Keine Kulanz und Garantie, Reimport aus Dänemark
Hallo, ich wollte hier mal meinen Frust über die Kulanz und auch MB100 loswerden.
Mein A238 ist jetzt keine 3 Jahre alt und hat schlappe 23000km aufm Tacho. Das Auto lief in Bremen vom Band und war dann für 4-5 Monate in Dänemark unterwegs. Es wurde dann von meinem Vorbesitzer reimportiert und bei einem Vertragshändler fürs deutsche Straßennetz hergerichtet. Im letzten Frühjahr hab ich das Auto dann erworben und hab dann auch gleich die MB100 verlängert. Kurze Zeit später traf auch mein Cabrio das Schicksal mit den Bändern am Verdeck. Das wurde anstandslos von der Kulanz abgewickelt.
Ende letztens Jahres öffnete das Verdeck nicht mehr. Bei Mercedes hieß es dann, dass der Linke Hydraulikzylinder vom Verdeckkasten defekt ist. Die Werkstatt hat dann einen Garantieantrag gestellt, schließlich hat man ja auch die MB100. Aber nein, die MB100 deckt das nicht ab, genauso, wie sie auch meinen schwergängigen Türgriff nicht abdeckt.
Die Kulanzanfrage der Werkstatt wurde dann auch abgelehnt.
Daraufhin habe ich mich dann an Maastricht gewandt. Nach ein paar Tagen kam auch da dann die Ablehnung mit der Begründung, dass es ein Reimport ist, welches ein paar Monate zuvor von einem deutschen Werk produziert wurde.
Ist einfach nur zum kotzen, wie sich die Firmen ihrer Verantwortung entziehen können. Dazu kommt dann noch die MB100, die auch sehr stark beschränkt ist.
Tja, alles in allem sehr frustrierend, was die tolle Marke mit dem Stern so macht.
85 Antworten
Hier herrscht ja ne Stimmung bei euch, man man man.
Hier nochmal jetzt meine Zusammenfassung. Die Kulanz zahlt nicht, weil EU Reimport. Hab ich schon lange verstanden, dass die das dann eigentlich nach Lust und Laune entscheiden können, da hab ich dann halt Pech gehabt.
Zur Garantieverlängerung, Tom warum nennst du mich einen Lügner ? Gehts noch oder was ??? Zeige mir den Text, wo ich geschrieben habe, dass die MB100 wegen Reimport abgelehnt hat.
Zum Abschluss der MB100, da sagte ich ja schon, dass ich mich zum Abschluss geirrt hatte. Die hatte mein Vorbesitzer für gleich 2 Jahre abgeschlossen. Die läuft noch bis 4/24. Der Vorbesitzer hatte mir nur diese schwarze MB100 Karte ausgehändigt. Ich hatte das Auto dann nach dem Kauf direkt noch in der Werkstatt und habe ich es dann wohl in den falschen Hals bekommen, dass ich da dann die MB100 verlängert hatte, das war doch nur ne Durchsicht und TÜV. Der Antrag auf Übertragung der MB100 läuft jetzt.
Aber nichts desto trotz hat die MB100 abgelehnt, weil die Bauteile nicht im Leistungsumfang wären. Es wurde ja auch noch der klemmende Türgriff angefragt. Ich habe tatsächlich erst vorhin die Garantiebedingungen bekommen, mir diese angeschaut und den Paragrafen 2 besonders durchgelesen. Dort sind ja sämtliche nicht versicherten Teile aufgeführt.
Hier hab ich dann jetzt mal ein paar Dateien dazu.
Ach und Tom, ein guter Rat an dich. Du solltest mal ganz vorsichtig sein, Leute die du nicht kennst, als Lügner zu bezeichnen !!! Ich habe sicherlich einiges nicht gewusst, da ich schlicht nicht die Garantieunterlagen hatte, sondern nur die schwarze Karte. Auch wusste ich nicht,wie lange die noch lief bzw läuft. Ich kenne es von meinem Dienst 213er und auch vom A207 einfach nur so, dass ich rechtzeitig angeschrieben werden, wenn eine Verlängerung ansteht. Sicherlich ist das dann etwas blauäugig von mir gewesen. In Zukunft weiß ich dann Bescheid. Aber das du mich deswegen als Lügner betitelst, steht dir in keinster Weise zu. Wer bist du ? Was maßt du dir an ? Sowas kann auch mal irgendwann ganz fix nach hinten losgehen, also pass bisschen auf, was du so von dir gibst
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 30. Januar 2023 um 21:37:02 Uhr:
Ich habe tatsächlich erst vorhin die Garantiebedingungen bekommen, mir diese angeschaut und den Paragrafen 2 besonders durchgelesen. Dort sind ja sämtliche nicht versicherten Teile aufgeführt.
