keine Auslieferung in WOB möglich?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo an alle,

meine Bestellung getätigt vor einer Woche (G5+), nun erfahre ich beim Händler, dass nur Überführung noch in diesem Jahr möglich ist, aber keine Werksauslieferung.
Er meint die Kapazitäten sind ausgelastet vor Ort.
Gebaut wird er 48/49. KW (anfang dezember)
hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht??

danke und ciao

59 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TobiasR.


Hab ich überhaupt noch eine Chance den dieses JAhr, Anfang Dezember in der AS abzuholen? Problem ist nämlich, das ich zur Zeit noch einen Wagen fahre der wieder zurück an den Händler geht, weil er zuviele Defekte und einen verheimlichten Unfallschaden hatte, und ich kann den ja nun nicht mehr zig tausend KM bewegen, weil ich mit dem Händler nen Deal geschlossen habe das ich keine Nutzung usw zahlen muss...der dreht mir den Hals um!

Die Frage wird Dir keiner definitiv beantowrten können. Derzeit scheinen die Termine relativ voll zu sein. Wie es aussieht, wenn Deine Terminvereinbarung fällig ist, da kann man nur rätseln.

Aber prinzipiell ist das auch kein Problem. Du kannst Dir den Wagen ja auch zu Deinem Händler liefern lassen.

Hab auf meiner Auftragsbestätigung vom 04. September einen unverbindlichen Termin für den 10.11 in der Autostadt! (Golf GT TSI)

Ab wann wird dann ein Wagen für ne Abholung in WOB eingeplant? Einen konkreten Termin habe ich noch nicht, aber ist der Wagen durch die Auftragsbestätigung quasi für eine Abholung in diesem Zeitraum dann schon eingeplant? Oder kann es sein, dass ich auch keinen Termin mehr bekomme wenn WOB sich demnächst meldet trotz des unverb. Liefertermins? Wenn alles nach Plan läuft, wollte ich einen Tag nach dem unverbindlichen Termin den Wagen holen.

Zitat:

Original geschrieben von kampfschlumpf


Hab auf meiner Auftragsbestätigung vom 04. September einen unverbindlichen Termin für den 10.11 in der Autostadt! (Golf GT TSI)

 

Hallo,

nach meiner Kenntnis gibt es den "verbindlichen" Autostadttermin frühestens wenn das Auto ein festes Produktionsdatum hat. Solange der Wagen "nur" in der "Schauglaswoche" steht kann sich das täglich ändern. Ergo wird auch noch nichts seitend der Autostadt fixiert. Deswegen sind hier einige User mit ihren vermeintlich festen Terminen auf dem Holzweg.
Die Autostadtabholung wird wie der Wagen selber bei der Bestellung vom Disponenten eingeben, auf dem gleichen Weg bucht der Disponent auch den Termin. Mein GT steht in der Schauglaswoche KW 45, die EDV nimmt bis dato noch keinen Termin für die Autostadt an.

Tschau
Vadder

Was kostet eigentlich die Abholung in der Autostdt?

Mein Händler hat mir für die Überführung bis auf seinen Hof 540€ in Rechnung gestellt dazu kommen dann noch 85 für die Zulassung!

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Zitat:

Original geschrieben von vadder.meier


Hallo,

nach meiner Kenntnis gibt es den "verbindlichen" Autostadttermin frühestens wenn das Auto ein festes Produktionsdatum hat. Solange der Wagen "nur" in der "Schauglaswoche" steht kann sich das täglich ändern. Ergo wird auch noch nichts seitend der Autostadt fixiert. Deswegen sind hier einige User mit ihren vermeintlich festen Terminen auf dem Holzweg.
Die Autostadtabholung wird wie der Wagen selber bei der Bestellung vom Disponenten eingeben, auf dem gleichen Weg bucht der Disponent auch den Termin. Mein GT steht in der Schauglaswoche KW 45, die EDV nimmt bis dato noch keinen Termin für die Autostadt an.

Tschau
Vadder

Hm, das klingt jetzt irgendwie nicht so gut! Bin ich mal gespannt ob ich n Abholtermin für WOB bekomme!

Also wo ich das hier alles lese, bekomme ich ein wenig Bammel, wo ich doch gestern für meinen GT (Schauglaswoche 45) und Abholung+ noch Licht & Sicht nachgeordert habe.

Bin sowieso erstaunt, dass das über einen Monat nach Bestellung noch ging, aber es war halt noch kein Produktionstermin drin. Allerdings hat die Umdisponierung auf Winter Season letzte Woche auch nix an der KW geändert...

