Kaufvertragsänderung durch Opel - Brauch mal Eure Hilfe?

Opel Astra H

Hallo,
ich habe im Januar bei meinem Ortsanssäigen FOH einen Astra als Re - Import bestellt mit folgender Ausstattung: 1.9 CDTI 150PS, Klimaautomatik, Sitzheizung. CD30MP3 mit LFB, Tempomat, Nebelscheinwerfer in Saphirschwarz.

So alles soweit ok und jetzt komm es. Habe letzte Woche von meinem FOH einen Brief bekommen:

Wortlaut Brief:

Ergänzung zu Ihrer Auftragsbestätigung
Hier: Deutscher Kfz-Brief mit Tageszulassung

Sehr geehrter Hr. XXXXX,
das von Ihnen bestellte Fahrzeug wird bekanntlich aus dem Ausland reimportiert und besitzt ursprünglich einen ausländischen KFZ - Brief mit Zulassungsvermerk, der beim Export nach Deutschland einbehalten und durch einen neuen deutschen Kfz-Breif ersetzt wird.
Durch eine neue Reimport-Abwicklung entfällt nun eine Ausstellung eines ausländischen Kfz-Briefes und das Fahrzeug erhält sofort einen neuen deutschen Kfz-Brief mit einer Tageszulassung.
Ihr Wagen wird also von uns mit einem deutschen Kfz-Brief und einem Haltereintrag geliefert. Wir halten es für notwendig, Sie von dieser Vorgehensweise zu unterrichten, um Missverständnisse zu vermeiden. Einen Nachteil dadurch haben Sie nicht und können auch sicher sein , dass es ein Model mit deutscher Ausführung ist.
Falls Fragen oder Auskunftsbedarf besteht, können Sie uns jederzeit anrufen.

MfG
FOH

Hier nun meine Frage(n):
Ist das normal??? Komme mir etwas verarscht vor. Wurde beim Kauf nicht erwähnt, dass das Auto eine Tageszulassung bekommt. Bin ja dann Zweitbesitzer.
Am liebsten würde ich vom Kauf zurücktreten. Geht das überhaupt?? Ist doch eine Vertragsänderung ohne mein wissen vorher. Was denkt ihr darüber???
Hoffe es kann jemand mir da eine Auskunft geben.

danke schonmal im vorraus

gruß
P.

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Corsa-C


Oh, ich glaube meine Antwort ist missverstanden worden. Natürlich kann man erst in Ruhe mit dem FOH darüber reden, sollte man aus den oben genannten Gründen (matula73) auch.
Vielleicht war es in meinem anderen Post nicht ganz ersichtlich geschrieben, RA und dergleich nur bei Úneinsichtigkeit des FOH. Das möchte ich hier nochmal betonen 😉

da können wir uns drauf einigen! 😉

möchte auch was hierzu besteuern da ich gerade den Unterschied wg. telefonischer/mündlicher Benachrichtigung und einer Schriftlichen privat in nem Versicherungsfall mitgemacht bzw. just entschieden habe.

Mein Tipp

Schriftlich einen Einspruch aufsetzen, sowas sollte man auch ohne Anwalt können. Begründung anderslautend als im Vertrag ... bla bla bla ... schönes geschwungenes Formdeutsch, sachlich und freundlich bleiben, aber bestimmt. Nicht vergessen Frist setzen für schriftliche Antwort.
Damit zum FOH gehen und den abgegeben. Sich bestätigen lassen das er das erhalten hat (Datum und Unterschrift).
Das dient alles mehr der Form. Danach in dem persönlichen Gespräch abklären was da los ist.

Wenn sich alles klärt - sehr gut, wenn nicht hat BluePhantom etwas schriftliches. Und wenn es hart auf hart kommt, kann (muss?!) er dies alles beim Anwalt belegen können wg. z. B. Rücktritt vom Vetrag usw.

Ziel des Ganzen ist es doch (davon gehe ich jetzt mal aus) das Auto zu bekommen, dass er bestellt hat mit welchen Absprachen/Ausstattungen wie auch immer.
Und machen wir uns nichts vor ... auch wenn es manchmal anders scheint :-) ... alle wollen nur Geld verdienen und zwar das in dem Fall von BluePhantom ob es nun der FOH ist.
Im Rechtsfall der Anwalt vom FOH oder auch von BluePhantom wenn der Schuss (hoffentlich kommt es nicht dazu) nach hinten losgehen sollte, wenn keine Einigung bei dem Gespräch erzielt werden sollte.

Greetz
M.

Ich hoffe der Sinn hiervon ist einigermassen rübegekommen.

Und ... etwas schriftlich zu fixieren muss auch nicht heissen das man direkt mit Anwalt oder dergleichen droht.

hallo,

erstmal danke für die angeregte diskussion.

also hier mein bericht wie es weiterging:
mein FOH ist von mir ca. 800 meter entfernt. habe telefonisch angekündigt, dass ich damit nicht einverstanden bin. hatte dann einen termin für ein gespräch bekommen. wie ein kollege hier schon schrieb habe ich mir aus einem grund ein neufahrzeug bestellt, um endlich mal erstbesitzer zu sein. außerdem hatte ich deswegen auch irgendwie das vertrauen zu dem händeler verloren. er hatte mir unteranderem versprochen, wenn er den gtc mit dem 1.9 cdti motor da , dass ich ihn mal probe fahren darf. wir hatten sogar die woche schon ausgemacht. bloß hat sich mein FOH nicht gemeldet in dieser woche.
beim persönlichen gespräch brachte er ausflüchte und hatt nicht mal sowas , wie auch hier gefordert, dass ich den wagen etwas billiger bekomme oder kostenlosse wintereifen etc. daraufhin bin ich vom vertrag zurückgetreten.

habe nun bei mauerhoff bestellt. dauert halt wieder. habe aber jetzt ca. 2000 euro mehr an ausstattung für den selben preis. gut gelle?

noch zur info der FOH arbeitet mit einem importeur zusammen, er ist nur vermittler.

gruß
p.

Also eher eine unschöne Lösung.....hoffentlich klappt es jetzt problemlos...

Kleine Ergänzung:

Der VIII. Zivilsenat des Bunsdesgerichtshof hat entschieden, dass ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter PKW auch dann noch als fabrikneu gilt, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf einen Autohändler aufweist! Der Kunde erwerbe in den Fällen ein fabrikeneues Auto und nicht einen Gebrauchtwagen.

Begründung:
die Kurzzulassung dient nicht der Nutzung des fahrzeuges, sondern ermöglicht dem Händler unter anderem, dem Käufer ggüb. dem Listenpreis einen erheblichen Preisnachlass zu gewähren. Wenn sich die Herstellergarantie und vorgeschriebene Frist für Fahrzeuguntersuchungen nur um wenige Tage verkürze, sei das für den Käufer von unwesentlicher Bedeutung.
Bei Weiterveräußerung lasse sich schnell nachweisen, dass es sich nur um eine Tagesztulassugn handelte, so dass nicht mit einer Erlösminderung zu rechnen sei!

(ob das die Käufer auch schon wissen?!)

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen