Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?

Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.

Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.

Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann

Beste Antwort im Thema

Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.

Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:56:07 Uhr:


Oder es war wegen Probezeit? Gabs die im Herbst 2000 schon?

Ja, da gab es die Probezeitverlängerung schon.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Oktober 2019 um 22:40:20 Uhr:



Mal so aus Neugier! Was kostet die Verkehrsrechtschutz per Anno?

20 € im Monat

nur V-RS? Klingt nach Wucher...

Er könnte sich ja nen Anwalt mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung nehmen und dagegen vorgehen. 😁

Mein is glaub auch von der ARAG, kostet 25 oder 26 Taler. Allerdings mit ziemlich vielen Modulen.

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ARAG ist ja nicht der Discounter in dern RS-VS

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2019 um 19:58:01 Uhr:



Die Entscheidung, gegen das Bußgeld vorzugehen, ist ... realy amazing and wonderful, great! ymmd 😁

Wegen des Verwarngeldes und dem Einspruch war ich heute dank ARAG Rechtschutz beim Anwalt.

Bin aber auch enttäuscht, denn möglicherweise ist durch meine Teil-Ratenzahlung von 5 € die Sache bereits rechtskräftig geworden?

Aber auch das konnte mir der Rechtsanwalt nicht genau sagen, denn erst mit vollständiger Bezahlung sei ein Verwarngeld angenommen und dann rechtskräftig-.

Gegen ein Verwarngeld kann kein Einspruch eingelegt werden, nur gegen einen Bußgeldbescheid, und dieser Bußgeldbescheid sei nicht ausgestellt worden.

Nun meint der Anwalt, dass wenn ich die weitere Zahlung der mündlich vereinbarten 5 € monatlich einstelle, entweder Mahnungen kommen, oder aber ein Bußgeldbescheid mit Gebühren, und gegen den Bußgeldbescheid könnte ich dann Einspruch einlegen, und der ganze Vorgang würde dann zu Gericht gehen

Wahrscheinlich käme aber ein Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren.
Aber so einen Fall habe der Anwalt noch nicht gehabt, aber die Rechtschutzversicherung würde dann den Rechtsanwalt übernehmen, wenn es zu Gericht geht.

Der Rückwärtstarif kostet knapp das 3-fache einer gewöhnlichen RS-Police. Rechnet sich dennoch ... 😎

Editha sagt, dass die Verfahrensgebühren von der RS-Versicherung getragen werden würden.

Sag mal Bogdan. Ist ja ganz lustig mit Dir. Aber wie lange möchtest Du noch weitertrollen?

Ich hab so die leise Befürchtung, er meint das ernst...

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Oktober 2019 um 22:41:33 Uhr:



Zitat:

@cartuner84 schrieb am 8. Oktober 2019 um 21:26:19 Uhr:


Jedenfalls hat sich der Audifahrer, durch seine ehrliche Aussage, selbst ans Beim gepisst.
Denke, der Audifahrer wird auf seinem Schaden sitzen bleiben. Beim Te wird wohl nix zu holen sein...regelrechter Jackpot für beide Seiten und eine kann noch nicht mal was dafür

Womit hat sich der Audi-Fahrer ans Bein ge......?
Was hat er gesagt, was zu seinem Nachteil ist?

Zitat:

Wie schon von jemand anders erwähnt, er hat der Polizei mitgeteilt, dass das Auto nicht im Heftchen zum Unfallzeitpunkt eingetragen war.

Danach halt die Kettenreaktion, mit der Aussage des Vk, dass er von nichts wusste, um aus der Sache raus zu sein.

Hätte der Audifahrer sich diesbezüglich nicht geäußert, wäre das Fahrzeug eingetragen gewesen und somit versichert. Hier hätte der Vk sich auch nicht rausreden müssen (bei der Vernehmung der Polizei), bzgl eines nicht eingetragenen Fahrzeugs...

