Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?

Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.

Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.

Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann

Beste Antwort im Thema

Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.

Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Oktober 2019 um 10:00:42 Uhr:



Zitat:

@Eagleseven schrieb am 10. Oktober 2019 um 06:48:30 Uhr:


An das Abschleppunternehmen hab ich schon gar nimmer gedacht. Aber wollte er sein Fahrzeug da nicht einfach stehen lassen. Bezahlen muss er den Abschlepper ja eh nicht, weil er ihn ja nicht bestellt hatte...

Was macht dich da so sicher?

na, dass der te das gesagt hat, genauso wie das hier:

9. September 2019 um 21:58:07 Uhr

Bogdan-82

Bogdan-82

Themenstarter

"Ja, aber die Schadenersatzansprüche muß doch der Audifahrer beim Autohändler und seiner Versicherung geltend machen, besser gesagt letzteres, nämlich bei der Versicherung.


Da habe ich doch gar nichts mit zu tun, sondern kann höchstens als Zeuge aussagen, wie und was alles passiert ist"

also ist er doch save, zumal es ja eh nix zu holen gibt 😁

Ich find es ja abnormal geil, wie der geschädigte vom TE ständig dämlich hingestellt wird. Wenn das ernst gemeint ist, dann habe ich die leise Vermutung, dass der TE besser in ein betreutes Wohnen und völliges Internet und Fahrverbot für alle möglichen Kfz erhalten sollte.... Wenn ich der Audifahrer wäre und das hier lesen würde, dann stünde ich aber mit Sicherheit einmal Abends vor der Haustür des TE.....

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. Oktober 2019 um 07:28:38 Uhr:



Nun, da es der Thread von bogdan ist sollten seine Angaben hier schon stimmen. Also Fakt sein. Und er schrieb auch im Ursprungsthread, dass er nicht vor Fahrtantritt die Papiere ausgefüllt hat.
Wenn seine Aussage also doch nicht zutreffen sollten, unterstellst du ihm da er trollt?

Die Tatsache, dass der Te die Papiere vor Fahrtantritt nicht ausgefüllt hat, ist sicherlich nicht der Grund, dass die Rote- Kennzeichen - Versicherung keinen Versicherungsschutz leistet. Grund ist vermutlich die missbräuchliche Verwendung des roten Kennzeichens, das ja nur für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten verwendet werden darf. Der Hinweis des Audifahrers auf die Ausfüllung der Papiere direkt nach Eintritt des Unfalles ist nicht Anlass für die Verweigerung der Versicherungsleistung, sondern hat nur zur schnellen Aufklärung des Missbrauchs der roten Kennzeichen geführt.

Im übrigen:das Bussgeld für nicht ordnungsgemäße Ausfüllung der Rote-Kennzeichen-Papiere ist 10 €!

O.

Das wären dann ja insgesamt schon 45 Euro Bußgelder für den TE. Privatinsolvenz?

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Zitat:

@go-4-golf schrieb am 10. Oktober 2019 um 12:44:04 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. Oktober 2019 um 07:28:38 Uhr:



Nun, da es der Thread von bogdan ist sollten seine Angaben hier schon stimmen. Also Fakt sein. Und er schrieb auch im Ursprungsthread, dass er nicht vor Fahrtantritt die Papiere ausgefüllt hat.
Wenn seine Aussage also doch nicht zutreffen sollten, unterstellst du ihm da er trollt?

Die Tatsache, dass der Te die Papiere vor Fahrtantritt nicht ausgefüllt hat, ist sicherlich nicht der Grund, dass die Rote- Kennzeichen - Versicherung keinen Versicherungsschutz leistet. Grund ist vermutlich die missbräuchliche Verwendung des roten Kennzeichens, das ja nur für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten verwendet werden darf. Der Hinweis des Audifahrers auf die Ausfüllung der Papiere direkt nach Eintritt des Unfalles ist nicht Anlass für die Verweigerung der Versicherungsleistung, sondern hat nur zur schnellen Aufklärung des Missbrauchs der roten Kennzeichen geführt.

