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Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 19:08

Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.

Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.

Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann

Beste Antwort im Thema

Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.

Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.

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Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Oktober 2019 um 18:55:10 Uhr:

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 8. Oktober 2019 um 18:52:45 Uhr:

Aber ich dachte mit den Kennzeichen das wäre alles völlig legal und safe? Gibt es ja immerhin auch bei eBay solche Angebote.

Setz bitte schnell den Ironie Smiley. Sonst glaubt das noch jemand.

Warum Ironie? Bei eBay Kleinanzeigen wird dieser Service tatsächlich angeboten. Aber beim Lesen sieht man dann schnell, dass die roten Schilder nicht verliehen werden, sondern als Dienstleistung das Fahrzeug mit den roten Kennzeichen überführt/zur HU oä. gefahren wird. Tippe mal darauf, sogar mit Inhaber oder dessen Mitarbeiter der roten Kennzeichen am Steuer.

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 17:48

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:24:34 Uhr:

 

 

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Nur bei uns können Sie sich noch absichern, wenn schon etwas passiert ist.

https://www.arag.de/.../?cookieSetting=true

Ist aber nur

Rotlichtverstoß

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeldbescheid und Fahrverbot

Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall

Versichert.

Ich war heute bei der o.g. ARAG Versicherung, und habe gleich eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.

Diese wird zwar nicht für den Rechtsstreit mit dem gegnerischen Rechtsanwalt eintreten, noch mir einen Rechtsanwalt in der Sache stellen, aber für das Bußgeldverfahren (die geforderten 35 €) bekomme ich Rechtschutz, denn die Bußgeldstelle behauptet ja, dass ich angeblich keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten haben soll, und genau dagegen will ich jetzt vorgehen.

Interessanterweise hat die gleichen Sprüche auch der Rechtsanwalt des Audifahrers in seinem Schreiben zu Papier gebracht, und das, obwaohl er beim Unfall gar nicht dabei war, und somit gar nicht beurteilen kann, ob ich Sicherheitsbastand eingehalten habe oder nicht.,

In der Forderungsangelegenheit mit dem Rechtsanwalt des Audifahrers

(der mit dem nervösen rechten Fuß auf dem Bremspedal) wird mir kein Rechtsanwalt beiseite gestellt, aber ich bekomme eine gratis rechtsanwaltschaftliche Beratung.

Der Versicherungsagent bei der ARAG hat mir gleich gesagt, ich würde Prozeßkostenhilfe bekommen für das Verfahren, und somit würden die Rechtsanwaltskosten zur Verteidigung vom Staat bezahlt werden, solange ich Hartz-4 beziehe und auch weiterhin beziehen werde.

Ich solle aber ersteinmal abwarten, ob der Audifahrer überhaupt Klage beim Landgericht einlegt, denn die müßte er ersteinmal vorfinanzieren.

 

Um sowas schreiben zu können, hat ein Rechtsanwalt auch einige Jahre Jura studieren müssen.

Das wird auch nur eine rechtsanwaltliche Beratung, nicht von der ganzen Rechtsanwaltschaft.

Ist der Versicherungsagent hauptberuflich Richter am zuständigen Gericht? Der entscheidet nämlich, ob PKH gewährt wird und unter welchen Voraussetzungen (z.B. Ratenzahlung). Und die PKH "schützt" dich auch nur vor den eigenen Anwalts- und den Gerichtskosten, nicht vor der Rechnung des gegn. Anwalts.

Gut. Gefällt mir, weil interessant.

Dann berichten bitte weiter wenn sich neue Dinge getan haben.

Danke und Gruß, Thomas

Für aussichtslose Sachen gibt es von Gestzes wegen keine PKH.

Die Entscheidung, gegen das Bußgeld vorzugehen, ist ... realy amazing and wonderful, great! ymmd :D

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 18:02

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Oktober 2019 um 19:51:58 Uhr:

Um sowas schreiben zu können, hat ein Rechtsanwalt auch einige Jahre Jura studieren müssen.

Komischerweise habe ich aber die meisten Tricks und Tipps, wie man durchs Leben kommt, nie von einem Rechtsanwalt bekommen, sondern immer von Bekannten und dem Internet.

Ein Rechtsanwalt wird nie Dinge verraten (dürfen) wie am "Rande der Legalität sind" aber dennoch legal.

Zitat:

 

Das wird auch nur eine rechtsanwaltliche Beratung, nicht von der ganzen Rechtsanwaltschaft.

Und wo ist da jetzt der Unterschied?

Zitat:

 

Ist der Versicherungsagent hauptberuflich Richter am zuständigen Gericht?

Nein, dann würde er keine Rechtschutzversicherungen verkaufen.

