KEINE rechtliche Frage aber Frage zum Thema Recht

Opel Astra F

Ich weis die Frage ist etwas verwirrend aber ich will keine Rechtsberatung sondern nur einen kleinen Tipp 😁 ..

Ich habe für den Astra F meiner Freundin im EBay einen Satz Stoßdämpfer gekauft (Ebay Shop, Firma) und bezahlt. Nach gut 1 1/2 Monaten (ich war einige Zeit nicht im Lande) sind die Teile immer noch nicht da, auf E-Mail wurde nicht reagiert und auf Anruf und Rückrufbitte (Anrufbeantworter) auch nicht.

Jetzt habe ich denen einen Brief (Einschreiben inkl. Rückschein) gesendet und denen eine Frist zum 30.07 gesetzt:

a.) Das Teil zu liefern
b.) Das Geld zurück zu überweisen
c.) Mich zu kontaktieren (falls es Unstimmigkeiten gibt, kann ja auch nur was schief gelaufen sein)

Dazu habe ich geschrieben das ich, wenn weder a,b noch c passiert, das ganze rechtlich verfolgen lassen werde.

Jetzt die Frage: Wenn nichts passiert, was kann ich dann tun ? Ich meine geht man mit sowas zum Anwalt oder bringt man das zur Anzeige bei der Polizei ?

Die Firma hat auch eine Homepage allerdings ohne gültiges Impressum (nicht ausgefüllt !) allein das macht mich schon stutzig. Ebay kümmert sich auch nicht drum weil nicht per Pay Pal bezahlt und nicht mehr im Rahmen der Ebay Kulanzzeit.

Beste Antwort im Thema

blödsinn pc-bastler!
ER muss nur die rechte vorgehensweise einhalten.
Dann scheitert eine nachfolgende klage zumindest nicht an formfehlern.

gerichtlichen mahnbescheid holen (schreibwarenladen) und ausfüllen. Dann zum amtsgericht und dort nen stempel holen. (geprüft wird nur die form! nicht der inhalt)
an den beklagten senden.
fristsetzung! (i.d.r. 14 Tage)
der beklagte kann sich nun äußern
entweder er erfüllt seinen teil des KV (alles ok)
oder er reagiert nicht - dann kann nach fristablauf ein vollstreckungstitel erhoben werden
oder er widerspricht dem Mahnbescheid - dann kommt es zu einem normalen zivilprozess.

grad nochmal gegoogelt. hier das ganze etwas ausführlicher. Ab S.11
http://www.sachsen-anhalt.de/.../mahnverfahren.pdf

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Zitat:

Original geschrieben von Dragon2203



Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


recht heist auch pflicht,wer rechte haben will hat auch plichten :

eine pflicht währe es gewesen sich um seine geschäfte rechtzeitig zu kümmern

wenn man pay pal zahlt dann schon, was aber der ts schlauerweise nicht gemacht hatte.
nur verstehe ich nicht wer sich über 40 tage zeitläßt und nicht mal zuhause nachfragt ob was gekommen ist und nun die ausrede er war nicht im land.
muß ich das so verstehen deutschland ist das einzigste land mit internet und es gibt absolut keine internetcaffes in der welt?

ganz erhlich selbst schuld wer sich solange zeitläßt hat eventuell schon jegliche anspüche verlohren

Es gibt auch Leute, die kaufen sich Sachen auf ebay und haben besseres zu tun, wenn sie in den Ferien sind, als sich um ein paar Federn zu kümmern. Man denkt halt die kommen demnächst an.
Das kann doch jeder tun wie er will.

Ich würde halt mal über ebay versuchen das zu klären. Falls es aber da wirklich zu spät ist dann mal das versuchen, was Habichnet beschrieben hat, falls du aber dafür zu faul bist, dann halt einfach bei der Polizei nachfragen xD

wenn man weiß das man im urlaub fährt und besonderst fast 2 monate (8 wochen) das sind 40 tage, geht auch jedes paket an den absender zurück.

die bewahren es auch nur 1 woche lang auf, weil die paketdienste auch was besseres zu tun haben als eine lagerhaltung für vereiste zu gründen.

ganz ehrlich die 40 tage bei e-bay reichen volkommen aus, mich ärgert es als verkäufer wenn solche kanidaten bei mir einkaufen und wundern sich das sie eine abmahnug wegen eines nicht bezahlten artikels bekommen.

nur weil sie eben mal in den urlaub fahren und sich nicht drumm kümmern.
hatte auch schon so eine pappnase die nach 3 monaten kahm und meinte er währe wegewesen ob man da was machen könnte.
was soll das denn der artikel war schon lange wieder eingestellt und an einen anderen verkauft.