Mal hoffen, dass das alles klappt.

Schönen Gruss

Flo

Ich habe Ende Juli ( ca. 20 Juli ) bestellt und auch noch keinen Abholtermin.

Der Händler hat von einem Bautermin in der 42 KW gesprochen aber das gibt wohl nichts.

Er vermutet jetzt eher die 45 oder 46 KW.

Zitat:

Original geschrieben von kai84m


Was kostet eigentlich die Abholung in der Autostdt?

Mein Händler hat mir für die Überführung bis auf seinen Hof 540€ in Rechnung gestellt dazu kommen dann noch 85 für die Zulassung!

EUR 300,- für den Standard oder EUR 400,- für die Abholung mit Übernachtung im Ritz. Beides plus KFZ-Brief-Gebühr (ich glaube EUR 5,80) .

Natürlich musst Du noch auf eigene Kosten hin kommen und auf eigene Kosten mit dem guten Stück wieder zurück fahren.

Zitat:

Original geschrieben von cuscu


Ich habe Ende Juli ( ca. 20 Juli ) bestellt und auch noch keinen Abholtermin.

Der Händler hat von einem Bautermin in der 42 KW gesprochen aber das gibt wohl nichts.

Er vermutet jetzt eher die 45 oder 46 KW.

Hy !

Wann hast Du denn bestellt ? Ich habe am 26.07. ein GT TDI bestellt. Mein Händler konnte sofort sagen, wann er gebaut wird. Kann Ihn am 11.10. in der Autostadt abholen.

Hatte mit nichts Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von thbe


EUR 300,- für den Standard oder EUR 400,- für die Abholung mit Übernachtung im Ritz. Beides plus KFZ-Brief-Gebühr (ich glaube EUR 5,80) .

Natürlich musst Du noch auf eigene Kosten hin kommen und auf eigene Kosten mit dem guten Stück wieder zurück fahren.

Würde sich bei mir dann praktisch nicht lohnen. Hätte nur den Vorteil das der Wagen dann schon fast eingefahren wäre 😁.

Aber mein Händler meinte eh das das dieses Jahr nicht mehr hinhauen würde (zumindest nicht mir Übernachtung da das Ritz ausgebucht sein soll)

Mehrwertsteuer 2006/2007

..........so, jetzt möchte ich auch mal was sagen ! ;-)

Für den korrekten Mehrwertsteuersatz ist der Zeitpunkt, wann der PKW auf Dich zugelassen wird maßgeblich.

Zulassung 2006 alter Mehrwertsteuersatz
Zulassung 2007 neuer Mwst. Satz von 19 % :-(

Wann und wo Du den Wagen in Empfang nimmst, spielt bei der Mwst. keine Rolle, einzig und allein der Zulassungstermin (der PKW geht damit in Deinen Besitz/Deine Verantwortlichkeit über) spielt hierbei eine Rolle.

Bin zwar kein Kaufmann, musste dass aber mal sagen.......!!!

;-)

So (Foto) sieht dann in kürze mein neuer aus......

Das bedeutet also: ich bezahle mein Auto noch 2006, nehme es in Empfang lasse es nur nicht 2006 zu. Am 2.1.2007 gehe ich zur Zulassungsstelle und muß dann 19% für die Zulassung zahlen? Logisch! Aber wieso soll ich dann plötzlich für mein bereits 2006 bezahltes Auto 19% MWST zahlen.

Erklärt mir das mal jemand? Oder verdrehe ich hier nur einiges?

Moin,
die MwSt. wird nur 1x fällig - bei der Bezahlung 😉. Der Zeitpunkt der Zulassung spielt keine Rolle, der ist nur für die Kfz-Steuer interessant.

Moin zusammen!

Ich denke §3 UStG sollte hier weiterhelfen. Da ich aber kein Steuerrechtsexperte bin, fehlt mir wohl die Fähigkeit, dass Ding ordentlich zu interpretieren. Grundsätzlich gilt der Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsgewalt. Aber vielleicht lässt sich aus Abs. 6 noch was rausholen ;-) Experten??

Schönen Gruss

Flo

Moin Moin

wenn ich den Wagen in 2006 bezahlt und den "Brief" erhalten habe ist er mein Eigentum. Ob ich ihn dann fahre oder zum "anguggen" ins Wohnzimmer stelle ist wurscht für die Märchensteuer.

Tschau
Vadder

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