeichenrahmen mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund sind nicht zulässig. Auch Kennzeichenrahmen mit hellfarbenem Untergrund (zB orange-rot, gelb, hellblau oder hellgrün) sind nicht zugelassen.

Die vorstehenden Anforderungen gelten ab 1. 3. 1990.

Nun ist das zwar nicht mehr der §60 StVZO, allerdings hat sich die Bedingung in §10 FZV nicht verändert, somit dürfte der Inhalt der Verlautbarung weiterhin Wirksamkeit haben.

Damit wäre dann die Anbringung mittels Saugnäpfe oder Magnet, zumindest in üblicher Ausführung, nicht zulässig.

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Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 14:40

Ja so eine ist das und genauso wollte ich auch das kennzeichen dranmachen nur halt nen normales und kein kuchenblech.

 

http://www.35i-forum.de/galerie/mittlere-bilder/mittel-8032.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

 

Du kannst aber mal bei der Zulassungsstelle nachfragen ob du ein Klebekennzeichen bekommst. Wie es z.B. bei einigen Ferraris erlaubt ist. Leider wird dir wohl diese Antwort blühen:

Die Ausrüstung mit einem vorderen Klebekennzeichen wurde abgelehnt.

Eine Umrüstung zur Anbringung vorschriftsmäßiger Kennzeichen ist zumutbar, auch wenn hierfür z.B. ein nicht originaler Spoiler verwendet werden muss. Ästhetische oder wirtschaftliche Überlegungen des Klägers spielten keine Rolle. (De Tomaso Pantera)

Verwaltungsgericht Berlin,

Az: VG 27A22.92 vom 7.12.1992

Mal wieder ein Paradebeispiel urdeutscher Erbsenzählerei...

Dem Fahrer eines Pantera vorzuschreiben ein, die Ästhetik des Fahrzeuges zerstörendes Kuchenblech gerichtlich vorzuschreiben...:rolleyes:

Meines Erachtens wäre die Erkennbarkeit des Kennzeichens das wichtigste, nicht dessen Abstand von der Strasse oder ähnliche Korinthenkackerei...

In meinem Umfeld wird übrigens eine Viper bewegt, die schon seit 99 ohne Frontkennzeichen auskommt (liegt bei Bedarf/Kontrolle im Innenraum); bisher 3 Kontrollen, insg. 30 Euronen abgedrückt... ...und vermutlich etwas mehr an so mancher Abzockanlage gespart...:D

@TE: Letzendlich musst Du es selber wissen ob Dir die Ästhetik Deiner Frontpartie gelegentlicher Ärger mit der Rennleitung wert ist, inkl. entsprechender Spenden an die Staatskasse. Schwierig wird es vor allem wenn Dich ein lokaler Sherrif auf dem Kieker hat...

Nachtrag: Erkennbarkeit wäre im übrigen (nach Begutachtung Deines Links) ja gegeben. Aber wenn der Amtsschimmel wiehert...;)

Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 15:12

ok dankeschön werd mir mal gedanken machen wie ich das mache

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

stimmt nicht ganz, der grosse citröen bj ca 1977 hat es hinter plexiglas !

mfg

Klassischer Doppelfehler ;)

Ein 33 Jahre altes Fahrzeug als Anhaltspunkt für aktuelle Vorschriften zu nehmen, wo sich StVG, StVZO, ... alle paar Monate ändern bzw. was über 20 Jahre vor der großen Implementierung von EU-Richtlinien in nationales Recht gebaut wurde, taugt nicht viel.

Ein französisches Fahrzeug für die Einhaltung von Bestimmungen zum vorderen Kennzeichen zu nehmen, selbst aktuelle Neuwagen, taugt noch weniger.

aber wer hinter der scheibe fährt braucht keine angst zuhaben entwertet zuwerden. mfg

Zitat:

Ein französisches Fahrzeug für die Einhaltung von Bestimmungen zum vorderen Kennzeichen zu nehmen, selbst aktuelle Neuwagen, taugt noch weniger.

Hierzu schaue man sich mal das vordere Kennzeichen des Peugeots 206 an.. das unterschreitet die vorgeschriebene Mindesthöhe serienmässig bei weitem! Wird wohl auch ne Sondergenehmigung vom Hersteller gewesen sein... warum auch immer das so nötig war;)

Zitat:

Original geschrieben von Ori23

Hierzu schaue man sich mal das vordere Kennzeichen des Peugeots 206 an.. das unterschreitet die vorgeschriebene Mindesthöhe serienmässig bei weitem! Wird wohl auch ne Sondergenehmigung vom Hersteller gewesen sein... warum auch immer das so nötig war;)

Das ist eine Geistergenehmigung - sie existiert überhaupt nicht, kennt aber jeder irgendwie, muss ja so sein, wie sonst?

Garnicht, illegal.

Nach den Bauvorschriften muss ausschließlich ein Bereich für das hintere Kennzeichen vom Fahrzeughersteller "verantwortlich konstruiert" werden. Aber auch hier nur indirekt, als rein sekundäre Folge der baurechtlich vorgeschriebenen Kennzeichenbeleuchtung.

Für einen Montageort des vordere Kennzeichen gibt es keine konstruktiven Vorgaben für den Hersteller. Der kann wo auch immer eine Halterung oder Montagemöglichkeit rein designorientiert vorsehen oder auch komplett weglassen.

Der vordere Montageort weit unterhalb der gesetzlichen Vorgabe ist völlig "zulässig", weil nicht reglementiert. Wird das Kennzeichen dort jedoch auch montiert, ist die Kennzeichenmontage unzulässig, weil zu tief.

