Kauf von Ranger - Steuer/Versicherung

Ford

Hallo liebe Community,

zunächst einmal ist mir bewusst, dass die im Titel genannte Thematik bestimmt schon einige mal diskutiert wurde. Daher möchte ich mit diesem Beitrag nur abklären, ob ich bei der Sache (halbwegs) richtig durchblicke...

Also nachdem mein Vater und ich uns nun auch einen Ford Ranger(Doka) angeschafft haben, steht natürlich auch das Thema Steuer und Versicherung an. Da mein Vater allerdings zurzeit beruflich sehr eingespannt ist, hab ich die letzten Tage unter anderem auch in diesem Forum einiges gelesen...

Der Ranger wurde uns beim Händler als Lkw verkauft, was ja bedeutet, dass er dem dementsprechend auch versichert werden muss. Jetzt würden wir gerne den Schadenfreiheitsrabatt von einem Auto, welches verkauft werden soll, übertragen und den niedrigeren Beitrag für einen Pkw (anstatt Lkw) nutzen.
1. Ist es möglich den Ranger versicherungstechnisch ebensfalls als Pkw einzustufen?

Anhand des Kfz-Steuer Rechners im Internet habe ich einen Beitrag von 556€ herausbekommen. Das Finanzamt ist in seiner Lkw/Pkw Beurteilung ja unabhängig vom Rest?! Doka spricht ja, wie ich bereits erfahren habe für einen Pkw...
2. Bringen die in folgenden Links genannten Umschreibungen/ Umschlüsselungen "nur" eine Steuerersparnis oder wie die teure Umschreibung in Link 3. z.B. auch eine versicherungstechnische Umschreibung?

Sooo vielen Dank fürs Lesen meines ersten Beitrages, ich hoffe es hilft denjenigen, die vor der gleichen Problematik stehen und freue mich auf Klarheit bringende Beitrag von euch.

43 Antworten

Guten Morgen es gibt hier oder auch bei pickup.de schon ganz viele Beiträge wegen diesem Thema. Auch was die umschlüsselung Be/ Ba betrifft. Es gibt sicherlich diese schöne Kombination bei der Steuer die Transporter und bei der Versicherung den PKW berücksichtigt zu haben. Mein Ford Ranger ist als PKW umgeschlüsselt worden damit bezahle ich etwa 500 € Steuern und bei der HUK etwa 500 € Vollkasko. Ich habe auch meinen schutzbrief und falle nirgends wo unter das LKW Fahrverbot sei denn es überschreitet mein Gewicht von 3,5 Tonnen mit Anhänger in bestimmten Ländern. Z.b. brauche ich in Polen einen gobox von viatoll. Sicherlich geht es günstiger aber demnächst kündige ich die Vollkasko und mit normale haftpflicht bin ich bei 220 € und damit geht die Hitze immer Rauch auf , wenn er als LKW laufen würde. Lg

Zitat:

@harzmazda schrieb am 12. November 2019 um 08:22:39 Uhr:


...........................Mein Ford Ranger ist als PKW umgeschlüsselt worden damit bezahle ich etwa 500 € Steuern und bei der HUK etwa 500 € Vollkasko. Ich habe auch meinen schutzbrief und falle nirgends wo unter das LKW Fahrverbot sei denn es überschreitet mein Gewicht von 3,5 Tonnen mit Anhänger in bestimmten Ländern. Z.b. brauche ich in Polen einen gobox von viatoll. Sicherlich geht es günstiger aber demnächst kündige ich die Vollkasko und mit normale haftpflicht bin ich bei 220 € und damit geht die Hitze immer Rauch auf , wenn er als LKW laufen würde. Lg

Hallo,
so sah ich es bis eben auch.......ganz einfach

Was passiert aber, nach der Umschlüsselung auf PKW ?

Verändern sich da die Vorschriften für

  • Abgaswerte / Untersuchungen
  • Unfall- / Insassenschutz ( Schutzbügel etc.)

