Keine Kulanz und Garantie, Reimport aus Dänemark
Hallo, ich wollte hier mal meinen Frust über die Kulanz und auch MB100 loswerden.
Mein A238 ist jetzt keine 3 Jahre alt und hat schlappe 23000km aufm Tacho. Das Auto lief in Bremen vom Band und war dann für 4-5 Monate in Dänemark unterwegs. Es wurde dann von meinem Vorbesitzer reimportiert und bei einem Vertragshändler fürs deutsche Straßennetz hergerichtet. Im letzten Frühjahr hab ich das Auto dann erworben und hab dann auch gleich die MB100 verlängert. Kurze Zeit später traf auch mein Cabrio das Schicksal mit den Bändern am Verdeck. Das wurde anstandslos von der Kulanz abgewickelt.
Ende letztens Jahres öffnete das Verdeck nicht mehr. Bei Mercedes hieß es dann, dass der Linke Hydraulikzylinder vom Verdeckkasten defekt ist. Die Werkstatt hat dann einen Garantieantrag gestellt, schließlich hat man ja auch die MB100. Aber nein, die MB100 deckt das nicht ab, genauso, wie sie auch meinen schwergängigen Türgriff nicht abdeckt.
Die Kulanzanfrage der Werkstatt wurde dann auch abgelehnt.
Daraufhin habe ich mich dann an Maastricht gewandt. Nach ein paar Tagen kam auch da dann die Ablehnung mit der Begründung, dass es ein Reimport ist, welches ein paar Monate zuvor von einem deutschen Werk produziert wurde.
Ist einfach nur zum kotzen, wie sich die Firmen ihrer Verantwortung entziehen können. Dazu kommt dann noch die MB100, die auch sehr stark beschränkt ist.
Tja, alles in allem sehr frustrierend, was die tolle Marke mit dem Stern so macht.
85 Antworten
Ich verstehe nicht warum die MB100 den Ersatz des Hydraulikzylinders nicht abdeckt.
Wo steht das in den Bedingungen der MB100 ?
Eins verstehe ich nicht. Wenn doch für dich das Finanzielle sowieso nicht relevant ist, wie oben beschrieben, warum machst du dann hier so ein Faß auf? Weil du (immer noch?) keine Lust hast, die Bedingungen zu lesen??
Wenn du es genau wissen willst, nimm den MB100-Vertrag, gehe zum Anwalt und lass den prüfen. Der zeigt dir dann ganz genau, wo was steht.
Ich wäre ebenfalls verärgert. Unabhängig irgendeiner Versicherung würde ich bei dem Alter sowie der Laufleistung davon ausgehen das MB so etwas kulant löst.
So noch ein letzter Beitrag von mir und dann kaufe ich mir den Hydraulikzylinder selber.
Es geht ja nicht darum, ob ich es billiger bekomme oder nicht, geht ja eher ums Prinzip. Das ich die MB100 abgeschlossen bzw verlängert habe, da lag ich falsch. Die MB100 hatte mein Vorbesitzer abgeschlossen und mir diese Papiere leider nicht mitgegeben. Meine Tochter wollte die heute schon so ganz offiziell über ihr Autohaus anfordern. Das andere Autohaus stellt sich aber erstmal aus Datenschutzgründen etwas quer, da es personenbezogen ist. Damit ich diese Unterlagen aber auch für die Zukunft habe, muss ich das mal dringend erledigen, da ich dann ja sicherlich auch nicht wegen einer erneuten Verlängerung kontaktiert werde sondern der Vorbesitzer.
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Und wegen dem viel Aufregung um nix sehe ich nun nicht ganz so. Der Hersteller will bei einem Auto mit 20k aufm Tacho ein nicht mehr funktionierendes Verdeck reparieren. Und das sehe ich nicht unbedingt als viel Aufregung um nix an.
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 26. Januar 2023 um 17:44:13 Uhr:
So noch ein letzter Beitrag von mir und dann kaufe ich mir den Hydraulikzylinder selber.
Es geht ja nicht darum, ob ich es billiger bekomme oder nicht, geht ja eher ums Prinzip. Das ich die MB100 abgeschlossen bzw verlängert habe, da lag ich falsch. Die MB100 hatte mein Vorbesitzer abgeschlossen und mir diese Papiere leider nicht mitgegeben. Meine Tochter wollte die heute schon so ganz offiziell über ihr Autohaus anfordern. Das andere Autohaus stellt sich aber erstmal aus Datenschutzgründen etwas quer, da es personenbezogen ist. Damit ich diese Unterlagen aber auch für die Zukunft habe, muss ich das mal dringend erledigen, da ich dann ja sicherlich auch nicht wegen einer erneuten Verlängerung kontaktiert werde sondern der Vorbesitzer.
Die MB100 ist Fahrzeugbezogen und nicht Personen.
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 26. Januar 2023 um 17:57:28 Uhr:
Und wegen dem viel Aufregung um nix sehe ich nun nicht ganz so. Der Hersteller will bei einem Auto mit 20k aufm Tacho ein nicht mehr funktionierendes Verdeck reparieren. Und das sehe ich nicht unbedingt als viel Aufregung um nix an.
