Kawasaki Modell?

Kawasaki Z

Guten Abend,
hätte da wieder mal eine Frage.

Mein Händler, wo ich mir die Z750R kaufen möchte, hatte ich gefragt ob alle Motorräder die er anbietet "deutsche Modelle" seien.
Er meinte darauf das alle Motorräder bei "Kawasaki Europa" gekauft und Registriert werden und man somit auch die volle Werksgarantie hat.

Meine Frage ist jetzt, ob das so alles richtig ist?

Geht nur darum das ich keinen Import aus Spanien oder Italien will.

LG Sven

16 Antworten

Das ist nicht ganz richtig:

Die Garantie ist an Bedingungen geknüpft:

Auslieferung und Übergabeinspektion vom Vertragshändler.
Alle Inspektionen von Vertragspartnern.

Aber:
Der ausliefernde Händler muss laut EU-Recht 24 Monate Gewährleistung, die an KEINE Bedingungen genküpft ist, geben.

Also:

Wenn Du die 24 Monate "Werksgarantie" haben möchtest, sollstest Du bei einem Kawasaki-Händler kaufen.

Viele Grüsse,

Arne

Ja, Sie ist von einem Vertragshändler, der auch in Deutschland seinen sitzt hat. Er hat mir nur ein gutes Angebot gemacht, ist aber leider zu weit weg, weshalb er Sie auch Liefern lassen würde.

Mir ging es nur darum ob alle Motorräder von "Kawasaki Europa" kommen?
Bei Skoda z.B. gibt es ja "Skoda Deutschland", "Skoda Tschechien", usw.!

Ich Fragte ihn deshalb ob es ein deutsches Modell ist, also "Kawasaki Deutschland" und er meinte die kommen alle von "Kawasaki Europa". Ist das so richtig oder nicht?

Will eben kein Import haben aus einem anderen Land wie Italien oder Spanien z.B.!

Grüße Sven

Zitat:

Original geschrieben von Sven_Koenig


Will eben kein Import haben aus einem anderen Land wie Italien oder Spanien z.B.!

Die kommen aber auch von "Kawasaki Europa" gel?

Ist mir schon klar. Die Frage ist eher gibt es ein Kawasaki Europa?
Ist meine Frage echt so schwer zu verstehen?

Grüße Sven

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http://www.motorradonline.de/.../100746
http://www.kawasaki.eu/
http://www.kawasaki.de/

Die Frage ist - wer ist der offizielle Importeur des gegenständlichen Bikes nach Deutschland - ist es nicht Friedrichsdorf, so ist es vulgo ein EU Fahrzeug, welches einen anderen offiziellen Importeur hat (mit den genannten Auswirkungen seitens Arne).
Da die Kisten alle eine EU Homologation haben, ist es - bis auf evtl. marginale Ausstattungsdetails - in jedem EU Land die techn. identische Kiste.

Aus diversen Gründen, würde ich pers. durchaus darauf achten, dass der Importeur Kawasaki D ist... was dir Kawa in Friedrichsdorf anhand der VIN sicher gerne auf Anfrage bestätigt, wenn es denn so ist. 🙂
Übrigens gibt es auch noch das Thema Kulanz... und spätestens da zeigt dir Kawa D bei einem "EU Fahrzeug" gerne den Mittelfinger 😉

Hallo,
also muss der Importeur aus Friedrichsdorf kommen?

Na das ist doch schonmal was, wonach ich den Händler fragen kann.

Grüße Sven

Also der Händler meinte jetzt die Kawas kommen von "Kawasaki Europe" aus den Niederlanden.

Hat das für mich irgendwelche Nachteile?

Grüße Sven

Habe jetzt mal eine Anfrage an Kawasaki Deutschland gestellt, wie das ist mit Motorräder von Kawasaki mit Sitz in den Niederlanden.

Kann es durchaus möglich sein das Kawasaki Niederlanden den Deutschen Markt mit abdeckt???

Grüße Sven

Niemand eine Idee?

Muss ich wohl doch warten bis sich Kawasaki melden, wenn überhaupt ;-).

LG Sven

Der Händler des Motorrades hat mir jetzt folgendes Geantwortet auf meine Frage wegen Garantie, Kulanz, usw.:

"Die Z750R die wir anbieten ist genau das gleiche Modell wie beim Kawasaki Vertragshändler.
Es gibt keine Unterschiede.
Wir machen für das Fahrzeug eine Garantiemeldung. Sie können dann zu jedem Vertragshändler
In ganz Europa gehen um Garantie Ansprüche geltend zu machen.
Kawasaki Europa in Holland beliefert Kawasaki Deutschland mit Fahrzeugen. Wir kaufen aber keine
In Deutschland da es da viel zu teuer ist"

Also "Kawasaki Deutschland" hat mir jetzt geantwortet und sagte das es keine Probleme gibt, wenn das Motorrad von "Kawasaki Niederlanden" kommt, solange der Händler der es mir verkauft ein Kawasaki Vertragspartner ist. Ansonsten hat man KEINE Garantie.