PS: e-bay wird da 100% nichts mehr machen

Zitat:

Original geschrieben von Habichnet


blödsinn pc-bastler!
ER muss nur die rechte vorgehensweise einhalten.
Dann scheitert eine nachfolgende klage zumindest nicht an formfehlern.

gerichtlichen mahnbescheid holen (schreibwarenladen) und ausfüllen. Dann zum amtsgericht und dort nen stempel holen. (geprüft wird nur die form! nicht der inhalt)
an den beklagten senden.
fristsetzung! (i.d.r. 14 Tage)
der beklagte kann sich nun äußern
entweder er erfüllt seinen teil des KV (alles ok)
oder er reagiert nicht - dann kann nach fristablauf ein vollstreckungstitel erhoben werden
oder er widerspricht dem Mahnbescheid - dann kommt es zu einem normalen zivilprozess.

grad nochmal gegoogelt. hier das ganze etwas ausführlicher. Ab S.11
http://www.sachsen-anhalt.de/.../mahnverfahren.pdf

die rechte vorgehensweise:

er muß nachweißlich 3 mahnungen geschickt haben und dann kann er erst die klage einreichen.

und das muß eben alles fristgerecht und rechtzeitig sein, das zum tehma pflichten und rechte.

bis er das durch hat gibt es das problem wenn der andere in der insolvenz steckt, ist er so spät drann das er nichts mehr bekommt.
das zum thema rechtssystem deutschland

von daher :
hat eventuell schon jegliche anspüche verlohren

habe das selbst schon 2x bei e-bay durch nun liegen sie da die vollstreckungsurteile, wo nichts zu holen ist hast du eben pech gehabt und ich hatte mir nicht solange zeitgelassen

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


die rechte vorgehensweise:
er muß nachweißlich 3 mahnungen geschickt haben und dann kann er erst die klage einreichen.

und das muß eben alles fristgerecht und rechtzeitig sein, das zum tehma pflichten und rechte.

Das stimmt nicht!

Der Mahnbescheid setzt KEINE vorherige Abmahnung voraus! Er muss zum Zeitpunkt der Mahnung sogar noch nicht einmal in Verzug sein!

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


bis er das durch hat gibt es das problem wenn der andere in der insolvenz steckt, ist er so spät drann das er nichts mehr bekommt.
das zum thema rechtssystem deutschland

Auch das ist Blödsinn!

Es gibt keine Rangfolge bei Insolvenzverfahren! Alle kommen in einen Topf und werden gleichermaßen bedient.

Kategorisiert wird lediglich nach Absicherung de Forderungen.

Und solange der Schuldner nur Insolvent ist und nicht Konkurs angemeldet hat ist ohnehin noch nicht aller Tage abend!

Edit: Hab ne gute Quelle zu dem Thema gefunden:
http://www.stuttgart.ihk24.de/.../Glaeubiger_in_der_Insolvenz.jsp

Also bitte PC!
nicht immer gleich so naseweis auftreten sondern ball flach halten und erst mal informieren, DANN klappe aufreissen 😉 Und vor allen nicht haltlos "Rechtssystem Deutschland" schimpfen! Das hat nämlich durchaus seinen sinn und du kannst froh sein dass dies derart geregelt ist!
*binmalweg* 😁

Zitat:

Original geschrieben von nico_fcb



Zitat:

Original geschrieben von opelfan81


wenn die adresse des besagten verkäufers bekannt ist , würd ich mir drei freunde mitnehmen und das teil PERSÖHNLICH abholen .
Wozu Freunde ??? Schaffste sowas nicht allein ??? 🙄
Immer dieses " Bring ich ganzes Familie mit , hab ich alleine Angst , weisst du " 😁😁😁

boar da könnt ich gleich schon wieder steil gehen , schon mal was von rückendeckung gehört , den typen knöpf ich mir natürlich alleine vor was denkts du denn . du gehörst wahrscheinlich zur kategorie " mit nem messer zur schießerei gehen " was ??

wenn ich was zu klären hab komm ich schon allein ist nur gut zu wissen das noch zwei im auto sitzen falls mein gegenüber auch seine freunde dabei hat , jetzt kapiert . mann mann mann , so ein sandmänchen . weißte sag mir wo du wohnst und ich zeiig dir meine angst

aggrrrr
ne qutsch aber ich denke du weist wie ich das meine 😎

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Zitat:

Original geschrieben von Habichnet



Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


die rechte vorgehensweise:
er muß nachweißlich 3 mahnungen geschickt haben und dann kann er erst die klage einreichen.

und das muß eben alles fristgerecht und rechtzeitig sein, das zum tehma pflichten und rechte.

Das stimmt nicht!
Der Mahnbescheid setzt KEINE vorherige Abmahnung voraus! Er muss zum Zeitpunkt der Mahnung sogar noch nicht einmal in Verzug sein!

Zitat:

Original geschrieben von Habichnet



Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


bis er das durch hat gibt es das problem wenn der andere in der insolvenz steckt, ist er so spät drann das er nichts mehr bekommt.
das zum thema rechtssystem deutschland
Auch das ist Blödsinn!
Es gibt keine Rangfolge bei Insolvenzverfahren! Alle kommen in einen Topf und werden gleichermaßen bedient.
Kategorisiert wird lediglich nach Absicherung de Forderungen.
Und solange der Schuldner nur Insolvent ist und nicht Konkurs angemeldet hat ist ohnehin noch nicht aller Tage abend!

Edit: Hab ne gute Quelle zu dem Thema gefunden:
http://www.stuttgart.ihk24.de/.../Glaeubiger_in_der_Insolvenz.jsp

Also bitte PC!
nicht immer gleich so naseweis auftreten sondern ball flach halten und erst mal informieren, DANN klappe aufreissen 😉 Und vor allen nicht haltlos "Rechtssystem Deutschland" schimpfen! Das hat nämlich durchaus seinen sinn und du kannst froh sein dass dies derart geregelt ist!
*binmalweg* 😁

so bald er einspruch gegen deinen mahnbescheit einlegt, für den einspruch hat er 2 wochen zeit nach der zustellung und nun mußt du alles nachweisen:

1. das du ein ordentliches mahnverfahren durgeführt hat, mit allen fristen.

2. das die vorderungen berechtigt sind, belege und verträge vorlegen.

erst dann gibt es ein schriftliches oder direktes verfahren vor gericht, wenn dann das urteil steht kannst du volstrecken lassen.
wenn er keinen einspruch einlegt wird der mahnbescheit 14 tage nach erhalt rechtskräftig.

noch fragen

ich hatte 2 fälle der eine hatte keinen einspruch eingelegt und den anderen haben wir hier vor dem amtsgericht in rosenheim verhandelt.
beides sachen von e-bay gewesen

Mal eine praktische Sichtweise:

Ich hatte bisher leider 2 Mal Probleme bei Ebay. Allerdings mit privaten Verkäufern.

Fall 1: Bezahlt und Verkäufer (VK) sagte er schickt das Packet bald los. 1 Woche keine Mail und kein Packet. Ich schrieb ihn wieder an, habe um die Sendungsnummer geboten. Mir wurde gesagt die würde ich bald bekommen (seine Freundin hat den Schein im Auto). 2 Tage wieder nichts von ihm gehört. Ich schrieb ihm an mit der bitte das Packet loszuschicken. Keine Reaktion. Ich habe im Netz nach seine Telefonnummer gesucht, leider kein Eintrag, aber ich habe mit seinem Bruder gesprochen. Wollte mir aber nicht weiterhelfen.

Plötzlich schrieb er mir wieder, dass er das Packet jetzt losschickt und Tatsache, es kam an. Allerdings ein ganz anderes Artikel, der nicht dem entsprach was ich gekauft habe. Ich habe gesagt ich will mein Geld zurück, ansonten gibts Anzeige und Rechtsanwalt (RA). Ich drohte mir in verschiedenen Versionen (denke tut nichts zu Sache).

