Kaufvertrag bei Autoverkauf ! Käufer will Geld zurück ! Bin ich auf der sicheren Seite ???

Opel Astra F

Hi Leut

hab ein gebrauchtes Auto verkauft, das Auto wurde über ebay versteigert, der Käufer hat es per Sofortkauf erworben.

Habe Mängel wie Rost Gebrauchsspuren etc angegeben.

In der Auktion hab ich drin stehen:

Dass jegliches oder gesetzliches gewährleistungsrecht ausgeschlossen ist
keine rücknahme
keine garantie
keine nachverhandlungen
kein rücktritt des kaufvertrages

zudem hab ich dann ncoh ein separaten kaufvertrag ausgestellt, den der käufer mir unterschrieben hat.

dort hab ich das selbe nochmals drin stehen, und zudem noch folgendes:

- bei Schäden nach abholen des Fahrzeugs ist allein der Käufer haftbar
- Ausschluss der Sachmängelhaftung
- jegliche Schadensersatzansprüche wegen der Beschaffenhéit des Fahrzeugs , bekannten oder versteckten Mängeln sind ausgeschlossen

Er hat jetzt geschrieben per email dass er sein geld zurück will, dass das auto kaputt sei ( genaueres stand nicht drin ) . ich soll ihm das geld zurückgeben und ich soll das auto wieder holen.
oder ihm 200 € zurücküberweisen .

Aber vom kaufvertrag her müsste ich ja auf der sicheren seite sein, und bin zu keiner rücknahme etc verpflichtet oder was meint ihr ???

danke für eure antworten

lg
carmen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hendr1k



Zitat:

Original geschrieben von Habichnet


..
eigentlich müsste man dem käufer ja mal mut zusprechen...
..

Zitat:

Original geschrieben von hendr1k



Zitat:

Original geschrieben von be_crazy


Dann ist es vllt. ratsam den armen Käufer auf MT und das Thema von carmen aufmerksam zu machen.
da hab ich auch schon dran gedacht 🙄
aber da würden wir ja ein MT Mitglied verraten ..

In meinen Augen ist das kein Mitglied mehr. Erst sich aufregen und dann .... mir fehlen die Worte!

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Was für ein "Auto" hast du denn verkauft ? (😁)

Ist doch egal was... Es ist irgendwo vermerkt, dass der Käufer den Vertrag bis zu 10 Werktagen nach Kaufdatum OHNE Angabe von Gründen rückgängig machen kann... Das gilt auch bei privatverkäufen... Pech halt, wenn er in der Zeit Kilometer gezogen hat ohne ende... Was soll man bei einem 200€ Wagen dafür abziehen..? Und es ist völlig uninteressant, was in einem Kaufvertrag vermerkt ist (á la "Gekauft wie gesehen" ->nicht gültig, auch wenn vermerkt).

das ganze heißt aber rückgaberecht 😉 von mediamarkt kommt auch keiner zu mir um den beamer wieder abzuholen 😉

denke ma es geht um den astra ?! setzt doch einfach ma das angebot hier rein.

ein rückgaberecht existiert bei privatverkäufen nicht, auch dann nicht wenn sie per fernabsatz getätigt wurden.
der käufer kann aber den kaufvertrag anfechten wenn er berechtigte gründe hat. das können zb arglistig verschwiegene mängel sein. (§123,1 BGB) aber auch wuchergeschäfte sind als nichtig auszulegen (§138 BGB).
Grundsätzlich bestünde noch die Möglichkeit der Anfechtung nach §119 BGB (Irrtum), das ist in der Praxis aber sehr schwer.
sofern der verkäufer seiner auskunftspflicht hinreichend nachgekommen ist kann aber davon ausgegangen werden dass der käufer nachträglich keine möglichkeit mehr hat das rechtsgeschäft anzufechten.
wichtig ist nur dass beim verkauf alle bekannten mängel, vor allem die schwerwiegenden, benannt wurden und nichts verschwiegen wurde!

etwas mehr infos wären hilfreich!

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So. gefunden:

http://cgi.ebay.de/...tegoryZ9858QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

ist das etwa die kiste ohne kat usw?

schätzungsweise?!

Darauf hättest du hinweisen müssen!!
Ist ein gravierender Mangel an einer wesentlichen Eigenschaft des Fahrzeugs den du da verschwiegen hast!

.. da haste sogar noch´ne positive Bewertung bekommen ! 🙄
Es wäre allerdings gemein den armen Käufer jetzt negativ zu bewerten.

SOLLTE das der Eimer ohne Kat etc. sein, haste Pech, denn diese Mängel hast du NACHWEISLICH (steht ja alles hier im Board) gewusst und dann verschwiegen (ich seh davon zumindest nix im Ebay Text). In dem Fall würd ich dir die Karre auch umme Ohren hauen und meine entstandenen Kosten obendrauf.

Sollte es nen anderes Auto sein, hab ich nix gesagt 😁

BTW:

Sollte es das katlose Ranzfass sein, find ich es rein menschlich von dir extremst arm, deinen eigenen Griff ins Klo an jemand anderen abtreten zu wollen, macht dich net besser als den windigen Händler wo das Ding her war. Just my 2 cents

Zitat:

Im Fall eines Schadens nach Abholung des Autos , egal in welcher Weise, kann mir gegenüber kein Rechtsanspruch gestellt werden !

Dieses Zitat aus der Auktion ist rechtlich gesehen übrigens ohne Bestand! (s.o.)

@ carmen:
also, ich würde das Auto sofort zurücknehmen, mich bei "biertracht" entschuldigen,
und es dem "wald- & wiesenverkäufer" zurückbringen (mit zeugen)

-im Fahrzeugbrief steht der geprellte ebay käufer ja noch nicht drin,
also kannst du diesen betrugs-verkauf (fast) spurlos rückgängig machen,
und auf Rücknahme klagen

@ habichnet: was meinst du dazu ?

Hallo

also dass hier keine missverständnisse entstehen.

nein das war nicht das auto. das war ein anderer opel wo von uns verkauft wurde.

achja das ist übrigens gar net mein ebayname, und kein auto von mir was ihr da als link reingesetzt hattet

mfg

dennoch wären ein paar mehr infos nötig

was hast du denn nun angegeben und auf was bezieht sich der käufer?

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