Auch der Kawasaki Vertragspartner, darf aber nur andere Vertragspartner als zwischenhändler haben.

Was mich jetzt nur wundert ist, dass der Händler der die Motorräder verkauft, sagt er ist kein Vertragspartner. Er bezieht die aber ohne weiteren zwischenhändler von "Kawasaki Niederlanden" und macht eine Garantiemeldung, mit der ich volle Werksgarantie habe.

"Kawasaki Deutschland" sagte mir aber das da irgendwas nicht ganz korregt geregelt wird und kann sich das auch nicht erklären.

Der Mitarbeiter meinte auch, solange nichts passiert und die Garantie nicht beansprucht wird, ist es ein gutes Angebot.

Grüße Sven

Zitat:

Original geschrieben von Sven_Koenig


..."Kawasaki Deutschland" sagte mir aber das da irgendwas nicht ganz korregt geregelt wird und kann sich das auch nicht erklären.

Der Mitarbeiter meinte auch, solange nichts passiert und die Garantie nicht beansprucht wird, ist es ein gutes Angebot.

Grüße Sven

Wo kein Kläger, da kein Richter. 😉

Lies nach, was ich Dir oben schrieb.

"Hochoffiziell" hast Du ein Motorrad OHNE Garantie, aber mit 24 Montan Gewährleistung Deines Verkäufers.

Wenn der sich dann im Falle eines Falles die Garantie "erschleicht" oder betrügt um Garantiegutschriften zu erhalten, das steht auf einem anderen Blatt. 😉

Viele Grüsse,

Arne

Zitat:

Original geschrieben von 030565


"Hochoffiziell" hast Du ein Motorrad OHNE Garantie, aber mit 24 Montan Gewährleistung Deines Verkäufers.

Letzteres ist IMHO das einzige, was zählt - schließlich hast du den Kaufvertrag nicht mit Kawasaki Deutschland, sondern mit dem Händler. Klar, mögloicherweise kann der dir keine Werksgarantie geben, die Gewährleistung hast du aber in jedem Fall.

Mhm... vor allem, wenn der Händler pleite geht oder umfirmiert/verkauft. (*ironie - dann hast die A Karte real)

Vielleicht auch mal der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung - die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung (des Herstellers, wie der Name sinnfällig schon sagt) nach GA Bedingungen (diese sind frei vereinbar!) für 2 Jahre. Diese GA kann bei jedem offiziellem Kawadealer eingefordert werden.
Die gesetzliche Gewährleistung besteht immer gegenüber dem Verkäufer - hier also der Händler - für 2 Jahre, jedoch wird nur für 6 Monate davon ausgegangen, dass der Fehler "ab Werk" angelegt war... ab Monat 7 steht der KÄUFER in der Nachweispflicht, dass dies so sei. Sprich - immer schön brav zu diesem Verkäufer oder Ätschibätschi.

Bleibt noch die Kulanzfrage, im Fall der teureren Fälle insbesondere, welche idR gegenüber dem Hersteller gestellt wird - Kawasaki in D wird, wie bereits gesagt, bei einer Grauen seeeehr wahrscheinlich den gestreckten Mittelfinger mit Grinsesmilie drunter durchs Fax zurückschicken. (allein schon deswegen, weil die VIN nicht bei Kawa D registriert ist - mithin, und genau das wird Kawa bei jeder Art von Anfrage genau so sagen, dieses Fahrzeug für Kawa D gar nicht existiert "Tut uns furchtbar leid, aber ihr Fahrzeug existiert leider gar nicht!" 😁  Ferner bleibt die Frage dazu, ob Kawa D für nicht existente Fahrzeuge ggf. Rückrufe verschickt .. wär ja auch blöd, nedwahr? 😰 )

Ob ein Konzessionär seinen Vertragsgeber betrügen will oder wird... nunja, ob das wohl im Kaufvertrag so steht? Da erledigt sich jede Frage nach "seriös"... ist wie Gold auf dem Autobahnparklplatz kaufen 🙄

Ich persönlich gebe bei dubiosen und/oder wackelig wachsweichen Konstrukten immer zu bedenken: Wenn es erstmal um Geld geht, erinnert sich keiner mehr an irgendwelche "Kein Problem bla bla... krieg ma scho" und die Fleppe wandert so schnell zu Boden, wie der "ersparte" Betrag solcher Deals für Ärger verbraten ist.

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