kaufen ja oder nein, 318i touring

BMW 3er E46

Hallo Leutz

bräuchte mal eure hilfe

will mir den oben genannten bmw holen.

BMW 318 i Touring Sport

EURO 8.990


Fahrzeugdaten
Erstzulassung: 02/2001
Kilometerstand: 83800 km
Schadstoffnorm: EURO 3
Kraftstoffart: Benzin
Kategorie/Türen: Kombi / 5
Hubraum: 1895 ccm
Leistung: 87 KW (118 PS)
Farbe: schwarzmetallik

Fahrzeugausstattung

ABS, ASC, Fahrer-, Beifahrer-, Seiten- und Kopfairbag, Klimatronik, Xenonlicht, Teilledersitze mit Sitzheizung, Parkpilot, Servolenkung, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, Metalliklack, Colorglas, Elektr.Fensterheber, Elektr.Außenspiegel, Radio/CD, Navigationssystem, Drehzahlmesser, Nebelscheinwerfer, Außentemp.- anzeige, Bordcomputer, Wegfahrsperre, 5 Kopfstützen, Geteilte Rücksitzbank, Mittelarmlehne vorn, Klavierlackdekor, Trennetz, Laderaumabdeckung, Abgedunkelte Scheiben im Fond, Sportsitze, Gewindesportfahrwerk, Alufelgen 17´´, Fahrersitz- und Lenkradhöhenverstellung

gibt leider keine bilder

was haltet ihr so davon?

Beste Antwort im Thema

hallo,
meiner meinung nach wurde der vorne auf das facelift umgebaut da man auf bild 3 links an der stoßstangen aufnahme leicht erkennt das die nicht 100% drinne henk. entweder umbau oder kleinen rempler aufjedenfall war die unten (außer es täuscht auf dem bild). aber ich tippe mehr auf tuning da auch hinten getunt ist, tiefergelegt ist er auch glaub ich usw.

ich weiß nicht ich persöhnlich würde die finger von lassen. sieht zu verbastelt aus. wer weiß was dich alles erwartet nach dem kauf. ob noch mängel vorkommen usw. wenn du ihn trotzdem kaufen willst und durchcheken lässt schau dir alle papiere an ob alles eingetragen ist was eingetragen sein muss.

mfg

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Zitat:

Original geschrieben von joe_e30



Ich haette jetzt 09/2001 gesagt, hab aber auch keine Quelle gerade zur Seite.

Gruss
Joe

ist so auch richtig! laut BMW gab es den FL ab 09.2001

Zitat:

Original geschrieben von maik747



wenn ich im wagen sitze und ihn starte und dann licht an mache stellt sich das xenon alleine ein (es geht erst hoch und dann runter glaub ich).

LG

macht meiner auch! und der hat kein Xenon.

Zitat:

Original geschrieben von Ratte66



Zitat:

Original geschrieben von maik747



wenn ich im wagen sitze und ihn starte und dann licht an mache stellt sich das xenon alleine ein (es geht erst hoch und dann runter glaub ich).

LG

macht meiner auch! und der hat kein Xenon.

Ok das wußte ich nicht, bin ja seit 10 jahren nen 14 jahre alten astra defahren, da fehlt mir das wissen vom Bmw.

aber dafür hab ich mich hier ja angemeldet.

LG

ich wusste auch nicht dass es der mit Xenon macht 😰
da haben wir beide was gelernt 😁

Das es bei Xenon so ist wußte ich, das hängt glaub ich mit dem gewicht vom menschen ab der am steuer sitzt, und das mit der höhenregulierung läuft glaub ich über sensoren an jeder Achse und die habe ich wohl nicht und muß deswegen manuell die höhe regeln, kann mir nicht vorstellen das es da probleme gibt. wegen dem tüv ist kein problem aber denke nicht das die polizei dazu was sagt.

