Kauf von Ranger - Steuer/Versicherung

Ford

Hallo liebe Community,

zunächst einmal ist mir bewusst, dass die im Titel genannte Thematik bestimmt schon einige mal diskutiert wurde. Daher möchte ich mit diesem Beitrag nur abklären, ob ich bei der Sache (halbwegs) richtig durchblicke...

Also nachdem mein Vater und ich uns nun auch einen Ford Ranger(Doka) angeschafft haben, steht natürlich auch das Thema Steuer und Versicherung an. Da mein Vater allerdings zurzeit beruflich sehr eingespannt ist, hab ich die letzten Tage unter anderem auch in diesem Forum einiges gelesen...

Der Ranger wurde uns beim Händler als Lkw verkauft, was ja bedeutet, dass er dem dementsprechend auch versichert werden muss. Jetzt würden wir gerne den Schadenfreiheitsrabatt von einem Auto, welches verkauft werden soll, übertragen und den niedrigeren Beitrag für einen Pkw (anstatt Lkw) nutzen.
1. Ist es möglich den Ranger versicherungstechnisch ebensfalls als Pkw einzustufen?

Anhand des Kfz-Steuer Rechners im Internet habe ich einen Beitrag von 556€ herausbekommen. Das Finanzamt ist in seiner Lkw/Pkw Beurteilung ja unabhängig vom Rest?! Doka spricht ja, wie ich bereits erfahren habe für einen Pkw...
2. Bringen die in folgenden Links genannten Umschreibungen/ Umschlüsselungen "nur" eine Steuerersparnis oder wie die teure Umschreibung in Link 3. z.B. auch eine versicherungstechnische Umschreibung?

Sooo vielen Dank fürs Lesen meines ersten Beitrages, ich hoffe es hilft denjenigen, die vor der gleichen Problematik stehen und freue mich auf Klarheit bringende Beitrag von euch.

43 Antworten

Nein, Nein und nochmals Nein.

https://daubner-verkehrsrecht.info/.../...n-mit-lkw-zukuenftig-erlaubt

https://www.pickuptrucks.de/.../...neu-geregelt-22-5-2017-vwv-stvo?...

Es gibt im Gesetz keine Unterteilung in Freizeitanhänger mehr.
Es wird nur noch zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Verkehr unterschieden. Für ersten besteht das Verbot für zweiten NICHT!

Ja ich kenne diese Ausnahmen. Und das Beispiel hier ....

Das Verbot gilt seit 19.10.2017 ausdrücklich nur noch für gewerbliche Fahrten. Privatfahrten z.B. mit einem Wohnwagen, Pferdeanhänger zu Sportzwecken oder Anhänger zu Umzugszwecken sind erlaubt.

.....macht deutlich, dass die Klarheit fehlt. Wenn ich kein Umzugsgut transportiere und zum Beispiel eine Ladung Baumaterial, muss ich bei einer Kontrolle die private Nutzung nachweisen. Ist bekloppt, aber nicht unrealistisch. Je nach dem in welchem Bundesland man kontrolliert wird.

Was hat das mit dem Bundesland zu tun?😕
Die frühere Ausnahmegenehmigung für die Freizeitanhänger wurde nur in einigen wenigen BL umgesetzt. Das jetzt ist Gesetz und gilt überall in D.
Und na klar bist du in der Beweislast, dass es nicht gewerblich ist.
Wo fehlt da die Klarheit? Verdienst du damit dein Geld, unterliegst du dem Verbot.
Tust du das nicht, kannst du nun mit allem hinter dem Pickup fahren, worauf du Lust hast. Da gibt es keine Einschränkungen mehr.

Also in der Steuer spart man doch nur ein paar hundert euro, die Versicherung ist ~1400€ teurer

Beispiel WGV OPTIMAL Tarif, Einstufung 1/2 (da Zweitwagen)
ca. 1476 als PKW
ca. 2860 als LKW

Folgende Tarifoptionen wurden zusätzlich berücksichtigt
Kaskoversicherung SELECT
Neuwagennachlass

Der Wagen konnte erstmal nicht zugelassen werden, weil die EVB Nummer eine PKW-Nummer ist. Ich dachte, wenn die Vers. mir da nen Vertrag für den Ranger schickt, wird das passen. Aber die Zulassungsstelle besteht auf eine LKW-EVB-Nr.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 14. März 2019 um 15:19:28 Uhr:


Das Geld für die evtl. teurere LKW-Versicherung sparst Du mit der günstigeren LKW-Steuer bei Umschlüsselung auf BE wieder ein.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 8. April 2019 um 10:02:08 Uhr:


Preislich nahmen sich PKW- und LKW-Versicherung bei mir nichts.
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Zitat:

@take2 schrieb am 19. Juni 2019 um 13:12:14 Uhr:


Also in der Steuer spart man doch nur ein paar hundert euro, die Versicherung ist ~1400€ teurer

Mag in deinem Fall so sein. Nicht jede Versicherung bietet zu den PKW vergleichbare Preise. Natürlich gibt es bei den Konditionen ein paar Unterschiede. Frag bei ner anderen Versicherung nach. Die mir bekannten HUK und VHV haben entsprechend günstigere Klein-LKW-Tarife.

Zitat:

Der Wagen konnte erstmal nicht zugelassen werden, weil die EVB Nummer eine PKW-Nummer ist. Ich dachte, wenn die Vers. mir da nen Vertrag für den Ranger schickt, wird das passen. Aber die Zulassungsstelle besteht auf eine LKW-EVB-Nr.

Da hat der Versicherungsvertreter mal wieder keinen Plan gehabt. Kommt öfter mal vor.

Bin grad mit den von dir genannten VUV und HUK im Gespräch... muss es also zwingend eine LKW-EVB sein (oder war die Person in der Zulassungsstelle nicht kompetent)

Bei VUV ca 2400€ mit SF0

Mein Versicherungsonkel hatte es mir so erklärt:

Reiche ich ne PKW-EVB ein, bekommt der Ränger einen PKW-Tarif.

Will ich den LKW-Tarif, muss ich die LKW-EVB einreichen.

Ich hatte zwei Angebote von der HUK und somit auch zwei EVB-Nummern.

Das dürfte auch für viele Neu-Pickup-Fahrer dann ein Schock gewesen sein, wenn sie mit der LKW-EVB zum Amt sind, aber von der Versicherung das Angebot für eine PKW-Versicherung vorliegen hatten und dann so eine Abrechnung erhalten haben, wie du das oben schreibst.

Ob das Amt Recht hat, weiß ich nicht. Für mich kam die PKW-Schiene nicht in Betracht.

Die müssen einen Tarif für "Kleintransporter bis 3,5 t (oder waren es 7,5 t ??? Keine Ahnung, hab ich aber hier auch schon mal irgendwo auf MT geschrieben) im Werkverkehr ohne Gefahrgut" anbieten. Gibt es den nicht, kommt nur die deutlich teurere LKW-Versicherung zum Tragen.

Hier auch noch meine Erfahrung zu Steuer und Versicherung. Neukauf eines Ford Ranger Erstzulassung 1-2019
3,2 TDCi 147kW
LKW Versicherung HPF und Vollkasko 300 SB für 607 Euro (30% und 23 %), Steuer LKW: 198,00. Nach Umschlüsselung durch den TÜV.
Ersparnis gegenüber PKW-Zulassung ca. 250 Euro.

Zitat:

@gbg-monteverdi schrieb am 21. August 2019 um 23:51:22 Uhr:


Hier auch noch meine Erfahrung zu Steuer und Versicherung. Neukauf eines Ford Ranger Erstzulassung 1-2019
3,2 TDCi 147kW
LKW Versicherung HPF und Vollkasko 300 SB für 607 Euro (30% und 23 %), Steuer LKW: 198,00. Nach Umschlüsselung durch den TÜV.
Ersparnis gegenüber PKW-Zulassung ca. 250 Euro.

Guten Morgen , 250 Euro ist durchaus interessant aber was bedeutet es, wenn ich im Ausland mit dem Wohnwagen ( Gesamtgewicht 4200 kg) unterwegs bin und in der Zulassung steht Lkw statt Pkw? Was muss ich beachten vorallem beim Sonntagsfahrverbot? Vorallem Österreich ??? Gibt es Länder wo das Sonntagsfahrverbot als Lkw mit Anhänger gilt , egal wie schwer das Gespann ist? Wie einst in Deutschland? Lg Reinhard

In der Zulassung steht nach Umschlüsselung „Pick-up“ und nicht LKW oder PKW.
Auf die Brücke über N1G zum LKW muss man erstmal kommen.
Die meisten Beschränkungen betreffen zudem LKW über 7,5 t.