Eigentlich schon gekauft - nun noch mehr verwirrt

76 Dezibel im Innenraum ist vorgeschrieben. Hatte hatte ich in der Zulassung als LKW schon stehen. Bei dem Abgasverhalten gibt es auch Unterschiede beim Ford Ranger bis 2011 waren die Richtwerte auch als PKW gemessen stimmig. Ich kann gerne das Datenblatt LKW und umgeschlüsselt als PKW reinstellen.

Zitat:

@campingfriend schrieb am 12. November 2019 um 13:15:44 Uhr:



Zitat:

@harzmazda schrieb am 12. November 2019 um 08:22:39 Uhr:


...........................Mein Ford Ranger ist als PKW umgeschlüsselt worden damit bezahle ich etwa 500 € Steuern und bei der HUK etwa 500 € Vollkasko. Ich habe auch meinen schutzbrief und falle nirgends wo unter das LKW Fahrverbot sei denn es überschreitet mein Gewicht von 3,5 Tonnen mit Anhänger in bestimmten Ländern. Z.b. brauche ich in Polen einen gobox von viatoll. Sicherlich geht es günstiger aber demnächst kündige ich die Vollkasko und mit normale haftpflicht bin ich bei 220 € und damit geht die Hitze immer Rauch auf , wenn er als LKW laufen würde. Lg

Hallo,
so sah ich es bis eben auch.......ganz einfach

Was passiert aber, nach der Umschlüsselung auf PKW ?
Verändern sich da die Vorschriften für
  • Abgaswerte / Untersuchungen
  • Unfall- / Insassenschutz ( Schutzbügel etc.)

Eigentlich schon gekauft - nun noch mehr verwirrt

Zu zum Personenschutzbügel denke ich mal , gibt es den Bestandsschutz. Ein LKW muss jedes Jahr zum TÜV ein PKW nur alle 2 Jahre. Ich ziehe übrigens auch Wohnwagen und vielleicht magst du mir eine PN schicken. Lieben Gruß Reinhard

Ähnliche Themen

🙄
Genau durch solche Beiträge werden Interessenten mehr verwirrt als ihnen geholfen wird.
Ich wüßte aktuell keinen Anwendungsfall, wo die Zulassung als PKW einen Vorteil (Sonntagsfahrverbot wurde entschärft) bringt, zumal es nicht sicher ist, ob ein aktueller Ränger überhaupt noch als PKW umgeschrieben werden kann. Zwischenzeitlich (Ränger ohne adBlue 2012-2016) ging das nicht eben wegen den Emissionen und Einstufungen.
Dass ein LKW jährlich zum TÜV muss, mag sein, ein Pickup läuft als Kleintransporter/-LKW, der geht ebenso wie PKW alle 2 Jahre zum TÜV. Einziger Unterschied: das gilt auch für Neuwagen, dort gibt es die 3-Jahres-Regelung nicht.

Was den Rest angeht: Ja so ein Pickup ist weder Fisch noch Fleisch, was die Vorgaben angeht. Bei Veränderungen am Fahrzeug am besten vorher mit dem Überwachungsverein sprechen.

@campingfriend
Willst du nen neuen oder alten Ränger kaufen?

Zitat:

@PIPD black schrieb am 12. November 2019 um 15:31:27 Uhr:


🙄
Genau durch solche Beiträge werden Interessenten mehr verwirrt als ihnen geholfen wird.
Ich wüßte aktuell keinen Anwendungsfall, wo die Zulassung als PKW einen Vorteil (Sonntagsfahrverbot wurde entschärft) bringt, zumal es nicht sicher ist, ob ein aktueller Ränger überhaupt noch als PKW umgeschrieben werden kann. Zwischenzeitlich (Ränger ohne adBlue 2012-2016) ging das nicht eben wegen den Emissionen und Einstufungen.
Dass ein LKW jährlich zum TÜV muss, mag sein, ein Pickup läuft als Kleintransporter/-LKW, der geht ebenso wie PKW alle 2 Jahre zum TÜV. Einziger Unterschied: das gilt auch für Neuwagen, dort gibt es die 3-Jahres-Regelung nicht.

Was den Rest angeht: Ja so ein Pickup ist weder Fisch noch Fleisch, was die Vorgaben angeht. Bei Veränderungen am Fahrzeug am besten vorher mit dem Überwachungsverein sprechen.