Lg

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Das Rad sollte eigtl. keine Funktion haben denn für den Betrieb von Xenon Scheinwerfern ist die automatische Leuchtweitenregulierung Pflicht, wie die genaue Rechtslage jedoch ist wenn beides vorhanden ist weiß ich nicht. Mach doch mal den Test und fahr vor einer Wand mit der VA auf kleine Blöcke oder sowas...dann muss er nach etwas Zeit die SW tieferstellen, wenn die ALRW nicht funktioniert dann hat er sie wohl weggelassen...
Die Streuscheibenreinigungsanlage spritzt übrigens jedes dritte mal wenn du die Scheibenwaschanlage benutzt - würde ich auf jeden Fall testen wenn er es hat reparieren lassen!

Edith says:
Natürlich bekommst du Probleme beim TÜV wenn die ALRW nicht funktioniert. Das ist ein erheblicher Mangel und du bekommst keine Plakette wenns dem Prüfer bei der HU auffällt...
Und wenn dus dann nachrüsten musst, wirds teuer.

Das mit den licht testen ist ne gute idee, werde ich mal probieren.
die Streuscheibenreinigungsanlage wird ja jetzt in der werkstatt neu oder repariert, denk mal dann gibs keine probleme mehr, hoffe nur es geht bei jeden 3ten mal und nicht immer.
denke das ich beim tüv mit der manuellen höhenregulierung keine probleme bekomme.

LG

Zitat:

Original geschrieben von sp4n


Natürlich bekommst du Probleme beim TÜV wenn die ALRW nicht funktioniert.

Wird das ernsthaft getestet beim TÜV Süd?

War da ja schon ein paar mal- aber bis auf "ob alle Lampen funktionieren" hat die dort nichts weiter interessiert. IM Gegenteil- musste nochmal antanzen, weil eine Kennzeichenbeleuchtung nicht ging und eine Nebelscheinwerfer angelaufen war. Mehr haben die nicht gecheckt...

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von chris230379


das Fahrzeug wurde angehalten, die Polizisten haben sich den Kofferraumausbau angesehen und noch ihre Kumpels dazu geholt. Was meinst du, wie das aussieht, wenn du mit 2 Polizeiautos am Straßenrand stehst und die in den Kofferraum gaffen

} > Er hatte einen Ordner dabei mit Rechnungen um sein Eigentum zu belegen. < {

Mein Bruder ging aufgrund der lasierten RL keinerlei Risiko ein, raff´s endlich. 😎

Das die lasierten Rückleuchten das Eigentum deines Bruders sind, habe ich nie angezweifelt. Es ging hier um die Zulässigkeit der Eintragung...

Und daß Polizeibeamte bei einer Kontrolle auch mal etwas übersehen, ist schlichtweg menschlich. Dafür kann die nächste Kontrolle umso pingeliger ausfallen....

Zitat:

Wird das ernsthaft getestet beim TÜV Süd?

Jap...die fahren son Gerät vors Auto das misst wie hoch die Scheinwerfer leuchten und bei Autos mit Xenon verändern die außerdem die Lage des Autos und schauen ob sichs anpasst.

Dass der TE beim TÜV Probleme bekommt hängt also wohl davon ab ob die automatische Verstellung funktioniert. Klar ists nicht sicher obs geprüft wird aber ich für meinen Teil hätte keinen Bock bei jedem TÜV Besuch dazustehen und zu wissen, dass am Auto was nicht passt und zu hoffen, dass es dem Prüfer nicht auffällt.

Hier gibts sehr interessante und vor allem mal offizielle Informationen des KBA bzgl. Xenon-Nachrüstungen.

Nochmals zu den lasierten Rüchleuchten:
Ich hab mir mal die Mühe gemacht und den entsprechenden Paragraphen aus der StVZO rausgesucht der die Diskussion hier beendet.
Wie man hier nachlesen kann müssen Rückleuchten die eindeutig unter Punkt 13 fallen "einer amtlich genehmigten Bauart " entsprechen. Diese amtliche Genehmigung darf kein TÜV-Prüfer in diesem Land durch eine Eintragung ausstellen sondern NUR das KBA. Ich hoffe damit ist die Sache erledigt.

Nein,

aus dem einen Blatt lässt sich rein gar nichts rauslesen.

13. Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53b);

die genannten Paragraphen sind nicht aufgeführt.

