Kaufberatung Opel Vectra Caravan

Opel Vectra B

Hi Leute da ich schon ne Weile auf der Autosuche bin und ein Kumpel von mir selber einen Vectra fährt bin ich mal auf folgende Angebote gestoßen

Caravan würde ich gerne desshalb fahren , weil ich viel rein bekomme und auch gerne mal mein Bike einpacke und irgendwo hinfahre zum fahrrad fahren oder mal im Sommer die Rückbänke umklappe und dann eventuell im Auto schlafen kann und weil er geil aussieht ^^

Zudem pendel ich jedes WE zwischen Erfurt und Bamberg
http://suchen.mobile.de/.../187837850.html?...

http://suchen.mobile.de/.../187715237.html?...

http://suchen.mobile.de/.../187723882.html?...

Wäre schön wenn der ein oder andere mal ein paar tips geben kann auf was ich so achten sollte und was oder was auch nicht bei den Angeboten gut ist

Danke Leute

Beste Antwort im Thema

Garantie...? Auf einen 13 Jahre alten Vectra B mit 200 tkm auf der Uhr? Machst du Witze?
Ein Gebrauchtwagenhändler, der da Garantie gibt, schiesst sich selber ins Knie!
Kannst froh sein, wenn du 1 Jahr gesetziche Gewährleistung bekommst - und selbst da sind diverse Verschleissteile (Getriebe, Kupplung etc.) ausgeschlossen...

Der ADAC macht doch auch solche Checks - für Mitglieder m.W. recht günstig.

Gruß cocker

48 weitere Antworten
48 Antworten

Zitat:

@AOBA schrieb am 22. Mai 2017 um 11:53:36 Uhr:


Welche Werkstatt gibt einem einfach rote Nummernschilder mit? Da muss man die Leute schon kennen..

also mit der roten Nummer meine ich natürlich die Überführungschilder,die gibt es in der Werkstatt...du sollst ja nicht spazieren fahren,sondern nur zur Tüv Prüfung....
je nachdem wo der Tüv ist,würde ich auf keinen Fall ohne Schilder fahren...das kostet hier den Lappen 😎

Schau mal Fahren ohne Zulassung !

Da stehts ganz genau! 😉

Zitat:

@schrotti_999 schrieb am 22. Mai 2017 um 18:25:33 Uhr:


Schau mal Fahren ohne Zulassung !

Da stehts ganz genau! 😉

Ja..verboten...siehe hier

§ 10 IV FZV:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,
insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach
Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung,
Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks
und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt😉

Oder das Fahrzeug schon ein Kennzeichen hat! 😁 Und welches Fahrzeug das schon mal zugelassen war, hat kein Kennzeichen . . . 😕

Das Amtsdeutsch heißt ganz einfach, daß man mit dem entstempelten, zum Fahrzeug gehörenden Kennzeichen und der sogenannten Doppelkarte von der Versicherung zum TÜV UND zur Zulassungsstelle fahren darf. Auch zurück darf man wieder fahren und zwar immer auf dem direkten Weg und ohne Umwege zur Tanke, Dönerbude ect. .

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen