Kaufvertragsänderung durch Opel - Brauch mal Eure Hilfe?

Opel Astra H

Hallo,
ich habe im Januar bei meinem Ortsanssäigen FOH einen Astra als Re - Import bestellt mit folgender Ausstattung: 1.9 CDTI 150PS, Klimaautomatik, Sitzheizung. CD30MP3 mit LFB, Tempomat, Nebelscheinwerfer in Saphirschwarz.

So alles soweit ok und jetzt komm es. Habe letzte Woche von meinem FOH einen Brief bekommen:

Wortlaut Brief:

Ergänzung zu Ihrer Auftragsbestätigung
Hier: Deutscher Kfz-Brief mit Tageszulassung

Sehr geehrter Hr. XXXXX,
das von Ihnen bestellte Fahrzeug wird bekanntlich aus dem Ausland reimportiert und besitzt ursprünglich einen ausländischen KFZ - Brief mit Zulassungsvermerk, der beim Export nach Deutschland einbehalten und durch einen neuen deutschen Kfz-Breif ersetzt wird.
Durch eine neue Reimport-Abwicklung entfällt nun eine Ausstellung eines ausländischen Kfz-Briefes und das Fahrzeug erhält sofort einen neuen deutschen Kfz-Brief mit einer Tageszulassung.
Ihr Wagen wird also von uns mit einem deutschen Kfz-Brief und einem Haltereintrag geliefert. Wir halten es für notwendig, Sie von dieser Vorgehensweise zu unterrichten, um Missverständnisse zu vermeiden. Einen Nachteil dadurch haben Sie nicht und können auch sicher sein , dass es ein Model mit deutscher Ausführung ist.
Falls Fragen oder Auskunftsbedarf besteht, können Sie uns jederzeit anrufen.

MfG
FOH

Hier nun meine Frage(n):
Ist das normal??? Komme mir etwas verarscht vor. Wurde beim Kauf nicht erwähnt, dass das Auto eine Tageszulassung bekommt. Bin ja dann Zweitbesitzer.
Am liebsten würde ich vom Kauf zurücktreten. Geht das überhaupt?? Ist doch eine Vertragsänderung ohne mein wissen vorher. Was denkt ihr darüber???
Hoffe es kann jemand mir da eine Auskunft geben.

danke schonmal im vorraus

gruß
P.

18 Antworten

Hat ja erstmal nichts mit EU-Reimport - oder nicht - zu tun. Dir wurde ein Auto mit _Tageszulassung_ verkauft, und das muss im Kaufvertrag natürlich auch so drin stehen. Wenn im Vertrag nur "EU-Reimport" steht kann man davon ausgehen, dass Du auch als erster Besitzer im KFZ-Brief erscheinst. Wenn im Kaufvertrag nichts von Tageszulassung steht, kannst Du IMO dies auch so verlangen, bzw. zrücktreten.

Gruß

Togal

sehe ich wie mein Vorredner, ist eindeutig eine Änderung im Kaufvertrag die nur in Konsens mit beiden Partnern getätigt werden kann.
Außer Opel hat da eine böse Klausel drinnen...

also im kaufvertrag steht drin, dass es ein EU Fahrzeug ist. also nix von tageszulassung. dies kam ja mit dem brief letzte woche.

also im kaufvertrag steht drin, dass es ein EU Fahrzeug ist. also nix von tageszulassung. dies kam ja mit dem brief letzte woche.

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Den Haltereintrag brauchst Du nicht akteptieren.
EU-Wagen ja, Wagen mit Tageszulassung- Nein.

Es sein denn... Im Kaufvertrag, siehe Kleingedrucktes 😰, steht es explizit drin. Wenn der FOH jetzt aber schon anfängt mit Briefverkehr würde ich auch dementsprechend schriftlich antworten. Einschreiben mit Rückschein.
Ein Wagen mit Tageszulassung ist definitv weniger wert. Da gab es ein Gerichtsurteil. Weiß aber nicht mehr wo ich das lesen konnte. Vieleicht gehst Du mal Googeln oder Witschen ;-)

Ci@o

Ich kann mich da allen andern nur anschließen! Was mich allerdings mal interessiert ist wie Dein FOH mit EU-Fahrzeugen handeln kann!?