Ich war heute nach langer zeit noch mal beim Autohändler, von wem ich die roten kennzeichen habe.

Ich hatte ihm ja gleich nächsten Tag von dem Unfall berichtet, und er hatte das an seine Versicherung weitergemeldet über seinen Versicherungsagenten.

Zunächst, so der Autohändler habe die Versicherung signalisiert, für den Schaden voll und ganz aufzukommen.

Immerhin hat der Autohändler die roten Kennzeichen schon seit fast 40 Jahren, und bislang gab es noch keinen Schaden.

So wie ich aber jetzt erst erfahren habe, hat die Versicherung dem Audifahrer einen Fragebogen zugesandt, wo der Audifahrer wieder von der angebl. späteren Eintragung ins Fahrzeugscheinheft geschrieben haben soll, worauf und weswegen die Versicherung nun die Zahlung deswegen verweigert.

Auch hatte die Versicherung an die Polizei geschrieben, die aber nichts von einer späteren Eintragung im Fahrzeugscheinheft geschrieben hat, sondern nur, dass infolge von Unachtsamkeit und zu geringem Sicherheitsabstand Fahrzeugführer 01 hinten beim Fahrzeugführer 02 aufgefahren sei.

Der Autohändler ist nun stinkig, denn die Versicherung wollte bezahlen und er wäre noch nicht einmal hochgestuft worden, also war es ihm egal, ob die Versicherung bezahlt oder nicht.

Nun hatte er unnötige Schreibereien und mußte sich sogar bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, was ihn Geld gekostet habe.

Er wolle sich da auch nicht mehr weiter reinhängen, denn sonst würde er vermutlich noch mit 5000 € belastet, sollte die Versicherung zum Zahlen gezwungen werden, und er habe keinen Bock für die Blödheit eines Audifahrers Geld zu bezahlen, nur weil dieser sein M*** nicht halten könne und Schwachsinn in den Fragebogen reinkritzelt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Oktober 2019 um 20:34:41 Uhr:


Der Rückwärtstarif kostet knapp das 3-fache einer gewöhnlichen RS-Police. Rechnet sich dennoch ... 😎

Editha sagt, dass die Verfahrensgebühren von der RS-Versicherung getragen werden würden.

Ist mir heute auch so ziemlich egal, das mit dem Verwarngeldverfahren, da es wahrscheinlich sowieso schon rechtskräftig ist?

Vielleicht kann man da wegen meiner 5 € Zahlung sowieso nichts mehr machen

Der Audifahrer hat doch aber nur die Wahrheit gesagt, oder?

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 9. Oktober 2019 um 20:54:05 Uhr:


Der Audifahrer hat doch aber nur die Wahrheit gesagt, oder?

Der Audifahrer hat wohl seine Ansprüche gegenüber der Versicherung versemmelt.

War sowieso ein komischer Kautz, der Audifahrer.

Regte sich schon über meinen Namen auf, und meinte der hörte sich polnisch an, und sprach was von polnischen Autoschiebern mit roten Nummern die nicht Auto fahren können.

Aber das nur nebenbei zum Thema, denn es hat juristisch und mit der Sache ansich nichts zu tun, von daher eher unwichtig

Zitat:

"Was dem Ami die Waffe, ist dem Deutschen das Rasen." Winfried Kretschmann

Könnte man noch ergänzen mit:
und ist dem Kaninchen der Rasen

Der Audifahrer tut mir leid.
Hat sich für besonders schlau gehalten und wollte dem Bogdan noch eins reinwürgen.
Jetzt steht er ziemlich belämmert daneben.
Hatte der denn keinen Anwalt, der ihn vorher hätte warnen können?
Über die Folgen die sein unüberlegtes Handeln mit dieser Aussage haben wird?

Was heißt hier reinwürgen? Er hat scheinbar wahrheitsgemäß geantwortet. Dem TE könnte man fast kriminelle Energie unterstellen.

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