keine Auslieferung in WOB möglich?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo an alle,

meine Bestellung getätigt vor einer Woche (G5+), nun erfahre ich beim Händler, dass nur Überführung noch in diesem Jahr möglich ist, aber keine Werksauslieferung.
Er meint die Kapazitäten sind ausgelastet vor Ort.
Gebaut wird er 48/49. KW (anfang dezember)
hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht??

danke und ciao

59 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Es gibt sicherlich den einen oder anderen Mitarbeiter, der nicht unbedingt an diesen Tagen freihaben möchte. In anderen Unternehmen klappt das schließlich auch.

Schön und gut, aber damit es funktioniert müssten doch einige da sein. Es ist ja nicht so, dass nur die Leute für die Übergabe selbst da sein müssen. Wer soll denn das Auto aufbereiten bevor der Kunde es bekommt? Wer regelt den Check-In der Leute in der Autostadt? Sollen sich die Leute alle freiwillig melden an den Feiertagen zu arbeiten, nur weil einige meinen sie bräuchten eine Sonderbehandlung weil sie kurz vor Torschluss bestellt haben?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


In anderen Unternehmen klappt das schließlich auch.

Die haben ja auch keinen so "durchsetzungsfähigen" BR...

Aber dennoch ist es typisch deutsch. Mwst.-Erhöhung steht schon länger fest und wenn es dann auf die Ziel-Gerade geht bestellen alle wie verrrückt.. 😁 Ich hätte es wohl nicht anders gemacht... 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Chef 555


Aber dennoch ist es typisch deutsch. Mwst.-Erhöhung steht schon länger fest und wenn es dann auf die Ziel-Gerade geht bestellen alle wie verrrückt...

Das würde sicherlich auch in anderen Ländern bei gleicher Ausgangssituation so ablaufen.

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob


Warum Steuerhinterziehung ? Bei Vorkasse bekommt man immer die RG etwas früher...muss ja nicht bar bei Abholung sein...

Entscheidend für den Mehrwertsteuersatz ist der Tag der Auslieferung.

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Wirklich? Laut meines 😁 ist der Tag des bezahlens der Stichtag. Bezahle ich die Vorkasse noch dieses Jahr, so sollte ich "nur" 16% Mwst zahlen. Bezahlen sollte ich 2 Wochen vor Auslieferung

Würde ich auch mal sagen.

Was geht´s den Staat an , wenn du aus deinem "puren Vergnügen" den Wagen noch ein bischen in WOB stehen läßt?

Nix!

Zitat:

Original geschrieben von Kommander2311


Wirklich? Laut meines 😁 ist der Tag des bezahlens der Stichtag. Bezahle ich die Vorkasse noch dieses Jahr, so sollte ich "nur" 16% Mwst zahlen. Bezahlen sollte ich 2 Wochen vor Auslieferung

Nein, definitiv nicht. Die Regeln bei der Mehrwertsteuer machen weder Händler noch Volkswagen, sondern unsere Gesetzgebung und sie gelten deutschlandweit.

Ist die Auslieferung bis zum 31.12.2006, dann werden 16% Mehrwertsteuer fällig.

Ist die Auslieferung ab dem 01.01.2007, dann werden 19% Mehrwertsteuer fällig.

Der Manipulationsspielraum des Händlers ist dabei sehr begrenzt. Prüfer sind ja nicht doof. Wenn der Händler den falschen Satz in Rechnung stellt, dann haftet er auf jeden Fall dafür gegenüber dem Finanzamt. Er kann den Differenzbetrag natürlich (auch nachträglich) beim Kunden geltend machen.

Ist ein sehr einfacher Sachverhalt und deshalb sehr eindeutig.

So ist es. Gerade beim Thema Umsatzsteuer sind die Prüfer besonders penibel. Da ist nämlich im Falle von Ungereimtheiten am meisten zu holen.

In meinem Fall, in dem ich mein Auto nur finanzieren kann, weil ich nicht so reich bin, wurde mir vom Händler gesagt, dass ich den Brief zum anmelden etwa 2 Wochen vor Auslieferung in WOB, erhalte. Wenn ich diesen Brief in Empfang nehme, so ist die Anzahlung fällig, also noch mit 16%. Das Auto hole ich ja nur ab, also zahle ich da keine 19% Mwst.

Interessanter Punkt. Hat man eigentlich mit dem Brief (steuerlich) die Verfügungsmacht über das Auto? Also Brief und Anmeldung in 2006, Autolieferung in 2007. 16% oder 19% USt?

Mit dem Fahrzeugbrief erhältst Du ja die Rechnung, d.h. sobald Du das bekommen hast, hat auch Dein Freundlicher von VW die entsprechende Rechnung für Dein Fahrzeug erhalten. Wenn nun also VW 19% verlangt, wird dies auch Dein Händler in der Rechnung machen müssen, außer er gibt Dir noch einen Extrarabatt, so dass der Rechnungsbetrag (egal ob 16 oder 19 Prozent) identisch ist.

Ich habe mir letzte Woche auch einen Golf V (GT TSI) bestellt!
Wollte mir ursprünglich kein anderes Auto zulegen aber da es recht günstig war und ich für meine Mühle noch 10.000 bekomme hab ich mich für einen GT entschieden!

Nunja mein Händler fragte mich auch ob ich mal in die Autostadt wolle um den Wagen dort abzuhohlen dann sagte er aber das die in der Autostadt für diese Jahr schon ausgebucht sind - somit muss ich die 540€ für die Überführung bis auf den Hof blechen.

Was die MWST angeht hat mir der Händler zugesichert das der Wagen dieses jahr noch kommt!

Zitat:

Original geschrieben von kai84m


Was die MWST angeht hat mir der Händler zugesichert das der Wagen dieses jahr noch kommt!

Hast du die Zusicherung schriftlich bekommen?

Brauche ich nicht - arbeite mit dem Händler schon ewig zusammen und nehme über die Firma und auch Privat recht viele Wagen (VW und auch Audi) bei dem ab - somit wird der kann ich mich darauf verlassen und falls nicht muß er sich was einfallen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von MDick


Also Brief und Anmeldung in 2006, Autolieferung in 2007. 16% oder 19% USt?

Ja, Erstzulassungsdatum ist auch Auslieferungsdatum. Dann beginnen die Gewährleistungsfrist, KFZ-Steuer- und Versicherungspflicht/-zahlungen und ggf. Leasing-/Ratenzahlung.

Den Brief kriegt man ja auch zwei Wochen vor Abholung nur dann, wenn der Wagen tatsächlich (fast) fertig gebaut ist. Kann passieren, wenn man selbst keine Zeit zum Abholen hat oder wenn tatsächlich die Autostadt-Termine der Engpaß sind. Dann würde ich ihn lieber liefern lassen. Sooo toll ist die Autostadt auch wiederum nicht.

Ist ja auch ein gewisser finanzieller Verlust. Zwei Wochen vollständig zahlen (außer Sprit 😉), aber noch kein Auto haben.

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