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Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 19:08

Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.

Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.

Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann

Beste Antwort im Thema

Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.

Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.

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Ist es für dich doch leider so schlecht ausgegangen?

RS hab ich leider keine und weiss auch keine die das so handhabt.

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 19:19

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:16:05 Uhr:

https://www.motor-talk.de/.../...-ueberfuehrungsauto-t6696597.html?...

Ist es für dich doch leider so schlecht ausgegangen?

RS hab ich leider keine und weiss auch keine die das so handhabt.

Der Audifahrer hat sich einen Rechtsanwalt genommen, und der versucht nun von mir trotz bestehender KFZ Haftpflichtversicherung Geld einzufordern.

Er droht mit Klage vor dem Landgericht.

Ich war auch heute beim Landgericht zwecks kurzer Beratung, und die sagten mir, es bestehe Anwaltszwang.

Nun bin ich in einer blöden Situation, da ich nach langer Arbeitslosigkeit wegen Krankheit (bin nun aber wieder genesen) eine Zusage auf einen gutbezahlten Job habe, den ich im November 2019 antreten könnte.

Aber mit dem gutbezahlten Job mache ich mich angreifbar, falls ich vor Gericht verliere.

Nun weiß ich nicht, was ich tun soll?

Kämpfen vor Gericht, oder die Sache einfach laufen lassen für den Fall, das ich doch keine Chance habe, zu gewinnen?

Ich müßte da schon diesen Monat noch Bescheid wissen, denn wei gesagt, aber nächsten Monat könnte ich arbeiten gehen.

 

 

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Ist aber nur

Rotlichtverstoß

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeldbescheid und Fahrverbot

Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall

Versichert.

Wer weiß wie lange Du den Job dann auch hast....

Würde den Job antreten wenn Du ihn wirklich kriegst und wenn das mit der Verhandlung schlecht läuft wieder auf Hartz 4 mit Pfändungsgrenze oder Privatinsolvenz beantragen.

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 19:26

Danke @vanguardboy für den Tipp, da werde ich mich morgen mal an die ARAG wenden

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:24:34 Uhr:

Googlen kann nicht jeder :

 

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Würde dir nichts nutzen, es geht hier um die Abwehr von Schadenersatzansprüche - ist bei allen RS-Versicherungen, die ich kenne, ausdrücklich ausgeschlossen. Fällt in den Risikobereich der Haftpflichtversicherung.

Wäre ich der Anwalt der Gegenseite, würde ich dich als Fahrer/Halter des Fahrzeuges und die Haftpflichtversicherung der roten Kennzeichen verklagen. Und ich tippe mal darauf, auch gewinnen.

keine neu abgeschlossene RSV wird für eine bereits eingetretene Rechtsstreitigkeit RS bieten.

evtl hilft dir das:

https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:26:39 Uhr:

Danke @vanguardboy für den Tipp, da werde ich mich morgen mal an die ARAG wenden

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:26:39 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:24:34 Uhr:

Googlen kann nicht jeder :

 

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Mit Verkehrsrecht meinen die aber m.W. Bußgeldsachen.

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 19:33

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:26:46 Uhr:

Würde dir nichts nutzen, es geht hier um die Abwehr von Schadenersatzansprüche - ist bei allen RS-Versicherungen, die ich kenne, ausdrücklich ausgeschlossen. Fällt in den Risikobereich der Haftpflichtversicherung.

Wäre ich der Anwalt der Gegenseite, würde ich dich als Fahrer/Halter des Fahrzeuges und die Haftpflichtversicherung der roten Kennzeichen verklagen. Und ich tippe mal darauf, auch gewinnen.

Der Anwalt meinte, ich müßte dann die Versicherung verklagen und mir das Geld von diesen wiederholen.

Der einzige Knackpunkt war, dass der Audifahrer ausgesagt hatte, ich hätte erst nach dem Unfall -aber vor Eintreffen der Polizei- die Fahrgestellnummer in das roserne Heft eingetragen.

Dann hatte man dem Autohändler gedroht, ihm die roten Kennzeichen wegzunehmen, und da hatte er ausgesagt, dass diese Fahrt mit dem Auto (unfallverursachendes Auto was ich gekauft hatte) gar nicht genehmigt worden sei von ihm, sondern nur eine (andere) Fahrt mit einem anderen Auto, was ich angeblich bei ihm zum Kauf anbieten wolle.

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 19:34

Zitat:

@bug99 schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:27:36 Uhr:

keine neu abgeschlossene RSV wird für eine bereits eingetretene Rechtsstreitigkeit RS bieten.

evtl hilft dir das:

https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Ja, die PKH erhalte ich aber nur, solange ich noch Hartz-4 beziehe.

"Der Anwalt meinte, ich müßte dann die Versicherung verklagen und mir das Geld von diesen wiederholen."

Welcher Anwalt? Der vom Audi-Fahrer. Wenn der nur dich verklagt, wird dir dein Anwalt (hoffentlich) raten, der Versicherung den Streit zu verkünden.

"dass der Audifahrer ausgesagt hatte.."

hat der das gesehen oder nimmt er es nur an?

"sondern nur eine (andere) Fahrt mit einem anderen Auto, was ich angeblich bei ihm zum Kauf anbieten wolle."

Und war das etwa nicht das Auto, welches du zuvor für 100,- € gekauft hattest und ihm nun für 500,- € anbieten wolltest?

War doch klar, dass sich der Händler rausredet um seine roten Kennzeichen zubehalten und dich im Regen stehen lässt. Die Versicherung hat daraufhin die Schadensübernahme abgelehnt genau wie es dir in deinem Unfalthema vorhergesagt wurde.

Jetzt setzt du noch einen drauf und überlegst eine Arbeitsstelle nicht anzutreten um dich vor der Zahlung zu drücken. Ganz ehrlich hoffentlich merkt das Amt es dann und sperrt dir die Bezüge. Steh endlich zu deinem Fehler und komm dafür auf. Vor Gericht sehe ich Null chancen für dich und wird noch teurer.

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Also ich weiß nicht wirklich was hier vorgefallen ist, ich lese das so. Du hattest rote Nummernschilder vom Händer, weil Du ein Auto gekauft hast für die Fahrt nach Hause. Oder? Und jetzt bestreitet er das? Und dabei ist ein Maleur passiert. Klar, als Radfahrer darf man keinen Fußgängerüberweg befahren. Aber, Kinder am Rand, erhöhte Vorsicht. Hast Du eine eVB für das Auto um es künftig anzumelden? Denn es geht doch wohl jetzt darum, den Schaden beim Unfallgegner zu begleichen? Dann wirst Du hochgestuft und gut.

Vielleicht, ich denke mal weiter, sollte man auch einen Rechtsbeistand im Strafrecht suchen um seine Person zu schützen. Der Händler die roten Kennzeichen gab, um mit dem Auto heim zu fahren und das andere zu holen was man ihm in Zahlung gab/geben wollte. Dafür gibt es diese roten Kennzeichen. Der Händler hat das Problem, wenn er die Kennzeichen Personen raus gibt, die er nicht kennt und diese nicht belehrt, und Du, wenn Du Kennzeichen missbräuchlich verwendest. Das wird noch Zoff geben... Die Aussage vom Audifahrer ist das geringste.

Gehe zum Amtsgericht. Da zählt aktuell, was Du jetzt hast, nicht was man künftig mal haben werden wird eventuell. Beratungshilfe und PKH. Der Ist-Zustand. Hole zwei solche Scheine. Einen für den Unfall, und einen für Schadenersatz, wenn Du das Auto gekauft hast und er Dir einen Wagen ohne funktionierende Bremsen gab. Wenn sich dann innerhalb 4 Jahren die Einkommenssituation verändert, egal wann, ist man sowieso verpflichtet, diese anzugeben. Dann prüft das Gericht, ob man Dinge aus der Rechtshilfe zurückzahlen muss, also abzustottern hat. Gewinnt man, trägt der verlierer die Kosten. Den Rest würde ich nicht öffentlich schreiben. Dafür ist ein Anwalt da, den Mandanten raus zu hauen.

Ich würde nicht gegen die 35 Euro vorgehen, sondern als Unfallverursacher, egal wie es war, jetzt dafür sorgen, dass der Schaden am Audi beglichen wird. Wenn mir so ein Typ reinknallt, würde ich auch alle Hebel in Bewegung setzen. Kannste aber wissen. Eine simmulierte Gefahrenbremsung macht man vor dem Losfahren auf öffentlichen Straßen mit einem Gebrauchtwagen immer. Also einmal voll in die Bremse latschen, ob die Bremse das abkann. War Lehrgeld...

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