@campingfriend
Willst du nen neuen oder alten Ränger kaufen?

da hast du vollkommen recht ...viele fragwürdige Aussagen die man hier liest... denoch schreibe ich von mir von meinen Erfahrungen und als ich meinen Ford Ranger zugelassen habe, war das Sonntagsfahrverbot noch nicht entschärft also Lkw mit Anhänger hatten 2013 auch privat in manchen Bundesländer immer Fahrverbot ....das ist ja Gott sei Dank anders ....trotzdem bleibt mein Ford Ranger ein PKW. was das Umschreiben betrifft, gebe ich dir auch recht.... der TÜV Nord macht da richtig ein Problem draus die DEKRA im Osten ist da sehr viel entgegenkommen, die kann ich nur empfehlen.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 12. November 2019 um 15:31:27 Uhr:


🙄
Genau durch solche Beiträge werden Interessenten mehr verwirrt als ihnen geholfen wird.
@campingfriend
Willst du nen neuen oder alten Ränger kaufen?

Hallo,
ja, es soll ein neuer werden - aus Okt/Nov 2019 mit AD Blue

Mir ist es eigentlich egal, als was ich ihn anmelden...auf ein paar EUROs kommt's nicht an
Die Versicherung ist fast identisch wie der KUGA ( VK 300 SB + TK ohne SB )

Ich habe folgende Nachteile im Kopf
Falls nicht, entkräftet diese bitte

LKW
- kein Parken auf PKW-Parkplätze ( für mich aber nicht relevant )
- 60 KM/H mit Anmhänger auf Landstrasse ( für mich aber nicht relevant )
- kein Auslandsschutzbrief für den Ranger, speziell im Ausland, so wie mit meinem ADAC-EJUO-Schutzbrief ( für mich sehr relevant )
- Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
- Unsicherheit, was im Ausland alles gilt doer gibt oder nicht gibt 😰

PKW
- meine Sorge, das dann die Schadstioffemissionen für PKWs gelten ( für mich sehr relevant )
- DEVK versichert den nicht als PKW (ich war gerade dort - könnte nmatürlich auch zu einer anderen Versicherung gehen )
- Umschlüsselung evtl. schwierig bis unmöglich, je nach TÜV oder STVA

Wie wird denn die Steuer berechnet bei 2,2 Liter und 3,5 to
LKW= ?
PKW= ?

Danke für euer Verständnis 🙂🙄

Beim Parken gibt es Beschränkungen, insbesondere auf Randstreifen, ansonsten irrelevant, weil es sich um Gewichtsbeschränkungen handelt, die allgemein und somit auch für PKW gelten.

60 km/h mit Anhänger mWn nur für über 7,5 t, wie auch beim LKW-Überholverbot.

Wenn die DEVK sich nach der aktuellen Schlüsselung richtet, gibt’s keine PKW-Versicherung. Das ist korrekt. Die HUK hat mir seinerzeit beides angeboten. Wenn ich ihn auf PKW hätte umschlüsseln wollen/können, wäre auch eine entsprechende Versicherung möglich.

PKW-Zulassung dürfte tatsächlich interessant werden, wenn die Maut kommt. Dann zahlt man nicht nur die teure KFZ-Steuer, sondern auch noch die PKW-Maut. Wie es für PU geregelt wird, weiß keiner.

Die PU kommen ab Werk immer als LKW mit PKW-Steuer.
Einzelkabine kann wie LKW besteuert werden.
1,5-Kabiner ist möglich aber nicht sicher.
Doppelkabiner ist grds. von der LKW-Besteuerung ausgeschlossen.

Die Möglichkeit den 1,5- und Doppelkabiner gewichtszubesteuern, gibt es erst seit 2011 mit Einführung der Klasse BE = offener Kasten. Ein Rollo über der Pritsche ist nicht schädlich, ein Hardtop bereitet größere Probleme bei der Umschlüsselung. Gibt da ein entsprechendes internes Schreiben beim TÜV.