Habe daraufhin meinen RA aufgesucht und das Thema mit ihm besprochen. Alle Mails ausgedruckt und er schrieb ihn an. Zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei. Somit wird der Bestraft und ich bekomme auf Zivilrechtlicher-Basis mein Geld zurück.

Funktionierte auch alles. Der VK teilte meinem RA mit, das er aktuell kein Geld hat, aber bis Ende des Monats zahlen wolle. Das Geld kam auch pünktlich bei meinem RA an und wurde mir ausgezahlt.

Im Mai wurde er dann zu einer Geldstrafe zusätzlich verurteilt (30- Tagessätze, wie hoch weiß ich nicht). Grund war hier, dass er wegen solchen Fällen öfters aufgefallen ist.

Fall 2: Gekauft und bezahlt und nie Ware bekommen. Auch hier angeschrieben, aber es kam keine Reaktion. Diesmal war kein Kontakt über Telefon möglich. Habe einen normalen Brief verschickt, damit er nochmal die Chance bekommt sich zu melden. Ich bekam einen Anruf von einer Renterin, dass keiner mit dem Namen dort wohnt. Demnach war also seine Adresse falsch.

Zur Polizei und Anzeige erstattatet. Man konnte seine richtige Adresse auffinden und ich konnte meinen Anwalt einschalten. Auch hier gabs das Geld zurück.

Der Fall ist noch Recht neu und ich habe von der Staatsanwaltschaft noch nichts gehört.

Ich hatte keine Kosten für den RA, dies musste jeweils der VK tragen.

Also immer anschreiben und versuchen es zu klären, klappt das nicht muss man rechtliche Ansprüche geltend machen. Diese Anprüche gelten natürlich auch nach 8 Wochen noch. Auch wenn Ebay diese tolle Funktion nur ein paar Wochen anbietet. Also ob Ebay jemals aktiv wird in solchen Fällen. Die Möglichkeit "Probleme klären" ist einfach nur lächerlich für betrogene Käufer.

Wenn man in der nähe wohnt, kann man ja mal direkt vorbeischauen. Wenns nichts bringt muss der RA ran.

Ist zwar ärgerlich, aber einfach dem anderen mit den Geld davon kommen lassen würde ich nicht tun.

Die Möglichkeit, welche von habichnet vorgetragen wurde klingt auch interessant. Habe ich aber so noch nie gemacht.

Aso und noch eine kleine Anmerkung. Das Mahnverfahren umfast rechtlich gesehen nicht 3 Mahnungen, es reicht eine Mahnung vollkommen aus. Diese sollte natürlich alle nötigen Informationen beinhalten, das wichtigste ist eine eindeutige Frist. Es wird allerdings oft mit 3 Mahnungen gehandhabt, weil die Gläubiger dem Kunden die Chance geben die Sache außergerichtlich zu regeln.

Zitat:

Original geschrieben von jumpthis


Mal eine praktische Sichtweise:

Ich hatte bisher leider 2 Mal Probleme bei Ebay. Allerdings mit privaten Verkäufern.

Fall 1: Bezahlt und Verkäufer (VK) sagte er schickt das Packet bald los. 1 Woche keine Mail und kein Packet. Ich schrieb ihn wieder an, habe um die Sendungsnummer geboten. Mir wurde gesagt die würde ich bald bekommen (seine Freundin hat den Schein im Auto). 2 Tage wieder nichts von ihm gehört. Ich schrieb ihm an mit der bitte das Packet loszuschicken. Keine Reaktion. Ich habe im Netz nach seine Telefonnummer gesucht, leider kein Eintrag, aber ich habe mit seinem Bruder gesprochen. Wollte mir aber nicht weiterhelfen.

Plötzlich schrieb er mir wieder, dass er das Packet jetzt losschickt und Tatsache, es kam an. Allerdings ein ganz anderes Artikel, der nicht dem entsprach was ich gekauft habe. Ich habe gesagt ich will mein Geld zurück, ansonten gibts Anzeige und Rechtsanwalt (RA). Ich drohte mir in verschiedenen Versionen (denke tut nichts zu Sache).