Hier hab ich dann jetzt mal ein paar Dateien dazu.
Hallo Oliver,
also nach Sichtung Deiner Garantiebedingungen und der Rückmeldung von der MB100 zeichnet sich für mich (habe schon einige JS/MB100-Fälle durchgemacht) folgendes Bild ab:
Das Verdeck ist laut P2.2m von der Garantie ausgeschlossen - das ist in Deiner Fassung jedoch auf "Verdeckstoffe..." beschränkt, weshalb im Umkehrschluss gelten muss, dass die Verdeckmechanik und -hydraulik nicht ausgeschlossen wären.
Nach P2.1 sind auch "alle[...] hydraulischen Teile[...]" explizit eingeschlossen.
Auch dürfte der Hydraulikzylinder nicht unter P2.2g "sämtliche Schläuche" fallen, da der Schlauch zum Zylinder dicht ist und es sich nur um eine "Schwergängigkeit" handelt, oder?
Aber genau da könnte u.U. die Krux liegen, da gemäß P1.1 auf die "Funktionsfähigkeit" hingewiesen wird und "Schwergängigkeit" u.U. noch als funktionsfähig gewertet wird...!?
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem Innenraumgebläse, das Quietschgeräusche von sich gab und auch nicht mehr die volle Leistung hatte wegen Schwergängigkeit: das wurde abgelehnt und erst 2 Monate später ersetzt, als es komplett ausfiel mit Hinweis auf die Funktionsfähigkeit.
Siehe dazu auch den Auszug aus WIS-SSL im Anhang.
Sonstige zutreffende Ausschlüsse konnte ich nicht finden auf die Schnelle...
An Deiner Stelle würde ich mit der Versicherung in Verbindung treten und klären, warum genau hier abgelehnt wurde und ggf. erklären, dass das Verdeck nicht nur schwergängig ist, sondern seit "Ende letztens Jahres öffnete das Verdeck nicht mehr" und damit ein klarer Funktionsausfall vorliegt.
Sollten hier nette Worte in einem Gespräch nicht helfen kann man noch über das Kundencenter in Maastricht gehen und wenn das auch nichts hilft liegt es an Dir, wie weit du Deine Rechtsmittel ausschöpfen willst: 1000€ zahlen die Meisten nicht aus der Portokasse - eine juristische Auseinandersetzung kostet aber u.U. schnell mehr - va. Nerven ;-)
Grüße
Martin
Danke Martin, dass du so ausführlich für mich recherchiert hast. Wie die Werkstatt auf Schwergängigkeit kommt, ist mir auch ein Rätsel. Das Ding geht schlicht nicht auf. Den schwergängigen Türgriff schließe ich schon innerlich eh ab, wollte eventuell eh auf Keyless Go umrüsten. Aber das ist ne andere Sache.
Ich hatte gestern Abend dem Serviceleiter oder was auch immer der für eine Position hat, zumindest der Vorgesetzte meiner Tochter, drum gebeten, mir eine exakte Ablehnungsbegründung zukommen zu lassen und zu beantworten, wie man aus einer Fehlfunktion eine Schwergängigkeit macht.
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Zitat:
@oliver1815 schrieb am 31. Januar 2023 um 13:17:49 Uhr:
Wie die Werkstatt auf Schwergängigkeit kommt, ist mir auch ein Rätsel.
Wie du dem Screenshot oben entnehmen kannst gibt‘s bei den Schadenschlüssel nicht so viel Auswahl - und da erschien dem Antragsteller „schwergängig“ wohl naheliegend…
Aber das sollte sich klären lassen: ich drück die Daumen!
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 30. Januar 2023 um 21:43:15 Uhr:
Ach und Tom, ein guter Rat an dich. Du solltest mal ganz vorsichtig sein, Leute die du nicht kennst, als Lügner zu bezeichnen !!! Ich habe sicherlich einiges nicht gewusst, da ich schlicht nicht die Garantieunterlagen hatte, sondern nur die schwarze Karte.
