Kaufvertrag
Hallo zusammen,
die Frage gehört eigentlich nicht hier hin aber ich versuchs trotzdem mal.
Meine Frau hat heute ihren Corsa verkauft und hat handschriftlich einhjen Vertrag aufgesetzt.
Der lautet wie folgt:
"
18.07.2013
Herr xxxx,
kauft heute meinen blauen Opel C-Corsa Baujahr 2000 + winterreifen für xxxx€ bar.
Wie gesehen und probe gefahren so gekauft.
Unterschriften beider Parteien"
Meine Frage ist jetzt, wie es mit Garantie und Gewährleistung aussieht? Die Gewährleistung muss im Kaufvertrag doch ausdrücklich ausgeschlossen werden, oder?
Ist das nicht der Fall muss ich dem Kaüfer eine Gewährlistung auf das verkaufte Fahrzeug geben, oder bin ich da falsch Informiert?
Danke für eure Antworten....
Grüsse
23 Antworten
Garantie ist immer freiwillig! Gewährleistung muss AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen werden, sonst gilt 24 Monate Gewährleistungspflicht/Sachmängelhaftung!
Nach 6 Monaten steht der Käufer in der Beweispflicht, also musst du nur 6 Monate zittern🙄
Ich würd aber trotzdem kein angemeldetes Auto an einen Privatkäufer verkaufen. Habs zwar mit meinem alten gemacht, aber er hat meine schilder abgemacht und Kurzzeitkennzeichen drauf gemacht. Ist ja nicht so schlimm wenns in Deutschland bleibt das Auto. Aber wenns ins Ausland geht, dann wirds egtl. fast unmöglich ohne Schein und Schildern ein Auto abzumelden.
Hatte jetzt einen Fall meiner eigenen Dummheit:
Bin bei einem Autohändler tätig. Habe ein Fahrzeug verkauft alles schön und gut nach Azerbaijan. Ne Woche später entdecke ich unter nem Stapel die Schilder von dem Fahrzeug und siehe da, der war noch angemeldet. Zum Glück hatten wir die Schilder noch. Aber trotzdem son langes hin und her. Anfangs hieß es sogar: Ja Schilder können sie uns schicken aber wir müssen auf eine Nachricht vom Bundeskraftfahramt, dass das Auto im Ausland angemeldet wurde, warten. Das kann lange dauern. Und Versicherung und Steuern bekommt man nicht durch einen Kaufvertrag zurück. Aber zum Glück gab es sehr kompetente Herren beim Strassenverkehrsamt die durch eine eidesstattliche Erklärung das Auto jetzt abgemeldet haben.
Lange Rede kurzer Sinn: Lieber selbst abmelden wenns geht🙂
Zitat:
Original geschrieben von Markus1,8T
Garantie ist immer freiwillig! Gewährleistung muss AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen werden, sonst gilt 24 Monate Gewährleistungspflicht/Sachmängelhaftung!
Also Garantie richtig,
aber wir als Händler wenn wir nichts anderes rein schreiben, gilt 12 Mon, nicht 24. Glaube nicht, dass ein Privatverkäufer wenn er nichts rein schreibt länger Gewährleistung geben muss als Händler.
Und 12 mon teilen sich ja in Beweispflicht 6 Mon vom Verkäufer und danach 6 mon Käufer.
Zitat:
Original geschrieben von MasterKnr1
Also Garantie richtig,aber wir als Händler wenn wir nichts anderes rein schreiben, gilt 12 Mon, nicht 24. Glaube nicht, dass ein Privatverkäufer wenn er nichts rein schreibt länger Gewährleistung geben muss als Händler.
Und 12 mon teilen sich ja in Beweispflicht 6 Mon vom Verkäufer und danach 6 mon Käufer.
Warst schneller, das mit der Beweispflicht habe ich bereits ergänzt.
Ich bin mir jedoch FAST sicher, das die Gewährleistung/Sachmängelhaftung von Privat 24 Monate beträgt, und nicht nur 12!
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Zitat:
Original geschrieben von MasterKnr1
Ich würd aber trotzdem kein angemeldetes Auto an einen Privatkäufer verkaufen. Habs zwar mit meinem alten gemacht, aber er hat meine schilder abgemacht und Kurzzeitkennzeichen drauf gemacht. Ist ja nicht so schlimm wenns in Deutschland bleibt das Auto. Aber wenns ins Ausland geht, dann wirds egtl. fast unmöglich ohne Schein und Schildern ein Auto abzumelden.Hatte jetzt einen Fall meiner eigenen Dummheit:
Bin bei einem Autohändler tätig. Habe ein Fahrzeug verkauft alles schön und gut nach Azerbaijan. Ne Woche später entdecke ich unter nem Stapel die Schilder von dem Fahrzeug und siehe da, der war noch angemeldet. Zum Glück hatten wir die Schilder noch. Aber trotzdem son langes hin und her. Anfangs hieß es sogar: Ja Schilder können sie uns schicken aber wir müssen auf eine Nachricht vom Bundeskraftfahramt, dass das Auto im Ausland angemeldet wurde, warten. Das kann lange dauern. Und Versicherung und Steuern bekommt man nicht durch einen Kaufvertrag zurück. Aber zum Glück gab es sehr kompetente Herren beim Strassenverkehrsamt die durch eine eidesstattliche Erklärung das Auto jetzt abgemeldet haben.
Lange Rede kurzer Sinn: Lieber selbst abmelden wenns geht🙂
Du hast schon Recht. Würde es trotzdem vom Verkaufspartner abhängig machen.
Dies ist dann aber sozusagen ein Vertrauensvorschuss. Ein Autoverkauf direkt vor Ort an der Zulassungsstelle, ist eine gute Option. Insbesondere wenn das Auto ins Ausland geht. Dies ist bei hochwertigen Autos (MB, BMW, Audi) mit hoher Laufleistung häufig der Fall. Die Autos gehen dann vornehmlich ins Ausland.
@Masterknr1
würde ich mich nochmals informieren. Als Händler sollte man zumindest wissen, was man tut.
Ihr habt genau wie jeder Private 24 Monate Gewährleistungspflicht.
Ihr als Händler könnt sie reduzieren auf 12 Monate und der Privatmann kann sie ausschließen, beides muss jedoch explizit im Vertrag stehen.
Alles andere stimmt einfach nicht.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von MasterKnr1
aber wir als Händler wenn wir nichts anderes rein schreiben, gilt 12 Mon, nicht 24. Glaube nicht, dass ein Privatverkäufer wenn er nichts rein schreibt länger Gewährleistung geben muss als Händler.Und 12 mon teilen sich ja in Beweispflicht 6 Mon vom Verkäufer und danach 6 mon Käufer.
Du bist echt ein Händler? KFZ-Händler? 😰
Wie schon geantwortet wurde, gilt bei gebrauchten KFZ eine Gewährleistung von 24 Monaten, wenn nicht anders im Kaufvertrag geregelt - wie bereits geschrieben.
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten und inzwischen hat sich n bissl was getan.
Habe gestern nochmal mit dem Käufer gesprochen, weil wir seine Adresse brauchen um ihn die Gebrauchsanweisung vom Auto zu schicken. Er meinte das Auto ist schon angemeldet und hat mir sogar das neue Kennzeichen genannt. Er sagte auch das sie sehr zufrieden sind mit dem Auto :-)
War ja auch alles drann gemacht und der Wagen kam einen Tag vorher aus der Inspektion...
Hat sich das schonmal erledigt.
Mit dem Kaufvertrag ist halt so das ich die Gewährleistung ausschliessen muss im Vertrag. Haben wir leider nicht gemacht also Pech für uns.
Allerdings hat der Verkaüfer von uns nur eine Quittung über den Erhalt des Geldes bekommen und nicht den Vertrag wei oben von mir Zitiert.
Wie sieht es denn in dem Fall aus. Sollte er Gewährleistung in Anspruch nehmen wollen hat er nichts schriftliches, ausser die Quittung.
Wurde halt alles mündlich besprochen.
Grüsse
Die Quittung als Kaufbeleg wird ausreichen und im Streitfall steht Aussage gegen Aussage, Du kannst dann also viel behaupten aber nichts beweisen......