Habe daraufhin meinen RA aufgesucht und das Thema mit ihm besprochen. Alle Mails ausgedruckt und er schrieb ihn an. Zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei. Somit wird der Bestraft und ich bekomme auf Zivilrechtlicher-Basis mein Geld zurück.

Funktionierte auch alles. Der VK teilte meinem RA mit, das er aktuell kein Geld hat, aber bis Ende des Monats zahlen wolle. Das Geld kam auch pünktlich bei meinem RA an und wurde mir ausgezahlt.

Im Mai wurde er dann zu einer Geldstrafe zusätzlich verurteilt (30- Tagessätze, wie hoch weiß ich nicht). Grund war hier, dass er wegen solchen Fällen öfters aufgefallen ist.

Fall 2: Gekauft und bezahlt und nie Ware bekommen. Auch hier angeschrieben, aber es kam keine Reaktion. Diesmal war kein Kontakt über Telefon möglich. Habe einen normalen Brief verschickt, damit er nochmal die Chance bekommt sich zu melden. Ich bekam einen Anruf von einer Renterin, dass keiner mit dem Namen dort wohnt. Demnach war also seine Adresse falsch.

Zur Polizei und Anzeige erstattatet. Man konnte seine richtige Adresse auffinden und ich konnte meinen Anwalt einschalten. Auch hier gabs das Geld zurück.

Der Fall ist noch Recht neu und ich habe von der Staatsanwaltschaft noch nichts gehört.

Ich hatte keine Kosten für den RA, dies musste jeweils der VK tragen.

Also immer anschreiben und versuchen es zu klären, klappt das nicht muss man rechtliche Ansprüche geltend machen. Diese Anprüche gelten natürlich auch nach 8 Wochen noch. Auch wenn Ebay diese tolle Funktion nur ein paar Wochen anbietet. Also ob Ebay jemals aktiv wird in solchen Fällen. Die Möglichkeit "Probleme klären" ist einfach nur lächerlich für betrogene Käufer.

Wenn man in der nähe wohnt, kann man ja mal direkt vorbeischauen. Wenns nichts bringt muss der RA ran.

Ist zwar ärgerlich, aber einfach dem anderen mit den Geld davon kommen lassen würde ich nicht tun.

Die Möglichkeit, welche von habichnet vorgetragen wurde klingt auch interessant. Habe ich aber so noch nie gemacht.

Aso und noch eine kleine Anmerkung. Das Mahnverfahren umfast rechtlich gesehen nicht 3 Mahnungen, es reicht eine Mahnung vollkommen aus. Diese sollte natürlich alle nötigen Informationen beinhalten, das wichtigste ist eine eindeutige Frist. Es wird allerdings oft mit 3 Mahnungen gehandhabt, weil die Gläubiger dem Kunden die Chance geben die Sache außergerichtlich zu regeln.

das ist alles soweit klasse , dsa ist mir noch eingefallen das es doch die möglichkeit gibt zur bank zugehen und die überweisung die man getätigt hat zurück zubuchen unter dem vorwand auf ein falsches konto überwiesenzuhaben . klappt zumindest bei der postbank . es steht zwar immer (wenn man es online macht ) sofortüberweisung widerruf nicht möglich , aber irren ist ja menschlich und deshalb bei peröhnlicher vorsprache auch machbar .

gruss

Och leute, spart euch doch bitte immer diese völlig unnützen Fullquotes!
Netiquette beachten! http://learn.to/quote

Im übrigen: Rückbuchung ist NUR bei Lastschrift möglich, NICHT bei Überweisung!

Auch nach einer so langen Zeit noch ? Kann ich mir fast nicht denken, wäre natürlich Klasse 🙂 ...

Ich hab mir jetzt erstmal für die Mahnung entschieden. Danach werde ich ihm einen Mahnbescheid zukommen lassen und schauen was das ergibt. Gibt ja schöne Ausfüllhilfen dafür.

Danke für eure Hilfe 🙂 !

Zitat:

Im übrigen: Rückbuchung ist NUR bei Lastschrift möglich, NICHT bei Überweisung!

Womit das auch geklärt wäre 🙂

selbst wenn du über Ebay den Betrug meldest,eBay sich um den Betrug kümmerst und du dein Geld gutgeschrieben bekommst,zieht eBay automatisch knapp 50 % Bearbeitungsgebühr für den Betrugsfall ab 😉 also Leb damit das es weg ist oder geh zur Polizei.

Als meine Felgen vom Pulvern(3 Monate) nicht wieder kamen,bin ich zur Polizei hab ANzeige erstattet und die Anzeige Per Post an den "Verkäufer" geschickt um ihm klar zu machen das wir und Bald vor Gerricht sehen..zack 2 Tage Später waren die Felgen wieder da!

e-bay hält sich aus dem rechtsstreit komplett raus, man kann von e-bay derat keinerlei unterstüzung erwarten.
besonderst wenn die 40 tage vor bei sind nach max 90 tagen existieren schon garkeine deteils mehr bei e-bay über die auktionen oder verkäufe.

leider haben sie deshalb auch paypal pflicht für verkäufer mit weniger wie 50 positiven bewertungen eingeführt, hat den riesen nachteil bei pay pal muß man einen versandnachweiß erbringen und das geht nur mit einschreiben rückschein oder paket.

das bedeutet man muß nur noch den teuersten versand wählen, somit kauft keiner mehr was .

stellt sich die frage macht das e-bay zum schutz der käufer oder um noch mehr zu verdienen oder was bekommt e-bay an provisionen der zusteller für diese aktion.

pay pal gehört e-bay

der erste abschnitt war aus eigener Erfahrung!
Hatte mal ein Desiger Möbelstück gekauft für 300 ,war halt neu bei eBay und unerfahren 😉
Habs halt überwiesen und nie wieder was von gehört vom Verkäufer nachdem sich eBay um "irgendwas"(haben die überhaupt was gemacht?)gemacht habe habe ich nach 2 Wochen von meinen 300 mit Abzug der Bearbeitungsgebühr durch ebay 120 € zurück erhalten,seither zahle ich mit PayPal ist aber auch allgemein bekannt das es eBay gehört und sie so DOppelt verdienen die Verbrecher

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx



Zitat:

Im übrigen: Rückbuchung ist NUR bei Lastschrift möglich, NICHT bei Überweisung!

Womit das auch geklärt wäre 🙂

war ja auch nur ne idee , ich stell mir grad vor das man irrtümlich 1000 euro auf ein falsches konto überwiesen hat , und dann keine möglichkeit mehr haben soll dies rückgängig zu machen !

kann ich zwar nicht glauben aber nun gut , hier allerdings ist die verstrichene zeit wohl das größte problem. ich glaube aber das es bei dem betrugsfall (bei bekannt werden der tat ) bis zur anzeige erstattung auch fristen gibt . ist doch sehr unglaubwürdig wenn man da fast 2 monate später bei den blauen aufschlägt und jemanden anzeigen will . zumal es bei ebay fristen von 7 tagen gibt . 7tage zeit zu zahlen 7 tagen nach eingang der zahlung zeit zu versenden .

die zeit die bios man bei der Polizei ankommt und ANzeige erstattet ist egal war ja auch erst nach 2 Monaten da 😉

Ich persönlich finde die Tatsache, das man unter 50 Bewertungen eine PayPal Adresse benötigt keine schlechte Idee. Zwar kann man dies recht einfach umgehen, aber trotzdem eine Idee gegen den Kampf von schwarzen Schafen. Ist nunmal so, dass die meisten schwarzen Schafe keine 100 Bewertungen haben, sondern sich einfach neue Accounts anlegen.

Ich warte nun bald wieder 2 Wochen auf ein PS3 Spiel. Werde bevor ich in den Urlaub fahre den Fall eröffnen und falls es nach dem Urlaub nicht da ist bekomme ich direkt mein Geld zurück. Da ist PayPal recht unkompliziert. Ich überweise bei Ebay nur noch bei Händlern, ansonsten alles PayPal. Ich habe einfach kein Bock mehr auf den Stress (Zum Anwalt, zur Polizei dann noch zeit nehmen für eine Aussage zu tätigen und dann noch Wochen lang auf sein Geld warten). Würde ich es auf Tagesgeldkonto anlegen hätte ich mehr davon^^

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