Der Hersteller möchte das Fahrzeug sicher gern reparieren. Nur nicht kostenlos. Warum sollte er auch?
Das Fahrzeug ist nicht für den deutschen Markt bestimmt gewesen, warum sollte nun in Deuschland für dieses Fahrzeug Kulanz gewährt werden?
Sorry, Du willst es nicht einsehen - ich finde das völlig ok.
Zur MB100: Die hat also der Vorbesitzer abgeschlossen. Hast Du das Auto eigentlich vom Vorbesitzer oder von einem Händler erworben?
Die MB100 ist übertragbar, das stimmt. Nennt sich Anspruchsübergang, steht - Du ahnst es schon- in den Bedingungen. Sinngemäß: die Garantieansprüche gehen mit dem Eigentum des Fahrzeugs auf den neuen Halter über, sofern der neue Halter den Halterwechsel der Daimler AG ggü. anzeigt. Weiter heißt es, dass die Garantie beim Verkauf an bzw. durch einen gewerblichen Wiederverkäufern erlischt.
Bist Du sicher, dass Du überhaupt eine gültige MB100 hast?
Gruß
Hagelschaden
Tja, jetzt sind wir wieder beim lesen bzw. eher nicht lesen. Ihr werft mir dauernd vor, dass ich mir nix durchlese. Ok hab ich auch nicht aber eben deswegen, weil ich die Garantieunterlagen nicht habe.
Ihr aber wiederum lest nicht das, was ich klar und deutlich geschrieben habe. Woran liegt das ?
Hagelschaden, du fragst mich, ob ich das Auto jetzt eigentlich vom Vorbesitzer oder vom Händler gekauft habe ?
Hagelschaden, ich frage dich jetzt, kannst du eigentlich lesen ? Dann deine Aussage das die Garantieansprüche erst übergehen, wenn der neue Halter es gegenüber Mercedes anzeigt, ist auch völliger Blödsinn. Wie du zweifelsfrei lesen könntest, wenn du es dann auch mal machen würdest, steht im Schreiben der Versicherung, welches ich erst gestern zu sehen bekam,bitte prüfen sie die Bedingungen der abgeschlossenen Vereinbarung. Aus den Bedingungen geht hervor, welche Bauteile vom Vertragsumfang erfasst sind. Aus diesem Schreiben geht dann wohl eindeutig hervor, dass auch ich einen Vertrag habe, obwohl ich es Mercedes gegenüber nicht angezeigt habe. Auch das hättest du dir also alles selber rauslesen können. Und daher komm du mir nicht mehr mit der Aussage, ich soll erstmal lesen. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Du hast innerhalb weniger Posts eindeutig bewiesen, dass auch nicht nichts liest.
Und zu deiner letzten Behauptung ob Fahrzeug oder Personenbezogen. Erst heute hat mein Mercedes Vertragshändler für mich die Unterlagen zur MB100 angefordert. Glasklare Aussage vom Vertragshändler des Vorbesitzers, die geben sie aus Datenschutzgründen nicht raus, ich soll mich an den Vorbesitzer wenden. Und jetzt kommt ihr und sagt, es ist Fahrzeugbezogen. Selbst wenn’s so ist, was ja auch sein wird, denn ansonsten hätte die Versicherung ja aus dem Grunde abgelehnt, weil ich gar keine Versicherung hätte aber es nützt mir erstmal nix, weil man mir die Papiere nicht aushändigen will. In meiner jetzigen Vertragswerkstatt arbeitet meine Tochter als Automobilkauffrau, die hat heute lange versucht an die Unterlagen zu kommen aber es wurde nichts.
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 26. Januar 2023 um 22:31:56 Uhr:
Tja, jetzt sind wir wieder beim lesen bzw. eher nicht lesen. Ihr werft mir dauernd vor, dass ich mir nix durchlese. Ok hab ich auch nicht aber eben deswegen, weil ich die Garantieunterlagen nicht habe.
Ihr aber wiederum lest nicht das, was ich klar und deutlich geschrieben habe. Woran liegt das ?
Hagelschaden, du fragst mich, ob ich das Auto jetzt eigentlich vom Vorbesitzer oder vom Händler gekauft habe ?
Ich will gern ein par Antworten geben, der Reihe nach:
In deinem Eröffnungsbeitrag stand u.a.:
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 22. Januar 2023 um 23:12:27 Uhr:
Mein A238 ist jetzt keine 3 Jahre alt und hat schlappe 23000km aufm Tacho. Das Auto lief in Bremen vom Band und war dann für 4-5 Monate in Dänemark unterwegs. Es wurde dann von meinem Vorbesitzer reimportiert und bei einem Vertragshändler fürs deutsche Straßennetz hergerichtet. Im letzten Frühjahr hab ich das Auto dann erworben und hab dann auch gleich die MB100 verlängert.
Von wem Du das Auto erworben hast steht hier nicht. Klar und deutlich steht hier allerdings, dass Du die MB100 gleich (also gleich nach dem Kauf vermutlich) verlängert hast.