Das ist meines Wissens verboten! Mit Re-Importen darf man normalerweise nur als freier Händler sein Geld verdienen!!!

Wenn Du tatsächlich Probleme bekommen solltest, dann kann Dir sicherlich der Opel-Kundeservice helfen

Re: Kaufvertragsänderung durch Opel - Brauch mal Eure Hilfe?

Zitat:

Original geschrieben von BluePhantom


Einen Nachteil dadurch haben Sie nicht und können auch sicher sein , dass es ein Model mit deutscher Ausführung ist.

Also ich finde das schon als Nachteil. Z.B. beim Wiederverkauf kann ein zusätzlicher Vorbesitzer schon etwas hinderlich sein.

Re: Re: Kaufvertragsänderung durch Opel - Brauch mal Eure Hilfe?

Zitat:

Also ich finde das schon als Nachteil. Z.B. beim Wiederverkauf kann ein zusätzlicher Vorbesitzer schon etwas hinderlich sein.

M.E. ist der Fall genauer zu trennen:

1) Früher EU-Fahrzeug, jetzt deutsche EZL:

==> Für Reimporte gilt dasselbe wie für Tageszulassungen. Der Wiederverkaufswert ist geringer! Wurde auch gerichtlich bestätigt - D.h. dieser Punkt ist für Dich ein Vorteil!

2) Tageszulassung:
Ein Vorbesitzer mehr schmälert den Wert, daher ist Punkt 2 ein Nachteil für Dich!

Aber: Eine Vertragsveränderung zu Deinen Gunsten darf der Händler machen....
Eine Vertragsverschlechtertung musst Du nicht akzeptieren (es sei denn, diese Möglichkeit ist bereits im Vetrag erwähnt!)

1+2) In der Summe heben sich Vor- und Nachteil für Dich wahrscheinlich auf, so dass der Wiederverkaufswert gleich ist....(darauf wird Opel auch vermutlich verweisen.)
Daher würde ich auch vorschlagen, deshalb nicht gleich die riesen Welle zu machen (mit Einschreiben ect.), sondern dem Händler persönlich darzulegen, dass sich durch den zusätzlichen Halter der Wert für Dich verschlechtert. So wie ich das verstanden habe, war das je keine Änderung durch den FOH, sonder durch Opel allgemein, oder?

Vielleicht sieht der FOH eine Möglichkeit die Tageszulassung zu umgehen, oder aber dir anders entgegenzukommen (kostenlose Inspektion/Winterreifen, ect.).
Erst wenn dann soetwas nicht helfen sollte, und du wirklich der Meinung bist, dass Rücktritt und Neukauf awoanders für Dich einen Vorteil bringt - würde ich formal dagegen vorgehen....

(Zu beachten wären dabei u.U. noch eventuelle Einsprüchsfristen!!)

Re: Re: Re: Kaufvertragsänderung durch Opel - Brauch mal Eure Hilfe?

Zitat:

Original geschrieben von matula73


2) Tageszulassung:
Ein Vorbesitzer mehr schmälert den Wert, daher ist Punkt 2 ein Nachteil für Dich!

1+2) In der Summe heben sich Vor- und Nachteil für Dich wahrscheinlich auf, so dass der Wiederverkaufswert gleich ist....(darauf wird Opel auch vermutlich verweisen.)
Daher würde ich auch vorschlagen, deshalb nicht gleich die riesen Welle zu machen (mit Einschreiben ect.), sondern dem Händler persönlich darzulegen, dass sich durch den zusätzlichen Halter der Wert für Dich verschlechtert. So wie ich das verstanden habe, war das je keine Änderung durch den FOH, sonder durch Opel allgemein, oder?

(Zu beachten wären dabei u.U. noch eventuelle Einsprüchsfristen!!)

Hi,

warum sollte "BluePhantom" auf ein Schreiben von dem Händler nicht schriftlich antworten?

Er kauft nicht einen Sack Murmeln sondern ein Fabrikneues Fahrzeug das einen gewissen Wert repräsentiert den er auch bezahlen muß. Warum sollten im nachhinein irgendwelche Zugeständnisse gemacht werden.

Vertrag ist Vertrag - Da hört der Spaß auf.

In deinem Punkt 2 hast Du selbst geschrieben das eine Tageszulasung ein Nachteil ist. Was soll sich den da bitteschön aufheben?

????? 😰

Edit: Wenn ein Händler soetwas versucht - Wäre
bei mir kein Vertrauen mehr da. Der könnte sich seine kostenlosen KD,s irgendwo hin*'*'*''**'en.
Wenn am Anfang schon getrickst wird? - Ich weiß net

Ob Vor - oder Nachteil für dich entstehen ist unwichtig, zumindest in erster Instanz. Fakt ist, dass der Verkäufer sich vertragswidrig und damit rechtswirdrig verhält.
Ich würde dem Händler auf jeden Fall ein Einschreiben / Rückschein senden, um einer evtl. Verjährung entgegenwirken, falls es zu einem Rechtsstreit oder Uneinsichtigkeit der Händlers kommt. Allerdings solltest du versuchen, wie auch schon manche Vorredner erwähnt haben, freundlich und sachlich zu bleiben. Ein Satz Winterräder UND gratis Inspektion scheinen der Wertminderung entgegenzuwirken. Ich persönlich würde einen 10% Nachlass vom Kaufpreis anfragen. Falls sich der Händer jedoch in allen Fällen stur stellt, würde ich dir einen Rechtsanwalt empfehlen. Vorraussetzung hierfür ist natürlich, dass du eine ordentliche Rechschutzversicherung hast. Dort wäre dann zu überprüfen, ob der Händler evtl. einen "vorsetzlichen Betrug" ins Leben gerufen hat. Bei gutem Anwalt und guter Formulierung kannst du evtl. noch Schadensersatz verlangen....Aber wollen wir mal hoffen, dass es nicht soweit kommt und der Händer der "Freundliche" bleibt 😉

Man kann ja mit sich reden lassen, aber verarschen lassen? NEIN DANKE! Kommst du aus eher ländlicher Gegend, oder ner größeren Stadt? Bei Uneinsichtigkeit des Händlers wäre natürlich ein "Dorfgespräch" nicht zu seinen gunsten 😉

Re: Re: Re: Re: Kaufvertragsänderung durch Opel - Brauch mal Eure Hilfe?

Zitat:

Original geschrieben von RollMaxx


Hi,

warum sollte "BluePhantom" auf ein Schreiben von dem Händler nicht schriftlich antworten?

Ich denke, die Chance auf eine gütliche Einigung wird dadurch vergrößert! der Vesuch schadet doch nicht...

Die Idee dabei ist denkbar einfach: Vermutlich wird der FOH nicht ganz so entgegenkommen, wenn sofort ein Einschreiben mit Rechtsanwalt, Forderungen und Rücktrittsandrohung eingeht....(auch wenn das freundlich und sachlich gehalten ist). Ich würde ab dem Zeitpunkt nur noch ganau das zugestehen, wozu ich rechtlich zweifelsfrei verpflichtet bin - keinen Deut mehr!

Persönlicher Kontakt kann da m.E. helfen, dass der FOH eher bereit ist, seinen Spielraum zum entgegenkommen - den er zweifelsohne hat - auch zu Deinen Gunsten auszunutzen. Das wird er nämlich nur machen, wenn er sich dadurch auch einen Vorteil verspricht (z.B. eine gerettete Kundenbeziehung, ect.)

Wenn das keinen Erfolg bringt (erst dann) würde ich auch auf die "sachliche Ebene" umschwenken. Wie schon erwähnt: Darauf achten, dass keine Frist verstreicht!!

Immer dran denken: ein gutes Geschäft gibt es nur, wenn beide Seiten dran verdienen!

Zitat:

Original geschrieben von Corsa-C


Ob Vor - oder Nachteil für dich entstehen ist unwichtig, zumindest in erster Instanz. Fakt ist, dass der Verkäufer sich vertragswidrig und damit rechtswirdrig verhält.

