Keine Leistung und hoher Verbrauch Megane III
Hallo zusammen,
ich fahre das neue Megane Coupe 1.6l / 110 PS seit drei Wochen und jetzt 2500 Kilometer.
Leider bin ich von den Fahrleistungen was die Höchstgeschwindigkeit betrifft und dem enorm hohen Benzinverbrauch enttäuscht. Im sechsten Gang dreht er nur 5200 Umdrehungen und schafft gerade mal so nach langem Anlauf die 185km/h Marke. Also weit weg von den versprochenen 195km/h.
Der Verbrauch bei normaler Fahrt Stadt/Land und Autobahn liegt auch bei utopischen 8,5 Litern.
Hatte vorher vier Jahre den Megane II mit dem selben Motor, aber der rannte und lag bei 7-7,5 Litern.
Habt ihr auch solche Erfahrungen und was ist mit einen Update der Motorsoftware, die ich schon immer mal gelesen habe. Gibt es die bei Händler und hat sie einen Namen/Versionsnummer.
Danke für eure Antworten
Dirk
Beste Antwort im Thema
Du darfst aber auch nicht den Klassenunterschied vergessen, Insignia ist ne Klasse höher als der Megane da möchte es auch sein das der in der Dämmung usw. besser ist. Fahr im Vergleich zum Megane nen Astra und entscheide dann welcher den besten Kompromiss bietet.
117 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Talbot Matra
Habe jetzt 1.800 km drauf: Durchschnittsverbrauch: 7,7, l. Höchstgeschwindigkeit von 195 km/h auch schon erreicht, wenn auch mit viel Anlauf. Ich kann nicht wirklich meckern!
Glückwunsch, schließe ja nicht aus, dass es unter mehrererm tausend Fahrzeugen auch viele gute gibt, ich habe wohl das Pech ein Montagsauto erwischt zu haben und möchte nicht verallgemeinern. Renault Deutschland hat mir heute sogar 350 € angeboten als BonBon wenn ich michg entscheide den Wagen zu behalten, das sagt wohl alles aus.
Ich vermute mal auch, dass Renault sehr viel mehr weiss, als sie zugeben. Dieses Verhalten ist völlig normal und ich kenne es auch (leider) von anderen Herstellern - nicht nur bei Autos.
Wer gibt schon gerne zu, dass etwas fehlerhaft ist. Und auch Renault ist klar, wenn sie Dir das jetzt schwarz auf weiss geben, dann landet diese Information *ruck zuck* im Internet. Die Hersteller sind nicht doof und lesen teilweise auch in Foren mit. Bei einigen weiss ich das sogar 100%. Aber es wird sich niemals, wirklich niemals, ein Hersteller direkt in einem Forum zu Wort melden oder auch nur in irgend einer Weise zu erkennen geben.
Allerdings ist die Offerte der 350,-€ alleine natürlich weder ein Beweis, noch ein Schuldeingeständnis. Renault könnte das problemlos auch als kleine "Aufwandsentschädigung" deklarieren für die bisher entstandenen Schwierigkeiten. Und logischerweise ist es für Renault günstiger, Dir ein paar Euros zu bezahlen und dafür bleibt der Wagen bei Dir. Denn bei einem Wandel müssen die ja zusehen, wie sie das Fahrzeug wieder an den Mann oder die Frau bringen.
Ich vermute, was hier schon geschrieben wurde. Eine Charge des Motors oder eines anderen Bauteils ist fehlerhaft, bzw. nicht so wie er sein sollte.
Ganz ehrlich, die 350 € sind doch wohl ein Witz. Da du ja schon einige km gefahren bist, ist wohl nicht mehr damit zu rechnen, dass dein Megane irgendwann einmal schneller wird. Wenn du gewill bist die Sache durchzustehen, würde ich weiterhin auf Wandlung bestehen!
Das ist ja nur ein Angebot, was meiner Meinung nach lediglich eine Aufwandsentschädigung darstellen soll.
Und warum sollen die 350,-€ ein Witz sein. Alles, was bei ihm bisher gemacht wurde, waren Garantiefälle - haben ihn also nichts gekostet. Ausser natürlich seine mehr oder weniger wertvolle Zeit, das ist klar.
Oder was erwartest Du jetzt? 5000,-€ dafür, dass offiziell gar kein Fehler vorliegt? Leute, mal bitte realistisch bleiben...
Eigentlich müsste auch erstmal nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Denn ein Wandel des Vertrages ist nicht einfach mal eben so möglich. Von da her kann er froh sein, wenn Renault sich da jetzt nicht quer stellt und das Fahrzeug wieder nimmt. Ansonsten steht ihm ein langer Gang vor Gericht bevor.
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Zitat:
Original geschrieben von dowczek
Eigentlich müsste auch erstmal nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Denn ein Wandel des Vertrages ist nicht einfach mal eben so möglich. Von da her kann er froh sein, wenn Renault sich da jetzt nicht quer stellt und das Fahrzeug wieder nimmt. Ansonsten steht ihm ein langer Gang vor Gericht bevor.
Endlich sagt mal jemand genau das was ich mir schon gedacht hab.
Wenn man ein Auto wandelt bzw. den Kaufvertrag wandeln will, dann geschieht das nicht einfach so. DU musst erstmal nachweisen, dass da was nicht stimmt. Das Gutachten wird dich locker mehrere hundert € kosten. Ohne Gutachten hast du nämlich nix in der Hand. Renault Deutschland wird nicht einfach so zustimmen.
Ich sag einfach mal: Viel Erfolg - wird ne lange Geschichte für dich werden.
Bin mit meinem 1,6er 110PS sehr zufrieden, auf Landstraße mit 100km/h ein Verbrauch von 6,2 und auf Autobahn mit 160-180km/h hatte ich 8,2 und nun auf der Autobahn bin ich 130-140 gefahren und da war der Verbrauch 7,6l.... bin zufrieden..... hab jetzt 4600km drauf ...
Natürlich, ohne objektiven Nachweis eines Mangels ist Wandel nicht drin. Alternative ist ja nur Verkauf des Fahrzeugs mit Verlust. Das ist ja auch keine prickelnde Vorstellung. Es geht halt nur mit langem Atem und einer Rechtschutzversicherung! Ansonsten bleibt die Merkwürdigkeit, dass wohl eine Reihe von Megane III 110er-Fahrern Probleme haben und andere wiederum nicht (ich zähle zu Letzteren). Mich würde schon interessieren woran das liegt.
Zitat:
Original geschrieben von GW_302
Endlich sagt mal jemand genau das was ich mir schon gedacht hab.Zitat:
Original geschrieben von dowczek
Eigentlich müsste auch erstmal nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Denn ein Wandel des Vertrages ist nicht einfach mal eben so möglich. Von da her kann er froh sein, wenn Renault sich da jetzt nicht quer stellt und das Fahrzeug wieder nimmt. Ansonsten steht ihm ein langer Gang vor Gericht bevor.Wenn man ein Auto wandelt bzw. den Kaufvertrag wandeln will, dann geschieht das nicht einfach so. DU musst erstmal nachweisen, dass da was nicht stimmt. Das Gutachten wird dich locker mehrere hundert € kosten. Ohne Gutachten hast du nämlich nix in der Hand. Renault Deutschland wird nicht einfach so zustimmen.
Ich sag einfach mal: Viel Erfolg - wird ne lange Geschichte für dich werden.
Ähm, in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast doch beim Verkäufer?!
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ähm, in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast doch beim Verkäufer?!
notting
Wo steht das denn?
Wenn du eine Wandlung beantragst musst du doch dem Verkäufer begründen warum du dein Auto zurückgeben willst...
Zitat:
Original geschrieben von GW_302
Wo steht das denn?Zitat:
Original geschrieben von notting
Ähm, in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast doch beim Verkäufer?!
notting
IANAL:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html"§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
"§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."
