Kauf eines A5 in England
Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.
Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)
Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.
NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.
Vielen Dank im voraus!
mfg
Tarun
Beste Antwort im Thema
Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.
Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)
Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.
NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.
Vielen Dank im voraus!
mfg
Tarun
4115 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tsmike
Hallo zusammenMein Wagen steht seit 20.02.2012 in Emden. Wie lange stehen die in etwa da? Mag nicht mehr warten 🙁 und gestern war dieser laut Mel noch immer in Emden.
Gruss
Mike
Welche Bauwoche hatte Deiner denn?
Bzw. wie lange hats bis nach Emden gedauert?
Zitat:
Original geschrieben von hilfi
Buch doch einfach den Flug, im schlimmsten Fall gehen die 30 Euro flöten...
Ey 30 Euro haben oder nicht... 😁
SCNR
Gebaut zwischen 13 und 15 Februar
Ich lasse mir den Wagen liefern daher habe ich die 30Euro da rein investiert.
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Zitat:
Original geschrieben von stullek
Ey 30 Euro haben oder nicht... 😁Zitat:
Original geschrieben von hilfi
Buch doch einfach den Flug, im schlimmsten Fall gehen die 30 Euro flöten...SCNR
genau! nachher lohnt sich der Kauf nicht mehr😁
Ist schon gebucht...
So habe eben mal mit meiner Zulassungsstelle gesprochen:
Das Auto brauchen sie schonmal nicht zur Zulassung, also kann ich vorher zulassen und mit Kennzeichen nach UK fliegen.
Die brauchen COC im Original und einen "Eigentumsnachweis".
Was das ist konnten oder wollten sie mir nicht verraten, die sprachen immer von Kaufvertrag.
Ich hoffe den reicht ne Rechnung mit meinem Namen und der Fahrgestellnummer, sowie der Adresse von Audi Watford.
Wie war das bei Euch, hat das gereicht?
ja das hat gereicht.
bei mir war es folgendermaßen:
CoC + Kaufvertrag soweit gut,
dann wollten sie aber erst noch irgendeinen Nachweis, dass das Auto nicht vorher schonmal zugelassen war (Quasi Beweis, dass es die Erstzulassung ist). Da habe ich dann eine Weile argumentieren müssen dass man doch auf dem Kaufvertrag sieht dass es ein Neufahrzeug sein muss (wobei das tatsächlich nicht explizit draufsteht) und ich keine anderen Nachweis habe. Schließlich haben sie das dann so akzeptiert.
Außerdem stimmt es, dass man das Auto zur Zulassung nicht braucht. Dennoch musste ich nach der Abholung nochmal vorbeikommen und überprüfen lassen, dass die Fahrgestellnummer vom CoC (und demnach auch des Fahrzeugscheins dann) mit der übereinstimmt, die dann auch auf dem Rahmen des Fahrzeugs eingestanzt ist. Bei mir hatten wir es so gemacht dass der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle verbleibt bis ich mit dem Fahrzeug zur Überprüfung da war.
Hat jemand eine Ahnung wie lange die Autos in Emden gelagert werden bis sie spätestens verschifft werden?
Gruss Mike
Zitat:
Original geschrieben von fabian-k
CoC + Kaufvertrag soweit gut,
dann wollten sie aber erst noch irgendeinen Nachweis, dass das Auto nicht vorher schonmal zugelassen war (Quasi Beweis, dass es die Erstzulassung ist). Da habe ich dann eine Weile argumentieren müssen dass man doch auf dem Kaufvertrag sieht dass es ein Neufahrzeug sein muss (wobei das tatsächlich nicht explizit draufsteht) und ich keine anderen Nachweis habe. Schließlich haben sie das dann so akzeptiert.
Auch meine Zulassungsstelle wollte diesen Nachweis. In Absprache mit der Zulassungsstelle habe ich mir dann von Mel via eMail eine Bestätigung schicken lassen, dass es sich um die Erstzulassung handelt. Damit hat's reibungslos funktioniert.
Dem Rest kann ich nur bestätigen: CoC + Kaufvertrag + Erstzulassungsbestätigung + Versicherungsbestätigung = Fahrzeugschein + Kennzeichen
Edith sagt: Auch ich musste mein Auto 4 Wochen nach Zulassung noch vorführen. Bei mir wurde allerdings kein Pfand einbehalten.
Zitat:
Original geschrieben von tsmike
Hat jemand eine Ahnung wie lange die Autos in Emden gelagert werden bis sie spätestens verschifft werden?Gruss Mike
leider nein...meiner stand glaube knapp 2 Wochen da...
Zitat:
Original geschrieben von TommyErfurt
leider nein...meiner stand glaube knapp 2 Wochen da...Zitat:
Original geschrieben von tsmike
Hat jemand eine Ahnung wie lange die Autos in Emden gelagert werden bis sie spätestens verschifft werden?Gruss Mike
Danke dir. Habe grade eben von Mel erfahren dass noch nicht genug Fahrzeuge zum Verschiffen da sind und nun eben gewartet wird bis es genug sind um ein Transportschiff zu füllen. Das ist alles.
Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Weiss jemand wann das COC im Original in Watford ankommt?
...zusammen mit dem Auto...
Hier gabs mal die Diskussion ob man mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen eine Überführung von UK nach D vornehmen kann, d.h. ob diese auch im Ausland gültig sind.
Auf dieser Seite sind die Kurzzeitkennzeichen gut erklärt:
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Dort heisst es u.a.:
"Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran"
Ist doch auch ne Alternative falls es mit der Zulassung vorab aus terminlichen oder "behördlichen" Gründen nicht klappt.
Preislich hält es sich auch im Rahmen:
"Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens erheben die Zulassungsdienste eine bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 10,20. Hinzu kommen dann noch die Preise für das Erstellen der Nummernschilder, ca. EUR 10,00 und die eVB – Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung / Deckungskarte). Die Kosten für die Versicherung sind abhängig vom Versicherungsunternehmen und vom Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil-, Vollkasko...). Die Versicherungen verrechnen diesen Betrag aber, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird. Dabei wird der Beginn des Versicherungsvertrages auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt."
Gruß