Auch sind die RL nicht außerhalb von einem Geltungsbereich gebaut worden, sondern wurden nachträglich verändert. Das E-Prüfzeichen war noch erkennbar.

Lies ihn einfach nochmal ordentlich dann siehst du, dass ganz am Anfang steht, dass für nachfolgende Teile eine Bauartgenehmigung vorliegen muss...Völlig unabhängig davon was in §53 steht.

Und dein E-Zeichen wird in diesem Zitat aus der ersten Quelle pulverisiert:
"Das Kraftfahrt-Bundesamt möchte die Verbraucher über die geltenden Vorschriften informieren und
darauf hinweisen, dass nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu
zählt auch der Sockel) oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern
(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen
der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen."

Aber da du es anscheinend nicht sehen WILLST hör ich jetz auf Paragraphen zu reiten...
BTT: Ich würd die Kiste nicht kaufen...

Zitat:

Original geschrieben von chris230379


Auch sind die RL nicht außerhalb von einem Geltungsbereich gebaut worden, sondern wurden nachträglich verändert. Das E-Prüfzeichen war noch erkennbar.

Durch die nachträgliche Veränderung verliert das E-Prüfzeichen seine Gültigkeit. Da ist es unerheblich, ob das E-Prüfzeichen nach der Veränderung noch zu erkennen ist oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von sp4n



Zitat:

Wird das ernsthaft getestet beim TÜV Süd?

Jap...die fahren son Gerät vors Auto das misst wie hoch die Scheinwerfer leuchten und bei Autos mit Xenon verändern die außerdem die Lage des Autos und schauen ob sichs anpasst.

Wenn ihr einen E46 mit Xenon habt, macht doch mal

- Auto auf die Strasse am Besten im Dunkeln

- die Motorhaube auf

- Xenon an und dann dreht mal an den Rädern die auf der Rückseite vom Scheinwerfer sind

- Megaleuchtweite- trotz automatischer Regulierung!!!!

Die beiden Scheinwerferräder sind für Linksverkehr-Länder, damit man mit der Rechtsstreuung für unsere Strassen die anderen nicht blendet...

Die Scheinwerfer lassen sich so weit runter stellen, dass man nichtmal mehr 5m vor sich die Strasse ausleuchtet.

Ich hab bisher auch noch nirgendwo gefunden, wie die Grundstellung der Einstellräder für welchen Verkehr ist. Das würde einen Grundlichttest vor dem TÜV zur Vorraussetzung machen...

Ich war letzten Frühling mit meinem beim TÜV München und die sind einmal um die Karre geflitzt mit ihrem Prüfblock, haben eben den angelaufenen NS und die eine defekte Kennzeichenlampe bemängelt und das wars...

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von maik747



Zitat:

Original geschrieben von rabattebeimautokauf


für ein ex-bastellauto vor facelift viel zu teuer - mein rat - finger weg, du bekommst sicher was besseres !!!

grüße

warum vor Facelift?

weil dein 1,9L Motor 118PS hat, beim Facelift 2L Motoren mit 143 PS verbaut wurden.

Was ist denn das für ein Händler? BMW/ Vertragshändler/ Wald-und-Wiese?

Für einen BMW Händler geht der Preis in Ordnung, meiner (BJ 2000/ VFL/ 318i/ Touring) hat letztes Jahr auch so viel gekostet.
Zum Motor: Er macht halt Spass, klar sind grössere Motoren schneller aber auch teurer, aber spritzig fährt sich der kleine, und soll im unteren Drehzahlbereich besser ziehen als ein 320er VFL, klingt leider auch nicht so gut.
Von Tuningfahrzeugen würde ich Abstand nehmen, lieber selber machen.

} > Die Rückleuchten wurden von einem normalen Tüv-Prüfer für zulässig befunden und eingetragen, das war weder ein spezieller Tuning Tüv noch ein Bekannter. 🙄

Da könnt ihr mir mit soviel Paragraphen kommen, wie ihr wollt, die waren legal. 😎

Es ist etwas anderes, ob ich mit verbotenen Xenon-Umrüst-Kits oder verstellten Xenon Scheinwerfern den Gegenverkehr blende oder die RL abgedunkelt sind...

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