Im übrigen:das Bussgeld für nicht ordnungsgemäße Ausfüllung der Rote-Kennzeichen-Papiere ist 10 €!

O.

Dadurch ist der Stein aber ins Rollen gekommen.
Bin gespannt, ob wir noch was vom TE erfahren!

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 10. Oktober 2019 um 12:48:57 Uhr:


Das wären dann ja insgesamt schon 45 Euro Bußgelder für den TE. Privatinsolvenz?

Nicht zu vergessen die Kosten für das Abschleppen und Lagern des 100€ Auto.
Von den Kosten des Audis ganz abgesehen.

@go-4-golf:
Danke! Die 35.- Euro Bußgeld hat er aber nicht wegen dem Papierkram sondern „nicht ausreichendem Sicherheitsabstand“ erhalten.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. Oktober 2019 um 21:40:36 Uhr:


Was heißt hier reinwürgen? Er hat scheinbar wahrheitsgemäß geantwortet.

Aber wie war die Frage auf die er wahrheitsgemäß geantwortet hat?

- Hat der Unfallgegner das Fahrzeugscheinheft erst nach dem Unfall ausgefüllt?
- Gibt es einen Grund aufgrund dessen wir vielleicht die Leistung verweigern können?
- Sehen Sie eine Möglichkeit dem Unfallgegner zusätzliche Schwierigkeiten zu machen?

Ich habe auch schon mal so einen Fragebogen von der gegnerischen Versicherung erhalten und da war nichts derartiges gefragt. Da hätte ich schon überflüssiger Weise von mir aus erwähnen müssen, wenn es da irgendwas zu petzen gegeben hätte. Und wer tut das - entgegen seinen eigenen Interessen - wenn er seinem Unfallgegner nicht einen verpassen will?

Zitat "Das wären dann ja insgesamt schon 45 Euro Bußgelder für den TE. Privatinsolvenz?"

@Eagelseven Bei Vorzsatz fällt die Privatinsolvenz weg und es ist nichts mit Restschuldbefreiung.

und ich dachte immer, so ein Forum wäre dafür da, dass Hilfesuchenden, hilfreiche Informationen gegeben wird....

Ja, aber deswegen braucht man keine Trolle füttern, bzw. beratungsresistenten Personen ebendiese aufzwingen

@bug99 Ein Forum ist für die Hilfe da, aber nicht um eine illegale Aktion zu vertuschen. Der TE hat sich vorsätzlich die roten Nummern gegen Bezahlung besorgt und muss nun mit den Konsequenzen leben.
Wenn ich die Richterin wäre würde er seine Fahrerlaubnis verlieren und nur noch zu Fuß oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen dürfen. Es darf nicht sein, dass noch weitere durch den TE geschädigt werden könnten.

wieso illegal???
gibts doch komplett mit alles bei ibäy, kann doch nicht illegal sein?

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:10:09 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2019 um 19:58:01 Uhr:


Für aussichtslose Sachen gibt es von Gestzes wegen keine PKH.

Mag ja sein.

Aber es ist auch aussichtslos, einen Hartz 4 Bezieher zu verklagen...

Nicht unbedingt.

Auf die Forderung bekommt man einen Titel, der 30 Jahre lang gültig ist und niemand hartzt ewig.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Oktober 2019 um 17:52:37 Uhr:



Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:10:09 Uhr:


Mag ja sein.

Aber es ist auch aussichtslos, einen Hartz 4 Bezieher zu verklagen...


Nicht unbedingt.

Auf die Forderung bekommt man einen Titel, der 30 Jahre lang gültig ist und niemand hartzt ewig.

Sofern ein Titel vorhanden ist, schaut der Gerichtsvollzieher auch nach Sachwerten und Vermögen.
Nur weil jemand ALG II bekommt, muss er nicht arm sein.

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