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Kein TÜV wegen der Bereifung, was tun?

BMW 3er E46
Themenstarteram 14. Mai 2013 um 20:01

Hallo Liebe Community!

Erstmal zu meinem Wagen. Ein BMW E46 320D Touring M-Paket 02/2002!!!

Ich war heute bei der Dekra, wegen HU und AU. AU ist soweit ok, aber HU nicht, da meine Reifen nicht eingetragen sind! Ich habe Original BMW Felgen mit alten Reifen bekommen! Die Daten zu den Reifen waren

245/35R18

215/40R18

und daher hatte ich auch die Neuen Reifen auf diese Daten gekauft und aufsetzten lassen!!!!

Aber wegen dem Daten 215/40R18 hat der Prüfer mir den Siegel verweigert da sie nicht Eingetragen sind. Bei BMW für das M-Paket sind nur

VA:225/40 ZR 18

HA:225/35 ZR 18 zugelassen.

Es kann doch nicht sein das wegen der 215 die Reifen nicht zugelassen sind!!!

Wie soll ich weiter vorgehen???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wteckel

Bleibt mal auf dem Teppich...

Du kannst die Rad-/ Reifenkombination eintragen lassen.

1. Du benötigst einen Bescheinigung vom Reifenhersteller, dass auf dieser Felge jener Reifen Gefahren werden kann.

2. Der Abrollumfang muss im Rahmen liegen

3. Die Tragfähigkeit muss gegeben sein. sprich: Achslast geteilt durch 2 + x also 92 vorn und 94 hinten

1 + 2 sind gegeben. Musst Du nur als Bescheinigung mitbringen. 3 anfordern und auch mitbringen.

Dann eine Einzelabnahme machen lassen und fertig!

Und ja... Theoretisch ist die ABE erloschen. praktisch fahren nicht wenig Fahrzeuge mit dieser Kombi eingetragen rum.

Momentanlösung: Irgendwoher Standartreifen besorgen fürmdie HU. Dann um die Eintragung kümmern und alles ist gut!

Gruß Teckel

http://www.stupidedia.org/images/9/94/Blabla_Keks.gif

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29 Antworten
Themenstarteram 15. Mai 2013 um 21:30

Ok, ich habe ja morgen früh bei TÜV den Termin, da schauen wir mal was er sagt!

Das Problem ist einfach das Halt Achse 1 und 2 bei der Bereifung nicht eingetragen sind. Was müsste ich den für reifen nehmen, damit das zugelassen ist ohne eintragung etc.???? Also heißt jetzt die zwei Vorne!

am 15. Mai 2013 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von TryOnce25

Ok, ich habe ja morgen früh bei TÜV den Termin, da schauen wir mal was er sagt!

Das Problem ist einfach das Halt Achse 1 und 2 bei der Bereifung nicht eingetragen sind. Was müsste ich den für reifen nehmen, damit das zugelassen ist ohne eintragung etc.???? Also heißt jetzt die zwei Vorne!

ich hab immer noch nicht kapiert was fûr felgen du hast?

wenn du m135 hast einfach VA 225er HA 255er und GUT ist, deine alten reifen verkaufst du einfach, fertig!

anstatt immer zu fragen 'was soll ich jetzt machen, was soll ich jetzt machen' wurde doch 10mal

gesagt, originale reifengrösse drauf packen und fertig.

lg

Themenstarteram 16. Mai 2013 um 7:18

So war beim TÜV. Diese Bereifung ist in seinem System nicht drin, heißt müsste eine Einzelabnahme machen und das wird teuer und ist Zeitaufwendig. Er meinte neue Reifen und gut ist!

Ich besorge mir jetzt Winterreifen gehe damit zum tüv, siegel drauf, Winterreifen ab und die Sommerreifen wieder dran. Versicherungsschutz ist dafür nicht mehr gegeben aber ne andere Methode sehe ich nicht. Geld für neue Reifen habe ich keine, bin selber schuld, aber aus dummen Fehlern lernt man :)

am 16. Mai 2013 um 7:47

Na da hoffe ich mal für Dich, daß Du in der Zeit, in der Du mit nicht zugelassenen Reifen rumfährst keinen Unfall baust.

Deine Versicherungsgesellschaft wird Dich beim Nachweis, daß die Karre nicht der StVZo entspricht, gerne in Regress nehmen.

 

Ich würde an Deiner Stelle schonmal anfangen zu sparen:eek:

am 16. Mai 2013 um 8:01

Da deine Reifen ja auch noch nahezu neu sind, kannst du die ja verkaufen, und dir für minimale bis keine Mehrkosten "passende" holen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von TryOnce25

Versicherungsschutz ist dafür nicht mehr gegeben aber ne andere Methode sehe ich nicht. Geld für neue Reifen habe ich keine, bin selber schuld, aber aus dummen Fehlern lernt man :)

Das ist extrem dumm. Wobei nein, das ist eigentlich noch schlimmer.

Zitat:

Original geschrieben von TryOnce25

So war beim TÜV. Diese Bereifung ist in seinem System nicht drin, heißt müsste eine Einzelabnahme machen und das wird teuer und ist Zeitaufwendig. Er meinte neue Reifen und gut ist!

