Kauf Gebrauchtwagen - Service überzogen
Hallo, ich habe mir einen gebrauchten X1 18d aus 12/2021 mit 40.261km angesehen. Soweit wäre das Fahrzeug in Ordnung. Nur beim Blick in die Servicehistorie habe ich gesehen, dass das 1. Service (Motoröl, Mikrofilter) am 12.12.2023 bei 22.802km durchgeführt wurde. Dieser Eintrag ist orange hinterlegt mit dem Zusatz Verspätet durchgeführt: 2 Monate.
Könnte es dadurch für ev. zukünftige Reparaturen auf Kulanz Probleme geben?
15 Antworten
Ja meine Tochter hat einen opel astra k gekauft wo die Inspektion 5 Monate zu spät gemacht wurde,jetzt Axialspiel kurbelwelle bei 20000km und opel lehnt Kulanzantrag ab.
K-russ Jo
Zitat:
@flyer3 schrieb am 30. April 2025 um 12:00:29 Uhr:
Hallo, ich habe mir einen gebrauchten X1 18d aus 12/2021 mit 40.261km angesehen. Soweit wäre das Fahrzeug in Ordnung. Nur beim Blick in die Servicehistorie habe ich gesehen, dass das 1. Service (Motoröl, Mikrofilter) am 12.12.2023 bei 22.802km durchgeführt wurde. Dieser Eintrag ist orange hinterlegt mit dem Zusatz Verspätet durchgeführt: 2 Monate.Könnte es dadurch für ev. zukünftige Reparaturen auf Kulanz Probleme geben?
Da warer genau 2 Jahre alt - das würde ich abklären. M.W. heißt es bei LL-Öl : 2 Jahre oder 30.000 km (?).
Kann ja Gründe haben, weshalb dieser Service exakt nach 2 Jahren gemacht wurde.
Nichtsdestotrotz kann BMW natürlich Kulanz ablehnen mit dieser fadenscheinigen Begründung.
Wenn das Auto jetzt dreieinhalb Jahre alt ist und möglicherweise nicht mehr "kulanzfähig", solle der Händler eine zweijährige Gewährleistung geben, die wirklich alles abdeckt (inkl. so fieser Dinge wie Notruf-Akku). Dann wäre man sogar besser dran als wenn man in Defektfall nur auf Kulanz hoffen muss.
Danach ist das Auto über fünfeinhalb Jahre und wohl sowieso aus jeglicher Kulanz raus.
Edit: Rechenfehler korrigiert.
Zum Servicetermin: das Serviceintervall beginnt schon ab dem Produktionsdatum zu laufen, nicht erst ab der EZ - die kann durchaus mal erst zwei Monate später liegen. Ist bei meinem Auto genau so.
Zitat:
@flyer3 schrieb am 30. April 2025 um 12:00:29 Uhr:
Könnte es dadurch für ev. zukünftige Reparaturen auf Kulanz Probleme geben?
Hätte, könnte, wäre, vielleicht, eventuell......
Du weißt aber schon das Kulanz eine freiwillige Leistung ist!?
Also es wird sowieso keine Probleme geben, da du keinerlei Anspruch auf Kulanz hast.
Grüße
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Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 30. April 2025 um 12:54:27 Uhr:
Wenn das Auto jetzt dreieinhalb Jahre alt ist und möglicherweise nicht mehr "kulanzfähig", solle der Händler eine zweijährige Gewährleistung geben, die wirklich alles abdeckt (inkl. so fieser Dinge wie Notruf-Akku). Dann wäre man sogar besser dran als wenn man in Defektfall nur auf Kulanz hoffen muss.
Danach ist das Auto über fünfeinhalb Jahre und wohl sowieso aus jeglicher Kulanz raus.Edit: Rechenfehler korrigiert.
Zum Servicetermin: das Serviceintervall beginnt schon ab dem Produktionsdatum zu laufen, nicht erst ab der EZ - die kann durchaus mal erst zwei Monate später liegen. Ist bei meinem Auto genau so.
Händler gibt höchstens Garantie, keine Gewährleistung. Und die gibt der Hersteller
Wenn der aus 12/2021 ist, dann war doch der Service in 12/2023 termingerecht.
Warum das Fahrzeug das anders sieht, würde mich eher interessieren.
Wann soll denn der nächste Service sein?
Ich habe nun bei den Bildern, die ich bei der Besichtigung gemacht habe nachgesehen. Ich glaube, dass es daran liegt, dass das 1. Service am 21.10.2021 durchgeführt wurde. Angemeldet wurde das Fahrzeug erst im Dezember.
Das nächste Service ist in 3.100km oder im Dezember 2025 fällig.
Wenn du dich daran aufhälst und dich das nachdenklich macht, dann kauf ein anderes Auto.
Sollte, vielleicht-eventuell-dann-doch-oderauch-nicht-vielleicht etwas mit dem Auto sein, wird es dich einholen.
Um dem aus dem Weg zu gehen, kauf ein Fahrzeug ohne solchen "Mangel" (ich sehe es nicht als solchen).
Aber wenn du jetzt schon auf Kulanz bei einer eventuellen Reparatur spekulierst, solltest du ein Fahrzeug mit 5 Jahren Herstellergarante kaufen, dann bist du sicher.
Zitat:
@Tommsen27 schrieb am 30. April 2025 um 13:35:49 Uhr:
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 30. April 2025 um 12:54:27 Uhr:
Wenn das Auto jetzt dreieinhalb Jahre alt ist und möglicherweise nicht mehr "kulanzfähig", solle der Händler eine zweijährige Gewährleistung geben, die wirklich alles abdeckt (inkl. so fieser Dinge wie Notruf-Akku). Dann wäre man sogar besser dran als wenn man in Defektfall nur auf Kulanz hoffen muss.
Danach ist das Auto über fünfeinhalb Jahre und wohl sowieso aus jeglicher Kulanz raus.Edit: Rechenfehler korrigiert.
Zum Servicetermin: das Serviceintervall beginnt schon ab dem Produktionsdatum zu laufen, nicht erst ab der EZ - die kann durchaus mal erst zwei Monate später liegen. Ist bei meinem Auto genau so.
Händler gibt höchstens Garantie, keine Gewährleistung. Und die gibt der Hersteller
Händler-Gebrauchtwagenverkauf beinhaltet Gewährleistung (EU-Rechtsprechung). Garantie ist per entsprechende Versicherung abgedeckt, die jedoch auf bestimmte, definierte Leistungen beschränkt ist.
BMW beschreibt es so:
Wie lange gilt die Gewährleistung für BMW Gebrauchtfahrzeuge?
Der Umfang und die Dauer der Gewährleistung für Ihr BMW Gebrauchtfahrzeug können variieren. Premium Selection Gebrauchtfahrzeuge erhalten automatisch die 24-monatige BMW Premium Selection Garantie auf alle mechanischen und elektronischen Teile (gemäß Garantiebedingungen). BMW Gebrauchtfahrzeuge außerhalb des Premium Selection Programms sind in der Regel durch die EUROPlus Garantie geschützt. Diese beinhaltet eine 12-monatige Komplettgarantie, ohne Kilometerbegrenzung, auf alle mechanischen und elektronischen Teile Ihres Fahrzeuges (gemäß Garantiebedingungen). Der Garantiegeber ist in beiden Fällen der BMW Partner, bei dem Sie das Fahrzeug erwerben. In jedem Fall gilt die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung.
https://faq.bmw.de/.../...nge-Gebrauchte-Gew%C3%A4hrleistung-4wBHl?...
Womit wir bei der Frage wären: wird das Auto eigentlich von einem Vertragshändler angeboten oder von privat?
Hallo,
wenn man sich selber absichern möchte bietet BMW eine Reparatukostenversicherung an. Diese nennt sich BMW Repair Inclusive. Die versicherten Inhalte sind denen der EuroPlus Garantie sehr ähnlich. Ist für einen X1 18d auch nicht sehr teuer. In 2024 369,00€ für 2 Jahre.
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 30. April 2025 um 12:54:27 Uhr:
Wenn das Auto jetzt dreieinhalb Jahre alt ist und möglicherweise nicht mehr "kulanzfähig", solle der Händler eine zweijährige Gewährleistung geben, die wirklich alles abdeckt (inkl. so fieser Dinge wie Notruf-Akku). Dann wäre man sogar besser dran als wenn man in Defektfall nur auf Kulanz hoffen muss.
Danach ist das Auto über fünfeinhalb Jahre und wohl sowieso aus jeglicher Kulanz raus.Edit: Rechenfehler korrigiert.
Zum Servicetermin: das Serviceintervall beginnt schon ab dem Produktionsdatum zu laufen, nicht erst ab der EZ - die kann durchaus mal erst zwei Monate später liegen. Ist bei meinem Auto genau so.
Bei meinem war die 3-jäjrige Garantie (von neu) ebenso falsch gerechnet, habe dann bei BMW in München interveniert, woraufhin das wohl über den aktuellen Vertragshändler (in meinmem Fall in Pilsen / CZ) geändert wird.
Gleiches dürfte wohl bei besagtem Fz möglich sein.
Zitat:
@Avon35 schrieb am 30. April 2025 um 16:07:52 Uhr:
Zitat:
@Tommsen27 schrieb am 30. April 2025 um 13:35:49 Uhr:
Händler gibt höchstens Garantie, keine Gewährleistung. Und die gibt der Hersteller
Händler-Gebrauchtwagenverkauf beinhaltet Gewährleistung (EU-Rechtsprechung). Garantie ist per entsprechende Versicherung abgedeckt, die jedoch auf bestimmte, definierte Leistungen beschränkt ist.
Du hast gleich in vierfacher Hinsicht Recht. Und Tommsen disqualifiziert sich mal wieder selbst mit der Art seiner Kommentare.
Erstens gilt die gesetzliche Gewährleistung im Verhältnis zum Verkäufer (Händler). Er gibt sie nicht, sondern er muss sie geben. Ob es ihm paßt oder nicht. Stimmt also, was Du schreibst. Im Gegensatz zur Darstellung durch Tommsen.
Zweitens gilt die Gewährleistung gerade nicht gegenüber dem Hersteller. BMW liebt es zwar meinem Eindruck nach, die eigene Garantie als "Gewährleistung" zu bezeichnen und damit zur Begriffsverwirrung und zu Verunsicherung beizutragen (absichtlich?). Aber sauberer Sprachgebrauch ist ausschließlich: Garantie = freiwillig zugesagte Haftung, Gewährleistung = gesetzlich zwingende Haftung. Auch da stimmt also Deine Begriffsverwendung und nicht die Korrektur durch Tommsen.
Drittens gibt der Händler regelmäßig gerade KEINE Garantie. Zwar könnte der Verkäufer theoretisch durchaus auch eine Garantie geben. Aber die Praxis sieht anders aus: der Verkäufer verkauft den Wagen mit einer Herstellergarantie. Falsche Darstellung durch Tommsen und richtig durch Dich.
Viertens stimmt sogar Deine Aussage, dass der Verkäufer ja auch eine zweijährige Gewährleistung "geben könne" und der Käufer damit besser stünde als einem löchrigen Kulanzanspruch. Das ist sprachlich etwas unkonventionell formuliert und wahrscheinlich passiert das leider in der Praxis selten, aber streng genommen ist es rechtstechnisch korrekt. Denn das Gesetz sieht für gewerbliche Verkäufer eine zweijährige Sachmängelhaftung (= Gewährleistung) für die Verkaufsgegenstände vor. Leider ist die Regelung aber bei gebrauchten Gegenständen bis auf ein Jahr dispositiv, d.h. der Verkäufer (gewerbliche Händler) kann die Haftung im Vertrag bis auf ein Jahr minimieren. Und das machen sie fast alle! Selbst und vielleicht gerade, wenn der Hersteller auch noch Verkäufer eines gebrauchten Autos ist und der Wagen fast noch neu, wird die gesetzliche Haftung trotzdem auf das Minimum reduziert. Deswegen stimmt Deine Aussage, dass der Verkäufer in einem Fall wie diesem durch den Verzicht auf die Abbedingung der Haftung im zweiten Jahr auch 2 Jahre (gesetzliche) Gewährleistung geben könnte. In der Praxis wird wahrscheinlich nur eine 2-jährige Herstellergarantie verkauft werden. Aber möglich wäre es... (Frage des Verhandlungsgeschicks)
4:0 für Deine Darstellung ;-)