Ob im Ausland ein anderes Sonntagsfahrverbot gilt als in D, entzieht sich meiner Kenntnis. Kann man aber sicherlich irgendwo nachlesen (Wiki, ADAC, ÖAMC......).

Zitat:

@gbg-monteverdi schrieb am 21. August 2019 um 23:51:22 Uhr:


Hier auch noch meine Erfahrung zu Steuer und Versicherung. Neukauf eines Ford Ranger Erstzulassung 1-2019
3,2 TDCi 147kW
LKW Versicherung HPF und Vollkasko 300 SB für 607 Euro (30% und 23 %), Steuer LKW: 198,00. Nach Umschlüsselung durch den TÜV.
Ersparnis gegenüber PKW-Zulassung ca. 250 Euro.

Darf ich fragen welche Versicherung so gute Preise anbietet?

Zitat:

@PIPD black schrieb am 22. August 2019 um 07:42:27 Uhr:


.................Ob im Ausland ein anderes Sonntagsfahrverbot gilt als in D, entzieht sich meiner Kenntnis. Kann man aber sicherlich irgendwo nachlesen (Wiki, ADAC, ÖAMC......).

Moin,
da ich mich gerade kurz vor dem Kauf eines Rangers stehe, habe ich auch einmal recherchiert.

LKW-Fahrverbot in Österreich
Das Fahrverbot für LKW in Österreich gilt für Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht sowie für LKW mit Anhänger,
wenn Fahrzeug oder Hänger mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben.

LKW-Fahrverbot in Italien
Hier gilt ebenfalls ein Sonntagsfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen auf allen Straßen

Sonntagsfahrverbot in der Schweiz
...................für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 5 Tonnen
oder mit einem Anhänger, wenn Fahrzeug oder Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht
von über 3,5 Tonnen haben.

LKW-Fahrverbot in Frankreich
Für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht

Wochenendfahrverbot in Tschechien
Das LKW-Fahrverbot in Tschechien gilt für LKW über 7,5 Tonnen und Anhänger-Kombinationen ab 3,5 Tonnen.

Kroatien - Feiertag & Vortag zum Feiertag
Für Lkw mit und ohne Anhänger über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder einer Gesamtlänge über 14 m

http://www.lkw-walter.de/.../feiertage-mit-fahrverbot

Wobei es in Frankreich auch eine grosse Anzahl von Strasen gibt, die für LKWs gesperrt sind.
Zum Glück für alle Fahrzeuge über 3,5 to zGm

Hilfreiche App
Über die Verkehrsverbote und temporären Beschränkungen für Lastkraftwagen informiert Sie die App „Bans For Trucks”, die auch als einzige offline arbeitet, d.h. ohne Internetverbindung. Sie beinhaltet Informationen über Verbote in 38 Ländern. Bans For Trucks ist in 15 Sprachversionen verfügbar.

Natürlich,
wie beim Lotto - ohne Gewähr 😁

Aber mit der ADAC-Schutzbriefversicherung bin ich noch nicht weiter 😠

Zitat:

@campingfriend schrieb am 11. November 2019 um 22:20:37 Uhr:


Aber mit der ADAC-Schutzbriefversicherung bin ich noch nicht weiter 😠

Was genau meinst du?
Ob der Ränger beim Pannendienst berücksichtigt wird oder rausfällt, da er als LKW läuft?

Zitat:

@PIPD black schrieb am 11. November 2019 um 22:44:13 Uhr:



Zitat:

@campingfriend schrieb am 11. November 2019 um 22:20:37 Uhr:


Aber mit der ADAC-Schutzbriefversicherung bin ich noch nicht weiter 😠

Was genau meinst du?
Ob der Ränger beim Pannendienst berücksichtigt wird oder rausfällt, da er als LKW läuft?

+Ja,
genau dies....ich hatte das irgendwo gelesen.
Vorher hatte ich da nicht dran gedacht.

Welche Zulassung er benötigt, ausser natürlich als PKW
damit er im Euro-Schutzbrief versichert ist

Oder ob es eine gleichwertige Alternative zum ADAC gibt, welche auch im Ausland hilft......

Da wirst du beim ADAC fragen müssen. In der Theorie mag das möglich sein, in der Praxis hab ich noch nichts davon gehört, dass die Leistung versagt worden wäre.

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