Für die genaue Berechnung suche dir im Netz nen entsprechenden Rechner. Ich zahle statt 570 € nur 198 €.
Meine Versicherung kostet ziemlich genau das Gleiche wie als PKW. Vorteil: keine Fahrerbeschränkung außer über 25 Jahre. Nachteil: die Rabatte sinken nicht ganz so tief wie beim PKW.

Zitat:

@campingfriend schrieb am 12. November 2019 um 16:48:29 Uhr:



Zitat:

@PIPD black schrieb am 12. November 2019 um 15:31:27 Uhr:


🙄
Genau durch solche Beiträge werden Interessenten mehr verwirrt als ihnen geholfen wird.
@campingfriend
Willst du nen neuen oder alten Ränger kaufen?

Hallo,
ja, es soll ein neuer werden - aus Okt/Nov 2019 mit AD Blue

Hallo,
Kopien der Papier erhalten.

Ist von 07/2019 und als N1G - BA ( PU ) zugelassen...

Mal sehen, was der ADAC gleich zum EURO-Schutzbrief sagt

N1G-BA ist die Standard-Zulassung
Weiter unten steht dann LKW

N1G-BE
Weiter unten steht dann Pick-Up
(ist aber nach wie vor LKW, aber eben gewichtsbesteuert)

Zitat:

@PIPD black schrieb am 13. November 2019 um 16:04:56 Uhr:


N1G-BA ist die Standard-Zulassung
Weiter unten steht dann LKW

N1G-BE
Weiter unten steht dann Pick-Up
(ist aber nach wie vor LKW, aber eben gewichtsbesteuert)

Aha,
bei mir steht der 1. Fall.....

N1G-BA
Geländefz zur Gue.bf.b.3,5
dann Lastkraftwagen

Gibt es da irgendwelche Vor- / Nachteile 😕
------------------------------------------------------------------

Gerade 1,5 Std. die ADAC-Dame gequält......

Letztendlich soll er in dem EURO-Schutzbrief enthalten sein,
was ich mir noch schriftl. geben lasse

"LKW-Versicherung" beim/über den ADAC liegt knapp über € 700,00
also ca. 170,- günstiger als DEVK

Einen kleinen Schritt bin ich weiter......

Immer mal zwischendurch - Danke an alle, die mir helfen 🙂😎

Nachteil?
Ja klar.....Steuer wie PKW.

Die Umschreibung auf BE kostet beim Überwachungsverein zwischen 40 und 90 €. Dazu ca. 20 € fürs Amt. Und knapp 2 Wochen später kommt vom Zoll ein entsprechender Steuerbescheid mit der Gewichtsbesteuerung. Da hast du die Umschreibekosten direkt wieder drin.

Vllt. kann dein Händler auch die Abnahme machen lassen und bei der Ummeldung auf dich die Änderung der Fahrzeugdaten vorgenommen werden. Dann sparst du dir den zusätzlichen persönlichen Aufwand.

Immer wieder das Thema Steuern.
Ich wohne im Land Brandenburg und war im Landkreis Potsdam-Mittelmark als Pkw versteuert. Nach Ummeldung in den Landkreis Havelland wurde ich trotz DoKa als Lkw versteuert. Durch Umzug in den Landkreis Ostprignitz, meinen Ranger hatte ich aber nicht umgemeldet, ist der Behörde nach einer Blitzer-Post aufgefallen, dass das Fahrzeug nicht umgemeldet wurde. Also musste das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen umgemeldet werden.
Durch diese Ummeldung ist dem Hauptzollamt dann ein Jahr später aufgefallen, dass die Steuer nicht stimmt und nun zahle ich wieder die hohe Steuer für Pkw.
Nachzahlen musste ich nichts.
Versichert ist das Fahrzeug als Lieferwagen.

Moin und was steht in deiner Zulassung? Wenn er von Ba auf Be umgeschrieben wurde , sollte er doch wie oben beschrieben als Lkw zu versteuern sein. Meiner läuft schon seit 2013 als Pkw ....lasse ich auch so. Dafür bin ich günstiger in der Pkw Versichung. Hier mit Teilkasko, Rabattschutz, Schutzbrief 309 Euro . Ist aber schon im Detail oben beschrieben. Gruß Reinhard

15773599477946832291333079087351
Deine Antwort
Ähnliche Themen