Du brauchst keine guten Ratschläge verteilen. Natürlich war es provokant meinerseits, sollte dich aber schlicht mal dazu bewegen, dich mit deiner eigenen Sache zu beschäftigen. Immerhin hast du ja inzwischen erkannt, dass du einiges nicht wusstest. Was an sich nicht schlimm ist, aber dann sollte man die Besserwisserei halt nicht an den Tag legen und so tun, als ob alle anderen doof wären.
Dann kommt man nämlich schnell auf den sachlichen Punkt, ob dieser Hydraulikzylinder nun im Leistungsumfang drin ist oder nicht. Alles andere ist schlicht nur Ablenkung, also kein bisschen produktiv.
Danke Martin, hab heute früh auf die Schnelle deinen Anhang glatt übersehen, Asche auf mein Haupt. Ja die Fehlerauswahl ist da ja wirklich äußerst mager. Warum ein simpler Defekt dort nicht aufgeführt ist aber die tolle Schwergängigkeit, da könnte man doch glatt schon wieder Bösartigkeiten unterstellen.
Schön, wenn du aufwachst und erkennst, wo deine Angriffspunkte liegen. Davon war die ersten Seiten leider nicht viel zu lesen. Darfst gerne Danke sagen fürs wachrütteln!
Danke Martin für deine ruhige sachliche Hilfe. Und das auch komplett ohne jegliche Arroganz und Oberlehrerallüren, vielen vielen Dank. Auch dein verlinktes Fehlerprotokoll da ist sehr aufschlussreich. Aufgrund dessen sieht man ja, warum die Schwergängigkeit quasi angeben mussten. Und das sowas dann deswegen abgelehnt wird, ist ja eigentlich fast klar. Mal sehen, wie es dann jetzt weitergeht. Meine Serviceassistentin (meine Tochter) und ich hatten vorhin schon mal mit der Versicherung telefoniert, sehr muffeliger und unfreundlicher Mitarbeiter, könnte fast einer aus diversen Foren sein. Auf die Frage, welchen Fehler man denn bei Defekt bzw. gar nicht öffnenden Dach man hätte angeben sollen, kam nur die Antwort, den Fehler defekt gibt es nicht. Richtig hilfreich der Typ. Also nochmals vielen Dank Martin.
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 31. Januar 2023 um 21:12:19 Uhr:
Meine Serviceassistentin (meine Tochter) und ich hatten vorhin schon mal mit der Versicherung telefoniert, sehr muffeliger und unfreundlicher Mitarbeiter, könnte fast einer aus diversen Foren sein. Auf die Frage, welchen Fehler man denn bei Defekt bzw. gar nicht öffnenden Dach man hätte angeben sollen, kam nur die Antwort, den Fehler defekt gibt es nicht.
Den Defekt gibt es so nicht, aber es gibt sicher den Defekt des defekten Hydraulikzylinders.
Und genau da musst du hin! Dabei hast du seitenlang erzählt es wäre Laufleistung und Alter, die dir als Begründung genannt wurden und alle die das negiert haben, wurden deinerseits als doof dargestellt, weil sie ja nicht wüssten, was dir erzählt wurde. Gegen so eine Sturheit ist halt schwer anzukommen, aber die Nummer mit dem "Lügner" hat wohl Früchte getragen 😉.
Wenn du im Autohaus als erstes die ganz klare und deutliche Aussage von Autohausmitarbeitern bekommst, Übernahme verweigert wegen Alter und Laufleistung, was machst du dann ? ach ja, Schlaumichel weiß natürlich das das ja gar nicht stimmen kann und die sich nur einen Scherz erlaubt haben. Erst nachdem ich vorgestern auf eine schriftliche Begründung bestand, bekam ich den wahren Grund der Ablehnung zu sehen. Du kannst es echt nicht sein lassen. Nimm dir einfach mal ein Beispiel an Leuten wie Martin, der konnte wenigstens helfen. Wenn man nicht wirklich helfen kann, sollte man einfach mal den Mund halten und sich nicht einmischen. Und selbst jetzt, wo die Unklarheiten beseitigt sind, kannst du es einfach nicht sein lassen, hier weiterhin zu stören. Wenn du nichts gescheites mehr beitragen kannst, halte einfach deinen vorlauten Mund.
Hallo zusammen,
@oliver1815 schau' Dir mal die NUB/Beitragsregeln an. Deine Ausdrucksweise ist ziemlich grenzwertig. Egal wie, Du bist sicher nicht in der Position anderen Mitgliedern den Mund zu verbieten oder diesen irgendwie zu drohen.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Wo habe ich eine Drohung ausgesprochen ? Zur Ausdrucksweise, andere dürfen beleidigen, einen als Lügner betiteln und das ist dann in Ordnung? Wenn ja, dann Daumen hoch und Respekt für diese nicht vorhandene Gleichbehandlung.
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 31. Januar 2023 um 22:06:27 Uhr:
Wenn du im Autohaus als erstes die ganz klare und deutliche Aussage von Autohausmitarbeitern bekommst, Übernahme verweigert wegen Alter und Laufleistung, was machst du dann ? ach ja, Schlaumichel weiß natürlich das das ja gar nicht stimmen kann und die sich nur einen Scherz erlaubt haben. Erst nachdem ich vorgestern auf eine schriftliche Begründung bestand, bekam ich den wahren Grund der Ablehnung zu sehen.
Ja, tatsächlich haben mehrere Leute hier im Forum darauf hingewiesen, dass diese Begründung keine ist bzw. nicht passt. Von Anfang an wurde (mehrfach) erklärt, dass die Ablehnung von Kulanz keiner Begründung bedarf, eine Übernahme der Reparaturkosten demnach, wenn überhaupt, nur durch die MB100 erfolgen könne.
Martin hat auf die Bedingungen der MB100 verwiesen und dort die Antwort für die Frage "Schaden wird übernommen oder nicht" verortet. Dafür ist er von Dir mehrfach als Oberleher und Besserwisser betitelt worden. JETZT macht er genau das Gleiche, verweist auf die Bedingungen der MB 100 und Du dankst für die Hilfe.
Bereits am 24.01.2023 habe ich Dich gefragt, ob Du diese Begründung schriftlich hast und ebenfalls erläutert, dass die Begründung nicht passt.
Wenn ich mich so dermaßen verrannt hätte wie Du, alle Hinweise mit dem Verweis auf Oberlehrer usw. abqualifiziert hätte und JETZT zugeben müsste, dass diese Hinweise richtig waren....dann wäre ICH in der Lage dies einzugestehen. Wenn es dazu nicht reicht, ok, dann würde ich mindestens mal kleine Brötchen backen. Anders formuliert: mir wäre so ein amateurhaftes Vorgehen peinlich und ich würde nicht immer noch große Töne spucken. Ich kenne 18 jährige die das professioneller gehandhabt hätten.
Gruß
Hagelschaden
Hallo ins Forum,
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 1. Februar 2023 um 08:12:57 Uhr:
Wo habe ich eine Drohung ausgesprochen ?
so vergesslich? Ich habe es mal zur Verdeutlichung gefettet, damit Du's auch siehst.
Zitat:
@oliver1815 schrieb am 30. Januar 2023 um 21:43:15 Uhr:
Ach und Tom, ein guter Rat an dich. Du solltest mal ganz vorsichtig sein, Leute die du nicht kennst, als Lügner zu bezeichnen !!! Ich habe sicherlich einiges nicht gewusst, da ich schlicht nicht die Garantieunterlagen hatte, sondern nur die schwarze Karte. Auch wusste ich nicht,wie lange die noch lief bzw läuft. Ich kenne es von meinem Dienst 213er und auch vom A207 einfach nur so, dass ich rechtzeitig angeschrieben werden, wenn eine Verlängerung ansteht. Sicherlich ist das dann etwas blauäugig von mir gewesen. In Zukunft weiß ich dann Bescheid. Aber das du mich deswegen als Lügner betitelst, steht dir in keinster Weise zu. Wer bist du ? Was maßt du dir an ? Sowas kann auch mal irgendwann ganz fix nach hinten losgehen, also pass bisschen auf, was du so von dir gibst
Von Deinen Ausdrucksweisen auf den Seiten davor fange ich jetzt gar nicht mal an. Klar ist auch, dass Du aus dem normalen Bereich raus bist und dann Andere reagiert haben. Ausgangspunkt waren aber Deine Beiträge.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation