KAufvertrag zurücktreten??
Moin.
Kann ein Privater Käufer bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privat vom Kaufvertrag zurücktreten?????
gruße
15 Antworten
das geht meines wissens nicht so einfach. es sei denn der verkäufer hat mängel verschwiegen oder es wurde so im kaufvertrag vereibart...
Er kann nur zurück geben, wenn wie schon gesagt Mängel verschwiegen wurden oder wenn beide Seiten ein Einverständnis haben, sonst eigentlich nicht, nur über Anwalt.
MfG Dark-Angel712
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es kommt immer auf die umstände drauf an.
wenn irgent welche sachen nicht 100% stimmen kann er immer zurücktreten.
unfall oder rostfrei nicht vorhandene ausstattungs merkmale.
falsche angaben der laufleistung, verschwiegene mängel bewust oder unbewust
usw....
die liste kann sehr lang werden, der angebots text muß eben 100% mit dem fahrzeug übereinstimmen.
auch der daraus ervolgte kaufvertrag mus 100% laut angebotenem fahrzeug sein.
der satz: gekauft wie gesehen mach einen vertrag 100% ungültig
da dieser nicht mehr zuläßig ist
Hi
Ich habe was in mein Vertrag gefunden was mir etwas komisch vorkommt ich Zitiere :
Der Käufer verzichtet ausrdücklich auf eine Gewährleistung duch den Verkäufer. Das Fahrzeug wird Verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Und das vom Händler . Ist das Zulässig ??
Zitat:
Original geschrieben von astra-f88
ER kann also net einfach sagen will en doch net???
Hat er schon gekauft?
Zitat:
Original geschrieben von Steven_Astra_F
HiIch habe was in mein Vertrag gefunden was mir etwas komisch vorkommt ich Zitiere :
Der Käufer verzichtet ausrdücklich auf eine Gewährleistung duch den Verkäufer. Das Fahrzeug wird Verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Und das vom Händler . Ist das Zulässig ??
laut einigen gerichtsurteilen kann ein händler nur dann die garantie auslassen wenn er es an einen anderen händler, für den export, als bastlerfahrzeug oder zum auschlachten verkauft
Zitat:
Original geschrieben von astra-f88
ER kann also net einfach sagen will en doch net???
nur weil es ihm nicht mehr gefällt oder er ein billigeres gesehen hat muß er es kaufen.
wenn er den vertrag unterschrieben hat oder durch eine auktion / sofort kaufen beendet hat.
ist er verpflichtet zu kaufen
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pc-baltler1:
laut einigen gerichtsurteilen kann ein händler nur dann die garantie auslassen wenn er es an einen anderen händler, für den export, als bastlerfahrzeug oder zum auschlachten verkauft
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Naja das hatt er ja nicht. Also ist das nicht zullässig ? Er hatte auch (leider nur Mündlich) versprochen ein teil der Tüv gebühren zu übernehmen (Zeuge meine Mutter) . Und ist dan davon zurück getreten als er schon bezahlt war und ich in (nach der anmeldung) abgeholt hatte . das Problem ist das mein Tüv diessen Monat fällig ist . Kauf Datum war 17.07.08
Zitat:
Original geschrieben von Steven_Astra_F
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pc-baltler1:
laut einigen gerichtsurteilen kann ein händler nur dann die garantie auslassen wenn er es an einen anderen händler, für den export, als bastlerfahrzeug oder zum auschlachten verkauft
[/qoute]Naja das hatt er ja nicht. Also ist das nicht zullässig ? Er hatte auch (leider nur Mündlich) versprochen ein teil der Tüv gebühren zu übernehmen (Zeuge meine Mutter) . Und ist dan davon zurück getreten als er schon bezahlt war und ich in (nach der anmeldung) abgeholt hatte . das Problem ist das mein Tüv diessen Monat fällig ist . Kauf Datum war 17.07.08
ist egal was im vertrag steht auf die garantie beim händler hast du einen rechts anspruch.
kannst ja mal googlen da findest du die urteile.
aber mal ne blöde frage warum bezahlts du im voraus, ich würde immer erst beim abholen bezahlen.
droh dem händler doch mit dem anwalt, wenn er seinen vereinbahrungen nicht nach kommt
nur wird es schon deutlich zu spät sein ein 3/4 jahr vergehen zu lassen
Ich war so aufgeregt , endlich nach langer suche , wieder ein Auto zu haben , da habe ich nicht dran gedacht. Auserdem wollte er es haben sonst hätte ich nicht die Papirer für die anmeldung bekommen .
Werde ich Montag anruffen , und ihm das mal erzählen . Werde aber erst mal die Urtele aus dem Netz suchen , und es ihm dann zietiehren . Das kommt bestimmt besser .
Danke
Zitat:
Original geschrieben von Steven_Astra_F
Ich war so aufgeregt , endlich nach langer suche , wieder ein Auto zu haben , da habe ich nicht dran gedacht. Auserdem wollte er es haben sonst hätte ich nicht die Papirer für die anmeldung bekommen .Werde ich Montag anruffen , und ihm das mal erzählen . Werde aber erst mal die Urtele aus dem Netz suchen , und es ihm dann zietiehren . Das kommt bestimmt besser .
Danke
mach dich mal schlau beim herrn google, dann hast du was auf der hand.
aber fang langsam an, vieleicht lenkt er ja ein
@ Steven_Astra_F:
Auf der Webseite des ADAC findet mal folgende Erläuterung:
Handelt es sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Daher ist es sehr wichtig darauf zu achten, wer auf Verkäufer- und wer auf Käuferseite steht.
Das bedeutet, dass du Sachmängel (die bereits beim Kauf vorlagen und erst später gefunden wurden bzw. sich auf einen bereits vorliegenden Defekt beruhen) beim Verkäufer melden kannst und dieser sie beheben muss. Dabei ist es jedoch so, dass innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss, dass der Schaden nicht schon vorher vorlag. Nach 6 Monaten muss hingegen der Käufer beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorlag. Grundsätzlich kann man also davon ausgehen, dass in den ersten 6 Monaten so ziemlich jeder Schaden behoben werden muss. Im Streitfall klärt dies ein Gericht.
Verschleißteile (Bremsbelege, etc.) und ein - dem Alter/der Laufleistung des Fahrzeug angemessener - kleiner Schaden sind hiervon ausgenommen. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um Garantie, was leider oftmals vergessen wird. Der Verkäufer haftet also erstmal nur für Mängel, die bereits beim Kauf vorlagen.
Hoffe, das klingt nun nicht zu verwirrend. *g*
Quelle: ADAC