In der weiteren Abfolge hast Du dann die Begriffe Garantie, Kulanz und MB100 munter durcheinander geworfen. So sind dann auch die jeweils unterschiedlichen Begründungen zu erklären warum der Schaden nicht kostenfrei behoben wird.
Im weiteren Verlauf kommt dann heraus, dass Du die MB100, anders als behauptet, gar nicht selber verlängert hast. Damit sind wir dann beim Anspuchsübergang der MB100.
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 26. Januar 2023 um 22:31:56 Uhr:
Hagelschaden, ich frage dich jetzt, kannst du eigentlich lesen ? Dann deine Aussage das die Garantieansprüche erst übergehen, wenn der neue Halter es gegenüber Mercedes anzeigt, ist auch völliger Blödsinn.
Es ist schon interessant, wie Du, ohne die MB100 abgeschlossen zu haben und offenbar ohne die Bedingungen jemals gelesen zu haben, hier die Aussagen zum Anspruchsübergang als "Blödsinn" bezeichnest. Hier mal der entsprechende Passus aus den Garantiebedingungen der MB100.(Zu finden auf der Webseite von Mercedes)
Zitat:
§ 5 Anspruchsübergang und Verjährung
1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Kraftfahrzeugs gehen die Garantieansprüche
mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug auf den neuen Halter über, sofern der neue Halter den Halterwechsel
gegenüber der Mercedes-Benz Versicherung AG, Postfach 100108, 79120 Freiburg in geeigneter Form anzeigt. Dies gilt nicht bei gewerblichem An- und Verkauf.
Aber gut, ich wünsche Dir weiter viel Spaß in dieser Angelegenheit. Mein Mitgefühl gilt den Mitarbeitern im Customer Service - Nerven behalten obwohl der Kunde selber noch nicht einmal weiß, was er abgeschlossen hat und sich weigert Bedingungen zu lesen.
Gruß
Hagelschaden
Du kannst immer noch nicht lesen oder aber eher nicht verstehen, was auch immer. Vor gar nicht all zu langer Zeit schrieb ich, das Auto wurde von privat erworben. Was gibt es daran nicht zu verstehen ??????????????????
Alter du raffst es echt nicht. Wo weigere ich mich den Vertrag zu lesen ? Ich habe ich schlicht nicht. Was hat das mit weigern zu tun ???? Man man man ey, solche Typen wie du gehen echt gar nicht. Zum Glück habe ich es im Customer Service nicht mit Leuten wie die zu tun, sondern mit Leuten, die sich bemühen die Unterlagen zu beantragen und nicht mit solchen Klugscheißern und Besserwisser wie dir.
Interessant, Du hast Chaos in deinen Gedanken, verwechselst Begrifflichkeiten, weißt nicht was Du abgeschlossen hast und was nicht, schreibst Halb- und Unwahrheiten und schlägst hier solche Töne an?
Offenbar meinst Du dennoch, dass Du in der Position bist hier auch noch beleidigend zu werden. Sorry, da bin ich dann auch raus - auf das Niveau begebe ich mich nicht hinunter.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 27. Januar 2023 um 10:13:33 Uhr:
Alter du raffst es echt nicht. Wo weigere ich mich den Vertrag zu lesen ? Ich habe ich schlicht nicht. Was hat das mit weigern zu tun ????
Laut deiner Aussage hast DU ihn verlängert, einen Vertrag der nicht existiert? Davon abgesehen lassen sich alle Vertragsbedingungung auch leicht recharchieren. Du hast uns auch belogen, warum die Garantieverlängerung nicht zahlen wollte. Da hieß es immer Dänemark von dir und dann plötzlich, wie über Seiten bestritten von dir, dass es doch nicht zum Umfang der Garantieverlängerung gehört.
Was willst du jetzt eigentlich noch hören? Die MB100 übernimmt es nicht, weil die Bedingungen, die du nicht gelesen hast, als du verlängert = unterschrieben hast, das ausschließen. Und Kulanz gibt es auch keine. Bei letzterem braucht es keine Begründung und wenn es eine gibt, ist die für den Popo.
Damit sind wir durch.
Zitat:
@Tom9973 Die MB100 übernimmt es nicht, weil die Bedingungen, die du nicht gelesen hast, als du verlängert = unterschrieben hast, das ausschließen. Und Kulanz gibt es auch keine. Bei letzterem braucht es keine Begründung und wenn es eine gibt, ist die für den Popo.
Damit sind wir durch.
Sorry - aber ich suche noch immer in den MB-100 den Passus der den Hydraulikzylinder des Cabriodachs ausschließt.
Hast du den gefunden ???
Es wäre auch eine Variante sich darum zu streiten, ob das nun drin ist oder nicht. Brauch man aber nicht hier tun, denn das bringt nichts. Davor allerdings muss man schon lesen, was man abgeschlossen hat, sonst geht das garantiert in die Hose. Man muss auch wissen, was man getan hat und was die andere Seite zu was gesagt hat. Wenn das so durcheinander wie beim TE geht, dann läuft das nicht.