Ich besorge mir jetzt Winterreifen gehe damit zum tüv, siegel drauf, Winterreifen ab und die Sommerreifen wieder dran. Versicherungsschutz ist dafür nicht mehr gegeben aber ne andere Methode sehe ich nicht. Geld für neue Reifen habe ich keine, bin selber schuld, aber aus dummen Fehlern lernt man :)

Sorry,

ich kann nicht erkennen, daß Du aus dummen Fehlern gelernt hast,

wenn Du jetzt einen noch dümmeren,unverantwortlichen Fehler begehen willst, und

>mit dem Wissen, daß der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist,

mit unzulässiger Bereifung permanent gegen die StVZO verstößt :rolleyes:

am 16. Mai 2013 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von TryOnce25

... Geld für neue Reifen habe ich keine, bin selber schuld, aber aus dummen Fehlern lernt man :)

und was machst beim platten? (stahl)beton einfüllen und weiter fahren?

am 16. Mai 2013 um 15:46

der weiss selber nicht was er tut!

der weiss nicht was er will!

ihr sagt hier alle einzelabnahme, er stellt das erst nach dem tüv fest!

ihr sagt hier alle, andere mischbereifung, er sagt nach dem tüv ahh ich brauch neue reifen !

 

:D :D :D

was soll man dazu noch sagen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Zitat:

Original geschrieben von TryOnce25

Versicherungsschutz ist dafür nicht mehr gegeben aber ne andere Methode sehe ich nicht. Geld für neue Reifen habe ich keine, bin selber schuld, aber aus dummen Fehlern lernt man :)

Das ist extrem dumm. Wobei nein, das ist eigentlich noch schlimmer.

Ganz meine Meinung!

Hauptsache Dreier fahn, wa??

:(

Zitat:

Original geschrieben von C3PO V3.0

Na da hoffe ich mal für Dich, daß Du in der Zeit, in der Du mit nicht zugelassenen Reifen rumfährst keinen Unfall baust.

Deine Versicherungsgesellschaft wird Dich beim Nachweis, daß die Karre nicht der StVZo entspricht, gerne in Regress nehmen.

Nein, nur wenn ein kausaler Zusammenhang besteht und das duerfte hier nicht gegeben sein.

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Zitat:

Original geschrieben von C3PO V3.0

Na da hoffe ich mal für Dich, daß Du in der Zeit, in der Du mit nicht zugelassenen Reifen rumfährst keinen Unfall baust.

Deine Versicherungsgesellschaft wird Dich beim Nachweis, daß die Karre nicht der StVZo entspricht, gerne in Regress nehmen.

Nein, nur wenn ein kausaler Zusammenhang besteht und das duerfte hier nicht gegeben sein.

Was heißt:"das dürfte hier nicht gegeben sein" :confused:

Ein kausaler Zusammenhang kann doch erst nach dem Tatbestand(Unfall)

festgestellt werden :p

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

 

...

Nein, nur wenn ein kausaler Zusammenhang besteht und das duerfte hier nicht gegeben sein.

Bei falscher Bereifung kann der kausale Zusammenhang doch viel eher hergeleitet werden als bei z.B. nicht zugelassenen Birnen, oder irre ich mich da?

:confused:

Gruß

Bleibt mal auf dem Teppich...

Du kannst die Rad-/ Reifenkombination eintragen lassen.

1. Du benötigst einen Bescheinigung vom Reifenhersteller, dass auf dieser Felge jener Reifen Gefahren werden kann.

2. Der Abrollumfang muss im Rahmen liegen

3. Die Tragfähigkeit muss gegeben sein. sprich: Achslast geteilt durch 2 + x also 92 vorn und 94 hinten

1 + 2 sind gegeben. Musst Du nur als Bescheinigung mitbringen. 3 anfordern und auch mitbringen.

Dann eine Einzelabnahme machen lassen und fertig!

Und ja... Theoretisch ist die ABE erloschen. praktisch fahren nicht wenig Fahrzeuge mit dieser Kombi eingetragen rum.

Momentanlösung: Irgendwoher Standartreifen besorgen fürmdie HU. Dann um die Eintragung kümmern und alles ist gut!

Gruß Teckel

Zitat:

Original geschrieben von Wteckel

Bleibt mal auf dem Teppich...

Du kannst die Rad-/ Reifenkombination eintragen lassen.

1. Du benötigst einen Bescheinigung vom Reifenhersteller, dass auf dieser Felge jener Reifen Gefahren werden kann.

2. Der Abrollumfang muss im Rahmen liegen

3. Die Tragfähigkeit muss gegeben sein. sprich: Achslast geteilt durch 2 + x also 92 vorn und 94 hinten

1 + 2 sind gegeben. Musst Du nur als Bescheinigung mitbringen. 3 anfordern und auch mitbringen.

Dann eine Einzelabnahme machen lassen und fertig!

Und ja... Theoretisch ist die ABE erloschen. praktisch fahren nicht wenig Fahrzeuge mit dieser Kombi eingetragen rum.

Momentanlösung: Irgendwoher Standartreifen besorgen fürmdie HU. Dann um die Eintragung kümmern und alles ist gut!

Gruß Teckel

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