Zitat:
Wenn du eine Wandlung beantragst musst du doch dem Verkäufer begründen warum du dein Auto zurückgeben willst...
Das mit dem Begründen steht in keinem Widerspruch zu meinem Posting. Nur ist in dem Fall der Verkäufer in der Beweispflicht.
notting
Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht war.
Allerdings muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
I.d.R. ist das einfach - z.b. undichter Scheinwerfer mit Kondenswasser drin. Das kann jeder erkennen.
Schwierig wird es allerdings beim Verbrauch. Der ist von sehr vielen Faktoren abhängig. U.a. vom Fahrer und der Strecke, so das fast jeder einen anderen Verbrauch hat. Da muss du erstmal nachweisen, dass der Verbauch nicht O.K. ist und somit ein Sachmangel vorliegt.
....Und ....
Ich würde nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Man sollte miteinander reden. Am besten der unzufriedene Käufer gemeinsam mit Werkstatt und Verkauf (ggf. inkl. Leiter).
Da sollte sich doch eine Lösung finden lassen, schliesslich wollen die ja nochml ein Fahrzeug verkaufen. Hier wiegt dann der Stmmkundenbonus ordentlich.
In der Regel ist es richtig, dass der Käufer eine Wandlung beantragen kann und diese auch zugesprochen bekommt. Z.b. wenn ein Gebrauchtwagen als unfallfrei deklariert wurde und dann nachgewiesen werden kann, dass der Wagen einen Unfall hatte.
Aber bei sowas is die Beweislage nicht eindeutig. Ein Mangel liegt zumindest nicht eindeutig vor. Die Eindeutigkeit wird erst durch ein Gutachten bekräftigt. Der Händler wird sich rausreden, dass der Wagen erstmal 10000km braucht um halbwegs verlässliche Aussagen über den Verbrauch machen zu können. Hat mir mein Händler auch so gesagt und im Nachhinein geb ich ihm sogar recht!
Gruß
Zitat:
Allerdings muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
Und genau das ist das Stichwort. Denn wo kein Mangel, da keine Rechtsgrundlage. Wenn ein Kunde behauptet, das Auto würde zuviel verbrauchen kann der Hersteller auch behaupten, der Kunde würde falsch damit umgehen. Wo kämen wir hin, wenn die blosse Behauptung schon ausreichen würde.
Und daher muss Renault in diesem Falle überhaupt nichts beweisen, jedenfalls noch nicht.
Der Kunde muss also zunächst erstmal nachweisen, dass ein Mangel überhaupt vorliegt und das kann er nur (und ich betone "nur"😉 durch ein Gutachten, welches er selbst bezahlen muss. Stellt sich hierbei heraus, dass der Wagen tatsächlich zu viel verbraucht, dann liegt ein Sachmangel vor und alle von Dir @notting geposteten Gesetze greifen. Aber nicht vorher.
Denn behaupten kann man viel...
Zitat:
Original geschrieben von dowczek
Und genau das ist das Stichwort. Denn wo kein Mangel, da keine Rechtsgrundlage. Wenn ein Kunde behauptet, das Auto würde zuviel verbrauchen kann der Hersteller auch behaupten, der Kunde würde falsch damit umgehen. Wo kämen wir hin, wenn die blosse Behauptung schon ausreichen würde.Zitat:
Allerdings muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
Und daher muss Renault in diesem Falle überhaupt nichts beweisen, jedenfalls noch nicht.
Renault hat i.d.R. damit rein rechtlich betrachtet nichts, aber auch rein gar nichts zutun, da diese BGB-Geschichten nur zwischen Käufer und Verkäufer (=i.d.R. Autohaus) gelten und der Hersteller so betrachtet ein völlig Unbeteiligter ist.
Zitat:
Der Kunde muss also zunächst erstmal nachweisen, dass ein Mangel überhaupt vorliegt und das kann er nur (und ich betone "nur"😉 durch ein Gutachten, welches er selbst bezahlen muss. Stellt sich hierbei heraus, dass der Wagen tatsächlich zu viel verbraucht, dann liegt ein Sachmangel vor und alle von Dir @notting geposteten Gesetze greifen. Aber nicht vorher.
Denn behaupten kann man viel...
Ok, ich hatte da was verwechselt. Aber wenn der Fehler (in anderen Fällen, nicht bei hohem Spritverbrauch) ziemlich eindeutig ist, wird man bei einem gescheiten Händler keinen Gutachter brauchen.
notting
Zitat:
Renault hat i.d.R. damit rein rechtlich betrachtet nichts, aber auch rein gar nichts zutun, da diese BGB-Geschichten nur zwischen Käufer und Verkäufer (=i.d.R. Autohaus) gelten und der Hersteller so betrachtet ein völlig Unbeteiligter ist.
Mit "Renault" meine ich seinen Vertragspartner. Ich habe meinen z.B. bei einem Renault Retail Händler gekauft und das ist ja nichts anderes als eine direkte Vertretung des Herstellers. Wir sollten uns daher nicht zu sehr an solchen Begrifflichkeiten aufhängen. Aber natürlich hat er sich mal ganz grundsätzlich an den Händler zu wenden, was er ja wohl auch getan hat, soviel ich gelesen habe.
Zitat:
Ok, ich hatte da was verwechselt. Aber wenn der Fehler (in anderen Fällen, nicht bei hohem Spritverbrauch) ziemlich eindeutig ist, wird man bei einem gescheiten Händler keinen Gutachter brauchen.
notting
Absolut. Das Beispiel vom CheckerCab war ja schon recht gut. Oder meinetwegen: Gang geht nicht rein, Zentralverriegelung geht nicht, Elektronik spinnt. Das lässt sich ja wirklich ohne Weiteres nachweisen. Und da muss der Kunde natürlich nichts mehr gross beweisen, denn der Mangel ist "offensichtlich".
Aber beim Spritverbrauch haben wir 2 Grundsätzliche Probleme:
1. Der Spritverbrauch wird nach der Norm EG/1999/100 ermittelt. Also mit absoluter Standardausstattung ohne jegliches Zubehör mit ausgeschaltenener Lüftung/Radio/usw und sogar mit schmäleren Reifen... Diese Werte in der Realität zu erreichen ist eher schwer. Meist liegt man darüber. Aber dieses Messverfahren ist rechtlich einwandfrei und nahezu jeder Hersteller verwendet es. Nicht umsonst setzt sich z.B. der ADAC schon seit Jahren für realitätsnahe Testverfahren ein, bisher erfolglos.
2. Der Faktor Mensch, also der Fahrer, ist massgeblich am Spritverbrauch beteiligt. Meinen Mercedes kann ich z.B. auf dem Weg zur Arbeit heute mit 7,5l/100km fahren und morgen sind es 10,2l/100km. Selbe Strecke, selbes Auto, selber Fahrer. Einmal zu viel aufs Gas gedrückt und schon war's das mit dem niedrigen Verbrauch. Aber da kann ich Mercedes keinen Vorwurf machen - Leistung kostet nunmal.
Daher kann in diesem Fall die reine Behauptung oder der Verdacht niemals ausreichen. Es hilft auch nichts, wenn die Werkstatt das Fahrzeug testet, denn auch hier ist der Faktor Mensch vorhanden. Die Werkstatt testet das Fahrzeug also normal, liest den Fehlerspeicher aus und macht eine kurze Testfahrt. Mehr muss sie auch nicht tun. Einzig verwertbar ist ein Prüfstand. Hier könnte übrigens auch gleich ermittelt werden, ob der Wagen a) seine Vmax erreicht und b) die angegebene Leistung in PS tatsächlich erreicht wird (was durchaus auch eine Ursache sein könnte).
Was man aber machen kann: Sich mit Renault/Händler auf eine Prüfstandmessung einigen. Eventuell mt geteilten Kosten.