Da dies irgendwie komisch ist und irgendwie nicht sein kann, "muss" es doch eine Sondergenehmigung geben - nein, muss es nicht und gibt es auch nicht.

Bei etlichen Alfa ist es genau das Gleiche, das Kennzeichen ist dort aufgrund der seitlichen Montage und "notwendigen" Biegung auch unzulässig. Es gibt zwar manchmal eine Halterung, mit der eine zulässige Montage durchführbar wäre, die wird aber nur sehr selten benutzt, weil sie weder schön noch billig ist.

Somit existiert auch hier das "Wissen", dass eine Montage zwar schon irgendwie grenzwertig ausschaut, aber sicher eine Sondergenehmigung vorliegt, kann ja sonst nicht sein.

wenn man das ganze hochsetzt gehts auch mit den 20cm - aber wer machts denn schon. :D

und TE:

Also wer sich ne amerikanische Stoßstange nachträglich besorgt, der kriegt hoffentlich keine Ausnahmegenehmigung.

 

Gibt übrigens noch Vorschriften für Scheinwerferhöhe, ja sogar für Nebelschlußleuchten - wer ans Tieferlegen denkt sollte das alles berücksichtigen.

Themenstarteram 13. Dezember 2010 um 11:44

warum? hast du was dagegen wenn man an seinem auto was ändert? ^^

am 13. Dezember 2010 um 11:46

Zitat:

Original geschrieben von daMoMgolf3

warum? hast du was dagegen wenn man an seinem auto was ändert? ^^

Was ändern -> OK.

Was ändern, wenn das Ergebnis den deutschen Gesetzen* widerspricht -> Not OK.

*: Ja, auch wenn sie manchmal sinnlos erscheinen.

Meine Meinung.

Ciao,

Sven

Nö.

Wenn mans gescheit macht und sich an die Regeln hält und keine Sonderregelung sucht.

Sowas liegt auf einer Linie mit Spray in die Rückleuchten gehen, Scheinwerfer in den Backofen und dann lackieren und wieder zukleben, Rückstrahler "vergessen" nach Austausch der Heckleuchten (orginal sind sie integriert, bei den ausgetauschten keine dabei), bei ner selbst hergestellten Heckstoßstange sämtliche Beleuchtungen "vergessen", vordere Seitenscheiben folieren...

 

Wenn du deine amerikanische Stoßstange jetzt so modifizierst, daß ne schöne Kennzeichenaufnahme entsteht dann wärs für mich ok. :D

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Eine Umrüstung zur Anbringung vorschriftsmäßiger Kennzeichen ist zumutbar, auch wenn hierfür z.B. ein nicht originaler Spoiler verwendet werden muss. Ästhetische oder wirtschaftliche Überlegungen des Klägers spielten keine Rolle.

Zum Glück keine allgemeingültige Festlegung.

Standard ist eine Abwägung der zumutbaren Kosten für einen Umbau auf artgerechte Anbringung.

Hierbei wird in der Regel von einem Wert bis 20% des Fahrzeugwertes ausgegangen, welchem man dem Besitzer noch als Umbaukosten zumuten kann.

Liegt der Aufwand darüber, ist es Ermessenssache der Zulassungsbehörde.

Zitat:

Original geschrieben von daMoMgolf3

Ja so eine ist das und genauso wollte ich auch das kennzeichen dranmachen nur halt nen normales und kein kuchenblech.

http://www.35i-forum.de/galerie/mittlere-bilder/mittel-8032.jpg

Meine ganz persönliche bescheidene Meinung:

ästhetisch mehr als fragwürdig.

Ganz ohne Kennzeichen wäre es fein, aber das seitlich angebrachte Schild versaut die gesamte Optik, da es deplatziert und im Gesamtbild asynchron wirkt (was es ja auch ist...).

wo ich das Bild sehe, was spricht denn gegen eine mittige Anbringung unterhalb der Rille?

Ist ja nicht so, daß bei dem Fahrzeug kein Platz wäre oder alles rund ist. :confused:

Themenstarteram 13. Dezember 2010 um 15:01

ja da bin ich mir noch nicht sicher ob mittig oder links oder rechte oder wie auch immer.

 

Hatte auch überlegt in das gitter da unten nen kennzeichenhalter zu basteln dann könnte man aufm treffen das ding rausnehmen und nen normales gitter reinsetzen :) aber denke mal das ist dann wieder nicht fest genug mit dem fahrzeug verbunden oder? wenn ich das kennzeichen jetzt drunter setzen würde so wie auf dem foto wäre die unterkante 18,5 cm überm boden.

am 15. Dezember 2010 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von daMoMgolf3

Hallo, wollte mal wissen wie hoch bzw tief man kennzeichen anbringen darf, geht hauptsächlich um vorne.

Aber viel wichtiger, wie sehr wird darauf geachtet? Tüv? Rennleitung?

Vergiss es, das interessiert keinen Menschen.

Am M3 habe ich seit Jahren vorne erst gar keins dran.

Im Wald hinter nem Busch sass mal einer von der Rennleitung und hat mich rausgewunken, war nicht zu schnell, aber wollte wissen wo mein Kennzeichen abgeblieben ist. :eek:

Meinte, keine Ahnung, entwerder entwendet oder in der Waschanlage abgegangen. Er meinte nur, hier haben Sie ne Visitenkarte von mir, da schreib ich Ihnen das Datum und die Uhrzeit drauf.

Nicht dass Sie nochmal angehalten werden, wäre ja ärgerlich für Sie.

Sah ich genauso, Rennleitung, dein Freund und Helfer ! :D

Markus

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