Jetzt bleib mal auf dem Teppich:
Schließlich geht es darum, ein einwandfreies Produkt zu bekommen, und nicht darum, den FOH anzupinkeln....

Wenn Du kein Korinthenka..er bist, ist es natürlich entscheidend, ob Du Vor- oder Nachteile durch die Änderung hast!!!
(nein- du bist Natürlich der Erste, der protestiert wenn sich etwas zu Deinen Gunsten ändert...jaja!)

Die haben bei der Abwicklung etwas geändert - na und? Da muss man nicht direkt die Betrugskeule rausholen! Dass man keine Verschlechterung akzeptieren muss - und damit die Änderung so nicht hinnehmen muss - ist klar!!
Darüber kann man doch aber reden..

. Ich persönlich würde einen 10% Nachlass vom Kaufpreis anfragen. Falls sich der Händer jedoch in allen Fällen stur stellt, würde ich dir einen Rechtsanwalt empfehlen. Vorraussetzung hierfür ist natürlich, dass du eine ordentliche Rechschutzversicherung hast. Dort wäre dann zu überprüfen, ob der Händler evtl. einen "vorsetzlichen Betrug" ins Leben gerufen hat. Bei gutem Anwalt und guter Formulierung kannst du evtl. noch Schadensersatz verlangen....Aber wollen wir mal hoffen, dass es nicht soweit kommt und der Händer der "Freundliche" bleibt 😉

Man kann ja mit sich reden lassen, aber verarschen lassen? NEIN DANKE! Kommst du aus eher ländlicher Gegend, oder ner größeren Stadt? Bei Uneinsichtigkeit des Händlers wäre natürlich ein "Dorfgespräch" nicht zu seinen gunsten 😉

Rechtsanwalt, Preisnachlass, Betrugsklage...

Extrem Kluge Strategie!!!!!!!!!!!!!

(Eigentlich sollte der FOH noch was draufzahlen, wenn man gnädigerweise Du Auto nimmst!

Wenn es das Ziel ist, vom Kauf zurückzutreten - durchaus erfolgversprechend! Wenn "Bluephantom" aber ein Auto haben möchte ....

Das Einzige worauf ein Anrecht besteht ist die Auslieferung zu den Bedingungen wie es im Vertrag steht - darauf kann man auch bestehen. D.h. keine Tageszulassung. Alles weitere könnte eine Lösung sein, die aber nicht erpressbar ist

@ BluePhantom
An deiner Stelle würde ich erstmal Ruhe bewaren und mit dem Schreiben zu deinem FOH gehen. Dort solltest du dich mit deinem Verkäufer zusammensetzen, um dir von ihm den schrieb in Ruhe erklären zu lassen. Wenn du dann bedenken dazu hast, solltest du ihn nett und freundlich darauf hinweisen, um gemeinsam eine für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden. Schließlich möchtest du das Auto haben, und dein FOH will es dir verkaufen. Das Ergebnis solltest du schriftlich festlegen lassen (wichtig!).
Wenn das nicht funktioniert, kannst du immer noch den anderen Weg einschlagen.

Aus eigener Erfahrung (ich arbeite in einem Bereich, wo ich viel mit Kunden zu tun habe) kann ich euch sagen: Mit freundlichkeit kommt man meist viel weiter und schneller zum Erfolg, als mit Genörgel und einem Rechtsverdreher. Für eine freundliche Person bin ich eher Bereit, den Reset-Knopf zu drücken, als für einen Nörgler. Und das Kostet bei uns dem Kunden schnell viel Geld.

Oh, ich glaube meine Antwort ist missverstanden worden. Natürlich kann man erst in Ruhe mit dem FOH darüber reden, sollte man aus den oben genannten Gründen (matula73) auch.
Vielleicht war es in meinem anderen Post nicht ganz ersichtlich geschrieben, RA und dergleich nur bei Úneinsichtigkeit des FOH. Das möchte ich hier nochmal betonen 😉

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