Zitat:

Der entscheidet nämlich, ob PKH gewährt wird und unter welchen Voraussetzungen (z.B. Ratenzahlung).

Warten wir doch ersteinmal ab, ob überhaupt Klage eingelegt wird?

Zitat:

 

Und die PKH "schützt" dich auch nur vor den eigenen Anwalts-

Das wird ja dann bei Bewilligung vom Staat bezahlt

Zitat:

und den Gerichtskosten,

die grundsätzlich immer der Kläger mit Vorkasse bezahlen muß

Zitat:

nicht vor der Rechnung des gegn. Anwalts.

Dito.: Muß auch der Kläger bezahlen, bzw. in Vorkasse treten.

Aber das muß ja der Kläger selbst wissen, wie er sein Geld durch die Gegend schleudert.

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 18:06

75,6 % sind sowieso nicht mit der "neuen Regelung" der Kurzzeitkennzeichen (seit 2015) einverstanden, wie diese repräsentative Umfrage ergeben hat

https://www.motor-talk.de/.../...eichen-strengere-regeln-t5070697.html

Würde es diese bescheuerte Regelung seit 2015 nicht geben, hätte ich das Problem gar nicht, was ich heute habe.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:02:27 Uhr:

Dito.: Muß auch der Kläger bezahlen, bzw. in Vorkasse treten.

Aber das muß ja der Kläger selbst wissen, wie er sein Geld durch die Gegend schleudert.

Das nenn ich mal gesundes Selbstvertrauen bei der Story. Gehst du bis zum EuGH?

Zitat:

Würde es diese bescheuerte Regelung seit 2015 nicht geben, hätte ich das Problem gar nicht, was ich heute habe.

Du hast gar keinen Fehler gemacht?

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 18:10

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2019 um 19:58:01 Uhr:

Für aussichtslose Sachen gibt es von Gestzes wegen keine PKH.

Mag ja sein.

Aber es ist auch aussichtslos, einen Hartz 4 Bezieher zu verklagen, aber es gibt immer naive Leute auf der Welt, und manchmal findet man diese sogar am Steuer eines Audi

Zitat:

Die Entscheidung, gegen das Bußgeld vorzugehen, ist ... realy amazing and wonderful, great! ymmd :D

Das ist schon mal ein Anfang, und wird ja immerhin dank dem Tipp eines Users hier, von der ARAG bezahlt.

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 18:13

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:07:06 Uhr:

 

Das nenn ich mal gesundes Selbstvertrauen bei der Story. Gehst du bis zum EuGH?

Ich warte jetzt erste einmal ab, was der Rechtsanwalt in der Bußgeldsache sagt,

und 2.) was der Audifahrer weiter denkt, zu tun.

Vielleicht hat er ja ein dickes Portfell und geht bis zum EuGH

Zitat:

 

Du hast gar keinen Fehler gemacht?

Nicht das ich wüßte.

Aber es gibt Leute, die investieren ihr Geld in einen Urlaub, und andere investieren es in einen Rechtsanwalt.

Der Audifahrer scheint zur letzteren Gruppe zu gehören

Genau ... immer gibs ihm! :D

Soll sogar Menschen geben, die rechtzeitig eine RS-Versicherung abgeschlossen haben und daher ziemlich ohne eigenes Risiko einen Hartz-IV Empfänger verklagen können. Und wie viele Jahre kann aus so einem Titel dann vollstreckt werden?

Mal nebenbei, ich kenne sogar Rechtsanwälte, die eine RS-Versicherung abgeschlossen haben.

Überlege mal, was Du an Stelle des Audifahrers tun würdest.

Du bremst an einem Überweg, wobei Dir ein defektes 100 Euro-Auto mit roten Kennzeichen draufbrummt. Und dabei stellt sich auch noch heraus, dass mit Kennzeichen scheinbar etwas unsauber gelaufen ist und die Versicherung die Regulierung verweigert.

Meinst Du im Ernst, der verzichtet auf seine Ansprüche, weil Du Harzler bist und andere als naiv bezeichnest, nur weil sie sich zur Wahrung ihrer Ansprüche einen Anwalt nehmen und möglicherweise ein dickes Portemonnaie haben?

Und ich dachte immer, ich hätte die Welt bisher verstanden.

Aufschlussreich wäre die Begründung, mit der die Versicherung, die hinter dem roten Kennzeichen steht, Zahlungen ablehnt. Dann ist klar, wer zur Verantwortung zu ziehen ist.

O.

Jedenfalls hat sich der Audifahrer, durch seine ehrliche Aussage, selbst ans Beim gepisst.

Denke, der Audifahrer wird auf seinem Schaden sitzen bleiben. Beim Te wird wohl nix zu holen sein...regelrechter Jackpot für beide Seiten und eine kann noch nicht mal was dafür

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